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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Wartung der Maschine der Getreidereinigungsabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, jeden Geschlechts, die zuvor eine ärztliche Untersuchung sowie eine Einführungsunterweisung in den Arbeitsschutz und den Brand- und Explosionsschutz, eine Unterweisung am Arbeitsplatz und eine entsprechende Ausbildung im Beruf in einem Ausbildungsbetrieb absolviert haben, die ein Praktikum unter Anleitung eines Schichtmeisters oder einer Fachkraft absolviert haben, dürfen die Maschinen der Getreidereinigungsabteilung warten. mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in 12-15 Schichten, nach dem Praktikum berechtigt, selbständig zu arbeiten , zertifiziert für Sicherheit, mit einem Zertifikat für Sicherheit.

1.2. Der Polsterer ist verpflichtet, die betriebsinternen Arbeitsvorschriften einzuhalten und den Konsum von alkoholischen, betäubenden und giftigen Arzneimitteln auszuschließen. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb von Industriegebäuden und Bauwerken gestattet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei der Benutzung des Aufzugs die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Halten Sie sich beim Treppensteigen am Geländer fest. Beachten Sie beim Aufenthalt auf dem Werksgelände die Sicherheitsvorkehrungen.

1.3. Bei der Wartung der Maschinen der Getreidereinigungsabteilung kann der Mitarbeiter gefährlichen und schädlichen Faktoren ausgesetzt sein:

  • rotierende Antriebsteile;
  • erhöhte Spannung des elektrischen Stroms;
  • statische Elektrizität;
  • Vibration;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • die Möglichkeit einer Explosion oder eines Feuers.
  • erhöhter Lärm;
  • erhöhte Staubigkeit.

1.4. Gemäß den Industriestandards für die kostenlose Ausgabe von Overalls und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird dem Polsterer Folgendes zur Verfügung gestellt:

  • Baumwollanzug;
  • Helm aus Baumwolle;
  • Lederstiefel;
  • Baumwolle Baumwolle Jacke;
  • Fäustlinge aus Baumwolle;
  • Kopfhörer (Ohrstöpsel).

1.5. Der Polsterer arbeitet unter der direkten Aufsicht des Schichtleiters, führt seine Aufträge klar und pünktlich aus.

1.6. Um den Brand- und Explosionsschutz zu gewährleisten, ist der Polsterer verpflichtet, die Betriebsweise der Geräte in der Getreidereinigungsabteilung (Heiztemperatur der Lager, Elektromotoren der Scheuermaschinen, Entkerner, Intensivbefeuchtungsmaschinen, Schnecken, Staubgehalt, Einschlagen von Fremdkörpern) zu überwachen Becherwerke, Rückstauprodukt von Getreidereinigungsmaschinen).

1.7. Der Polsterer muss die Magnetabscheider mindestens einmal pro Schicht mit einer harten Bürste und Handschuhen reinigen.

1.8. In allen Verletzungsfällen hat der Polsterer unverzüglich den Schichtleiter bzw. Werkstattleiter zu verständigen, dem Verletzten Hilfe zu leisten, ggf. unter der Rufnummer 03 einen Krankenwagen zu rufen oder sich an das Gesundheitszentrum (Tel. _______) zu wenden.

1.9. Der Polsterer muss über praktische Fähigkeiten verfügen, um dem Opfer Erste Hilfe zu leisten: Blutungen stoppen, Wunden oder eine verbrannte Stelle verbinden, das Opfer wieder zu Bewusstsein bringen und künstliche Beatmung durchführen können.

1.10. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Anforderungen dieser Unterweisung, die Regeln der persönlichen Hygiene sowie die korrekte Verwendung von Overalls und PSA zu kennen und einzuhalten.

