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Anweisungen zum Arbeitsschutz während der Bewegung und des Aufenthalts von Arbeitnehmern auf dem Territorium von Unternehmens-, Produktions-, Labor- und Verwaltungsgebäuden. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Diese Anweisung legt Anforderungen zur Gewährleistung sicherer Bedingungen während der Bewegung und des Aufenthalts von Arbeitnehmern auf dem Territorium des Unternehmens, der Produktions-, Labor- und Verwaltungsgebäude (im Folgenden als Territorium bezeichnet) fest. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die in dieser Unterweisung aufgeführten Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Anweisung kann den Mitarbeitern je nach Schwere der Folgen eine disziplinarische, administrative und finanzielle Haftung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation auferlegt werden. 1.2. Der Mitarbeiter ist verpflichtet:
1.3. Der Arbeitnehmer muss:
1.4. Der Mitarbeiter kann gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:
1.5. Der Arbeitnehmer informiert seinen unmittelbaren Vorgesetzten über jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, über jeden Unfall und jeden Fall von Mikroverletzungen am Arbeitsplatz, über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akuten Erkrankung. 1.6. Die Kontrolle über die Einhaltung der Anforderungen dieser Weisung durch den Mitarbeiter obliegt dem unmittelbaren Vorgesetzten des Mitarbeiters. 2. Arbeitsschutzanforderungen während der Bewegung und des Aufenthalts von Arbeitnehmern auf dem Gelände des Unternehmens (Hof), der Produktions-, Labor- und Verwaltungsgebäude 2.1. Kleiden Sie sich entsprechend den Wetterbedingungen; wenn Sie sich im Herbst-Winter-Zeitraum im Gelände (Hof) bewegen, tragen Sie äußere (warme) Kleidung. 2.2. Bewegen Sie sich in ruhigem Tempo und mit Blick auf die Bewegungsrichtung durch das Gelände. Seien Sie beim Gehen aufmerksam und beobachten Sie Veränderungen in der Umgebung. Wenn eine mögliche Gefahr besteht, ändern Sie die Richtung und verlassen Sie den Gefahrenbereich. 2.3. Überprüfen Sie beim Bewegen auf dem Gelände visuell den Zustand der Oberfläche (Boden, Asphaltoberfläche usw.). Bei Schlaglöchern, Beulen, Beulen, Fremdkörpern, offenen Brunnen und Leitern, rutschigem Untergrund (Eis, Schnee, verschüttete Flüssigkeiten) ändern Sie die Bewegungsrichtung und umgehen Sie die Gefahrenstelle in sicherem Abstand. 2.4. Bewegen Sie sich auf dem Gelände auf festgelegten Wegen (Flure, Treppen, Durchgänge zwischen Arbeitsplätzen usw.). Das Betreten oder Verlassen von Gebäuden durch Fensteröffnungen ist verboten. 2.5. Beim Treppensteigen:
2.6. Beim Bewegen im Hof und beim Parken von Fahrzeugen vor dem Haupteingang:
2.7. Beim Bewegen auf dem Gelände von Industrie-, Labor- und Verwaltungsgebäuden ist das Betreten der nassen Oberfläche (Boden) während der Nassreinigung verboten; Sie müssen diesen Bereich umrunden oder warten, bis die Reinigung abgeschlossen ist und die Beschichtung getrocknet ist. 2.8. Wenn Sie sich auf dem Gelände von Unternehmen, Produktions-, Labor- und Verwaltungsgebäuden bewegen und sich an Türen (Toren) vorbeibewegen, halten Sie Abstand zu den Türen (Toren), um eine Kollision beim plötzlichen Öffnen der Türen (Tore) auszuschließen. Stehen Sie nicht vor Türen (Toren). 2.9. Es ist verboten, sich auf den Plattformen von Lastenwagen, auf der Hebevorrichtung eines Gabelstaplers oder auf dem Trittbrett eines Fahrzeugs im Gelände zu bewegen. 2.10. Um Kopfverletzungen zu vermeiden, seien Sie vorsichtig, wenn Sie sich in der Nähe von tief liegenden Strukturelementen von Gebäuden und Bauwerken bewegen. 2.11. Es ist verboten, auf elektrische Kabel und Leitungen von tragbaren elektrischen Verbrauchern zu treten, Türen von Schaltschränken zu öffnen. 2.12. Wenn Sie sich im Gebiet der Produktionsstätten bewegen:
