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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Arbeitnehmer, der komplexe Wartungs- und Reparaturarbeiten an Gebäuden durchführt. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die in sicheren Methoden und Techniken der Arbeitsausführung, einer Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz und einer Unterweisung zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz, einer Prüfung der Kenntnisse über Arbeitsschutzanforderungen und einem Praktikum am Arbeitsplatz geschult wurden, dürfen selbstständig arbeiten auf komplexe Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden. Die Durchführung von Briefings aller Art muss im Briefing-Protokoll mit den obligatorischen Unterschriften der Person festgehalten werden, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat. Wiederholte Unterweisungen zum Arbeitsschutz sollten mindestens alle 3 Monate durchgeführt werden, eine ärztliche Untersuchung und keine Kontraindikationen aus gesundheitlichen Gründen. 1.2. Ein Arbeitnehmer für die komplexe Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden ist verpflichtet, die Regeln des internen Arbeitsplans sowie festgelegte Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten. 1.3. Bei Arbeiten zur komplexen Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden kann der Mitarbeiter folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:
1.4. Bei der Durchführung verschiedener Arbeiten zur komplexen Reparatur und Instandhaltung von Gebäuden muss der Arbeiter geeignete Spezialkleidung, Spezialschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung tragen. 1.5. Beachten Sie bei komplexen Wartungs- und Reparaturarbeiten an Gebäuden die Brandschutzvorschriften und kennen Sie den Standort der primären Feuerlöschausrüstung. 1.6. Beachten Sie bei der Arbeit die festgelegten Arbeitsabläufe, die Regeln zum Tragen von Overalls und die Regeln der persönlichen Hygiene und halten Sie den Arbeitsplatz sauber. 1.7. Personen, die die Anweisungen zum Arbeitsschutz nicht befolgt oder verletzt haben, unterliegen der disziplinarischen Haftung gemäß den internen Arbeitsvorschriften und werden gegebenenfalls einer außerordentlichen Prüfung der Kenntnis der Normen und Regeln des Arbeitsschutzes unterzogen. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1 Tragen Sie der durchgeführten Arbeit angemessene Schutzkleidung. 2.2. Verifizieren:
2.3. Stellen Sie vor der Durchführung von Maler- und anderen feuergefährlichen Arbeiten sicher, dass die primäre Feuerlöschausrüstung verfügbar ist. 2.4. Vor Beginn der Arbeiten festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen sollten selbst behoben werden. Wenn eine Meldung nicht möglich ist, wenden Sie sich an den direkten oder übergeordneten Manager, Vertreter der technischen und (oder) administrativen und wirtschaftlichen Dienste, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Beginnen Sie nicht mit der Arbeit, bis das Problem behoben ist. 2.5. Die Selbstbeseitigung von Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Reparatur und Einstellung von Geräten, erfolgt nur bei entsprechender Ausbildung und Zugang zu dieser Art von Arbeiten, vorbehaltlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Arbeiten Sie nur mit gebrauchsfähigen, gut eingestellten und geschärften Werkzeugen. 3.2. Verwenden Sie das Arbeitsgerät nur für den vorgesehenen Zweck. 3.3. Technologische Arbeiten (Sägen, Besäumen, Meißeln, Bohren, Zusammenfügen von Teilen, Hobeln usw.) sollten an dafür vorgesehenen Stellen auf einer Werkbank durchgeführt werden. Gleichzeitig werden Anschläge und Klammern verwendet. 3.4. Um Verletzungen der Hände beim Sägen von Material mit einer Bügelsäge zu vermeiden, verwenden Sie eine Führung, um das Werkzeugblatt zu stützen. 