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Anweisungen zum Arbeitsschutz für die Waage des Aufzugs. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. An Wartungswaagen dürfen Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Untersuchung, eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz, eine Schulung am Arbeitsplatz und eine entsprechende Ausbildung in einem Ausbildungszentrum bestanden haben, ein Praktikum unter der Leitung eines Schichtmeisters oder einer Facharbeiterin mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung für 12-15 Schichten absolviert haben und eine Kenntnisprüfung (Zulassung) durch die Qualifizierungskommission des Betriebs absolviert haben.

1.2. Der Arbeitnehmer muss die internen Arbeitsvorschriften des Unternehmens einhalten und den Konsum von alkoholischen, betäubenden und giftigen Substanzen vor und während der Arbeit ausschließen. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

1.3. Der Mitarbeiter muss die Sicherheitsbestimmungen bei der Benutzung des Aufzugs kennen und einhalten. Halten Sie sich beim Treppensteigen am Geländer fest. Beachten Sie beim Betreten des Werksgeländes die Sicherheitsvorkehrungen.

1.4. Der Waager arbeitet unter der direkten Aufsicht des Schichtleiters, führt seine Aufträge klar und pünktlich aus.

1.5. Der Arbeitsplatz und die Betriebsmittel sind sauber zu halten.

1.6. Bei der Wartung von Waagen, Drehtellern und Aufzugsköpfen sind gefährliche und schädliche Faktoren:

  • rotierende Teile;
  • Fahrt;
  • elektrischer Strom, statische Elektrizität;
  • erhöhte Temperatur der Gerätelager;
  • die Möglichkeit eines Feuers oder einer Explosion;
  • erhöhter Staub und Lärm;
  • unzureichende Beleuchtung.

1.7. Gemäß den branchenüblichen Standards muss ein Waager einen Overall tragen: einen Baumwollanzug, Leder- oder Stoffstiefel, eine Baumwolljacke und eine Atemschutzmaske.

1.8. Unfälle können entstehen durch:

  • Mängel oder Fehlen von Schutzvorrichtungen für rotierende Teile, Antriebe;
  • Reinigung um sich bewegende und rotierende Teile herum.

1.9. Bei erhöhtem Staubgehalt der Luft und dem Vorhandensein einer offenen Flamme und anderen Quellen erhöhter Temperatur im Raum ist eine Explosion des Staub-Luft-Gemisches möglich.

1.10. Als Zündquelle kann das Durchrutschen technischer Leitungen an den Lüftern dienen; wenn sich das Band von der Elevatortrommel löst und diese am Gehäuse reibt.

1.11. Im Brandfall muss die Waage alle Anforderungen gemäß der Anleitung erfüllen.

1.12. Bei Verletzungen hat ein Mitarbeiter oder ein Augenzeuge unverzüglich den Schichtleiter oder den Werkstattleiter zu benachrichtigen, der verpflichtet ist, Hilfe für den Verletzten zu organisieren, ggf. einen Krankenwagen zu rufen oder sich an das Gesundheitszentrum zu wenden (Tel. _______).

1.13. Der Arbeiter muss über praktische Fähigkeiten verfügen, um dem Opfer Erste Hilfe zu leisten: Blutungen stoppen, Verbände an Wunden oder einer verbrannten Stelle anlegen, das Opfer zu Bewusstsein bringen und künstliche Beatmung durchführen können.

1.14. Die Waage muss die Anforderungen dieses Handbuchs kennen und einhalten, die PSA korrekt verwenden sowie die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und beachten.

1.15. Der Mitarbeiter ist für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Anweisung gemäß dem in der internen Arbeitsordnung des Werks und der geltenden Gesetzgebung festgelegten Verfahren verantwortlich.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Bei Arbeitsbeginn muss der Wieger einen Overall tragen. Die Manschetten der Ärmel und Hosen des Anzugs müssen geschlossen sein. Haare unter dem Kopfschmuck entfernen. Persönliche Schutzausrüstung haben.

2.2. Der Waager muss sich mit den Ergebnissen der vorherigen Schicht vertraut machen, alle bestehenden technischen Probleme beim Betrieb von Geräten, Absauganlagen, deren Ursachen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung herausfinden.

2.3. Besichtigen Sie den Arbeitsplatz sorgfältig und prüfen Sie:

  • hygienischer Zustand des Arbeitsplatzes;
  • ob sich Fremdkörper am Arbeitsplatz befinden;
  • sind die Gänge frei;
  • Wartungsfreundlichkeit der auf dem Boden befindlichen Ausrüstung;
  • richtige Beleuchtung;
  • Dichtheit von Geräten, Luftkanälen;
  • Stellen Sie durch externe Inspektion sicher, dass die elektrische Ausrüstung, die Erdungskabel und die Alarme in gutem Zustand sind.
  • Verfügbarkeit und Bedienbarkeit von Werkzeugen und Geräten;
  • Wartungsfreundlichkeit von Antriebsschutzvorrichtungen.

2.4. Im Störungsfall informieren Sie den Schichtleiter und befolgen dessen Weisungen.

2.5. Vor der Inbetriebnahme des Gerätes muss ein akustisches Signal gegeben werden.

3. Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung von Arbeiten

3.1. Achten Sie beim Starten von Aufzügen darauf

  • vor dem Start des Aufzugs wird das entsprechende Aspirationsnetz in Betrieb genommen;
  • Becher von Elevatoren berühren nicht die Wände von Rohren, Gehäusen des Kopfes oder Schuhs des Becherwerks;
  • Alle Mechanismen funktionieren reibungslos, ohne Nebengeräusche.

