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Anforderungen an das Arbeitsschutzmanagementsystem. Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz

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Allgemeine Anforderungen

Die Leitung der für den Arbeitsschutz zuständigen Organisation muss die Entwicklung, Umsetzung und den Betrieb des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß den festgelegten Anforderungen sicherstellen.

Bei der Erstellung eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist Folgendes erforderlich:

  • Festlegung von Gesetzen und anderen regulatorischen Rechtsakten, die staatliche regulatorische Anforderungen zum Arbeitsschutz enthalten, die für die Aktivitäten der Organisation gelten;
  • gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren und die entsprechenden Risiken identifizieren, die mit früheren, gegenwärtigen oder geplanten Aktivitäten der Organisation verbunden sind;
  • bestimmen Sie die Politik der Organisation im Bereich des Arbeitsschutzes;
  • Ziele und Vorgaben im Bereich Arbeitsschutz festlegen, Prioritäten setzen;
  • ein Organigramm und ein Programm zur Umsetzung der Politik und zur Erreichung ihrer Ziele sowie zur Erfüllung der gestellten Aufgaben entwickeln.

Das Arbeitsschutzmanagementsystem sollte Folgendes vorsehen:

  • Planungsindikatoren für Bedingungen und Arbeitsschutz;
  • Kontrolle der geplanten Indikatoren;
  • die Möglichkeit, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen;
  • interne Prüfung des Arbeitsschutzmanagementsystems und Analyse seiner Funktionsweise, um sicherzustellen, dass dieses System der angenommenen Politik entspricht und seine konsequente Verbesserung;
  • Anpassungsfähigkeit an veränderte Umstände;
  • die Möglichkeit der Integration in das Gesamtmanagementsystem (Management) der Organisation als separates Subsystem.
Organisationspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes

OrganisationsführungVerantwortlich für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes muss:

  • die Richtlinien, Ziele und Vorgaben (Pflichten) im Bereich des Arbeitsschutzes definieren und dokumentieren;
  • sicherstellen, dass die angenommene Richtlinie allen Mitarbeitern der Organisation mitgeteilt wird, dass sie auf allen Managementebenen unterstützt wird und dass sie umgesetzt wird;
  • Überprüfen (analysieren) und passen Sie die Richtlinie regelmäßig an, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den sich ändernden Anforderungen der Organisation entspricht.

Organisationspolitik im Bereich des Arbeitsschutzes muss:

  • gemeinsame Ziele zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes der Arbeitnehmer festlegen;
  • der Art und dem Ausmaß der Risiken entsprechen und mit den wirtschaftlichen Zielen der Organisation verknüpft sein;
  • umfassen die Verpflichtung der Leitung der Organisation (Arbeitgeber), sicherzustellen, dass die Bedingungen und der Arbeitsschutz in der Organisation den Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes (staatliche regulatorische Anforderungen an den Arbeitsschutz) entsprechen;
  • Dazu gehören die Verpflichtung der Unternehmensleitung zur ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes, die Bildung öffentlicher Einrichtungen und Arbeitsschutzdienste, die Gewährleistung der Sozialpartnerschaft, die Information der Arbeitnehmer über die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz, über bestehende Produktionsrisiken und über fällige Schadensersatzansprüche für die Gesundheit;
  • eine Grundlage für die Festlegung von Zielen und Vorgaben für den Arbeitsschutz und deren Analyse bieten;
  • Interessenten zur Verfügung stehen.

Die Politik im Bereich des Arbeitsschutzes sollte den gesetzten Zielen in diesem Bereich entsprechen und die Notwendigkeit einer konsequenten Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes berücksichtigen. Bei der Entwicklung von Zielen sollten staatliche regulatorische Anforderungen an den Arbeitsschutz und andere Anforderungen, Produktionsrisiken, technologische Abläufe, Produktions-, Funktions-, Finanz- und andere Geschäftsanforderungen berücksichtigt und berücksichtigt werden.

Für jede Funktion und Führungsebene innerhalb der Organisation müssen Arbeitsschutzziele festgelegt werden.

Die Ziele und Zielsetzungen des Arbeitsschutzes sollten nach Möglichkeit quantifiziert werden.

Gefahrenerkennung, Risikobewertung und -management

Die Organisation ist verpflichtet, Verfahren zur Erkennung von Gefahren, zur Bewertung von Risiken und zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen dagegen zu entwickeln, umzusetzen und aufrechtzuerhalten.

Diese Verfahren sollten Folgendes sicherstellen:

a) Gefahrenidentifikation;

b) Risikobewertung;

c) Risikomanagement (Kontrolle und Regulierung von Risiken);

d) regelmäßige Beurteilung des Handlungsbedarfs [Auflistungen a) bis c)].

Gefährdungsermittlung

Die Gefahrenidentifizierung am Arbeitsplatz sollte Folgendes berücksichtigen:

a) Situationen, Ereignisse oder Kombinationen von Umständen, die möglicherweise zu einer Verletzung oder Krankheit eines Mitarbeiters führen könnten;

b) die Ursachen einer möglichen Krankheit im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit, dem Produkt oder der Dienstleistung;

c) Informationen über frühere Verletzungen, Krankheiten oder Vorfälle.

Die Identifizierung von Prozessgefahren sollte Folgendes umfassen:

a) Arbeitsorganisation, Verwaltung ihrer Durchführung;

b) Gestaltung von Arbeitsplätzen, technologischen Prozessen, Ausrüstung;

c) Installation, Betrieb, Wartung, Reparatur von Geräten (Räumlichkeiten);

d) Eigenschaften der gekauften Waren und Dienstleistungen.

