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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Stampfer bei Arbeiten an Pressen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Die selbstständige Tätigkeit als Stempel bei Arbeiten an Pressen ist Personen ab 18 Jahren mit bestandener ärztlicher Untersuchung gestattet, außerdem:

  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken für mindestens 10 Stunden;
  • Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz und Überprüfung der Verinnerlichung der Inhalte.

1.2. Bei Arbeiten an Pressen muss der Locher bestehen:

  • wiederholte Unterweisung zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mindestens alle drei Monate;
  • außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen bei Änderungen des technologischen Prozesses oder der Arbeitsschutzvorschriften, beim Austausch oder bei der Modernisierung von Produktionsanlagen, Vorrichtungen und Werkzeugen, bei Änderungen der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation, bei Verstößen gegen Arbeitsschutzanweisungen, Arbeitsunterbrechungen von mehr als 60 Kalendertagen (z Arbeiten, die erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen - 30 Kalendertage).

1.3. Bei der Arbeit an Pressen muss ein Stempel:

  • die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • die Anforderungen dieses Handbuchs, der Brandschutzanweisungen und der elektrischen Sicherheitsanweisungen einhalten;
  • Sicherheitsanforderungen bei Arbeiten an Pressen einhalten;
  • Benutzen Sie es nur bestimmungsgemäß und achten Sie sorgfältig auf die ausgegebene persönliche Schutzausrüstung.

1.4. Der Locher muss während der Arbeit an den Pressen:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • den Standort von Erste-Hilfe-Geräten, primärer Feuerlöschausrüstung, Haupt- und Notausgängen sowie Evakuierungswegen im Falle eines Unfalls oder Brandes kennen;
  • nur die zugewiesenen Arbeiten ausführen und diese nicht ohne Zustimmung des Vorarbeiters oder Werkstattleiters auf andere übertragen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Bei Arbeiten an Pressen muss ein Stempeler die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und beachten. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Räumen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.6. Werden Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen und sonstige Mängel oder Gefahren am Arbeitsplatz festgestellt, informieren Sie unverzüglich den Vorarbeiter bzw. Werkstattleiter. Mit deren Genehmigung darf erst nach Beseitigung sämtlicher Mängel mit den Arbeiten begonnen werden.

1.7. Wenn ein Feuer erkannt wird oder im Brandfall:

  • schalten Sie das Gerät aus;
  • Feuerwehr und Verwaltung informieren;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den in der Werkstatt verfügbaren primären Feuerlöschgeräten gemäß den Brandschutzanweisungen.

Bei Lebensgefahr - Verlassen Sie das Gelände.

1.8. Im Falle eines Unfalls dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter oder Werkstattleiter melden, Maßnahmen zur Erhaltung der Unfallsituation (Gerätezustand) ergreifen, sofern dies nicht gelingt eine Gefahr für andere.

1.9. Für die Nichteinhaltung der in diesem Handbuch dargelegten Sicherheitsanforderungen haftet der Arbeitnehmer gemäß geltendem Recht.

1.10. Gemäß den „Industriestandards für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung an Arbeiter und Angestellte“ muss der Stampfer die folgende PSA verwenden: einen Baumwollanzug, Lederstiefel und kombinierte Fäustlinge.

1.11. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren können unter bestimmten Umständen sein:

  • Elemente der Produktionsausrüstung;
  • fehlerhaftes Arbeitsgerät;
  • fliegende Metallpartikel;
  • elektrischer Strom;
  • Industriestaub;
  • Industrielärm.

1.12. Auf Bahngleisen muss der Stempel beim Arbeiten an Pressen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Der Cutter darf sich nur auf festgelegten Wegen zum und vom Arbeitsplatz begeben, die durch „Service Passage“-Schilder gekennzeichnet sind;
  • Überqueren Sie die Gleise nur im rechten Winkel, nachdem Sie sichergestellt haben, dass sich an dieser Stelle keine Lokomotiven oder Waggons in gefährlicher Entfernung bewegen.
  • Überqueren Sie den von Fahrzeugen belegten Weg und verwenden Sie dabei ausschließlich die Bremsbeläge der Waggons. Achten Sie dabei darauf, dass die Handläufe und Trittstufen in gutem Zustand sind.
  • Halten Sie sich beim Verlassen der Bremsplattform des Wagens an den Handläufen fest und stellen Sie sich mit Blick auf den Wagen auf.
  • umfahren Sie unterwegs stehende Wagengruppen in einem Abstand von mindestens 5 m von der automatischen Kupplung;
  • zwischen abgekuppelten Waggons hindurchfahren, wenn der Abstand zwischen ihnen mindestens 10 m beträgt;
  • achten Sie auf die Hinweise der bewachenden Ampeln.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Bei Arbeiten an Pressen muss der Stampfer vor Arbeitsbeginn geeignete Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe anziehen, diese in Ordnung bringen und die Ärmelbündchen mit Knöpfen schließen.

2.2. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsplatz. Er sollte gleichmäßig beleuchtet sein (keine Blendung) und nicht mit Fremdkörpern überladen sein.

2.3. Stellen Sie sicher, dass die Matrizen sicher befestigt sind, und überwachen Sie ihre Befestigung während des Betriebs regelmäßig.

