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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Bohrer

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Einem Arbeitnehmer, der eine Ausbildung im Beruf des Bohrers und eine Kenntnisprüfung in der Kommission des Unternehmens absolviert hat, kann die Arbeit an einer Bohrmaschine gestattet werden, außerdem:

  • Einführungsschulung;
  • Ausbildung am Arbeitsplatz;
  • außerplanmäßige und gezielte Briefings;
  • Brandschutzunterweisung;
  • apothekenärztliche Untersuchung - einmal alle 2 Jahre.

1.2. Der Bohrer muss:

  • die internen Vorschriften einhalten, insbesondere im Hinblick auf das Verbot, sich am Arbeitsplatz in einem Zustand alkoholischer oder drogenbedingter Aufregung aufzuhalten
  • Brandschutzvorschriften einhalten;
  • Regeln der persönlichen Hygiene;
  • die Anforderungen für den Betrieb von Geräten einhalten;
  • PSA bestimmungsgemäß verwenden;
  • Erste Hilfe leisten können.

1.3. Der Bohrer muss:

  • den Standort von Erste-Hilfe-Kästen kennen;
  • nur zugewiesene Arbeiten ausführen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lenken Sie andere nicht ab;
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.4. Sollten am Arbeitsplatz Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen festgestellt werden, informieren Sie unverzüglich den Vorarbeiter bzw. den Vorarbeiter.

1.5. Der Arbeitnehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass er bei Verstößen gegen die Anforderungen der Weisung nach geltendem Recht haftet.

1.6. Der Arbeitnehmer hat das Recht, den Anweisungen der Verwaltung nicht Folge zu leisten, wenn sie den Sicherheitsanforderungen dieser Anweisung widersprechen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Stellen Sie die örtliche Beleuchtung der Maschine so ein, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist, das Licht jedoch die Augen nicht blendet.

2.2. Wenn der Boden rutschig ist (mit Öl, Emulsion übergossen), bestreuen Sie ihn mit Sägemehl und Sand.

2.3. Verwenden Sie einen Holzrost und halten Sie ihn in gutem Zustand.

2.4. Tragen Sie unbedingt Schutzkleidung und Schutzbrille. Für die Arbeit ist folgende persönliche Schutzausrüstung erforderlich: Baumwolloverall, Lederstiefel.

2.5. Wenn an den Metallteilen der Maschine Spannung festgestellt wird (Stromgefühl), der Elektromotor in zwei Phasen läuft (Summen), das Erdungskabel unterbrochen ist, stoppen Sie die Maschine und melden Sie dem Vorarbeiter die Gerätestörung, tun Sie dies nicht Beginnen Sie mit der Arbeit, bis die Störung behoben ist.

2.6. Stellen Sie vor dem Einschalten der Maschine sicher, dass durch den Start der Maschine niemand gefährdet wird.

2.7. Bereiten Sie einen Haken zum Entfernen von Spänen, Schlüsseln und anderen Werkzeugen vor. Verwenden Sie keinen Haken mit Schlaufengriff.

2.8. Verfügbarkeit und Servicefähigkeit prüfen:

  • Umzäunung von Zahnrädern, Antriebsriemen, Antrieben sowie stromführenden Teilen elektrischer Geräte (Anlasser, Messerschalter, Transformatoren, Taster);
  • Erdungsgeräte;
  • Schneiden, Messen, Befestigen von Werkzeugen und Vorrichtungen und Ordnen Sie sie in einer für den Gebrauch praktischen Reihenfolge an.

2.9. Prüfen Sie im Leerlauf der Maschine:

  • Wartungsfreundlichkeit der Steuerungen (Mechanismen der Hauptbewegung, Vorschub, Start, Stoppbewegung usw.);
  • Wartungsfreundlichkeit des Schmier- und Kühlsystems;
  • Gebrauchstauglichkeit der Befestigung der Schalt- und Schalthebel (stellen Sie sicher, dass ein spontanes Umschalten vom Leerlauf in den Betrieb ausgeschlossen ist);
  • Die Maschinenspindel ist nicht klemmend oder übermäßig locker.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Lehnen Sie sich nicht in die Nähe der Spindel und des Schneidwerkzeugs.

3.2. Installieren Sie das Werkstück korrekt und sicher, so dass die Möglichkeit eines Fluges oder anderer Störungen des technologischen Prozesses während der Bewegung der Maschine ausgeschlossen ist.

