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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Siebarbeiter. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Personen unter 18 Jahren jeden Geschlechts, die zuvor eine ärztliche Untersuchung sowie eine Einführungsunterweisung in den Arbeits- und Brand- und Explosionsschutz, eine Einweisung am Arbeitsplatz und eine entsprechende Ausbildung im Beruf in einer Ausbildungsstätte absolviert haben ein Praktikum unter der Leitung eines Schichtmeisters oder eines qualifizierten Arbeiters mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in 12-15 Schichten, mit einer Erlaubnis zum selbständigen Arbeiten, einem Sicherheitszertifikat und einem Sicherheitszertifikat.

1.2. Rassevnoy ist verpflichtet, die internen Arbeitsvorschriften des Werks einzuhalten und den Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln und giftigen Drogen vor und während der Arbeit auszuschließen. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb von Industriegebäuden und Bauwerken gestattet. Der Mitarbeiter muss die Sicherheitsbestimmungen bei der Benutzung des Aufzugs kennen und einhalten. Halten Sie sich beim Treppensteigen am Geländer fest. Beachten Sie beim Aufenthalt auf dem Werksgelände die Sicherheitsvorkehrungen.

1.3. Bei der Durchführung von Screenings kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Faktoren ausgesetzt sein:

  • rotierende Teile von Antrieb und Balancer;
  • sich bewegende Körper;
  • erhöhte Spannung des elektrischen Stroms;
  • statische Elektrizität;
  • die Möglichkeit einer Explosion oder eines Feuers;
  • erhöhter Lärm;
  • erhöhte Staubigkeit.

1.4. Gemäß den branchenüblichen Standards für die kostenlose Ausgabe von Overalls und persönlicher Schutzausrüstung ist die Siebung vorgesehen:

  • Baumwollanzug;
  • Helm aus Baumwolle;
  • Lederstiefel;
  • Anti-Noise-Kopfhörer.

1.5. Rassevnoy arbeitet unter der direkten Aufsicht eines Schichtleiters, führt seine Aufträge klar und pünktlich aus.

1.6. Um den Brand- und Explosionsschutz zu gewährleisten, ist der Siebbetreiber verpflichtet, die Betriebsweise der Anlage zu überwachen (Heiztemperatur der Lager, Produktsiebunterstützung, Eindringen von Fremdkörpern, Staubgehalt, Fremdschlag).

1.7. Bei Verletzungen hat der Siebbetreiber unverzüglich den Schichtleiter oder den Werkstattleiter zu benachrichtigen, der verpflichtet ist, dringend Hilfe für den Verletzten zu organisieren, ggf. einen Krankenwagen zu rufen oder sich an das Gesundheitszentrum zu wenden (Tel. _______).

1.8. Ein traumatisches Ereignis ist möglich:

  • wenn Personen in die Siebbewegungszone gelangen;
  • bei Zerstörung der Arbeitsteile des Gerätes durch unzureichende Befestigung oder Verstöße während des Betriebs;
  • wenn Kabel brechen.

1.9. Bei festgestellten Störungen ist der Siebbetreiber verpflichtet, die Anlage anzuhalten und sich beim Schichtleiter zu melden.

1.10. Rassevnoy sollte über praktische Fähigkeiten verfügen, um dem Opfer Erste Hilfe zu leisten: Blutungen stoppen, Verbände an Wunden oder einer verbrannten Stelle anlegen, das Opfer zu Bewusstsein bringen und künstliche Beatmung durchführen können.

1.11. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Anforderungen dieser Unterweisung, die Regeln der persönlichen Hygiene sowie die korrekte Verwendung von Overalls und PSA zu kennen und einzuhalten.

1.12. Der Mitarbeiter ist für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Anweisung gemäß dem in der internen Arbeitsordnung des Werks und der geltenden Gesetzgebung festgelegten Verfahren verantwortlich.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Zu Beginn der Arbeit muss der Sichter einen Overall anziehen, ihn vorsichtig einstecken, herabhängende Enden vermeiden, die Haare unter dem Kopfschmuck entfernen, die Schuhe sollten bequem, geschlossen und ohne Absätze sein.

2.2. Der Mitarbeiter muss sich mit den Ergebnissen der vorherigen Schicht vertraut machen, alle technischen Probleme bei der Arbeit herausfinden und den Arbeitsplatz sorgfältig inspizieren

2.3. Überprüfen Sie, ob sich am Arbeitsplatz Fremdkörper befinden, ob die Durchgänge frei sind und ob die erforderlichen Geräte, Werkzeuge und Geräte vorhanden sind.

2.4. Externe Inspektion zur Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit der Ausrüstung, der Temperatur der Lager, des Vorhandenseins und der Gebrauchstauglichkeit der Zäune, der Unversehrtheit der Kabel und Kabelaufhänger, ihres Abschlusses und der Befestigung der Körper und Balancer, der Gebrauchstauglichkeit elektrischer Geräte, Signalisierung Ausrüstung, elektrische Beleuchtung, Erdungsmittel, am Sieb montierte Drähte.

2.5. Stellen Sie vor dem Starten der Sichter sicher, dass sich keine Fremdkörper in der Nähe der Sichter und auf den Sichtern befinden, die Zäune befestigt sind und die Türen geschlossen sind.

2.6. Im Störungsfall informieren Sie den Schichtleiter und befolgen dessen Weisungen.

2.7. Arbeitshygienische Anforderungen am Arbeitsplatz einhalten.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Die Siebmaschine muss gleichmäßig und ohne Schläge und Stöße rotieren, die Antriebsriemen dürfen nicht durchrutschen, die Seile müssen die gleiche Spannung haben.