1.11. Der Mitarbeiter ist für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Anweisung gemäß dem in der internen Arbeitsordnung des Werks und der geltenden Gesetzgebung festgelegten Verfahren verantwortlich.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Zu Beginn der Arbeiten muss der Polsterer einen Overall anziehen, ihn vorsichtig einstecken, hängende Enden vermeiden, die Haare unter dem Kopfschmuck entfernen, die Schuhe sollten bequem, geschlossen und ohne Absätze sein.

2.2. Der Mitarbeiter muss sich mit den Ergebnissen der vorherigen Schicht vertraut machen, alle bestehenden technischen Probleme an der Arbeit, der Ausrüstung und deren Ursachen herausfinden.

2.3. Untersuchen Sie den Arbeitsplatz sorgfältig und prüfen Sie, ob sich Fremdkörper am Arbeitsplatz befinden und ob die Durchgänge frei sind.

2.4. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung und die Verfügbarkeit der erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Vorrichtungen.

2.5. Überprüfen Sie durch externe Inspektion die Gebrauchstauglichkeit der Geräte, die Temperatur der Lager, Elektromotoren, die Last, das Vorhandensein und die Gebrauchstauglichkeit von Zäunen, Antrieben, die Gebrauchstauglichkeit elektrischer Geräte, Signalmittel, Erdungsmittel, Ansaugnetze.

Bevor Sie mit der Ausrüstung von Getreidereinigungsmaschinen beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass sich keine Fremdkörper am Arbeitsplatz befinden, die Schutzvorrichtungen angebracht sind und alle Mechanismen und Geräte in gutem Zustand sind.

Wenn Sie beim Fernstarten einen Piepton hören, müssen Sie sich von der Maschine entfernen und an einen sicheren Ort bringen. Aspirationsnetzwerke sollten mit dem Gerät gekoppelt und für 15–20 Sekunden eingeschaltet sein. früher und stoppen Sie für 15–20 Sekunden. Später.

2.8. Im Störungsfall informieren Sie den Schichtleiter und befolgen dessen Weisungen.

2.9. Arbeitshygienische Anforderungen am Arbeitsplatz einhalten.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Der Polsterer ist verpflichtet, den Betrieb der Geräte der Getreidereinigungsabteilung zu überwachen. Maschinen sollen ohne Klopfen und Stöße arbeiten. Überwachen Sie den gleichmäßigen Produktfluss in die Maschinen, Lagerbehälter und die Ausgabe des Produkts aus diesen. Kontrollieren und stellen Sie die Dichtheit von Luken und Anschlüssen sicher. Überwachen Sie die Spannung der Antriebsriemen und die Erwärmung der Lager. Die Temperatur des Lagergehäuses darf 60°C nicht überschreiten.

3.2. Vermeiden Sie das Verschütten des Produkts in der Nähe der Maschinen, reinigen Sie die Ausrüstung regelmäßig von Staub (während eines Stopps) und Verstopfungen auf dem Boden.

3.3 Im Falle einer Verletzung des normalen Ablaufs, des Auftretens von Klopfen oder Vibrationen muss die Maschine sofort angehalten und die Produktzufuhr unterbrochen werden. Beseitigen Sie Verstopfungen im Auto mit Schabern.

3.4. Während des Betriebs Staub von außen entfernen. Halten Sie den Arbeitsplatz in Ordnung.

3.5. Um Verletzungen zu vermeiden, darf ein Mitarbeiter nicht:

  • Antriebsschutz während des Betriebs entfernen;
  • schalten Sie die Maschine mit entferntem Schutz ein;
  • auf einer laufenden Maschine stehen;
  • Reparaturen durchführen, während das Gerät in Betrieb ist;
  • Reinigen der Arbeitskörper der Maschinen vom Produkt bis zum vollständigen Stillstand der Maschine;
  • Antriebsriemen anlegen, wenn der Elektromotor eingeschaltet ist;
  • Drehen Sie das Flügelrad des Schleusentors an den Flügeln.
  • Reinigen Sie die Schuhe von Aufzügen mit den Händen ohne Schaber.

