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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Betreiber der Wellpappenanlage. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in sicheren Techniken und Methoden der Arbeit an diesem Gerät geschult sind, bei denen keine medizinischen Kontraindikationen für die Arbeit in diesem Beruf vorliegen, die eine einführende, grundlegende Unterweisung in die Sicherheit am Arbeitsplatz erhalten haben und die den Sicherheitswissenstest bestanden haben , dürfen arbeiten.

1.2. Betreiber von Wellpappenanlagen sind verpflichtet, die internen Arbeitsvorschriften einzuhalten

1.3. Alkoholische Getränke und Rauchen sind am Arbeitsplatz nicht gestattet. Rauchen nur in einem dafür vorgesehenen Bereich.

1.4. Bei Arbeiten an einer Wellpappenanlage können folgende Faktoren gefährlich sein:

  • erhöhte Oberflächentemperatur der Ausrüstung;
  • Umzugsgut, Rohlinge;
  • erhöhter Druck (bis zu 15 kgf / cm 2);
  • Fehlfunktion von Messgeräten oder Sicherheitseinrichtungen;
  • scharfe Kanten von Geräten, Werkzeugen;
  • bewegliche Mechanismen, bewegliche Teile von Ausrüstungen;
  • Isolationsdurchschläge in elektrischen Anlagen bei Erdungsfehlern;
  • Kontakt mit Silikatkleber auf der Haut, in den Augen.

1.5. Es ist notwendig, die vom Schichtleiter oder Wellpappenmeister anvertrauten Arbeiten auszuführen.

1.6. Lassen Sie sich bei einem Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz über den Arbeitsschutz am neuen Arbeitsplatz unterweisen.

1.7. Es ist nicht gestattet, an Mechanismen mit entfernten oder defekten Schutzvorrichtungen zu arbeiten.

1.8. Es darf nur mit gebrauchsfähigen Vorrichtungen und Werkzeugen gearbeitet werden.

1.9. Nur Elektriker dürfen elektrische Geräte reparieren.

1.10. Um Verletzungen und Verbrennungen zu vermeiden, berühren Sie nicht bewegliche, rotierende Teile von Mechanismen, stromführende Teile elektrischer Geräte, gewellte Walzen, Heizzylinder, Dampfleitungen.

1.11. Es ist erforderlich, in den von den Normen vorgesehenen Overalls, Sicherheitsvorrichtungen, Kopfbedeckungen und Sicherheitsschuhen zu arbeiten.

1.12. Overalls und Schuhe müssen gemäß GOST 12.4.109-82, GOST 12.4.032-77, Handschuhe GOST 1108-84 und Schutzbrillen GOST 12.4.003-76 bereitgestellt werden.

1.13. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber, verstopfen Sie die Gänge und Einfahrten nicht mit Fremdkörpern und Altpapier und Pappe.

1.14. Altpapier und Pappe sollten an einem speziell dafür vorgesehenen Ort gelagert werden.

1.15. Mechanismen mit elektrischer Ausrüstung, elektrische Antriebe müssen geerdet werden.

1.16. Metallteile von Produktionsanlagen, die aufgrund einer Beschädigung der Isolierung unter gefährlicher elektrischer Spannung stehen können, müssen geerdet werden.

1.17. Halten Sie die primäre Feuerlöschausrüstung immer in gutem Zustand und sauber und verstopfen Sie nicht die Zugänge zu ihnen.

1.18. Die Verwendung von Feuerlöschgeräten für andere Zwecke ist nicht gestattet.

1.19. Im Falle eines Brandes an elektrischen Anlagen oder anderen Geräten in einem Gebäude ist Folgendes erforderlich:

  • elektrische Anlagen stromlos machen;
  • Melden Sie einen Brand, indem Sie 01 und die WPA anrufen;
  • der Vorarbeiter benachrichtigt den Schichtleiter über den Vorfall;
  • Der Vorarbeiter und der Schichtleiter organisieren die Beseitigung des Brandes mit allen verfügbaren Feuerlöschmitteln vor dem Eintreffen der Feuerwehr.

1.20. Bei Verletzungen die Arbeit unterbrechen, Vorarbeiter, Schichtleiter über den Vorfall informieren, ggf. Erste Hilfe leisten.

1.21. Wird eine Fehlfunktion von Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen festgestellt, informieren Sie den Vorarbeiter, Schichtleiter.

1.22. Dampfleitungen müssen auf der ganzen Länge wärmeisoliert sein.

1.23. Nicht erlaubt:

  • Begleiten Sie das Papier beim Befüllen entlang der oberen geriffelten Welle;
  • Saubere Rillenwellen unterwegs. Dazu ist es notwendig, die Wellpappenmaschine anzuhalten und die Wellen ruckartig zu drehen, indem man den am Rahmen der Wellpappenmaschine angebrachten „Start“-Knopf drückt;
  • Dampfventile während des Erhitzens der Wellen scharf öffnen;
  • erwärmen Sie die Wellpappenwellen ohne Rotation;
  • Lassen Sie die WPA unbeaufsichtigt.