2.13. Regeln für die Benutzung des Aufzugs: Um die Aufzugskabine anzurufen, drücken Sie die Taste neben der Aufzugstür. Überprüfen Sie nach dem Öffnen der Türen visuell, ob sich eine Aufzugskabine im Türrahmen befindet. Sobald Sie den Aufzug betreten, drücken Sie die Taste für die gewünschte Etage. Wenn Sie die Türen beim Schließen dringend öffnen müssen oder die Türen geschlossen waren und sich die Kabine nicht bewegte, drücken Sie die Taste für die Etage, auf der Sie sich befinden. Die „STOP“-Taste sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden, um die Kabine im Notfall anzuhalten. Wenn der Aufzug nach dem Drücken der Taste nicht funktioniert, rufen Sie das Telefon in der Aufzugskabine an und rufen Sie die Service-Tel. des Aufzugs an. _______. Versuchen Sie nicht, die Türen zu öffnen und die Kabine selbst zu verlassen. Es ist verboten:
2.14. Allgemeine Sicherheitsanforderungen beim Aufenthalt in Gebäuden und Bauwerken:
2.15. Es ist verboten, auf Stühle, Tische, Nachttische, Fensterbretter usw. zu klettern. zum Gießen von Blumen; Platzieren von Büchern oder Dokumenten in Regalen und Zwischengeschossen; hängende Vorhänge, Poster; Öffnen, Waschen oder Wischen von Fenstern. Verwenden Sie für diese Arbeiten handelsübliche Leitern, Stehleitern und Gerüste. 2.16. Verwenden Sie keine zufälligen (nicht für diesen Zweck vorgesehenen) Gegenstände (Kisten, Fässer, Behälter usw.) oder Geräte zum Sitzen. 2.17. Das Betreten von Technik- und Wirtschaftsräumen mit eingeschränktem Zugang (Elektroraum, Lager, Küche, Keller, Dachboden usw.) ist verboten; der Aufenthalt in solchen Räumen ist nur den Mitarbeitern zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gestattet. 2.18. Das Besteigen von Bäumen, Zäunen, Zäunen, Dächern von Gebäuden und Bauwerken sowie Feuerleitern ist verboten, es sei denn, es handelt sich um die Ausübung beruflicher Pflichten gemäß den Anweisungen des Arbeitsleiters. 2.19. Während des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände ist der Kontakt mit streunenden Tieren verboten. Wenn Sie streunende Tiere finden, melden Sie dies Ihrem Vorgesetzten. 3. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 3.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Einsturz von Gebäuden und Bauwerken usw.) die umliegenden Personen auf die Gefahr aufmerksam machen, den Vorfall dem unmittelbaren Vorgesetzten melden und nach seinen Anweisungen handeln; bei Gefahr Leben, verlassen Sie den Gefahrenbereich. 3.2. Im Brandfall müssen Sie:
3.3. Löschen Sie den Brand mit den verfügbaren Feuerlöschmitteln und verlassen Sie bei Lebensgefahr den Gefahrenbereich. Es ist VERBOTEN, Brände an stromführenden Elektroinstallationen mit Wasser oder einem Schaumfeuerlöscher zu löschen, da dabei die Gefahr eines Stromschlags besteht. Dazu müssen Sie einen Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöscher oder eine Trockenmethode (Asbestdecke, Filz, Sand) verwenden. 4. Arbeitsschutzanforderungen nach Beendigung der Arbeit 4.1 Verlassen Sie nach Abschluss der Arbeiten auf festgelegten Wegen und unter Einhaltung der in dieser Anleitung geregelten Sicherheitsanforderungen das Betriebsgelände. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Elektriker für Tankstellen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Elektriker für Umspannwerke. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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