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Sicherheitsanforderungen bei der Arbeit an Personal Computern. Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz

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Derzeit werden Personalcomputer (PCs) häufig im Bildungsprozess in Bildungseinrichtungen eingesetzt.

Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren beim Arbeiten am PC:

  • PC als direkte Quelle elektromagnetischer und elektrostatischer Felder und in einigen Fällen Röntgenstrahlung;
  • negative Faktoren, die bei der Wahrnehmung und Anzeige von Informationen auf dem Bildschirm auftreten und das Sehvermögen beeinträchtigen;
  • Unvereinbarkeit der Umgebung (Beleuchtung, Mikroklima, Raumfarbe, übermäßiger Lärm, Vibration usw.) mit den physiologischen Bedürfnissen des menschlichen Körpers;
  • Diskrepanz zwischen dem Arbeitsplatz und den anthropometrischen Daten des PC-Betreibers;
  • Monotonie der Arbeit.

Diese Faktoren verursachen erhöhte Müdigkeit, Gedächtnisverlust, Kopfschmerzen, trophische Erkrankungen, Schlafstörungen, Schmerzen in den Handgelenken und Fingern sowie im unteren Rückenbereich.

Schädliche Auswirkungen beim Arbeiten am PC:

  • ultraviolette und infrarote Strahlung;
  • elektromagnetische Strahlung;
  • Röntgenuntersuchung;
  • statische Elektrizität;
  • Glanz und Schimmer.

Das PC-Design muss die Möglichkeit bieten, die Vitrine in der horizontalen und vertikalen Ebene zu drehen und in einer bestimmten Position zu fixieren, um eine frontale Betrachtung des Bildschirms zu gewährleisten. Das PC-Design sollte eine Lackierung des Gehäuses in ruhigen, sanften Farben mit diffuser Lichtstreuung beinhalten. Das PC-Gehäuse, die Tastatur und andere Blöcke und Geräte müssen eine matte Oberfläche mit einem Reflexionskoeffizienten von 0,4–0,6 haben und dürfen keine glänzenden Teile aufweisen, die zu Blendungen führen können. Das Displaydesign muss eine Helligkeits- und Kontrastanpassung ermöglichen. Die Fläche pro PC-Benutzerarbeitsplatz muss mindestens 6 m2 betragen, das Volumen - mindestens 6 m3.

Die optimale Kombination aus Temperatur, relativer Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit schafft angenehme Arbeitsbedingungen. Die Lufttemperatur im Büro sollte zwischen 19 und 21 °C liegen, die relative Luftfeuchtigkeit zwischen 62 und 55 %. Vor Unterrichtsbeginn und nach jeder Unterrichtsstunde sollte der Klassenraum quergelüftet werden. Jeden Tag ist es notwendig, eine Nassreinigung durchzuführen und die Bildschirme von Videomonitoren von Staub zu befreien. Fensterrahmen und Lampen aus Glas sollten mindestens zweimal im Jahr gereinigt werden.

Anforderungen an das Mikroklima an einem mit einem PC ausgestatteten Arbeitsplatz:

  • Lufttemperatur, ° C ..... 21-25
  • relative Luftfeuchtigkeit, %.....40-60
  • Luftgeschwindigkeit, m/s ..... 0,1
  • Temperaturunterschied zwischen Bodenhöhe und Kopfhöhe des sitzenden Bedieners, °C ... nicht mehr als 3

Räume, in denen Videodisplays installiert sind, müssen über natürliches und künstliches Licht verfügen. Fenster in Räumen, in denen Computergeräte genutzt werden, sollten überwiegend nach Norden und Nordosten ausgerichtet sein. Künstliche Beleuchtung kann entweder allgemein oder kombiniert sein. Die Beleuchtung der Tischoberfläche im Bereich der Dokumentenablage sollte 300-500 Lux betragen. Zur Beleuchtung von Dokumenten dürfen lokale Beleuchtungskörper verwendet werden. Arbeitsplätze sollten so platziert werden, dass der Monitor mit der Seite zu den Lichtöffnungen ausgerichtet ist und das natürliche Licht überwiegend von links einfällt (Abb. 6).


