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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Elektriker der Energieversorgung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Als Elektroenergieversorgungsingenieur dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und durch eine ärztliche Untersuchung als produktionstauglich anerkannt sind, über eine Produktionserfahrung von mindestens einem Jahr in den genannten Berufen und eine Telefonkategorie von mindestens III verfügen, über eine Ausbildung verfügen und geprüfte Kenntnisse über die Regeln, Normen und Anweisungen zum Arbeitsschutz, einschließlich dieser Unterweisung, sowie über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten besitzen, die am Arbeitsplatz über die Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten unterwiesen wurden.

1.2. Der Elektroinstallateur ist verpflichtet:

1.2.1. Halten Sie sich an die Regeln der internen Arbeitsvorschriften;

1.2.2. Kennen Sie das Gerät von Eingangstransformatoren, Umspannwerken, Übergangsschränken, Schemata für die Verlegung von Elektrokabeln, deren Fehlfunktionen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung;

1.2.3. Kompetenter Betrieb und rechtzeitige Durchführung vorbeugender Inspektionen und Reparaturen von Energieanlagen;

1.2.4. Überwachen Sie den guten Zustand der elektrischen Start- und Schutzausrüstung, der Erdung (Erdung) elektrischer Geräte, elektrischer Anlagen und Beleuchtungskörper.

1.2.5. Kennen und befolgen Sie die Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Arbeit in Telefonunternehmen im Rahmen der ausgeübten Aufgaben, bestätigen Sie jährlich die elektrische Sicherheitsgruppe III;

1.2.6. Kennen Sie das Verfahren zur Überprüfung und Verwendung manueller mechanischer und Elektrowerkzeuge, Geräte zur Gewährleistung sicherer Arbeit (Leitern, Leitern usw.), Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe und Teppiche, Werkzeuge mit isolierenden Griffen, Spannungsanzeiger, Schutzbrille);

1.2.7. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die in den Betriebsanweisungen für die Geräte oder in den von der Verwaltung des Unternehmens genehmigten Stellenbeschreibungen festgelegt sind, und vorausgesetzt, dass sichere Methoden dafür bekannt sind.

1.2.8. Erste Hilfe für Opfer von Strom- und anderen Unfällen kennen und leisten können;

1.2.9. Befolgen Sie die Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen.

1.3. Bei der Wartung von Energieanlagen sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich:

  • gefährliche Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper, Stromschlag, Lichtbogenverbrennung erfolgen kann;
  • das Auftreten schädlicher Substanzen (die zu Verbrennungen des Körpers und der Augen sowie zu einer Vergiftung des Körpers mit Schwefelsäure führen können);
  • niedrige Luftfeuchtigkeit und hohe Temperatur;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Absturz aus der Höhe des Personals bei der Arbeit auf Leitern und Leitern;
  • herabfallende Gegenstände (Werkzeuge, Ausrüstungselemente).

1.4. Die Verwaltung des Unternehmens ist verpflichtet, dem Personal, das mit Elektrogeräten arbeitet, Overalls, Schuhe und PSA gemäß den Branchenstandards zur Verfügung zu stellen.

1.5. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge meldet jeden Arbeitsunfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten.

1.6. Die Elektrofachkraft ist für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Durchführung von Arbeiten ohne Freischaltung.

1.7. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Ziehen Sie Spezialkleidung (Morgenmantel) und technisches Schuhwerk (Hausschuhe) gemäß den geltenden Normen an und stecken Sie sie sorgfältig hinein. Vermeiden Sie hängende Enden und Einschränkungen beim Bewegen.

2.2. Überprüfen und überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des fest installierten Werkzeugs, der Geräte zur Gewährleistung einer sicheren Arbeitsleistung, der persönlichen Schutzausrüstung und der Feuerlöschausrüstung.

2.3. Überprüfen Sie den Zustand der allgemeinen und gewöhnlichen Beleuchtung.

2.4. Führen Sie keine Arbeiten zur Reparatur von Vorrichtungen, Geräten usw. durch, wenn dies nicht zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehört.

2.5. Melden Sie alle bei der Inspektion am Arbeitsplatz festgestellten Mängel und Störungen dem Schichtleiter, damit diese Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung ergreifen können.

2.6. Stellen Sie das Werkzeug mit maximaler Benutzerfreundlichkeit am Arbeitsplatz auf und vermeiden Sie das Vorhandensein unnötiger Gegenstände im Arbeitsbereich.

2.7. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens.

3. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

3.1. Arbeiten Sie nur in gebrauchsfähigen und sorgfältig sitzenden Overalls und Sicherheitsschuhen und verwenden Sie die am Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung gemäß den geltenden Normen.