3.3. Nicht verwenden, wenn Kartuschen und Vorrichtungen mit hervorstehenden Feststellschrauben und -bolzen verwendet werden. Bei hervorstehenden Teilen müssen diese geschützt werden.

3.4. Werkstücke, Schraubstöcke und Vorrichtungen müssen fest und sicher auf einem Tisch oder einer Fundamentplatte befestigt werden. Die Befestigung erfolgt mit speziellen Befestigungsmitteln: Bolzen entsprechend der Nut des Tisches, Klemmleisten, Anschläge usw.

3.5. Der Schraubstock muss in gutem Zustand sein und die Kerbe der Backen muss unbearbeitet sein.

3.6. Der Einbau von Teilen in die Maschine und deren Ausbau aus der Maschine sollte erfolgen, wenn die Spindel mit dem Schneidwerkzeug in guter Position ist.

3.7. Achten Sie beim Einbau von Schneidwerkzeugen sorgfältig auf die Zuverlässigkeit und Festigkeit ihrer Befestigung sowie auf die korrekte Zentrierung. Der Einbau der Werkzeuge sollte bei vollständigem Stillstand der Maschine erfolgen.

3.8. Verwenden Sie keine Werkzeuge mit verschlissenen Kegelschäften.

3.9. Halten Sie das gebohrte Teil nicht mit den Händen fest. Kleinteile dürfen, sofern keine geeigneten Befestigungsmittel vorhanden sind, mit Handschraubstock, Zangen und Parallelbackenzangen nur mit Genehmigung des Meisters gehalten werden.

3.10. Es ist verboten, dünne Platten, Streifen oder ähnliche Teile ohne Befestigung in speziellen Vorrichtungen zu bohren.

3.11. Wenn sich das Produkt mit der Bohrmaschine auf dem Tisch dreht, versuchen Sie nicht, es mit der Hand festzuhalten, sondern stoppen Sie die Maschine, nehmen Sie die erforderliche Korrektur vor oder nehmen Sie das entsprechende Werkzeug. Sollten sich Bohrfutter und Werkstück lösen, stoppen Sie die Maschine sofort. Es ist verboten, Teile, Vorrichtungen oder Werkzeuge während der Bewegung der Maschine zu befestigen.

3.12. Überwachen Sie die Funktionsfähigkeit und Stärke der Belastung des Gegengewichtskabels.

3.13. Ziehen Sie beim Bohren tiefer Löcher den Bohrer regelmäßig aus dem Loch heraus, um Späne zu entfernen.

3.14. Entfernen Sie Späne vom zu bohrenden Werkstück und Tisch nur bei stillstehendem Werkzeug.

3.15. Verwenden Sie beim Wechseln eines Bohrfutters oder Bohrers einen Holztreiber.

3.16. Verwenden Sie beim Bohren von Löchern in duktilen Metallen Spiralbohrer mit Spankontrollrillen.

3.17. Stoppen Sie die ausgeschaltete Maschine nicht durch Drücken auf die Spindel oder das Spannfutter. Berühren Sie den Bohrer nicht, bis die Maschine vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.18. Führen Sie das Schneidwerkzeug langsam, gleichmäßig und ohne Stöße an das Werkstück heran.

3.19. Beim manuellen Vorschub des Bohrers und beim Bohren im Durchgang oder mit kleinen Bohrern den Hebel nicht zu stark drücken. Lassen Sie bei der automatischen Fütterung keine Fütterungen zu, die die im Reisepass angegebenen Normen überschreiten.

3.20. Bewegen Sie das Werkzeug immer vom Werkstück weg, bevor Sie die Maschine stoppen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Kommt es zu einer Maschinenstörung, bei Bodenbrüchen und anderen Störungen, die zu einem Notfall führen können, muss der Maschinenbediener:

  • den Betrieb der Maschine einstellen, bis die Störungen behoben sind;
  • Benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter oder Vorarbeiter und die Person, die für den guten Zustand der Maschine verantwortlich ist.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schalten Sie die Maschine aus.

5.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf: Entfernen Sie Späne, Werkzeuge und Vorrichtungen von der Maschine, reinigen Sie die Maschine von Schmutz, wischen und schmieren Sie die reibenden Teile der Maschine, falten Sie die fertigen Teile und Werkstücke sorgfältig zusammen.

5.3. Entfernen Sie das Werkzeug an den dafür vorgesehenen Platz.

5.4. Informieren Sie den Meister über eventuelle Mängel an der Maschine.

5.5. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen.

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