Abb.6. Lage des Arbeitsplatzes mit PC im Verhältnis zu den Lichtöffnungen 1 – Tür, 2 – Bedienerstuhl, 3 – Schreibtisch, 4 – Fenster

Blendungen werden durch die rationelle Platzierung der Arbeitsplätze und die Wahl geeigneter Lampen vermieden. Lokale Beleuchtungskörper müssen über einen lichtundurchlässigen Reflektor mit einem Schutzwinkel von mindestens 40° verfügen.

Es ist notwendig, die Position der Lampe so anzupassen, dass der Monitorbildschirm nicht geblendet wird. Die Helligkeit des Bildschirms sollte bei Bedarf regelmäßig angepasst und mit einem speziellen Gerät (Helligkeitsmesser) überprüft werden. Die künstliche Beleuchtung sollte regelmäßig mit einem Luxmeter überprüft werden.

In den Räumlichkeiten aller Bildungseinrichtungen, in denen PCs aufgestellt sind, sollten Lärm- und Vibrationspegel die zulässigen Werte nicht überschreiten, die in den aktuellen sanitären und epidemiologischen Standards für Wohn- und öffentliche Gebäude festgelegt sind (Tabelle 2).

Tabelle 2. Zulässige Werte des Schalldruckpegels in Oktavfrequenzbändern und der vom PC erzeugte Schallpegel (SanPiN 2.2.2/2.4.1340-03)

Schalldruckpegel, dB in Oktavbändern mit geometrischen Mittelfrequenzen, Hz Schallpegel, dB
Hz 31,5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000
db 86 71 61 54 49 45 42 40 38 50

Der zulässige Geräuschpegel beim Arbeiten am PC ohne Druckgerät (Drucker) beträgt 50 dB und bei eingeschaltetem Drucker 75 dB.

Das Druckgerät wird autonom vom PC-Arbeitsplatz des PC-Bedieners auf einer schallabsorbierenden Oberfläche installiert.

Laute Geräte (Druckgeräte, Server usw.), deren Geräuschpegel über dem Standard liegt, sollten außerhalb des PC-Bereichs aufgestellt werden.

Räumlichkeiten, in denen sich PC-Arbeitsplätze befinden, müssen entsprechend den technischen Anforderungen für den PC-Betrieb mit einer Schutzerdung (Erdung) ausgestattet sein. Die Erdung des PCs ist obligatorisch.

Bevor Sie den PC anschließen, müssen Sie Folgendes überprüfen:

  • Wartungsfreundlichkeit von Steckverbindern;
  • keine Knicke oder Schäden an der Kabelisolierung; Fehlen freiliegender spannungsführender Teile.

Zuerst sollten Sie das Netzkabel an die Systemeinheit und erst dann an das Netzwerk anschließen. Es ist notwendig, dass die Steckdose, an die der PC angeschlossen ist, frei zugänglich ist.

Der Bodenbelag im Büro sollte glatt, schlaglochfrei, rutschfest und leicht zu reinigen sein sowie antistatische Eigenschaften aufweisen. Die Wände des Büros sollten in kühlen Farben gestrichen sein: Hellblau, Hellgrün, Hellgrau. Die Verwendung glänzender Oberflächen in der Inneneinrichtung des Büros ist nicht gestattet. Zur Dekoration des Innenraums ist die Verwendung von Polymermaterialien (Spanplatten, laminierter Papierkunststoff, synthetische Teppiche usw.) verboten, die schädliche Chemikalien an die Luft abgeben. Die Fenster sollten mit Vorhängen (Jalousien) ausgestattet sein, die der Farbe der Wände entsprechen, kein natürliches Licht hereinlassen und die Fensteröffnungen vollständig abdecken. Schwarze Vorhänge sind nicht erlaubt. Alle Informationen an den Wänden müssen mit Folie abgedeckt werden. Kreidetafeln sind im Büro nicht gestattet.