1.24. Es ist notwendig, die Regeln der persönlichen Hygiene zu beachten:

  • Arbeiten in Overall, Sicherheitsschuhen, Kopfbedeckung, ggf. Schutzbrille und Handschuhen;
  • an einem speziell dafür vorgesehenen Ort essen;
  • Vor dem Essen Hände mit Seife waschen.

1.25. Bei Verstößen gegen diese Weisung haftet der Meister, der Betreiber der Wellpappenpresse nach den Regeln der betrieblichen Arbeitsordnung des Betriebes.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Ziehen Sie einen Arbeitsanzug, Sicherheitsschuhe, ggf. eine Kopfbedeckung, Handschuhe und Schutzbrille an, befestigen Sie die hängenden Enden und stecken Sie Ihre Haare unter die Kopfbedeckung.

2.2. Stellen Sie sicher, dass sich keine Fremdkörper, Altpapier oder Pappe auf der Wellpappenmaschine zwischen den Wellen befinden.

2.3. Besichtigen Sie den Arbeitsplatz und prüfen Sie den technischen Zustand der Geräte:

  • das Vorhandensein und der Zustand der Zäune;
  • Bedienung von Notsperrknöpfen, Steuerungen;
  • Ablesungen des Dampfsystems und des Manometers;
  • Kondensatsystem;
  • Hydrauliksystem;
  • Ölsystem;
  • Betrieb des Geräts im Leerlauf;
  • Überprüfen Sie den Protokolleintrag auf den technischen Zustand des Geräts.
  • die festgestellten Mängel beheben.

2.4. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit von Geräten, Werkzeugen.

2.5. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Erdung.

2.6. Übernehmen Sie eine Schicht von einem Schichtarbeiter im Zweischichtbetrieb:

  • vom Schichtleiter Informationen über die Änderung der technologischen Modi und mögliche Änderungen in der Konstruktion von Teilen und Geräten erhalten, die während der Schicht vorgenommen wurden;
  • Der Meister hält die Abnahme der Schicht handschriftlich im Schichtübergabeprotokoll fest.

2.7. Bericht an den Meister über die Ergebnisse der Schichtabnahme.

2.8. Der Meister berichtet dem Schichtleiter über die Ergebnisse der Schichtabnahme.

2.9. Der Arbeitsraum muss über Zu- und Abluft verfügen.

2.10. Im Arbeitsraum sollte die Lufttemperatur im Sommer nicht höher als 28 °C, im Winter nicht niedriger als 18 °C, die relative Luftfeuchtigkeit 75 % und die Luftbewegung nicht mehr als 0,2 m/s betragen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Geben Sie vor Inbetriebnahme der Linie ein Signal und stellen Sie sicher, dass das Signal von allen an der Linie arbeitenden Personen empfangen wird und sich keine Unbefugten in der Nähe der Maschinen befinden. Anschließend kann die Linie in Betrieb genommen werden.

3.2. Folgen Sie den Signalen, die die Linie bedienen.

3.3. Führen Sie keine Arbeiten an den Nutwellen der Presse durch, nachdem das Signal zur Warnung vor dem Start der Presse gegeben wurde.

3.4. Befolgen Sie die Messwerte der Manometer. Der Dampfdruck für die Wellpappenwellen sollte 15 kgf/cm2 nicht überschreiten.

3.5. Füllen Sie Papier mit einer Füllgeschwindigkeit von 10 Umdrehungen pro Minute in die Wellpappenanlage. Achten Sie darauf, dass Ihre Hände nicht durch Schäfte eingeklemmt werden. Der Meister ist für das sichere Einfüllen des Papiers in die Wellpappenanlage verantwortlich.

3.6. Brechen Sie die konischen Enden der Karton- oder Papierrolle nicht in unmittelbarer Nähe der Riffelwalzen ab.

3.7. Beim Durchführen des Papiers durch die Walzen bis zum Eintritt in die Kontaktzone nutzen Sie die Elastizität des Papiers.

3.8. Nachdem das Papier den Kontaktbereich verlassen hat, nehmen Sie es unterhalb der Kartonführungsrolle auf, falten es in der Mitte und leiten es in den Schrägförderer der Sammelbrücke. Anschließend laden Sie den Karton auf die gleiche Weise.

3.9. Tragen Sie beim Befüllen und Reinigen des Leimbades eine Schutzbrille, um zu verhindern, dass der Leim in Ihre Augen gelangt.

