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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Betreiber einer Tankstelle Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Betreiber von Tankstellen zum Betanken (Benzin und Schmieröle) von Pkw, Traktoren und selbstfahrenden Straßenmaschinen dürfen Personen sein, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, von einer Ärztekommission als für diese Tätigkeit geeignet anerkannt wurden, eine besondere Ausbildung absolviert haben und erhielt eine Bescheinigung über das Recht, diese Arbeiten auszuführen. Der Einsatz weiblicher Arbeitskräfte an bleihaltigen Benzintankrobotern ist verboten. 1.2. Der Betreiber von gemieteten Tankstellen muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden zur Erstversorgung von Opfern unterziehen und sich mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut machen. gegen Unterschrift, über die Verhaltensregeln bei Unfällen. Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Bediener einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen. Über die Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Registrierungsjournal der Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz und im Journal der Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen vorgenommen. Gleichzeitig sind die obligatorischen Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.3. Der Betreiber von Tankstellen muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz für 2-15 Wechsel (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Tätigkeit) ein Praktikum unter Anleitung eines erfahrenen, qualifizierten Betreibers absolvieren, der auf Anordnung ernannt wird (Anweisung) für das Unternehmen. 1.4. Der Bediener muss sich einer wiederholten Einweisung in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes unterziehen:
1.5. Der Betreiber von Tankstellen muss in Overalls und Sicherheitsschuhen arbeiten, die in den typischen Industriestandards vorgesehen sind: beim Betanken von Fahrzeugen mit Kraftstoff und Ölen: Baumwollkittel, kombinierte Handschuhe. Bei Arbeiten mit bleihaltigem Benzin zusätzlich: Gummischürze, Gummistiefel, Gummihandschuhe. An Außenrobotern im Winter zusätzlich: Baumwolljacke mit Isolierfutter, Baumwollhose mit Isolierfutter, Filzstiefel. Zu anderen Jahreszeiten zusätzlich: eine wasserdichte Regenjacke. 1.6. Bei der Anmeldung eines Bedieners zur Arbeit im Auftrag des Betriebes wird ihm laut Gesetz eine Betankungseinrichtung zugeteilt, die im Zweischichtbetrieb an einen Schichtbediener mit Eintrag im Schichtübernahme- und Übergabeprotokoll übergeben wird. 1.7. Tankstellen und Tankstellen sollten mit speziellen Lagermöglichkeiten für Erdölprodukte, Benzin- und Ölpumpen, Feuerlöschgeräten ausgestattet sein: Feuerlöscher, Sandkästen, Schaufeln, Haken, Planen, Asbestplanen usw. 1.8. Tanks zur Lagerung von Erdölprodukten müssen über dichte Deckel und Stopfen verfügen, die mit einem Schlüssel verschlossen werden können. 1.9. Um Behälter zu reparieren und Ölprodukte zu messen, Hähne und Stopfen zu öffnen, sollten zur Vermeidung von Funkenbildung und einer möglichen Explosion nur verkupferte Werkzeuge oder Werkzeuge aus starken Nichteisenmetallen verwendet werden. Es ist verboten, hierfür ein Werkzeug aus Stahl zu verwenden. Die Ablaufrohre der Zapfhähne müssen ebenfalls aus Buntmetall sein. 1.10. Die Enden der Ablaufschläuche müssen aus Materialien bestehen, die eine Funkenbildung ausschließen. 1.11. Beim Ablassen von Ölprodukten müssen die Schachtdeckel der Abflussbrunnen geöffnet werden. Zu allen anderen Zeiten müssen sie geschlossen sein. 1.12. Es ist nicht gestattet, Tanks zur Lagerung von Erdölprodukten mit defekten Entlüftungsventilen zu betreiben. 1.13. Die Enden des Ablaufschlauchs müssen geerdet sein. 1.14. Um das Auftreten und die Wirkung statischer Elektrizität beim Transport von Benzin durch Rohrleitungen und Ablassschläuche zu verhindern, die zu einer Explosion von Benzindämpfen führen kann, müssen alle Metallteile geerdet werden. 1.15. Beleuchtungskörper müssen in einem explosiven Design sein. Auf dem Gelände einer Tankstelle oder Tankstelle dürfen ausschließlich explosionsgeschützte Handspeicherlampen, wie z. B. Grubenlampen, verwendet werden. Die Verwendung anderer Taschenlampen wie „fliegende Maus“ ist untersagt. Der Tankplatz muss über eine Beleuchtung von mindestens 50 Lux verfügen. 1.16. Der Zutritt zum Gelände der Tankstelle ist Unbefugten sowie betrunkenen Bedienern untersagt. 1.17. An der Tankstelle und Tankstelle sollten Brandschutzvorschriften, Telefonnummern der Feuerwehr, des nächstgelegenen Sanitätshauses, der Verwaltung sowie Warnschilder „Entzündlich“, „Nicht brennen“, „Zutritt für Fremde verboten“ angebracht sein . 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Der Bediener muss geeignete Overalls und Sicherheitsschuhe anziehen und prüfen, ob persönliche Schutzausrüstung (Atemschutzmaske, Gasmaske), Erste Hilfe und Neutralisierungsmittel (Dichloramin, Bleichmittel, Wasser, Kerosin, Seife) vorhanden sind. 2.2. Der Betreiber muss prüfen:
3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Beim Betanken von Autos und Straßenfahrzeugen auf dem Gebiet von Tankstellen ist es verboten:
3.2. Das Betanken von Autos und Straßenmaschinen darf vom Betreiber nur auf maschinellem Wege erfolgen. 3.3. Der Betreiber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Betankungsanlage auf dem Gelände der Betankungsstelle nach dem entwickelten Schema installiert wird, in dem sich die Fahrzeuge bei Bedarf verteilen können. Der Bediener muss:
4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Schalten Sie die Abfüllanlage im Einschichtbetrieb ab und übergeben Sie sie im Zweischichtbetrieb an den Schichtbetrieb mit zwingender Eintragung in ein Sonderjournal. 4.2. Overall ausziehen, Hände und Gesicht mit Wasser und Seife (vorzugsweise mit warmem Wasser) waschen, Overall lüften und in einem feuerfesten Schrank aufbewahren. 4.3. Es ist verboten, die Hände mit Benzin oder Kerosin zu waschen und sie auch mit einem schmutzigen Lappen und Sägemehl abzuwischen. 4.4. Wenn bleihaltiges Benzin mit der Haut in Berührung kommt, muss es sofort mit einem sauberen, mit Kerosin getränkten Tuch und anschließend mit warmem Wasser und Seife abgewaschen werden. 4.5. Wenn verbleites Benzin in Ihre Augen gelangt, suchen Sie sofort einen Arzt auf. 4.6. Stellen, an denen Benzin verschüttet wurde, sollten mit einem in Kerosin getränkten Lappen abgewischt und mit Sand oder Bleichlösung bedeckt werden. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Während eines Gewitters ist das Betanken von Autos, Traktoren und selbstfahrenden Straßenfahrzeugen verboten. 5.2. Im Falle eines Brandes im Auto oder im Kraftstoff stoppen Sie das Tanken oder Ablassen und geben Sie ein Notsignal, fahren Sie mit dem Auto von der Tankstelle weg, rufen Sie die Feuerwehr und beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Messerarbeit. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Sekretär. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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