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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen internen Sicherheitsbeamten. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens.

1.2. Die Anweisung wurde auf der Grundlage von DNAOP 0.00-8.03-93 „Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung der im Unternehmen geltenden Arbeitsschutzvorschriften durch den Eigentümer“, DNAOP 0.00-4.15-98 „Vorschriften zur Entwicklung von Arbeitsschutzanweisungen“ entwickelt ", DNAOP 0.00-4.12-99 " Musterverordnung zur Ausbildung zum Arbeitsschutz", SNiP III-4-80.

1.3. Die Belehrung ist 3 Jahre ab Genehmigungsdatum gültig.

1.4. Gemäß dieser Weisung wird der interne Wachmann (im Folgenden Wächter genannt) vor Arbeitsbeginn (Erstunterweisung) und anschließend alle 6 Monate (Wiederholungseinweisung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Nach bestandener Einweisung muss das Protokoll die Unterschriften des Ausbilders und des Wächters enthalten.

1.5. Der Eigentümer muss den Hausmeister gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Im Falle einer Gesundheitsschädigung des Hausmeisters durch Verschulden des Eigentümers hat dieser (der Hausmeister) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.6. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Wächter disziplinarische, finanzielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.7. Als Wachmann dürfen Personen tätig werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Untersuchung, eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz, eine Unterweisung am Arbeitsplatz und eine Unterweisung zum Brandschutz absolviert haben.

1.8. Der Hausmeister muss:

1.8.1. Kennen Sie die Besonderheiten des Unternehmens; Standort einzelner Objekte, Standorte usw.

1.8.2. Brandschutzvorschriften einhalten.

1.8.3. Kennen Sie die Telefonnummern zum Anrufen der Feuerwehr (01), der Polizei (02), des Krankenwagens (03), der privaten Telefonnummer des Unternehmensleiters, der Einrichtung und des Standorts.

1.8.4. Erfahren Sie, wie Sie Unfallopfern Erste Hilfe leisten können.

1.8.5. Halten Sie einen Erste-Hilfe-Kasten mit den notwendigen Medikamenten für die Erste Hilfe bereit.

1.8.6. Beachten Sie die internen Arbeitsvorschriften und insbesondere:

1.8.6.1. Berühren Sie keine elektrischen Leitungen, Armaturen und Allgemeinbeleuchtung und öffnen Sie nicht die Türen von Schaltschränken.

1.8.6.2. Bewegen Sie sich auf dem Gelände des Unternehmens nur auf speziell dafür vorgesehenen Wegen, Gehwegen und Kreuzungen und halten Sie sich dabei auf der rechten Seite.

1.8.6.3. Seien Sie im Dienst aufmerksam und beschäftigen Sie sich nicht mit belanglosen Angelegenheiten.

1.8.6.4. Schalten Sie keine Maschinen, Maschinen oder Mechanismen ein oder aus (außer im Notfall).

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Nehmen Sie die Schicht an und unterschreiben Sie das Schichtabnahme-Lieferprotokoll.

2.2. Vor der Abnahme muss visuell überprüft werden, dass sich auf dem Betriebsgelände keine Gegenstände, Brandstellen, Kabelbrüche usw. befinden.

2.3. Überprüfen Sie das Alarmsystem, die Verfügbarkeit von Kommunikationsgeräten, der primären Feuerlöschanlage und der Erste-Hilfe-Ausrüstung.

2.4. Stellen Sie sicher, dass Lampen, Heizgeräte und andere feuergefährliche Geräte an den Objekten und Bereichen nicht eingeschaltet sind und dass die Sicherheits- und Feuermelder in gutem Zustand sind.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Weichen Sie bei der Inspektion von Objekten, insbesondere nachts, nicht von der Route ab.

3.2. Verwenden Sie keine handgefertigten Heizgeräte mit offener Spule sowie Elektrogeräte ohne Gebrauchsanweisung.

3.3. Reparieren Sie keine Elektrogeräte und elektrische Beleuchtung; Heben Sie kein gebrochenes elektrisches Kabel an und berühren Sie kein herunterhängendes Kabel.