Bei der Platzierung von Arbeitsplätzen mit einem PC muss der Abstand zwischen Desktops mit Videomonitoren (in Richtung der Rückseite eines Videomonitors und dem Bildschirm eines anderen Videomonitors) mindestens 2 m betragen, und der Abstand zwischen den Seitenflächen der Videomonitore muss mindestens 1,2 m betragen mindestens XNUMX m.

Der Bildschirm des Videomonitors sollte sich in einem Abstand von 600–700 mm von den Augen des Benutzers befinden, jedoch nicht näher als 500 mm, unter Berücksichtigung der Größe alphanumerischer Zeichen und Symbole. Für PCs ohne Hygienezertifikat sind Schutzfilter erforderlich. Empfohlen werden Filter der Klasse „Vollschutz“.

Die Gestaltung des Arbeitstisches sollte eine optimale Platzierung der verwendeten Geräte auf der Arbeitsfläche unter Berücksichtigung ihrer Menge und Gestaltungsmerkmale sowie der Art der ausgeführten Arbeiten gewährleisten. Es dürfen Desktops in verschiedenen Ausführungen verwendet werden, die modernen ergonomischen Anforderungen entsprechen. Die Oberfläche des Schreibtisches sollte einen Reflexionskoeffizienten von 0,5-0,7 haben. Die Höhe der Tischfläche für erwachsene Benutzer sollte im Bereich von 680–800 mm verstellbar sein; ist dies nicht möglich, sollte die Höhe der Arbeitsfläche des Tisches 725 mm betragen. Zu berücksichtigen sind die modularen Maße der Arbeitsfläche eines PC-Tisches, auf deren Grundlage die Konstruktionsmaße berechnet werden sollten: Breite 800, 1000, 1200 und 1400 mm, Tiefe 800 und 1000 mm bei einer nicht verstellbaren Höhe von 725 mm.

Der Arbeitstisch muss über eine Beinfreiheit von mindestens 600 mm in der Höhe, mindestens 500 mm Breite, mindestens 450 mm Tiefe auf Kniehöhe und mindestens 650 mm Tiefe auf Beinhöhe verfügen.

Die Gestaltung des Arbeitsstuhls (Stuhl) soll die Aufrechterhaltung einer rationellen Arbeitshaltung bei der Arbeit am PC gewährleisten, eine Veränderung der Haltung ermöglichen, um statische Verspannungen der Muskulatur der Hals-Schulter-Region und des Rückens zu verhindern die Entwicklung von Müdigkeit. Der Typ des Arbeitsstuhls sollte unter Berücksichtigung der Körpergröße des Benutzers, der Art und der Dauer der Arbeit am PC ausgewählt werden. Der Arbeitsstuhl muss hub-schwenkbar, in Höhe und Neigung von Sitzfläche und Rückenlehne sowie im Abstand der Rückenlehne von der Vorderkante der Sitzfläche verstellbar sein. In diesem Fall muss die Einstellung jedes Parameters unabhängig, einfach durchzuführen und zuverlässig zu fixieren sein. Die Oberfläche der Sitzfläche, der Rückenlehne und anderer Elemente des Stuhls sollte halbweich sein, mit einer rutschfesten, leicht elektrifizierten und atmungsaktiven Beschichtung, die eine einfache Reinigung von Schmutz gewährleistet.