3.10. Tragen Sie bei der Wartung einer laufenden Wellpappenanlage keine Fäustlinge oder Handschuhe, um ein Erfassen durch rotierende Teile zu vermeiden.

3.11. Reinigen Sie die Riffel- und Leimauftragswalzen nicht von Leim, während die Wellpappenanlage läuft.

3.12. Die Walzen müssen vom Leim gereinigt werden, wenn die Leimwalzen vollständig zum Stillstand gekommen sind.

3.13. Es ist nicht erlaubt, an den Walzen rotierender Wellpappenanlagen haftendes Papier und Karton zu trennen.

3.14. Bei laufender Wellpappenanlage ist das Reinigen, Einstellen und Schmieren nicht gestattet.

3.15. Seien Sie während der Arbeit aufmerksam und lassen Sie sich nicht durch andere belanglose Dinge und Gespräche ablenken.

3.16. Melden Sie alle Verstöße im Betrieb der Linie und Störungen unverzüglich dem Kapitän.

3.18. Halten Sie während der Schicht Ordnung am Arbeitsplatz, verhindern Sie die Ansammlung von Wellpappenabfällen und fehlerhaften Papierbögen und blockieren Sie keine Durchgänge und Einfahrten.

3.19. Der Arbeitsplatz darf ohne Erlaubnis des Kapitäns nicht verlassen werden.

3.20. Im Falle einer Abweichung vom technologischen Modus benachrichtigen Sie den Kapitän und befolgen Sie dann seine Anweisungen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle eines Unfalls, einer Gerätestörung oder eines Unfalls stoppen Sie die Wellpappenanlage durch Drücken der „Stopp“-Taste auf dem Bedienfeld und informieren Sie den Vorarbeiter, den Schichtleiter.

4.2. Wellpappe, Papier und Karton zuschneiden.

4.3. Im Falle eines Notfalls auf der Linie oder bei Anweisungen des Kapitäns stoppen Sie die Linie, indem Sie die rote pilzförmige Taste auf dem Bedienfeld „Notstopp“ drücken.

4.4. Im Falle einer Notsituation an der Wellpappenanlage stoppen Sie die Wellpappenanlage, indem Sie den roten Not-Aus-Knopf der Wellpappenanlage betätigen, der an der Betttraverse der Wellpappenanlage und an der PU angebracht ist.

4.5. Wenn Sie Papier, Pappe oder zweilagige Wellpappe auf die Wellen wickeln, stoppen Sie den Betrieb der Wellpappe und reinigen Sie die Wellen durch ruckartiges Drehen.

4.6. Bei Verletzung, plötzlicher Erkrankung das Opfer vom schädigenden Faktor befreien, Vorarbeiter, Schichtleiter informieren und Erste Hilfe leisten:

  • im Falle eines Stromschlags das Opfer von der Stromeinwirkung befreien und je nach Schadensgrad Erste Hilfe leisten;
  • Lösen Sie bei einer Verletzung die Wunde von der Kleidung, stoppen Sie die Blutung, schmieren Sie die Haut um die Wunde herum mit Jod und legen Sie einen Verband an.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf. Wenn im Arbeitsbereich oder in den Gängen defekte Pappe, Papier oder Altpapier und Pappe vorhanden sind, legen Sie diese an die Stelle der Abfallverpackungen.

5.2. Bei einschichtiger Arbeit ist am Ende der Schicht ein akustisches Signal für das Arbeitsende zu geben.

5.3. Schneiden Sie die in die Wellpappenanlage einlaufende Papier- und Kartonbahn.

5.4. Hören Sie auf, dem Bad Klebstoff zuzuführen.

5.5. Spülen Sie die Wellrollen und die Wanne mit heißem Wasser ab. Achten Sie dabei darauf, dass sich niemand auf der anderen Seite der Wellwellen aufhält.

5.6. Wenn Sie in zwei Schichten arbeiten, bereiten Sie die Ausrüstung für die Übergabe der Schicht vor, warnen Sie den Schichtarbeiter über alle Mängel und Änderungen im Betrieb der Ausrüstung sowie über technologische Modi, die während der Schicht aufgetreten sind.

5.7. Melden Sie alle Mängel im Betrieb der Geräte, Fehlfunktionen von Geräten, Werkzeugen und die Ergebnisse der Schicht dem Vorarbeiter und Schichtleiter und verlassen Sie den Arbeitsplatz mit deren Erlaubnis.

5.8. Der Vorarbeiter trägt im Schichtübergabeprotokoll die Schichtübergabe ein und berichtet dem Schichtleiter über Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen und das Ergebnis der Schichtübergabe.

5.9. Overall und persönliche Schutzausrüstung ausziehen, reinigen und an einem speziell dafür vorgesehenen Ort aufbewahren.

5.10. Waschen Sie am Ende der Arbeit Gesicht und Hände mit Seife und warmem Wasser.

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