Um Explosionen und Brände in der Getreidereinigungsabteilung zu verhindern, sollten RCS (Geschwindigkeitskontrollrelais), Überdrucksensoren und magnetischer Schutz installiert werden.

Die Magnete werden mindestens einmal pro Schicht gereinigt, anschließend wird Metall an das Labor geliefert und Daten über Menge und Art der Metallverunreinigungen in ein Tagebuch eingetragen.

3.8. Beim Reinigen der Saugkanäle ist es strengstens verboten, sich auf die horizontalen Abschnitte der Kanäle zu stellen und dort Leitern anzubringen.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle gefährlicher Vornotfallsituationen (Geruch eines erhitzten Produkts, Verbrennung, Rauch, Eindringen von Fremdkörpern in die Ausrüstung, Verstopfung der Ausrüstung mit einem Produkt usw.) müssen alle Technologie-, Transport- und Absauggeräte angehalten werden und sorgfältig geprüft. Es kann erst gestartet werden, nachdem die Ursachen der Probleme identifiziert und beseitigt wurden.

4.2. Notfälle oder Unfälle können dazu führen:

  • Eindringen von Fremdkörpern in den Arbeitsbereich;
  • das Auftreten von Fremdgeräuschen in Aufzügen, Polstern, Separatoren, BShU-1, Stonern, Trieres;
  • das Auftreten von Maschinenvibrationen;
  • Verletzung der Dichtigkeit der Fugen und erhöhte Staubemission;
  • Funkenbildung oder Zündung von elektrischen Geräten und Leitungen;
  • erhöhte Erwärmung des Elektromotors;
  • Eindringen in den Gefahrenbereich oder Einklemmen von Händen, Kleidung von Personen mit rotierenden Teilen;
  • Produktbrand.

4.3. Im Notfall ist der Polsterer verpflichtet, die Anlage anzuhalten, die Produktzufuhr zu unterbrechen, den Schichtleiter zu informieren und Maßnahmen zur Behebung der Störungen zu ergreifen.

4.4. Im Brand- oder Explosionsfall muss der Polsterer:

  • durch Drücken der Nottaste „STOP“ alle Technik-, Transport- und Absauggeräte anhalten und den Unfall dem diensthabenden Beamten melden;
  • Benachrichtigen Sie alle Servicemitarbeiter über den Unfall;
  • gegebenenfalls mit der Abwicklung des Unfalls fortfahren;
  • melden Sie sich telefonisch bei der Brand- und Wachwache des Werks _______;
  • mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschmitteln beginnen;
  • Gegebenenfalls dem Opfer Erste Hilfe leisten – künstliche Beatmung, Wundverband, Tourniquets mit Angabe des Blutungszeitpunkts und ggf. einen Krankenwagen unter der Rufnummer 03 rufen.
  • bei Lebensgefahr das Gelände verlassen.

4.5. Im Falle einer Verletzung oder einer plötzlichen Erkrankung muss der Arbeitnehmer den Schichtleiter informieren und sich an das Gesundheitszentrum wenden.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Melden Sie alle festgestellten Sicherheitsverstöße dem Schichtleiter oder Werkstattleiter.

5.2. Am Ende der Schicht muss der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz aufräumen und dabei langstielige Bürsten und andere Geräte verwenden, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

5.3. Übergeben Sie den Arbeitsplatz, die Werkzeuge und Vorrichtungen an den Schichtarbeiter und informieren Sie ihn über die aufgetretenen Störungen, Bemerkungen während der Arbeit und die getroffenen Maßnahmen zu deren Beseitigung.

5.4. Bevor Sie persönliche Kleidung anziehen, nehmen Sie eine hygienische Dusche und legen Sie den Overall in den Kleiderschrank.

5.5. Der Aufenthalt in der Werkstatt oder auf dem Betriebsgelände nach Schichtende ist ohne Wissen des Schichtleiters oder des Werkstattleiters nicht gestattet.

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