Risikobewertung

Alle mit jeder der identifizierten Gefahren verbundenen Risiken sollten analysiert, bewertet und entsprechend der Notwendigkeit, das Risiko zu beseitigen oder zu reduzieren, priorisiert werden. In diesem Fall sollten sowohl normale Bedingungen für den Betrieb der Produktion als auch Fälle von Arbeitsabweichungen im Zusammenhang mit Vorfällen und möglichen Notfallsituationen berücksichtigt werden.

Die Bewertung unterliegt aktuellen, vergangenen und zukünftigen Aktivitäten.

Risiken, die als inakzeptabel erkannt werden, sollten als Input für die Entwicklung von Zielen und Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes verwendet werden.

Risikomanagement

Alle identifizierten Risiken unterliegen dem Management, unter Berücksichtigung von Prioritäten und angewandten Maßnahmen, die verwendet werden als:

  • Ausschluss gefährlicher Arbeiten (Verfahren);
  • Ersatz eines gefährlichen Verfahrens;
  • ingenieurtechnische (technische) Methoden zur Begrenzung der Auswirkungen von Gefahren;
  • Verwaltungsmethoden zur Begrenzung der Gefährdungsexposition;
  • Mittel des kollektiven und individuellen Schutzes.

Bei der Durchführung von Arbeiten mit hohem Risiko sollten schriftliche Genehmigungen für diese Arbeiten erteilt werden.

Bescheinigung der Arbeit über die Arbeitsbedingungen

Bei der Zertifizierung von Arbeitsplätzen erfolgt eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit der Arbeitsplätze. Dabei wird die Verfügbarkeit kollektiver Schutzausrüstung, die Ausstattung der Arbeitnehmer mit persönlicher Schutzausrüstung berücksichtigt und die Wirksamkeit dieser Mittel ermittelt.

Planungsaktivitäten und Funktionsweise des Arbeitsschutzmanagementsystems

Die Organisation ist verpflichtet, eine Liste (Register) der Faktoren, die den Arbeitsschutz beeinflussen, die sie kontrollieren und beeinflussen kann, zu erstellen und rechtzeitig zu korrigieren. Die Organisation sollte Prioritäten setzen, diejenigen Faktoren identifizieren, die erhebliche Auswirkungen auf die Bedingungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz haben oder haben könnten, und sicherstellen, dass diese Faktoren bei der Festlegung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzzielen berücksichtigt werden. Die Organisation sollte diese Informationen auf dem neuesten Stand halten.

Die Organisation muss für jede Abteilung und Führungsebene dokumentierte Arbeitsschutzziele festlegen und aufrechterhalten.

bei Festlegen und Analysieren von Zielen und Zielsetzungen für den Arbeitsschutz Die Organisation sollte Folgendes berücksichtigen:

  • Anforderungen von Gesetzgebungsakten, staatliche Regulierungsanforderungen zum Arbeitsschutz;
  • wichtige Faktoren des Arbeitsschutzes, technologische, finanzielle, betriebliche und andere Merkmale der wirtschaftlichen Tätigkeit der Organisation;
  • Ressourcenmöglichkeiten;
  • die Politik der Organisation im Bereich des Arbeitsschutzes, einschließlich der Verpflichtung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten;
  • Stakeholder-Meinung.

Programm zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes

Das Management sollte ein Programm zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie von Gesundheit und Sicherheit definieren und dokumentieren, wobei der Schwerpunkt auf den folgenden Maßnahmen zur Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen liegt:

  • Ausarbeitung eines Programms zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes;
  • Bestimmung und Erwerb der notwendigen Mittel zur Verwaltung von Produktionsprozessen, Ausrüstung (einschließlich Computern, Instrumentierung), zertifizierten Mitteln zum individuellen und kollektiven Schutz der Arbeitnehmer;
  • Erläuterung der Mitarbeiter über den Grad der Übereinstimmung der Arbeitsplätze mit den festgelegten Anforderungen an Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz sowie über den Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten durch die Mitarbeiter, um das erforderliche Maß an Arbeitssicherheit zu erreichen;
  • Verbesserung und Aktualisierung, falls erforderlich, der Arbeitsschutzmanagementmethoden und -kontrollen;
  • Klärung vielversprechender Trends im Bereich des Arbeitsschutzes, einschließlich einer Bewertung der Möglichkeiten, das aktuelle technische Niveau der Gewährleistung des Arbeitsschutzes zu überschreiten;
  • Identifizierung und Kontrolle schädlicher und gefährlicher Produktionsfaktoren und Arbeiten, bei denen eine vorläufige und regelmäßige ärztliche Untersuchung erforderlich ist.

Das Programm zur Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sollte regelmäßig in geplanten Abständen überprüft werden. Bei Bedarf sollte das Programm Änderungen in den Aktivitäten der Organisation (einschließlich Änderungen in technologischen Prozessen und Geräten), Änderungen in den bereitgestellten Dienstleistungen oder Betriebsbedingungen berücksichtigen. Ein solches Programm muss auch sorgen für:

  • Verteilung der Verantwortung für die Erreichung von Zielen und Vorgaben, normative Indikatoren für Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz für jede Einheit und Führungsebene in der Organisation;
  • Verfügbarkeit notwendiger Ressourcen;
  • Mittel und Bedingungen, mit denen die Ziele und Aufgaben des Programms erreicht werden müssen.

Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I.

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