Das Design des Arbeitsstuhls sollte Folgendes gewährleisten:

  • die Breite und Tiefe der Sitzfläche beträgt mindestens 400 mm;
  • Sitzfläche mit abgerundeter Vorderkante;
  • Höhenverstellung der Sitzfläche im Bereich von 400-550 mm und Neigungswinkel nach vorne bis 15° und nach hinten bis 5°;
  • die Höhe der Rückenauflagefläche beträgt 300+20 mm, die Breite beträgt mindestens 380 mm und der Krümmungsradius der horizontalen Ebene beträgt 400 mm;
  • der Neigungswinkel der Rückenlehne in der vertikalen Ebene liegt innerhalb von +30°;
  • Einstellung des Abstands der Rückenlehne von der Vorderkante des Sitzes im Bereich von 260–400 mm;
  • feste oder abnehmbare Armlehnen mit einer Länge von mindestens 250 mm und einer Breite von 50–70 mm;
  • Höhenverstellung der Armlehnen über dem Sitz im Bereich von 230+30 mm und des Innenabstands zwischen den Armlehnen im Bereich von 350–500 mm.

Der Arbeitsplatz des PC-Benutzers sollte mit einer Fußstütze mit einer Breite von mindestens 300 mm, einer Tiefe von mindestens 400 mm mit Höhenverstellung bis 150 mm und einem Neigungswinkel der Auflagefläche des Ständers bis 20° ausgestattet sein. Die Oberfläche des Ständers sollte geriffelt sein und an der Vorderkante einen 10 mm hohen Rand haben.

Die Tastatur sollte auf der Tischoberfläche in einem Abstand von 100–300 mm von der dem Benutzer zugewandten Kante oder auf einer speziellen, von der Haupttischplatte getrennten höhenverstellbaren Arbeitsfläche platziert werden.

Für Lehrkräfte von weiterführenden und höheren Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte ist die Arbeitszeit im Schauunterricht, im Informatik- und Informatikunterricht auf höchstens 4 Stunden pro Tag festgelegt; für Servicepersonal sollte sie 6 Stunden am Tag nicht überschreiten.

Für Schüler in Schulen und weiterführenden Bildungseinrichtungen sowie für Studierende wurden recht strenge Beschränkungen der Arbeitsdauer eingeführt.

Die Dauer der studentischen Mitarbeit in Lehrveranstaltungen am PC richtet sich nach dem Studiengang, der Art (Dateneingabe, Programmierung, Programm-Debugging, Bearbeitung etc.) und der Komplexität der durchgeführten Aufgaben.

Für Studienanfänger beträgt die optimale Zeit für Lernsitzungen bei der Arbeit am PC 1 Stunde, für Oberstufenstudierende 2 Stunden, mit einer obligatorischen Pause von 15-20 Minuten zwischen zwei Unterrichtsstunden. Es ist zulässig, die Dauer der Schulungssitzungen am PC für Studienanfänger auf 2 Stunden und für Studierende der Oberstufe auf 3 Studienstunden zu erhöhen, sofern die Dauer der Schulungssitzungen in einer Schauklasse (Hörsaal) 50 % nicht überschreitet der Zeit der direkten Arbeit am PC und vorbehaltlich präventiver Maßnahmen – Augenübungen, Sportunterrichtsminuten und Sportunterrichtspausen.

Pflichttätigkeiten für Überlastungsprävention sind:

  • Durchführung von Augenübungen alle 20–25 Minuten bei der Arbeit am PC;
  • Organisation von Pausen nach jeder Unterrichtsstunde, unabhängig vom Bildungsprozess, von mindestens 15 Minuten Dauer;
  • Querlüftung der Räume vom PC in den Pausen mit obligatorischem Verlassen des PCs;
  • während der Trainingspausen eine körperliche Pause von 3-4 Minuten einlegen;
  • Durchführung von 1-2-minütigen körperlichen Übungen zur Linderung lokaler Müdigkeit, die individuell durchgeführt werden, wenn erste Anzeichen von Müdigkeit auftreten;
  • Wechseln Sie die Übungssätze alle 2-3 Wochen.

Sportpausen sollten unter Anleitung eines Sporttrainers, Lehrers oder zentral mit Hilfe von Informationen im Lokalradio bei gemäßigt klingender angenehmer Musik durchgeführt werden.

Autoren: Volkhin S.N., Petrova S.P., Petrov V.P.

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