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Arbeitsschutzanweisungen für Telefon- und Telegrafenkommunikationselektriker. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und durch eine ärztliche Untersuchung als produktionstauglich anerkannt sind, über mindestens ein Jahr Produktionserfahrung in der genannten Tätigkeit und eine Telefonbewertung von mindestens III verfügen, die eine Ausbildung und Prüfung der Kenntnisse absolviert haben die Regeln, dürfen als Telekommunikationselektriker (Telefon- und Telegraphenwerkstatt) arbeiten, Normen und Anweisungen zum Arbeitsschutz, einschließlich dieser Anweisungen, sowie diejenigen, die über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten verfügen und eine Unterweisung erhalten haben am Arbeitsplatz zur Sicherheit bei der Arbeit. 1.2. Der Kommunikationselektriker muss: 1.2.1. Halten Sie sich an die Regeln der internen Arbeitsvorschriften; 1.2.2. Kennen und befolgen Sie die Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Arbeit in Telefonunternehmen im Rahmen der ausgeübten Aufgaben, bestätigen Sie jährlich die elektrische Sicherheitsgruppe III; 1.2.3. Kennen Sie das Verfahren zur Überprüfung und Verwendung manueller mechanischer und Elektrowerkzeuge, Geräte zur Gewährleistung sicherer Arbeit (Leitern, Leitern usw.), Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe und Teppiche, Werkzeuge mit isolierenden Griffen, Spannungsanzeiger, Schutzbrille); 1.2.4. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die in den Betriebsanweisungen für die Geräte oder in den von der Verwaltung des Unternehmens genehmigten Stellenbeschreibungen festgelegt sind, und vorausgesetzt, dass sichere Methoden dafür bekannt sind. 1.2.5. Erste Hilfe für Opfer von Strom- und anderen Unfällen kennen und leisten können; 1.2.6. Befolgen Sie die Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen. 1.3. Bei der Wartung von Telefonzentralen und Telegrafenleitungen ist die Exposition gegenüber folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren möglich:
1.4. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge meldet jeden Arbeitsunfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten. 1.5. Die Elektrofachkraft ist für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Durchführung von Arbeiten ohne Freischaltung. 1.6. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Ziehen Sie spezielle Kleidung (Bademantel) und technische Schuhe (Hausschuhe) gemäß den geltenden Normen an und stecken Sie sie sorgfältig in die Hose. Vermeiden Sie herabhängende Enden und Engegefühle beim Bewegen. 2.2. Überprüfen und überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des fest installierten Werkzeugs, der Geräte zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsleistung, der persönlichen Schutzausrüstung und der Feuerlöschausrüstung. 2.3. Überprüfen Sie den Zustand der allgemeinen und gewöhnlichen Beleuchtung. 2.4. Führen Sie keine Arbeiten zur Reparatur von Vorrichtungen, Geräten usw. durch, wenn dies nicht zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehört. 2.5. Melden Sie alle bei der Inspektion am Arbeitsplatz festgestellten Mängel und Störungen dem Schichtleiter, damit diese Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung ergreifen können. 2.6. Stellen Sie das Werkzeug mit maximaler Benutzerfreundlichkeit am Arbeitsplatz auf und vermeiden Sie das Vorhandensein unnötiger Gegenstände im Arbeitsbereich. 2.7. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Arbeiten Sie nur in gebrauchsfähigen und sorgfältig sitzenden Overalls und Sicherheitsschuhen und verwenden Sie die am Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung gemäß den geltenden Normen. 3.2. Die Wartung von Geräten, die sich in den oberen Teilen der Schränke befinden, sollte nur von funktionsfähigen, gekennzeichneten Trittleitern aus durchgeführt werden. 3.3. Es ist notwendig, die Trittleiter fest zu installieren und vor dem Anheben ihre Stabilität zu überprüfen. Leitern ab einer Höhe von 1,3 m müssen mit einem Anschlag ausgestattet sein. 3.4. Es ist verboten, von den obersten zwei Stufen von Stehleitern ohne Geländer oder Stopper aus zu arbeiten, sowie sich mit mehr als einer Person auf den Stufen aufzuhalten. 3.5. Der Austausch der Signallampen an der Anzeigetafel sollte von Leitern mit einer Höhe von mindestens 2 m erfolgen. 3.6. Lassen Sie keine losen Gegenstände auf den Leitern liegen und werfen Sie diese herunter. 3.7. Bewegliche Trittleitern (Leitern) mit oberer Rollenverschiebung, die bei Arbeiten in zweistufigen Kreuzen verwendet werden, müssen mit Stoppern gesichert werden. 3.8. Das Auswechseln einzelner Sicherungen sollte nur mit einer Hand erfolgen und die zweite Hand bzw. ein Körperteil darf keine geerdeten Strukturen berühren. 