3.4. Lassen Sie keine Feuer auf dem geschützten Objekt und in seiner Nähe entstehen.

3.5. Schalten Sie Signalgeräte nicht aus, wenn der Feueralarm ausgelöst wird.

3.6. Die Einbindung von Haushaltsgeräten in das Stromnetz erfolgt über Steckverbindungen.

3.7. Kommen Sie dem am Boden liegenden Stromkabel nicht näher als 8-10 m.

3.8. Beim Überholen von Fahrzeugen auf dem Gelände der Anlage ist besondere Vorsicht geboten.

3.9. Tore für die Durchfahrt von Fahrzeugen müssen in gutem Zustand und mit Riegeln ausgestattet sein.

3.10. Bei der Inspektion von Fahrzeugen sollte man nicht auf den Rädern stehen; es ist notwendig, tragbare Leitern zu verwenden.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Schalten Sie am Arbeitsplatz alle Elektrogeräte, lokale Beleuchtung usw. aus.

4.2. Arbeitsplatz aufräumen, Unterlagen falten.

4.3. Machen Sie einen Eintrag im Änderungsprotokoll.

4.4. Melden Sie dem Vorgesetzten und Schichtarbeiter alle während der Schicht aufgetretenen Mängel.

5. Sicherheitsanforderungen im Notfall

5.1. Erzeugen Sie nach Möglichkeit keine Panik, sondern beseitigen Sie den Notfall.

5.2. Unbefugte Personen aus dem Gefahrenbereich fernhalten.

5.3. Melden Sie den Vorfall Ihrem direkten Vorgesetzten.

5.4. Wenn es Opfer gibt, ist es notwendig, ihnen Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls einen Krankenwagen zu rufen.

5.5. Erste Hilfe leisten.

5.5.1. Erste Hilfe leisten bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist eine künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage unter Berücksichtigung der Pupillen erforderlich. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden und anschließend ein „Krankenwagen“ gerufen werden.

5.5.2. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

5.5.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel.

Bei einem Rippenbruch, der sich in Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen äußert, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.5.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen.

Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit Wasser abgespült werden. Anschließend sollte die säuregeschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Natronlösung und die verbrannte Oberfläche mit Alkali gewaschen werden eine 3%ige Borsäure- oder Essigsäurelösung.

Wenn Säure oder Lauge auf die Augenschleimhaut gelangt, ist es notwendig, die Augen 15–20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl zu spülen, sie mit einer 2 %igen Natronlösung und die verbrannte Lauge mit einer 3 %igen Lösung zu waschen % Borsäurelösung oder 3 % Essigsäurelösung.

Bei Verbrennungen der Mundhöhle durch Alkali ist eine Spülung mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung erforderlich, bei Säureverätzungen - mit einer 5 %igen Backpulverlösung.

Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss mit einer 10 %igen Backpulverlösung eingeatmet werden, die mit einer Sprühflasche aufgesprüht wird, wenn Alkali eindringt, eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung.

5.5.5. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3%igen Manganlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt und ein Arzt gerufen.

5.5.6. Erste Hilfe bei Blutungen.

Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:

  • Heben Sie das verletzte Glied an;
  • Verschließen Sie die blutende Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Wenn die Blutung stoppt, ohne dass das aufgetragene Material entfernt werden muss, legen Sie ein weiteres Polster aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck);
  • Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.5.7. Erste Hilfe bei Vergiftung.

Erste Hilfe bei Vergiftung.

Bei einer Gasvergiftung treten Kopfschmerzen, „Klopfen in den Schläfen“, „Ohrensausen“, allgemeine Schwäche, Bewusstlosigkeit, Herzklopfen, Übelkeit, Erbrechen auf. Bei schwerer Vergiftung treten Schläfrigkeit, Apathie, Gleichgültigkeit und bei schwerer Vergiftung aufgeregtes Atmen und erweiterte Pupillen auf.

Bei jeder Vergiftung sollte das Opfer sofort entfernt oder aus dem vergasten Bereich gebracht werden, die Kleidung, die das Atmen behindert, aufgeknöpft werden, für frische Luft sorgen, das Opfer mit hochgelegten Beinen hinlegen, den Körper reiben, wärmer zudecken, Ammoniak verabreichen Geruch.

Bei Atemstillstand mit künstlicher Beatmung beginnen.

In allen Fällen einer Gasvergiftung ist es notwendig, dem Opfer so viel Milch wie möglich zu trinken.

5.6. Wenn es zu einem Brand kommt, beginnen Sie mit dem Löschen mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr.

5.6. Befolgen Sie die Anweisungen des Arbeitsleiters, um den Notfall zu beseitigen.

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