3.2. Überwachen Sie den gleichmäßigen Produktfluss in die Aufnahmedüsen der Siebe und den Austritt des Produkts, überwachen Sie die zuverlässige Befestigung der Gewebehülsen und die Dichtheit ihrer Verbindungen.

3.3. Vermeiden Sie das Verschütten des Produkts um den Sieb herum und reinigen Sie die Ausrüstung regelmäßig von abgelagertem Staub (während der Abschaltung).

3.4. Unterbrechen Sie die Siebung nicht, da diese während der Anlaufphase normal funktioniert, und schalten Sie die Siebung auch nicht wieder ein, wenn sie nicht vollständig zum Stillstand gekommen ist. Beim Abweichen vom normalen Ablauf oder beim Auftreten von Stößen im Sieb wird dies durch Stoppen der Produktzufuhr gestoppt.

3.5. Während des Betriebs dürfen die Durchgänge, der Zugang zu den Schalttafeln und die Ausgänge des Betriebsgeländes nicht blockiert werden.

3.6. Während des Betriebs Staub von außen entfernen, Verstopfungen rechtzeitig beseitigen. Halten Sie den Arbeitsplatz in Ordnung.

3.7. Um Verletzungen zu vermeiden, ist es verboten, sich an den Start- und Endpunkten der Siebung in den Reihen dazwischen aufzuhalten, die Antriebsschutzvorrichtungen und Ausgleichselemente während des Siebvorgangs zu entfernen und sich nicht auf die Siebmaschine zu stellen. Die Montage, Demontage und Bewegung von Balancern ist nur mit Hilfe spezieller Wagen oder Hebemechanismen erforderlich.

3.8. Beim Reinigen der Saugkanäle ist es strengstens verboten, sich auf die horizontalen Abschnitte der Kanäle zu stellen und dort Leitern anzubringen.

4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen.

4.1. Im Falle gefährlicher Situationen im Vorfeld eines Notfalls (Geruch eines erhitzten Produkts, Verbrennung, Rauch, Eindringen von Fremdkörpern in die Ausrüstung, Verstopfung der Ausrüstung mit einem Produkt usw.) müssen alle Technologie-, Transport- und Absauggeräte angehalten und gestoppt werden sorgfältig geprüft. Es kann erst gestartet werden, nachdem die Ursachen der Probleme identifiziert und beseitigt wurden.

4.2. Notfälle oder Unfälle können dazu führen:

  • Eindringen von Fremdkörpern in den Arbeitsbereich;
  • Bruch der Kabelaufhängung oder Schwächung ihrer Befestigung;
  • Lockerung von Körperbefestigungen;
  • Verletzung der Dichtigkeit der Fugen und erhöhte Staubemission;
  • Funkenbildung oder Zündung von elektrischen Geräten und Leitungen;
  • das Auftreten von äußeren Schlägen in der Lagerbaugruppe;
  • Erwärmung des Lagergehäuses;
  • Unterstützung der Siebung durch das Produkt;
  • erhöhte Erwärmung des Elektromotors.

4.3. Im Notfall ist der Siebbetreiber verpflichtet, die Siebung zu unterbrechen, den Schichtleiter zu informieren und Maßnahmen zur Beseitigung der oben genannten Störungen zu ergreifen.

4.4. Im Brand- oder Explosionsfall muss der Sichter:

  • durch Drücken der Taste des manuellen Brandmelders (IPR) den diensthabenden Beamten über den Unfall informieren;
  • Benachrichtigen Sie durch Drücken der Tonsignaltaste das gesamte Servicepersonal über den Unfall.
  • Schalten Sie die Technologie-, Transport- und Absaugausrüstung mit dem Not-Aus-Taster aus;
  • gegebenenfalls mit der Abwicklung des Unfalls fortfahren;
  • melden Sie sich telefonisch bei der Brand- und Wachwache des Werks _______;
  • mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschmitteln beginnen;
  • Gegebenenfalls dem Opfer Erste Hilfe leisten: künstliche Beatmung, Wundverband, Blutsperren mit Angabe des Blutungszeitpunkts und ggf. Rufen eines Krankenwagens unter der Rufnummer 03.
  • bei Lebensgefahr das Gelände verlassen.

4.5. Im Falle einer Verletzung oder einer plötzlichen Erkrankung muss das Opfer den Schichtleiter informieren und sich an das Gesundheitszentrum wenden.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Melden Sie alle festgestellten Sicherheitsverstöße dem Schichtleiter oder Werkstattleiter.

5.2. Am Ende der Schicht muss der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz aufräumen und dabei langstielige Bürsten und andere Geräte verwenden, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

5.3. Übergeben Sie den Arbeitsplatz, die Werkzeuge und Vorrichtungen an den Schichtarbeiter und informieren Sie ihn über die aufgetretenen Störungen, Bemerkungen während der Arbeit und die getroffenen Maßnahmen zu deren Beseitigung.

5.4. Bevor Sie persönliche Kleidung anziehen, nehmen Sie eine hygienische Dusche und legen Sie den Overall in den Kleiderschrank.

5.5. Der Aufenthalt in der Werkstatt oder auf dem Betriebsgelände nach Schichtende ist ohne Wissen des Schichtleiters oder des Werkstattleiters nicht gestattet.

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