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Das Verfahren zur Ausbildung von Führungskräften und Spezialisten. Arbeitsschutz Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz Weltweite und russische Erfahrungen zeigen, dass die Schulung von Arbeitnehmern in Arbeitssicherheitsanforderungen Arbeitsunfälle und Berufsmorbidität erheblich reduziert. Daher ist eines der wichtigsten Elemente bei der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufsmorbidität Kontinuierliche mehrstufige gezielte Steigerung der Fachkompetenz und Kompetenz des Personals zum Arbeitsschutz. Gemäß Art. 225 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation müssen alle Arbeitnehmer, einschließlich der Leiter von Organisationen, sowie Arbeitgeber – Einzelunternehmer – eine Schulung zum Arbeitsschutz absolvieren und ihre Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen testen. Schulung und Prüfung des Wissens zum Arbeitsschutz aller Mitarbeiter, einschließlich der Führungskräfte, hat die Organisation eingerichtet:
Darüber hinaus kann das Verfahren für die Schulung zum Arbeitsschutz bei der Durchführung besonderer Arbeiten durch in vorgeschriebener Weise genehmigte Sicherheitsvorschriften oder durch staatliche Normen des Sicherheits- und Gesundheitssystems für bestimmte technologische Prozesse und Arten von Arbeiten festgelegt werden. Führungskräfte und Fachkräfte von Organisationen absolvieren im Rahmen ihrer beruflichen Verantwortung bei Arbeitsantritt im ersten Monat, danach bei Bedarf, mindestens jedoch alle drei Jahre, eine spezielle Schulung zum Arbeitsschutz. Neu ernannte Führungskräfte und Fachkräfte der Organisation dürfen selbstständig arbeiten, nachdem sie vom Arbeitgeber (oder einer von ihm bevollmächtigten Person) mit den beruflichen Pflichten, einschließlich des Arbeitsschutzes, und den für den Arbeitgeber geltenden örtlichen Vorschriften vertraut gemacht wurden, die das Verfahren regeln zur Organisation der Arbeitsschutzarbeit, Arbeitsbedingungen in den ihnen anvertrauten Einrichtungen (Strukturgliederungen der Organisation). Die Arbeitsschutzschulung für Führungskräfte und Fachkräfte wird nach einschlägigen Arbeitsschutzprogrammen direkt von der Organisation selbst oder von externen Bildungseinrichtungen durchgeführt, wenn diese über eine Lizenz zur Durchführung von Bildungsaktivitäten verfügen, auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes spezialisiertes Lehrpersonal usw entsprechende materielle und technische Basis. Die Arbeitssicherheitsschulung für Führungskräfte und Fachkräfte einer Organisation erfolgt nach Arbeitssicherheitsschulungen, die auf der Grundlage von Musterlehrplänen und Arbeitssicherheitsschulungen entwickelt und vom Leiter der Organisation genehmigt wurden. Im Rahmen der Ausbildung von Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden Vorträge, Seminare, Interviews, Einzel- oder Gruppenberatungen, Planspiele usw. durchgeführt; Elemente des Selbststudiums des Arbeitsschutzprogramms, modulare und Computerprogramme , sowie Fernunterricht können genutzt werden. Die Prüfung der theoretischen Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen und der praktischen Fähigkeiten zum sicheren Arbeiten von Arbeitern erfolgt durch unmittelbare Vorgesetzte im Umfang der Kenntnis der Anforderungen der Arbeitsschutzvorschriften und -anweisungen und ggf. im Umfang der Kenntnisse zusätzlicher besonderer Sicherheits- und Arbeitsschutzanforderungen. Führungskräfte und Fachkräfte werden regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, auf ihre Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen überprüft. Außerordentliche Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen für Arbeitnehmer Unabhängig vom Datum der vorherigen Inspektion wird Folgendes durchgeführt:
Der Umfang und das Verfahren einer außerordentlichen Prüfung der Kenntnisse über arbeitsschutzrechtliche Anforderungen werden von der Partei bestimmt, die sie veranlasst. Um die Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Arbeitnehmern in Organisationen zu prüfen, wird im Auftrag (Anweisung) des Arbeitgebers (Führungskraft) eine Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen gebildet, die aus mindestens drei Personen besteht, die eine arbeitsrechtliche Ausbildung absolviert haben Schutz und Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen in der vorgeschriebenen Weise. Den Kommissionen zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen von Organisationen gehören Leiter von Organisationen und deren Strukturabteilungen, Spezialisten aus Arbeitsschutzdiensten, Chefspezialisten (Technologe, Mechaniker, Energieingenieur usw.) an. An der Arbeit der Kommission können Vertreter des gewählten Gewerkschaftsorgans teilnehmen, die die Interessen der Arbeitnehmer eines bestimmten Arbeitgebers vertreten, einschließlich befugter (vertrauenswürdiger) Personen für den Arbeitsschutz. Die Prüfung der Kenntnisse der Arbeitnehmer über Arbeitsschutzanforderungen erfolgt in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz. Die Sicherstellung und Einhaltung der Anforderungen liegt in ihrer Verantwortung unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Verantwortung und der Art der Produktionstätigkeiten. Die Ergebnisse der Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen der Mitarbeiter der Organisation werden in einem Protokoll dokumentiert. Einem Mitarbeiter, der die Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen erfolgreich bestanden hat, wird ein vom Vorsitzenden der Kommission zur Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen unterzeichnetes Zertifikat ausgestellt, das durch das Siegel der Organisation zertifiziert ist, die die Schulung zum Arbeitsschutz und die Prüfung durchgeführt hat Kenntnis der Arbeitsschutzanforderungen. Ein Arbeitnehmer, der während der Ausbildung die Kenntnisprüfung über Arbeitsschutzanforderungen nicht bestanden hat, muss sich innerhalb einer Frist von spätestens einem Monat einer zweiten Kenntnisprüfung unterziehen. Die Verantwortung für die Qualität der Arbeitsschutzschulung und die Umsetzung genehmigter Arbeitsschutzprogramme liegt bei der Ausbildungsorganisation und dem Arbeitgeber der Organisation gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation. Die Kontrolle über die rechtzeitige Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen für Arbeitnehmer, einschließlich Führungskräfte, obliegt der Bundesarbeitsaufsichtsbehörde. Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Arbeitsschutz: ▪ Hilfe bei Brüchen, Verrenkungen, Prellungen und Verstauchungen ▪ Berufskrankheiten und ihre Prävention ▪ Vorbereitung von Materialien für die Untersuchung von Arbeitsunfällen und deren Bilanzierung Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Luftfalle für Insekten
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