3.2. Bei der Wartung und Reparatur elektrischer Anlagen ist die Verwendung von Metallleitern verboten. Die Arbeit mit Leitern wird von zwei Personen ausgeführt, von denen eine unten sitzt. Das Arbeiten mit Kisten und anderen Fremdkörpern ist verboten.

3.3. Es ist notwendig, die Trittleiter fest zu installieren und vor dem Anheben ihre Stabilität zu überprüfen. Leitern ab einer Höhe von 1,3 m müssen mit einem Anschlag ausgestattet sein.

3.4. Es ist verboten, von den obersten zwei Stufen von Stehleitern ohne Geländer oder Stopper aus zu arbeiten, sowie sich mit mehr als einer Person auf den Stufen aufzuhalten.

3.5. Der Austausch der Signallampen an der Anzeigetafel sollte von Leitern mit einer Höhe von mindestens 2 m erfolgen.

3.6. Lassen Sie keine losen Gegenstände auf den Leitern liegen und werfen Sie diese herunter.

3.7. Bewegliche Leitern (Leitern) mit oberer Rollenverschiebung, die bei Arbeiten in zweistufigen Geländeläufen eingesetzt werden, müssen mit Stoppern gesichert werden.

3.8. Das Auswechseln einzelner Sicherungen sollte nur mit einer Hand erfolgen und die zweite Hand bzw. ein Körperteil darf keine geerdeten Strukturen berühren.

3.9. Der Austausch einer gewöhnlichen Sicherung muss von zwei Personen durchgeführt werden, von denen eine am unteren Ende der Trittleiter stehen darf, unter zwingender Einhaltung der Anforderungen von Abschnitt 3.8. Verwenden Sie eine Isolierzange oder dielektrische Handschuhe sowie eine Schutzbrille.

3.10. Bei Arbeiten an Schränken von Teilnehmeranlagen ist zu beachten, dass an den Schränken ein induktiver Strom mit einer Spannung von 75-95 V anliegt und die Möglichkeit besteht, dass von der Leitung zu den Schränken eine Spannung von 220 V zugeführt wird.

3.11. Beim Wechseln der einzelnen Sicherungen am Schrank sollte eine Zange mit isolierenden Griffen verwendet werden.

3.12. Alle Reparaturarbeiten an Elektroinstallationen, Routineinspektionen und Reparaturen sollten bei entfernten Sicherungen (Spannung) durchgeführt werden. Prüfen Sie die Spannungsfreiheit stromführender Teile elektrischer Geräte mit einem Voltmeter oder Spannungsanzeiger.

3.13. Beim Entfernen von Stromversorgungen von Arbeitsplätzen zur Beseitigung von Schäden oder zur Überprüfung müssen die Filterkondensatoren dieser Geräte mit einem speziellen Ableiter vorentladen werden.

3.14. Es ist notwendig, die Arme in den Fernstromkreisen mit dielektrischen Handschuhen zu entfernen und neu anzuordnen, indem man auf einer dielektrischen Matte oder in dielektrischen Galoschen steht.

3.15. Zum Schutz vor Verbrennungen beim Lampenwechsel in Geräten muss ein Elektriker Baumwollhandschuhe, Spezialschlüssel und -geräte tragen.

3.16. Nach dem Entfernen der Fernspeisespannung ist es erforderlich, die Kabeladern von der Restladung zu befreien und diese zu erden. Diese Arbeiten werden in dielektrischen Handschuhen, dielektrischen Galoschen und unter Verwendung einer Schutzbrille durchgeführt.

3.17. Das Einschalten von Eingangsschaltgeräten ist in dielektrischen Handschuhen, auf einem dielektrischen Teppich oder in dielektrischen Galoschen erforderlich.

3.18. Unmittelbar nach der Durchführung der erforderlichen Abschaltungen an den bei der Vorbereitung des Arbeitsplatzes abgeschalteten Schaltgeräten (Automatik, Messerschalter, Schalter) sind Plakate mit der Aufschrift „Nicht einschalten – Menschen arbeiten!“ anzubringen und für die Zulassung zur Arbeit abzuschalten an Freileitungen und Kabeltrassen - Plakate: „Nicht einschalten – Arbeiten an der Leitung!“.

3.19. Bei gleichzeitigen Arbeiten an der Leitung und am Leitungstrenner in der Elektroanlage, zu der der Leitungstrenner gehört, werden an den Antrieben der dem Stromkreis nächstgelegenen Trenner Plakate mit der Aufschrift „Nicht einschalten! Arbeiten an der Leitung“ aufgehängt, die den Leitungstrenner mit Spannung versorgen können.

