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Arbeitssicherheitshinweise für die Garderobenschwester. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Zur selbständigen Tätigkeit als Umkleidekabinenpfleger/-in ist Pflegepersonal ab 18 Jahren berechtigt, das über eine spezielle Ausbildung, u. a. Elektrosicherheitsgruppe I, verfügt und keine gesundheitsbedingten Kontraindikationen aufweist.

Umkleidekabinenschwestern müssen sich bei Arbeitsaufnahme einer obligatorischen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Umkleidekabinenschwestern, die aufgrund ihrer Tätigkeit Kontakt mit Blut und seinen Bestandteilen haben, müssen bei Arbeitsaufnahme und anschließend mindestens einmal im Jahr auf das Vorhandensein von HBsAg untersucht werden. Beim Nachweis von HBsAg wird eine eingehende klinische und Laboruntersuchung durch einen Spezialisten für Infektionskrankheiten durchgeführt.

Umkleidekabinenschwestern mit festgestellter HBs-Antigenämie und Zugehörigkeit zu Risikogruppen sind verpflichtet, die persönlichen Hygienevorschriften einzuhalten, um eine Ansteckung der Patienten mit Hepatitis B zu verhindern. Alle elterlichen Manipulationen sollten mit Gummihandschuhen durchgeführt werden.

Umkleidekabinenschwestern, die Verletzungen der Hautintegrität aufweisen, werden vorübergehend von der Arbeit suspendiert. Diese Einschränkungen werden durch wiederholte negative Bluttests auf das Vorhandensein von HBsAg mit hochempfindlichen Methoden aufgehoben.

Alle neu eingestellten Mitarbeiter müssen sich einer Einweisung durch einen Arbeitssicherheitsingenieur unterziehen. Die Ergebnisse werden im Anmeldeprotokoll der Einführungsbesprechung zum Arbeitsschutz festgehalten. Anschließend nimmt die Personalabteilung die endgültige Registrierung des neu eintreffenden Mitarbeiters vor und schickt ihn an den Arbeitsplatz.

Jede neu eingestellte Person muss eine Erstausbildung am Arbeitsplatz mit Eintragung in das Ausbildungsbuch und ein Praktikum im Umfang von 14 Schichten absolvieren.

Umkleidekabinenschwestern werden mindestens alle 6 Monate wiederholt geschult. Die Einweisung erfolgt durch den Referatsleiter und wird im Einweisungsprotokoll festgehalten.

Bei Arbeitsaufnahme und regelmäßig mindestens alle 12 Monate müssen sich Umkleidekabinenschwestern einem Wissenstest zu Fragen der Arbeitssicherheit nach einem vom Chefarzt genehmigten Programm unterziehen.

Bei einmaligen Arbeiten, die nicht mit ihren unmittelbaren Aufgaben in Zusammenhang stehen, müssen Umkleidekabinenschwestern eine gezielte Schulung absolvieren.

Umkleidekabinenschwestern sind verpflichtet, die internen Arbeitsvorschriften sowie Arbeits- und Ruhepläne einzuhalten.

Bei der Ausübung ihrer Arbeit können Pflegekräfte in der Umkleidekabine den folgenden gefährlichen schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • das Risiko einer Ansteckung mit Erregern verschiedener Infektionskrankheiten (Hepatitis, HIV etc.) und deren Übertragung auf andere Personen bei der Arbeit mit Blut;
  • die Gefahr allergischer Reaktionen auf den Gehalt an Aerosolen von Antibiotika, Vitaminen und Desinfektionsmitteln in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • mechanische Verletzung durch Bruchstücke von Laborglaswaren, Glasspritzen, Nadeln usw.;
  • die Gefahr akuter und chronischer Vergiftungen durch die toxische Wirkung von Desinfektionsmitteln, wenn giftige Stoffe über Schleimhäute und Haut aufgenommen werden und in den Magen-Darm-Trakt gelangen;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung den menschlichen Körper durchdringen kann.

Umkleidekabinenschwestern sollten kostenlos mit Hygiene- und Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet werden:

  • Bademantel (Kleid) oder Baumwollanzug;
  • Baumwollmütze oder Schal;
  • zusätzlich bei Arbeiten mit Blut:
  • Maske;
  • Schutzbrille;
  • Gummihandschuhe.

Die Verwaltung ist verpflichtet, für eine regelmäßige Desinfektion, Wäsche und Reparatur der Kleidung zu sorgen. Das Waschen von Arbeitskleidung zu Hause und in Arbeitsräumen außerhalb einer Spezialwäscherei ist verboten.

Umkleidekabinenschwestern sind verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit an ihren Stellenbeschreibungen zu orientieren, die Anforderungen dieser Arbeitsschutzanweisung sowie die Anforderungen der Hersteller an den Betrieb der von ihnen bei der Arbeit verwendeten Geräte und Werkzeuge einzuhalten.