3.9. Der Austausch einer gewöhnlichen Sicherung muss von zwei Personen durchgeführt werden, von denen eine am unteren Ende der Trittleiter stehen darf, unter zwingender Einhaltung der Anforderungen von Abschnitt 3.8. Verwenden Sie eine Isolierzange oder dielektrische Handschuhe sowie eine Schutzbrille. 3.10. Bei Arbeiten an den Schränken der Teilnehmerbausätze müssen Sie bedenken, dass an den Schränken ein induktiver Strom von 75–95 V anliegt und die Möglichkeit besteht, dass von der Leitung eine Spannung von 220 V in die Schränke gelangt. 3.11. Beim Wechseln der einzelnen Sicherungen am Schrank sollte eine Zange mit isolierenden Griffen verwendet werden. 3.12. Alle Reparaturarbeiten an den nicht abnehmbaren Vorrichtungen der Schränke, die Reinigung der Halterungen, Sicherheitsrahmen, Schreie usw. sollten bei entfernten Schranksicherungen durchgeführt werden. 3.13. Geräteschränke mit Spannungen über 42 V Wechselstrom und 110 V Gleichstrom sollten mit dielektrischen Matten ausgestattet werden. 3.14. Alle Gehäuse und Abdeckungen von Geräten, die 42-VAC-Kontakte abdecken, müssen das Symbol für elektrische Spannung aufweisen, um das Servicepersonal auf die Gefahr eines Stromschlags aufmerksam zu machen. 3.15. Magnetköpfe an elektronischen Vermittlungsstellen werden mit Alkohol oder Druckluft aus speziellen Kartuschen gereinigt. 3.16. Die Beseitigung von Schäden und Reparaturen am Gerät muss durchgeführt werden, wenn das Gerät vollständig spannungsfrei ist. 3.17. Bei Arbeiten in einer Maschinenwerkstatt vom Typ EATS-200 müssen Sie vor der Arbeit sicherstellen, dass an den Schränken keine Fremdspannung anliegt, da in jeder Reihe Steckdosen mit einer Spannung von 220 V vorhanden sind. Alle diese Arbeiten werden in der Reihenfolge der Stromstärke durchgeführt Betrieb. 3.18. Das verwendete tragbare Elektrowerkzeug (Lötkolben, Abwärtstransformator) muss geprüft und mit einer Inventarnummer versehen, systematisch und rechtzeitig überprüft und repariert werden. 3.19. Bei einer externen Prüfung von Elektrowerkzeugen und -geräten ist auf die Unversehrtheit der Isolierung der Drähte und das Fehlen blanker stromführender Teile zu achten. 3.20. Die Überprüfung auf Kurzschlussfreiheit des Gehäuses und den Zustand der Isolierung muss mindestens alle 1 Monate durch eine speziell beauftragte Person durchgeführt werden. 3.21. Der Durchgang zwischen der Vorderseite des Stromverteilungsgeräts muss mindestens 1,2 m betragen. Es dürfen sich keine Fremdkörper im Durchgang befinden. 3.22. An der Seite der zu öffnenden Türen von Schaltschränken und in der Nähe der Schalttafel sollten dielektrische Matten angebracht werden. 3.23. Die Länge der Schlauchleitung zum Anschluss des Abspanntransformators an das Netz darf 2 m nicht überschreiten. 3.24. Gehäuse von tragbaren Haushalts- und Messgeräten, Abspanntransformatoren, Displays und Druckern für eine Spannung von 220 V müssen geerdet werden. 3.25. Verwenden Sie zum Löten elektrische Lötkolben mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V. 3.26. Es ist erforderlich, Hintergrundbeleuchtungen für 60 V DC und nicht mehr als 42 V AC zu verwenden, vorausgesetzt, dass das Gehäuse der Hintergrundbeleuchtung aus isolierendem Material besteht und über einen Schutzschirm verfügt. 3.27. Bei der Herstellung von Lötgeräten mit Lot in den Einstellwerkstätten sollten spezielle Tische mit lokaler Absaugung (Absaugung), elektrischer Beleuchtung und einem feuerfesten Ständer für den Lötkolben, Behälter für Legierungen und Flussmittel vorhanden sein. 3.28. Bei Arbeiten an technologischen Anlagen ist die Anwesenheit anderer Arbeitnehmer in unmittelbarer Nähe der Lötstelle untersagt. Mit Lötprozessen geht eine Luftverschmutzung mit Schadstoffen einher. Es kommt zu einer Bleiverunreinigung der Oberflächen und der Haut der Hände sowie der Mundhöhle. Beim Löten an nicht ortsfesten Arbeitsplätzen ist es notwendig, Tabletts zu verwenden, auf denen Lötkolben, Lot und andere Materialien abgelegt werden können. 3.29. Die Türen und Fenster des Maschinenraums sind stets geschlossen zu halten. 3.30. Hände, Kleidung, Schuhe des Personals sollten immer trocken sein. 3.29. Bei der Arbeit mit Videoterminals: 3.30.1. Brillenträger sollten beim Arbeiten am Display mit einer Brille ausgestattet sein, die für einen Abstand von 550–700 mm ausgelegt ist. 3.30.2. Der Bildschirm sollte sich in einem Abstand von 400–800 mm von den Augen in der Mitte des Sichtfeldes befinden. 3.30.3. Es ist verboten, sich in der Nähe des Videoterminals aufzuhalten, während Arbeiten ausgeführt werden, die nicht mit dem Betrieb des Terminals zusammenhängen. 