3.20. Bei Arbeiten in elektrischen Anlagen mit Spannungen bis 1000 V ohne Spannungsfreischaltung an stromführenden Teilen und in deren Nähe ist es erforderlich, andere unter Spannung stehende spannungsführende Teile in der Nähe des Arbeitsplatzes zu schützen, die versehentlich berührt werden können. Arbeiten Sie in dielektrischen Galoschen oder stehend auf einem isolierenden Ständer oder auf einer dielektrischen Matte. Das Werkzeug muss über isolierende Griffe verfügen.

3.21. Geräteschränke mit Spannungen über 42 V Wechselstrom und 110 V Gleichstrom sollten mit dielektrischen Matten ausgestattet werden.

3.22. Alle Gehäuse und Abdeckungen von Geräten, die 42-VAC-Kontakte abdecken, müssen das Symbol für elektrische Spannung aufweisen, um das Servicepersonal auf die Gefahr eines Stromschlags aufmerksam zu machen.

3.23. Verwenden Sie für die Arbeit ein Handwerkzeug mit isolierenden Griffen (Zangen, Zangen, Drahtschneider, Schraubendreher). Die dielektrische Beschichtung sollte nicht beschädigt sein und eng am Griff anliegen.

3.24. Die Beseitigung von Schäden und Reparaturen am Gerät muss durchgeführt werden, wenn das Gerät vollständig spannungsfrei ist.

3.25. Bei Arbeiten im Automatikraum EATS-200 ist vor der Arbeit sicherzustellen, dass an den Schränken keine Fremdspannung anliegt, da in jeder Reihe Steckdosen mit einer Spannung von 220 V vorhanden sind. Alle diese Arbeiten werden in der Reihenfolge des aktuellen Betriebs durchgeführt.

3.26. Das verwendete tragbare Elektrowerkzeug (Lötkolben, Abwärtstransformator) muss geprüft und mit einer Inventarnummer versehen, systematisch und rechtzeitig überprüft und repariert werden.

3.27. Bei einer externen Prüfung von Elektrowerkzeugen und -geräten ist auf die Unversehrtheit der Isolierung der Drähte und das Fehlen blanker stromführender Teile zu achten.

3.28. Die Überprüfung auf Kurzschlussfreiheit des Gehäuses und den Zustand der Isolierung muss mindestens alle 1 Monate durch eine speziell beauftragte Person durchgeführt werden.

3.29. Der Durchgang zwischen der Vorderseite des Stromverteilungsgeräts muss mindestens 1,2 m betragen. Es dürfen sich keine Fremdkörper im Durchgang befinden.

3.30. An der Seite der zu öffnenden Türen von Schaltschränken und in der Nähe der Schalttafel sollten dielektrische Matten angebracht werden.

3.31. Die Länge der Schlauchleitung zum Anschluss des Abspanntransformators an das Netz darf 2 m nicht überschreiten.

3.32. Gehäuse von tragbaren Haushalts- und Messgeräten, Abspanntransformatoren, Displays und Druckern für eine Spannung von 220 V müssen geerdet werden.

3.33. Verwenden Sie zum Löten elektrische Lötkolben mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V.

3.34. Es ist erforderlich, Hintergrundbeleuchtungen für 60 V DC und nicht mehr als 42 V AC zu verwenden, vorausgesetzt, dass das Gehäuse der Hintergrundbeleuchtung aus isolierendem Material besteht und über einen Schutzschirm verfügt.

3.35. Bei der Herstellung von Lötgeräten mit Lot in den Einstellwerkstätten sollten spezielle Tische mit lokaler Absaugung (Absaugung), elektrischer Beleuchtung und einem feuerfesten Ständer für den Lötkolben, Behälter für Legierungen und Flussmittel vorhanden sein.

3.36. Bei Arbeiten an technologischen Anlagen ist die Anwesenheit anderer Arbeitnehmer in unmittelbarer Nähe der Lötstelle untersagt.

Mit Lötprozessen geht eine Luftverschmutzung mit Schadstoffen einher. Es kommt zu einer Bleiverunreinigung der Oberflächen und der Haut der Hände sowie der Mundhöhle.

Beim Löten an nicht ortsfesten Arbeitsplätzen ist es notwendig, Tabletts zu verwenden, auf denen Lötkolben, Lot und andere Materialien abgelegt werden können.

3.37. Die Türen und Fenster des Maschinenraums sind stets geschlossen zu halten.

3.38. Die Messung sollte in dielektrischen Handschuhen, Brillen und Galoschen durchgeführt werden und die Zange am Gewicht halten.