3.5. Beachten Sie beim Einsatz eines Elektrowerkzeugs (Bohrmaschine, Elektrohobel etc.) die „Anleitung zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit Elektrowerkzeug“. 3.6. Bei Arbeiten in der Höhe (mehr als 1,5 m) langlebige, geprüfte Leitern und Leitern mit Gummispitzen an den Enden verwenden, diese sicher und stabil montieren, keine Fremdkörper unter die Anschläge legen und sich an den „Hinweisen zum Arbeitsschutz“ orientieren bei Arbeiten in der Höhe“ . 3.7. Bei Malerarbeiten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es ist verboten, offenes Feuer zu verwenden und nicht explosionsgeschützte Lampen in Räumlichkeiten zur Herstellung von Zusammensetzungen für Malerarbeiten sowie an Orten zu verwenden, an denen sich Nitrofarben, Farben und Lacke sowie andere Verbindungen befinden, die explosive und brennbare Dämpfe bilden gebraucht. 3.8. Nach Erhalt des Auftrags vom Vorarbeiter oder Arbeitsleiter bei der Dachreparatur sind die Arbeiter verpflichtet:
Bei der Durchführung von Beschaffungsarbeiten zur Reparatur des Daches müssen die Mitarbeiter:
Das Ernten direkt auf dem Dach ist nicht erlaubt. Bei Reparaturen müssen sich die Mitarbeiter an speziell dafür vorgesehenen Stellen auf das Dach begeben, die mit Leitern, Leitern mit Zäunen ausgestattet sind. Bei Arbeiten auf einem Dach mit einer Neigung von mehr als 20 sind die Mitarbeiter verpflichtet, Sicherheitsgurte mit Befestigung an den vom Vorarbeiter oder Arbeitsleiter angegebenen Stellen zu verwenden. Befestigen oder entfernen Sie während einer Arbeitspause Werkzeuge oder Materialien vom Dach. Bei sich ändernden Wetterbedingungen (Schneefall, Nebel oder Regen), die die Sicht innerhalb der Arbeitsfront beeinträchtigen, sowie bei Windgeschwindigkeiten bis zu einer Geschwindigkeit von 15 m/s oder mehr sind die Arbeiter verpflichtet, die Arbeiten auf dem Dach einzustellen und den Vorarbeiter bzw. Vorarbeiter zu informieren Arbeitsleiter darüber. 3.9. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, für Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz zu sorgen und den Arbeitsplatz nicht mit Fremdkörpern und Abfällen zu verunreinigen. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Im Brandfall informieren Sie sofort die nächstgelegene Feuerwehr und den unmittelbaren Vorgesetzten oder Generaldirektor und löschen den Brand mit primären Feuerlöschgeräten. 4.2. Der Geschädigte oder Augenzeuge eines Arbeitsunfalls muss unverzüglich seinen unmittelbaren Vorgesetzten benachrichtigen. Der Leiter ist verpflichtet, Erste Hilfe für das Opfer zu organisieren und gegebenenfalls seine Übergabe an eine medizinische Einrichtung zu organisieren, den Generaldirektor, Arbeitsschutzingenieur, über den Unfall zu informieren. Gleichzeitig sollte für die Untersuchung die Situation am Arbeitsplatz und der Zustand der Ausrüstung so erhalten bleiben, wie sie zum Zeitpunkt des Vorfalls war, sofern dadurch nicht das Leben und die Gesundheit der umliegenden Arbeitnehmer gefährdet werden und dies nicht dazu führt ein Unfall. 4.3. Wenn das Arbeitsgerät ausfällt oder kaputt geht, stellen Sie die Arbeit ein und informieren Sie den Vorarbeiter oder direkten Vorgesetzten darüber. 4.4. Im Falle eines Stromschlags schalten Sie sofort die Spannung ab und, wenn das Opfer weder atmet noch pulsiert, beatmen Sie es künstlich oder führen Sie eine indirekte (geschlossene) Herzmassage durch, bis Atmung und Puls wiederhergestellt sind, und schicken Sie das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung . 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz, die Ausrüstung und die Werkzeuge auf und lagern Sie sie ein. Schutzkleidung ausziehen und Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Tankstellenbetreiber. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Einsteller von montierten Gasballonausrüstungen von Fahrzeugen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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