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Arbeitssicherheitsanweisungen für die maschinelle Schneeräumung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

Allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen

1. Die unmittelbare Verantwortung für die Organisation sicherer Schneeräumarbeiten, die Besetzung von Reinigungsmaschinen mit der erforderlichen Anzahl von Arbeitskräften und Signalanlagen liegt bei den Leitern und Vorarbeitern der für die Räumung von Objekten zuständigen Einsatzbereiche.

2. Der Leiter oder Vorarbeiter der Baustelle ist verpflichtet:

a) dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz geschult werden, überprüfen, ob sie diese Schulung abgeschlossen haben, einen Eintrag in das entsprechende Tagebuch vornehmen und erst danach den Zugang zur Arbeit gestatten;

b) jedem Arbeiter, der einen Schneelader wartet, eine rote Fahne von 30 x 17 cm mit einer 40 cm langen Stange sowie einen 10 cm breiten roten Verband und eine Pfeife zur Verfügung stellen;

c) die Arbeit so organisieren, dass die Zahl der in der Ladeschlange anstehenden Muldenkipper in der Regel 3 Fahrzeuge nicht überschreitet.

3. Bei der Schneeräumung von Grünanlagen mittels Schneefräsen wird der Schnee in Schächte gefegt, die sich in Bereichen mit dem geringsten Fußgängerverkehr befinden.

4. Bevor Sie Muldenkipper zur Arbeit freigeben, sollten Sie neben der Überprüfung des allgemeinen technischen Zustands auch die Funktionsfähigkeit des Aufbaus und des Hebemechanismus überprüfen. Besonderes Augenmerk sollte auf folgende Elemente gelegt werden:

a) der Zustand der Verriegelungsvorrichtungen, die ein spontanes Absenken des Aufbaus verhindern;

b) Befestigung der Plattform, des Hebemechanismus und seiner Teile;

c) die Zuverlässigkeit des Heckklappenschlosses.

5. Muldenkipper müssen mit einer Inventarunterstützungsvorrichtung ausgestattet sein, um den Aufbau in einem angehobenen Zustand zu halten.

6. Beim Laden von Schnee müssen sich immer zwei Arbeiter in der Nähe des Schneeladers aufhalten: der erste – in der Nähe des Auslegers, der zweite – in der Nähe der Schaufel (Zuführung).

7. Die Arbeiter müssen die vorgegebenen Signale beim Bedienen des Laders genau kennen und strikt befolgen.

Zur Steuerung des Betriebs und der Bewegung des Schneeladers werden die folgenden Warnsignale verwendet:

a) Die Flagge wird gehisst – der Betrieb des Schneeladers und die Bewegung von Muldenkippern dürfen erst nach dem Absenken gestoppt und wieder aufgenommen werden;

b) Schwenken Sie auf das Signal hin die Flagge in Richtung des Laders – Sie können den Muldenkipper zum Beladen bewegen;

c) Schwenken Sie beim Signal die Flagge in Fahrtrichtung – der Muldenkipper sollte sich vom Lader entfernen.

8. Bei der Ausführung der Arbeiten müssen die Arbeitnehmer orangefarbene Warnwesten tragen.

Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn

9. Es ist sicherzustellen, dass alle an der maschinellen Schneeräumung beteiligten Teammitglieder die festgelegten Signale kennen und mit Signalgeräten ausgestattet sind.

10. Sie sollten die vorgeschriebenen Overalls und Sicherheitsschuhe, signalorangefarbene Jacken und rote Armbinden tragen.

Anforderungen an die Arbeitssicherheit während der Arbeit

Anforderungen an den ersten Arbeiter am Ausleger des Schneeladers

11. Sie dürfen Ihren Arbeitsplatz nicht ohne Ersatz verlassen, und wenn kein Ersatz vorhanden ist, sollte der Schneelader beim Verlassen angehalten werden.

12. Es ist notwendig, die Versorgung mit Muldenkippern zum Beladen sorgfältig zu überwachen und bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften den Betrieb des Schneeladers und die Bewegung der Muldenkipper sofort einzustellen.

13. Beim Aufsammeln von Schneehaufen muss der Abstand zwischen Lader und beladenem Muldenkipper mindestens 5 m betragen.

14. Es ist verboten, dass sich Personen zwischen dem Schneelader und den zur Beladung bereitgestellten Muldenkippern aufhalten.

15. Es ist verboten, den Schnee rund um den Schneelader selbst zu räumen oder es anderen zu überlassen, ihn zu räumen, während der Schneelader in Betrieb ist oder sich Fahrzeuge bewegen.

Anforderungen an den zweiten Arbeiter an der Schaufel (Zubringer) des Schneeladers

16. Sie müssen bei der Arbeit vorsichtig sein und rechtzeitig Warnsignale geben.

17. Der Arbeiter muss sich vom Bürgersteig aus immer am Aufnahmemechanismus (Schaufel) des Schneeladers befinden.

18. Sie sollten die Straße vor dem Schneelader sorgfältig überwachen und bei Hindernissen (Schachtdeckel, Gitter, Gehwegvorsprünge) sofort ein Signal geben und den Betrieb des Schneeladers stoppen.

19. Wenn Fremdkörper auf die Schaufel (Zubringer) gelangen, müssen Sie dem Fahrer sofort ein Signal geben, den Betrieb des Laders einzustellen. Es ist verboten, Fremdkörper vom Förderband und von der Schaufel (Zubringer) zu entfernen, während der Motor des Schneeladers läuft.

20. Im Falle einer Gefahr für das Leben von Menschen sind Arbeiter, die Schneelader warten, verpflichtet, die Arbeit einzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung der Notsituation zu ergreifen.

21. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn in der Nähe von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Geschäften, Schulen und anderen überfüllten Orten gearbeitet wird.

22. Wenn beide Arbeiter einen Schneelader und einen Muldenkipper begleiten, müssen sie ihnen beim Schneeladen folgen. In diesem Fall bewegt sich der erste Arbeiter von der Mitte der Straße aus an der Seite der fahrenden Autos, und der zweite Arbeiter bewegt sich entlang des Gehwegs, um zu verhindern, dass Fußgänger zwischen den Schneelader und den Muldenkipper geraten.

23. Beim Umzug von einem Standort zum anderen müssen sich die Arbeiter im Fahrerhaus des Muldenkippers befinden. Das Überfahren oder Überfahren der Trittbretter oder Kotflügel von Schneeladern und Muldenkippern ist nicht gestattet.

24. Beim Verladen von Schnee auf Überführungen müssen sich die Arbeiter auf dem Weg außerhalb der Fahrbahn der Überführung aufhalten.

25. Beim Laden von Schnee entlang von Plätzen und Boulevards kann der Schneelader von einem Arbeiter bedient werden, der sich auf dem Gehweg entlang der Fassaden von Gebäuden bewegen und die Ladearbeiten überwachen muss.

26. Wenn sich ein Schneelader einem Fußgängerüberweg oder einer Kreuzung nähert, müssen die Arbeiter diesen Übergang oder diese Kreuzung überqueren, den Kreuzungsbereich sorgfältig inspizieren und dann auf den Bürgersteig zurückkehren.

27. Beim Laden von Schnee in unbeleuchteten Einfahrten und nachts muss am Schneelader ein rotes Standlicht eingeschaltet sein, das auf den fließenden Verkehr gerichtet ist.

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