3.39. Arbeiten ohne Freischalten umfassen Arbeiten, die direkt an diesen spannungsführenden Teilen durchgeführt werden und von mindestens zwei Personen durchgeführt werden, von denen eine – herstellerseitig über die elektrische Sicherheitsgruppe IV verfügen muss, und der Rest – III.

3.40. In Industrieräumen mit erhöhter Gefahr sollte ein autonomes Stromnetz mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V verlegt werden, das zum Einschalten von Elektrowerkzeugen und elektrischen Handlampen ausgelegt ist.

3.41. Bei der Arbeit im Gelände:

3.41.1. Während eines Gewitters sind Arbeiten an den Schalttafeln verboten.

3.41.2. Wenn die Thermospule durchbrennt, muss mit einem Spannungsanzeiger überprüft werden, dass keine Fremdspannung an der Leitung anliegt. Ist dies der Fall, muss eine Isolierung angebracht werden. Tauschen Sie die Thermowendel nur aus, wenn keine Fremdspannung anliegt.

3.41.3. Anschluss- und Teilnehmerleitungen sind bei Fremdspannungskontakt mit einem Trennschalter (Faserdichtung oder Stecker aus Isolierstoff) von der Stationsausrüstung zu trennen.

3.41.4. Verteilerarbeiter müssen den Leitungsarbeiter vor dem Vorhandensein von Fremdspannung auf der Leitung warnen. Nachdem der Schaden behoben ist, muss mit einer Spannungsanzeige überprüft werden, ob keine Fremdspannung auf der Leitung vorhanden ist.

3.41.5. Auf den Karten von Teilnehmer-Freileitungen, die Kreuzungen mit Stromleitungen haben, sollte dies entsprechend vermerkt werden.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Jeder Mitarbeiter, der Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung und der Arbeitsschutzvorschriften feststellt oder eine für Personen gefährliche Fehlfunktion der Anlage feststellt, ist verpflichtet, dies dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden.

In Fällen, in denen eine Fehlfunktion des Geräts eine drohende Gefahr für Personen oder das Gerät selbst darstellt, ist der Mitarbeiter, der sie entdeckt hat, verpflichtet, Maßnahmen zur Einstellung des Betriebs des Geräts zu ergreifen und dies anschließend dem unmittelbaren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.

4.2. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, ist es erforderlich, dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation zu ergreifen, sofern damit keine Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden ist Menschen.

4.3. Im Falle eines Stromschlags ist es notwendig, das Opfer so schnell wie möglich von der Stromeinwirkung zu befreien, bei Arbeiten in der Höhe Maßnahmen zu ergreifen, um einen Sturz zu verhindern. Schalten Sie das Gerät mit Schaltern und einem Steckverbinder aus und schneiden Sie das Versorgungskabel mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen ab. Wenn es nicht möglich ist, das Gerät schnell genug auszuschalten, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer von der Einwirkung des Stroms zu befreien.

Um das Opfer von stromführenden Teilen oder Leitungen zu trennen, verwenden Sie einen Stock, ein Brett oder einen anderen trockenen Gegenstand, der keinen Strom leitet, während die helfende Person an einem trockenen, nicht leitenden Ort stehen oder dielektrische Handschuhe tragen muss.

4.4. Kommt es in einem Technikraum zu einem Brand, sollten Sie sofort mit der Löschung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Asbestdecken, Sand) beginnen und die Feuerwehr verständigen.

4.5. Wird am Arbeitsplatz eine Fremdspannung festgestellt, ist die Arbeit sofort einzustellen und dem Schichtleiter zu melden.

4.6. Bei einem Stromausfall während der Arbeit mit einem Elektrowerkzeug oder einer Arbeitsunterbrechung muss das Elektrowerkzeug „ausgesteckt“ sein.

4.7. Wenn Sie Gasgeruch feststellen, müssen Sie sofort den Gasnotdienst rufen, die Betriebsleitung informieren, die Evakuierung des Personals aus dem ATS-Gebäude organisieren, die Stromabnehmer nicht ein- oder ausschalten und für eine natürliche Belüftung des Raumes sorgen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Arbeitsplatz, Werkzeuge und Vorrichtungen müssen in Ordnung gebracht werden.

5.2. Informieren Sie den Schichtleiter (Schichtleiter) über alle bei der Arbeit festgestellten Störungen und die Maßnahmen zu deren Beseitigung

5.3. Overalls (Bademantel und Hausschuhe) müssen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort abgelegt werden.

Waschen Sie Gesicht und Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife und spülen Sie Ihren Mund gut aus. Bei Arbeiten im Zusammenhang mit dem Löten bleihaltiger Legierungen ist es unbedingt erforderlich, das Blei vor dem Händewaschen mit einer 1%igen Essigsäurelösung oder OP-7-Paste zu neutralisieren.

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