Umkleidekabinenschwestern müssen wissen, wie sie bei Verletzungen, Verbrennungen und Vergiftungen Erste Hilfe leisten, den Standort und den Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens kennen und die darin enthaltenen Mittel nutzen können.

Umkleidekabinenschwestern müssen die Anforderungen an die persönliche Hygiene kennen und beachten. Sie sollten mit Seife, Handtüchern und Hautweichmachern ausgestattet sein. Rauchen und Essen sind nur an einem besonderen Ort erlaubt.

Umkleidekabinenschwestern müssen die Brandschutzvorschriften kennen und befolgen, den Standort von Feuerlöschgeräten kennen und in der Lage sein, diese zu verwenden.

Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss den Betriebsleiter unverzüglich über jeden produktionsbedingten Unfall informieren.

Der Vorgesetzte organisiert die Bereitstellung von Erster Hilfe, den Transport des Opfers zu einer medizinischen Einrichtung, meldet den Vorfall dem Chefarzt, dem Gewerkschaftsausschuss und dem Arbeitsschutzingenieur. Um die Unfallursachen vor dem Eintreffen der Kommission zu ermitteln, ist es erforderlich, die Situation am Unfallort so aufrechtzuerhalten, wie sie zum Zeitpunkt des Ereignisses war, sofern dadurch nicht das Leben anderer Arbeitnehmer gefährdet oder die Situation verschlimmert wird Notfallsituation.

Umkleidekabinenschwestern, die Arbeitssicherheitsanweisungen nicht befolgen oder verletzen, werden mit Disziplinarmaßnahmen gemäß der internen Arbeitsordnung und gegebenenfalls einer außerordentlichen Kenntnisprüfung geahndet.

Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

Schalten Sie die keimtötenden Lampen in der Umkleidekabine aus.

Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Hygienekleidung, die Unversehrtheit von Handschuhen und Masken. Tragen Sie Hygienekleidung.

Alle Manipulationen, bei denen eine Kontamination von Händen und Schleimhäuten mit Blut oder Serum möglich ist, sollten mit Gummihandschuhen durchgeführt werden. Wenn die Gefahr besteht, dass Blut oder Serum verspritzt wird, sollten Sie mit Masken und Schutzbrillen arbeiten.

Umkleidekabinenschwestern sollten keinen Schmuck (Ringe, Armbänder) an den Händen tragen. Nägel sollten kurz und ohne Lack geschnitten werden. Alle beschädigten Bereiche der Hände sollten mit einem Pflaster oder Fingerpads abgedeckt werden.

Bereiten Sie den Arbeitsplatz vor, prüfen Sie die Verfügbarkeit von Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln und sterilen Instrumenten, geben Sie den Zeitraum ihrer Sterilisation an, die Verfügbarkeit von Tabletts für sterile Materialien und Geschirr mit Desinfektionsmittel für gebrauchte Instrumente und Materialien.

Bevor Sie Verbände durchführen, müssen Sie:

  • Einträge im Terminkalender klären;
  • Waschen Sie Ihre Hände gründlich;
  • lesen Sie sorgfältig die Aufschrift auf der Flasche, Ampulle;
  • Überprüfen Sie das Verfallsdatum von Medikamenten.

Beim Waschen, Desinfizieren und Sterilisieren von Instrumenten sollten Sie sich an den Anforderungen des Hygieneregimes orientieren.

Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

Arzneimittel zur parenteralen Anwendung, zur inneren Anwendung und zur äußerlichen Anwendung werden getrennt in separaten Regalen gelagert. Medikamente sollten in fertiger Form mit der Unterschrift oder dem Etikett „Intern“ und „Extern“ in der Umkleidekabine abgegeben werden.

Fehlen die aufgeführten Kennzeichnungen auf den Arzneimittelverpackungen, ist die Lagerung und Verwendung von Arzneimitteln nicht gestattet.

Das Verpacken, Verstreuen, Aufhängen, Umfüllen und Umfüllen von Arzneimitteln in Behälter in der Umkleidekabine sowie das Ersetzen von Etiketten ist verboten.

Der Medikamentenvorrat sollte den 10-Tagesbedarf nicht überschreiten.

Giftige und narkotische Medikamente werden in Tresoren (Metallschränke aus Stahl) aufbewahrt, auf deren Innenseite die Aufschrift „Gruppe A“ steht und eine Liste giftiger und narkotischer Medikamente angebracht ist. Der Vorrat an giftigen Drogen sollte den Vorrat für 5 Tage und den Vorrat an Betäubungsmitteln für 3 Tage nicht überschreiten.

