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Organisation der Arbeit von autorisierten (Vertrauens-)Personen für den Arbeitsschutz. Arbeitsschutz Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz Um Arbeitskollektive, ihre Vertretungsorgane und die Verwaltung von Unternehmen (Institutionen, Organisationen) bei der Organisation der öffentlichen Kontrolle des Arbeitsschutzes zu unterstützen, wurde mit der Schaffung einer Einrichtung autorisierter (vertrauenswürdiger) Personen für den Arbeitsschutz begonnen. Der Beschluss des russischen Arbeitsministeriums vom 8. April 1994 Nr. 30 genehmigte „Empfehlungen zur Organisation der Arbeit einer autorisierten (vertrauenswürdigen) Person zum Arbeitsschutz einer Gewerkschaft oder eines Arbeitskollektivs.“ Auf der Grundlage dieser Empfehlungen können Unternehmen Regelungen zu Bevollmächtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Eigentumsformen und der Wirtschaftstätigkeit entwickeln. Bei der Organisation der öffentlichen Kontrolle des Arbeitsschutzes in einem Unternehmen ist zu berücksichtigen, dass die erfolgreiche Erfüllung der übertragenen Aufgaben und Funktionen durch befugte Personen möglich ist, sofern diese die erforderliche Unterstützung und Unterstützung durch die Unternehmensleitung und die Gewerkschaften erhalten und andere von Arbeitnehmern autorisierte Vertretungsorgane, staatliche Kontroll- und Aufsichtsbehörden, Gewerkschaftsinspektionen. Gesetzliche Garantien hierfür sind im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Rechtsakten enthalten, die die Tätigkeit der aufgeführten Stellen regeln. Bevollmächtigte (vertrauenswürdige) Personen werden gewählt, um die öffentliche Kontrolle über die Wahrung der legitimen Rechte und Interessen der Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsschutzes in Unternehmen aller Eigentumsformen zu organisieren, unabhängig vom Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, der Unterordnung in die Abteilung und der Anzahl der Angestellten. Abhängig von den konkreten Produktionsbedingungen können in einer Struktureinheit mehrere Bevollmächtigte gewählt werden. Die Anzahl, das Verfahren ihrer Wahl und die Amtszeit können in einem Tarifvertrag oder einem anderen gemeinsamen Beschluss des Arbeitgebers und der Arbeitnehmervertretung festgelegt werden. Gewerkschaften, andere Vertretungsorgane oder von Arbeitnehmern autorisierte Arbeitskollektive organisieren die Wahl von Vertretern in Struktureinheiten oder im gesamten Unternehmen. Es wird empfohlen, die Wahlen der bevollmächtigten Personen auf der Hauptversammlung des Arbeitskollektivs der Einheit für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren durchzuführen. Bestehen im Unternehmen mehrere Gewerkschaften oder andere von Arbeitnehmern bevollmächtigte Vertretungsorgane, so soll jeder von ihnen das Recht erhalten, Kandidaten für die Wahl der Bevollmächtigten vorzuschlagen. Bevollmächtigte Personen können auch aus dem Kreis der Fachkräfte gewählt werden, die nicht im jeweiligen Unternehmen tätig sind (nach Absprache mit dem Arbeitgeber). Es wird nicht empfohlen, autorisierte Mitarbeiter zu wählen, die entsprechend ihrer Position für den Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen verantwortlich sind. Die bevollmächtigten Personen sind in der Regel Mitglieder des Ausschusses (Kommission) für Arbeitsschutz des Unternehmens. Die Bevollmächtigten organisieren ihre Arbeit in Zusammenarbeit mit den Leitern der Produktionsstätten, gewählten Gewerkschaftsgremien oder anderen von den Arbeitnehmern autorisierten Vertretungsorganen, mit dem Arbeitsschutzdienst und anderen Diensten des Unternehmens, mit staatlichen Stellen zur Überwachung des Arbeitsschutzes und der Inspektion der Gewerkschaften. Bevollmächtigte Personen müssen sich bei ihrer Tätigkeit an dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, den Gesetzgebungs- und anderen Rechtsakten zum Arbeitsschutz der Russischen Föderation, einem Tarifvertrag und einer Vereinbarung zum Arbeitsschutz sowie an der geltenden behördlichen und technischen Dokumentation orientieren Unternehmen. Kommissare berichten regelmäßig der Hauptversammlung des Arbeitskollektivs, das sie gewählt hat, und können vor Ablauf ihrer Befugnisse durch Beschluss des Gremiums, das sie gewählt hat, abberufen werden, wenn sie die übertragenen Aufgaben nicht erfüllen oder die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllen Schutz der Rechte der Arbeitnehmer auf Arbeitsschutz. Die Hauptaufgaben der Kommissare sind: 1. Förderung der Schaffung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen im Unternehmen (in der Produktionseinheit), die den Anforderungen der Normen und Regeln zum Arbeitsschutz entsprechen. 2. Kontrolle über den Stand des Arbeitsschutzes im Unternehmen (in der Produktionseinheit) und über die Wahrung der legitimen Rechte und Interessen der Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsschutzes. 3. Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer in staatlichen und öffentlichen Organisationen bei der Behandlung von Arbeitsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Arbeitsschutzgesetze, der Erfüllung der durch Tarifverträge oder Arbeitsschutzvereinbarungen festgelegten Verpflichtungen durch den Arbeitgeber. 4. Beratung der Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes und Unterstützung bei der Wahrung ihrer Rechte auf Arbeitsschutz. Zur Wahrnehmung der den befugten Personen übertragenen Aufgaben muss diesen das Recht eingeräumt werden: 1. Überwachen Sie die Einhaltung gesetzlicher und anderer gesetzlicher Vorschriften zum Arbeitsschutz in der Einheit, in der sie erlassen werden. 2. Überprüfen Sie die Umsetzung der in Tarifverträgen, Vereinbarungen und den Ergebnissen einer Unfalluntersuchung vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen. 3. Beteiligen Sie sich an der Arbeit der Kommissionen zur Prüfung und Inbetriebnahme von Arbeitsgeräten. 4. Erhalten Sie von den Leitern und anderen Beamten ihrer Abteilungen und Unternehmen Informationen über den Stand der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes sowie über Arbeitsunfälle. 5. Fordern Sie die Beamten auf, die Arbeit einzustellen, wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer besteht. 6. Übergabe an die Leiter der Abteilungen zur Prüfung verpflichtender Anträge zur Beseitigung festgestellter Verstöße gegen gesetzgeberische und sonstige Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz. 7. Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden und unterbreiten Sie Vorschläge, Beamte vor Gericht zu stellen, die gegen die gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz verstoßen und den Sachverhalt von Arbeitsunfällen verschwiegen haben. 8. Beteiligen Sie sich an der Behandlung von Arbeitskonflikten im Zusammenhang mit Änderungen der Arbeitsbedingungen, Verstößen gegen Arbeitsschutzgesetze, Verpflichtungen aus Tarifverträgen oder Arbeitsschutzvereinbarungen. Entsprechend dem Zweck der Einrichtung der Kommissare und den ihnen obliegenden Aufgaben empfiehlt es sich, die Kommissare zu ernennen folgende Funktionen: 1. Überwachung der Einhaltung gesetzlicher und anderer Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz durch Arbeitgeber, des Standes des Arbeitsschutzes, einschließlich der Überwachung der Erfüllung ihrer Pflichten zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes durch Arbeitnehmer, d. h.:
2. Mitwirkung an der Arbeit von Kommissionen (als Arbeitnehmervertreter) zur Durchführung von Inspektionen und Erhebungen des technischen Zustands von Gebäuden, Bauwerken, Geräten, Maschinen und Einrichtungen zur Einhaltung ihrer Normen und Regeln zum Arbeitsschutz, der Effizienz von Lüftungsanlagen, sanitäre und technische Geräte und sanitäre Einrichtungen Räumlichkeiten, Mittel zum kollektiven und individuellen Schutz der Arbeitnehmer und Entwicklung von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel. 3. Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer. 4. Überwachung der rechtzeitigen Benachrichtigung des Abteilungsleiters (Arbeit) über aufgetretene Arbeitsunfälle, Einhaltung der Standards zu Arbeits- und Ruhezeiten, Gewährung von Entschädigungen und Leistungen für schwere Arbeit und Arbeiten unter schädlichen oder gefährlichen Arbeitsbedingungen. 5. Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe (und nach entsprechender Schulung – der Bereitstellung von Erster Hilfe) für das Opfer eines Arbeitsunfalls. 6. Teilnahme an der Untersuchung von Arbeitsunfällen – im Namen des Gewerkschaftsorgans oder eines anderen Vertretungsorgans des Arbeitskollektivs. 7. Informieren der Mitarbeiter der Einheit, in der sie befugt sind, über festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen bei der Arbeit, den Stand der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes im Unternehmen (in ihren Abteilungen), Durchführung von Aufklärungsarbeiten in der Belegschaft zu Fragen des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für die Arbeit befugter Personen zu schaffen und ihnen auf Kosten des Unternehmens Regeln, Weisungen, sonstige Vorschriften und Referenzmaterialien zum Arbeitsschutz zur Verfügung zu stellen. Für neu gewählte Kommissare wird empfohlen, die Ausbildung nach einem speziellen Programm in Kursen bei Gebietsarbeitsbehörden und anderen Organisationen auf Kosten des Unternehmens zu organisieren (unter Beibehaltung des Durchschnittsgehalts des Auszubildenden). Berechtigten Personen ist ein entsprechendes Zertifikat auszustellen. Es wird empfohlen, den zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben befugten Personen während des Arbeitstages die erforderliche Zeit einzuräumen und zusätzliche soziale Garantien zu den im Tarifvertrag oder durch einen gemeinsamen Beschluss des Arbeitgebers und der Arbeitnehmervertretungen festgelegten Bedingungen festzulegen. Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Arbeitsschutz: ▪ Grundvoraussetzungen für Projekte von Industrieunternehmen und Industrien ▪ Einweisungen zur Brandbekämpfung Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Luftfalle für Insekten
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