2.4. Achten Sie auf Schutzbarrieren rund um den Arbeitsplatz.

2.4. Verfügbarkeit von Sicherheitsvorrichtungen, die mit Auslösemechanismen verriegelt sind.

2.5. Prüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Werkzeugen und Vorrichtungen:

  • der Griff eines Schlaginstruments (Hammer usw.) muss im Querschnitt oval und gerade sein;
  • die Oberfläche des Hammerkopfes muss konvex, glatt, nicht abgeschrägt und ohne Grate sein;
  • Schlagwerkzeuge (Meißel, Kreuzschneider, Widerhaken usw.) müssen einen glatten Hinterhauptteil ohne Risse, Grate, Verhärtungen und Fasen haben;
  • die Spindel eines Handwerkzeugs mit spitzem Arbeitsende (Feilen, Schraubendreher etc.) muss sicher in einem glatten, glatt gereinigten Griff fixiert werden, der zur Erhöhung der Festigkeit an beiden Enden mit Metallbandringen zusammengezogen werden muss;
  • Schraubenschlüssel müssen den Größen von Schrauben und Muttern entsprechen, die Abstände der Schraubenschlüssel müssen streng parallele Backen haben, deren Abstand zwischen den auf dem Schlüssel angegebenen Standardgrößen entsprechen muss;
  • Steck- und Ringschlüssel dürfen sich nicht in den angeschlossenen beweglichen Teilen bewegen.

2.6. Wenn die Verwendung einer tragbaren Lampe erforderlich ist, prüfen Sie: das Vorhandensein eines Schutzgitters, die Funktionsfähigkeit des Kabels und des Isolierrohrs, die Funktionsfähigkeit der Steckdose und des Steckers. Die Spannung tragbarer Lampen sollte 42 V nicht überschreiten. Von der Verwendung selbst hergestellter tragbarer Lampen wird abgeraten.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Bei Arbeiten an Pressen ist eine regelmäßige Überwachung der Zuverlässigkeit der Matrizenbefestigung durchzuführen.

3.2. Die Werkzeugjustierung sollte bei Leerhüben der Presse im Modus „Adjustment“ durchgeführt werden

3.3. Bei der Montage der Matrizen an Heißprägepressen ist darauf zu achten, dass in der untersten Position des Schlittens der erforderliche Abstand zwischen den unteren und oberen Einsätzen gewährleistet ist, um ein Zusammenstoßen der Einsätze während des Betriebs zu verhindern.

3.4. Beim Stanzen müssen die Halbmatrizen von hydraulischen Mehrkolbenpressen geschlossen und mit einer Kraft gespannt werden, die ein Öffnen während des Verformungsvorgangs verhindert.

3.5. Blöcke zur Befestigung von Matrizen an Mehrkolben-Hydraulikpressen müssen eine zuverlässige Montage von Halbmatrizen, Stempeln und Auswerfern gewährleisten. Besonderes Augenmerk sollte auf die Ausrichtung der Stempel und der entsprechenden Löcher in den Halbstempeln gelegt werden.

3.6. Bei der Induktionserwärmung von Halbmatrizen ist Folgendes vorzusehen:

  • Wartungsfreundlichkeit des Schutzgehäuses des Transformators;
  • Wasserkühlung des Induktors bis zur vollständigen Abkühlung.

3.7. Werkstücke sollten nur durch ein spezielles Arbeitsfenster im Heizblock in den Stempel eingelegt und aus dem Stempel entnommen werden.

3.8. Beim Auswechseln von Matrizeneinsätzen im heißen Zustand sollten Sie ein Hilfswerkzeug verwenden, das verhindert, dass Sie die erhitzten Oberflächen mit den Händen berühren.

3.9. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Flüssigkeit in den Heiztank gelangt.

3.10. Wenn die elektrische Ausrüstung defekt ist, wenden Sie sich an einen Elektriker.

4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen.

4.1. Tritt ein Notfall ein, ist der Stampfer verpflichtet, die Arbeit einzustellen, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter (Vorarbeiter) zu melden und anschließend dessen Anweisungen zu befolgen, um Unfälle zu verhindern oder die Notsituation zu beseitigen.

4.2. Arbeiter, die sich bei einem Alarmsignal in der Nähe aufhalten, sind verpflichtet, sofort zum Unfallort zu kommen und sich an der Erstversorgung des Opfers oder der Beseitigung der Notsituation zu beteiligen.

4.3. Bei der Beseitigung eines Notfalls ist es notwendig, gemäß dem vom Depot genehmigten Notfallplan zu handeln.

4.3. Im Brandfall sind die Feuerwehr und der Vorgesetzte zu benachrichtigen

Das Löschen brennender Gegenstände, die sich in einer Entfernung von weniger als 2 m vom Kontaktnetz befinden, ist nur mit Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöschern zulässig.

Das Löschen brennender Gegenstände mit Wasser-, Chemie- und Schaumfeuerlöschern ist nur mit Genehmigung des Kapitäns möglich, wobei die Spannung vom Kontaktnetz entfernt und geerdet wird.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Elektroantrieb stromlos schalten, Antrieb betätigen.

5.2. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf. Entfernen Sie Werkzeuge, Anbauteile und Schmiermittel an der dafür vorgesehenen Stelle. Um eine Selbstentzündung zu vermeiden, legen Sie Lappen und brennbare Materialien in Metallboxen mit festem Deckel.

5.3. Informieren Sie den Vorarbeiter über alle während der Arbeiten aufgetretenen Mängel und über die Maßnahmen zu deren Beseitigung.

5.4. Overall ausziehen, in einen Schrank legen, Hände und Gesicht mit Seife waschen, nach Möglichkeit duschen, die Verwendung von Chemikalien zum Waschen ist verboten.

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