Das Waschen und Spülen medizinischer Instrumente, die mit menschlichem Blut oder Serum in Kontakt gekommen sind, sollte nach vorheriger Desinfektion erfolgen. Die Arbeiten werden mit Gummihandschuhen durchgeführt.

Die Desinfektion (Desinfektion) von Nadeln und Spritzen erfolgt zur Abtötung pathologischer Mikroorganismen. Bei der Desinfektion von Produkten mit Innenkanälen wird unmittelbar nach dem Gebrauch eine Desinfektionslösung in einem Volumen von 5-10 ml durch den Kanal geleitet, um Blutrückstände zu entfernen, und anschließend vollständig in die Desinfektionslösung eingetaucht.

Einwegartikel: Spritzen, Verbände, Handschuhe, Masken müssen einer Vorsterilisationsbehandlung unterzogen werden, gefolgt von einer Sterilisation und Entsorgung.

Der Verbandsschwester ist untersagt:

  • mit fehlerhaftem Werkzeug arbeiten, fehlerhafte Ausrüstung verwenden:
  • Bleiben Sie mit nicht abgeschirmten bakteriziden Lampen im Haus;
  • Lagern und verwenden Sie Medikamente in beschädigten Behältern, ohne Etiketten, abgelaufene Medikamente;
  • elektrische Geräte unbeaufsichtigt lassen;
  • Arbeiten ohne etablierte Hygiene- und Hygienekleidung und andere persönliche Schutzausrüstung;
  • lagern Sie Lebensmittel im Kühlschrank für Medikamente;
  • persönliche Gegenstände, Kleidung am Arbeitsplatz aufbewahren;
  • am Arbeitsplatz Kosmetika verwenden, rauchen, essen.

Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

Wenn Arbeitskleidung mit Blut kontaminiert ist, sollte sie sofort entfernt werden, die kontaminierten Stellen sollten mit einer Desinfektionslösung behandelt werden und die Arbeitskleidung sollte anschließend darin eingeweicht werden. Wenn Handschuhe mit Blut oder anderen Flüssigkeiten verunreinigt sind, wischen Sie sie mit einem Tupfer ab, der mit einer 6 %igen Wasserstoffperoxidlösung oder einer 3 %igen Chloraminlösung angefeuchtet ist.

Wenn die Haut mit Blut kontaminiert ist, sollte sie zwei Minuten lang mit einem stark mit 70 %igem Alkohol angefeuchteten Tupfer behandelt, unter fließendem Wasser und Seife gewaschen und mit einem einzelnen Tupfer abgewischt werden. Wenn Blut auf die Schleimhäute gelangt, werden diese sofort mit einem Wasserstrahl behandelt und anschließend mit einer 1%igen Borsäurelösung oder einigen Tropfen Silbernitrat injiziert. Die Nase wird mit einer 1 %igen Protargollösung behandelt, Mund und Rachen werden mit 70 %igem Alkohol oder einer 1 %igen Borsäurelösung gespült.

Bei Verletzungen jeglichen Stadiums, Vergiftungen, Verbrennungen und anderen Unfällen wird dem Opfer vor Ort Erste Hilfe geleistet und gegebenenfalls in eine medizinische Einrichtung überwiesen.

Im Brandfall ist es notwendig, die Feuerwehr zu rufen, ein Treffen zu organisieren, den Brand dem Leiter der Organisation zu melden und mit der Evakuierung der Personen zu beginnen. Ergreifen Sie vor dem Eintreffen der Feuerwehr Maßnahmen, um den Brand mit den verfügbaren Mitteln gemäß den Brandschutzvorschriften zu löschen.

Bei anderen Notfallsituationen (Unfälle in der Wasserversorgung, Kanalisation, Heizungsanlage), die die Ausführung der Arbeiten behindern, ist die Arbeit einzustellen und dies dem Vorgesetzten zu melden.

Alle Fälle von Unfällen, Mikrotraumata sowie solche im Zusammenhang mit. diese Maßnahmen bedürfen der Eintragung in eine Fachzeitschrift.

Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

Am Ende jeder Schicht müssen die Oberflächen von Manipulationstischen und Instrumententischen mit einer dreiprozentigen Chloraminlösung behandelt werden.

Die Reinigung der Räumlichkeiten erfolgt mindestens zweimal täglich (Schicht) unter verpflichtender Verwendung von Desinfektionsmitteln. Der anfallende Müll wird entfernt.

Die Reinigungsgeräte der Umkleidekabine müssen gekennzeichnet und an einem speziell dafür vorgesehenen Ort getrennt von den Reinigungsgeräten anderer Räume aufbewahrt werden.

Am Ende der Arbeit müssen die Pflegekräfte in der Umkleidekabine Hygiene- und Hygienekleidung sowie Ersatzschuhe in einzelnen Schränken verstauen.

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