3.30.4. Der Arbeits- und Ruheplan sollte sich nach der Art der geleisteten Arbeit richten: Bei der Eingabe von Daten, der Bearbeitung von Programmen, dem Ablesen von Informationen vom Bildschirm sollte die ununterbrochene Dauer der Arbeit am Display bei einem 4-Stunden-Arbeitstag 8 Stunden nicht überschreiten. Nach jeder Arbeitsstunde ist eine Pause von 5-10 Minuten und nach 2 Stunden eine Pause von 15 Minuten einzulegen. In den Pausen ist es notwendig, eine Reihe von körperlichen Übungen zur Linderung der geistigen und muskulären Entspannung sowie Augenübungen durchzuführen. 3.30.5. Bei festgestellten Störungen ist die Arbeit am Display einzustellen. 3.31 Bei Arbeiten im Gelände: 3.31.1. Während eines Gewitters sind Arbeiten an den Schalttafeln verboten. 3.31.2. Wenn die Thermospule durchbrennt, müssen Sie mit einem Spannungsanzeiger überprüfen, dass keine Fremdspannung an der Leitung anliegt. Falls vorhanden, müssen Sie eine Isolierung installieren. Tauschen Sie die Thermospule nur aus, wenn keine externe Spannung anliegt. 3.31.3. Anschluss- und Teilnehmerleitungen sind bei Fremdspannungskontakt mit einem Trennschalter (Faserdichtung oder Stecker aus Isolierstoff) von der Stationsausrüstung zu trennen. 3.31.4. Verteilerarbeiter müssen den Leitungsarbeiter vor dem Vorhandensein von Fremdspannung auf der Leitung warnen. Nachdem der Schaden behoben ist, muss mit einer Spannungsanzeige überprüft werden, ob keine Fremdspannung auf der Leitung vorhanden ist. 3.31.5. Auf den Karten von Teilnehmer-Freileitungen, die Kreuzungen mit Stromleitungen haben, sollte dies entsprechend vermerkt werden. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Jeder Mitarbeiter, der Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung und der Arbeitsschutzvorschriften feststellt oder eine für Personen gefährliche Fehlfunktion der Anlage feststellt, ist verpflichtet, dies dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden. In Fällen, in denen eine Fehlfunktion des Geräts eine drohende Gefahr für Personen oder das Gerät selbst darstellt, ist der Mitarbeiter, der sie entdeckt hat, verpflichtet, Maßnahmen zur Einstellung des Betriebs des Geräts zu ergreifen und dies anschließend dem unmittelbaren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen. 4.2. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, ist es erforderlich, dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation zu ergreifen, sofern damit keine Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden ist Menschen. 4.3. Im Falle eines Stromschlags ist es notwendig, das Opfer so schnell wie möglich von der Stromeinwirkung zu befreien, bei Arbeiten in der Höhe Maßnahmen zu ergreifen, um einen Sturz zu verhindern. Schalten Sie das Gerät mit Schaltern und einem Steckverbinder aus und schneiden Sie das Versorgungskabel mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen ab. Wenn es nicht möglich ist, das Gerät schnell genug auszuschalten, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer von der Einwirkung des Stroms zu befreien. Um das Opfer von stromführenden Teilen oder Leitungen zu trennen, verwenden Sie einen Stock, ein Brett oder einen anderen trockenen Gegenstand, der keinen Strom leitet, während die helfende Person an einem trockenen, nicht leitenden Ort stehen oder dielektrische Handschuhe tragen muss. 4.4. Kommt es in einem Technikraum zu einem Brand, sollten Sie sofort mit der Löschung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Asbestdecken, Sand) beginnen und die Feuerwehr verständigen. 4.5. Wird am Arbeitsplatz eine Fremdspannung festgestellt, ist die Arbeit sofort einzustellen und dem Schichtleiter zu melden. 4.6. Bei einem Stromausfall während der Arbeit mit einem Elektrowerkzeug oder einer Arbeitsunterbrechung muss das Elektrowerkzeug „ausgesteckt“ sein. 4.7. Wenn Sie Gasgeruch feststellen, müssen Sie sofort den Gasnotdienst rufen, die Betriebsleitung informieren, die Evakuierung des Personals aus dem ATS-Gebäude organisieren, die Stromabnehmer nicht ein- oder ausschalten und für eine natürliche Belüftung des Raumes sorgen. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Arbeitsplatz, Werkzeuge und Vorrichtungen müssen in Ordnung gebracht werden. 5.2. Informieren Sie den Schichtleiter (Schichtleiter) über alle bei der Arbeit festgestellten Störungen und die Maßnahmen zu deren Beseitigung 5.3. Overalls (Bademantel und Hausschuhe) müssen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort abgelegt werden. 5.4. Waschen Sie Gesicht und Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife, spülen Sie Ihren Mund gut aus. Bei Lötarbeiten mit bleihaltigen Legierungen ist das Blei vor dem Händewaschen unbedingt mit einer 1%igen Essigsäurelösung oder OP-7-Paste zu neutralisieren. 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