Während der Arbeit:

  • berühren Sie keine beweglichen Teile des Geräts;
  • Entfernen Sie nicht die Schutzvorrichtungen von den Drehmechanismen von Becherwerken und Absauganlagen.
  • Stellen Sie sich nicht auf Geräte, Ventilatoren oder Elektromotoren.

3.3. Schädliche Faktoren sind:

  • erhöhter Staub und Lärm;
  • unzureichende Beleuchtung.

3.4. Drehbare Rohre, die sich in einer Höhe über 2 m über dem Boden befinden, müssen über eine feste Leiter für den Zugang verfügen. Wendekreise sollten bei ausgeschaltetem Elektromotor gereinigt werden. Die Schüttgutwanne muss frei von Graten und scharfen Kanten sein. Es ist verboten, während des Transports die Schüttgutwanne zu korrigieren, Fremdkörper zu entfernen und Getreideproben zu entnehmen.

3.5. Die Reinigung des oberen Trichterrostes sollte nur mit einem speziellen Schaber erfolgen.

3.6. Überwachen Sie die Abdichtung von Geräten und Luftkanälen.

3.7. Entfernen Sie verschüttetes Produkt rechtzeitig und verhindern Sie dessen Ansammlung in beweglichen und rotierenden Teilen. Die Staubreinigung im Zimmer erfolgt nach Zeitplan.

3.8. Halten Sie den Arbeitsplatz in Ordnung und reinigen Sie die Räumlichkeiten, in denen die Aufzugsköpfe und Ventilatoren installiert sind, erst, wenn diese angehalten sind.

3.9. Bei Fremdgeräuschen, Stößen, Vibrationen ist das Gerät sofort abzuschalten und dem Schichtleiter zu melden.

3.10. Wenn die Fernbedienung entfernt wird, wird das Höhenruder in der Nähe des Kopfes gestartet.

3.11. Der Anschlag von Aufzügen, mit Ausnahme der Fernbedienung, sollte am Kopf und am Fuß erfolgen.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle gefährlicher Situationen im Vorfeld eines Notfalls (Geruch eines erhitzten Produkts, Verbrennung, Rauch, Eindringen von Fremdkörpern in die Ausrüstung, Verstopfung der Ausrüstung mit Produkten usw.) müssen alle Technologie-, Transport- und Absauggeräte angehalten und sorgfältig überprüft werden. Es kann erst gestartet werden, nachdem die Ursachen der Probleme identifiziert und beseitigt wurden.

4.2. Wenn in Prozess-, Transport- oder Absauganlagen ein Staub- oder Produktbrand festgestellt wird oder es zu einer Explosion von Staub-Luft-Gemischen oder lokalen Explosionen in Prozessanlagen kommt, ist Folgendes erforderlich:

  • durch Drücken der „Stopp“-Taste der Notabschaltung alle Geräte stoppen;
  • sofort Schichtmeister, Betriebsleiter benachrichtigen;
  • mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschmitteln beginnen;
  • bei Lebensgefahr das Gelände verlassen.

4.3. Die Notabschaltung von Elevatoren erfolgt durch Drücken der „Stopp“-Taste, die in der Nähe des Kopfes oder Schuhs angebracht ist, um den Becherelevator sofort anzuhalten, wenn:

  • das Auftreten von Brand- oder Flammengeruch;
  • Zünden von Kabeln oder Funken von elektrischen Geräten;
  • Füllen Sie den Aufzug mit dem Produkt auf.

4.4. Löschen Sie entzündete Elektrogeräte mit trockenem Sand oder Kohlendioxid-Feuerlöschern.

4.5. Im Falle einer Verletzung oder einer plötzlichen Erkrankung muss das Opfer den Schichtleiter informieren und sich an das Gesundheitszentrum wenden.

4.6. Bei Verletzungen hat ein Mitarbeiter oder ein Augenzeuge unverzüglich den Schichtleiter oder den Werkstattleiter zu benachrichtigen, der verpflichtet ist, Hilfe für den Verletzten zu organisieren, ggf. einen Krankenwagen zu rufen oder sich an das Gesundheitszentrum zu wenden (Tel. _______).

4.7. Der Arbeiter muss über praktische Fähigkeiten verfügen, um dem Opfer Erste Hilfe zu leisten: Blutungen stoppen, Verbände an Wunden oder einer verbrannten Stelle anlegen, das Opfer zu Bewusstsein bringen und künstliche Beatmung durchführen können.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Reinigen Sie den Arbeitsplatz mit langstieligen Bürsten und anderen Geräten, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

5.2. Übergeben Sie den Arbeitsplatz, die Werkzeuge und Vorrichtungen an den Schichtarbeiter und informieren Sie ihn über die aufgetretenen Störungen und die getroffenen Maßnahmen zu deren Beseitigung.

5.3. Nach Beendigung der Schicht duschen, den Overall in den Kleiderschrank legen und persönliche Kleidung anziehen.

5.4. Ohne Wissen des Werkstattleiters ist der Aufenthalt auf dem Werksgelände oder in der Werkstatt nach Schichtende nicht gestattet.

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