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Anweisungen zum Arbeitsschutz für eine Milchmagd. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen. 1.1. Als Melkerinnen sollen körperlich gesunde Menschen arbeiten dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind, keine medizinischen Kontraindikationen haben, eine gewerbliche Ausbildung, eine Einweisung und Grundschulung am Arbeitsplatz absolviert haben und außerdem eine Hygieneschulung absolvieren und alle 1 Jahre eine Prüfung nach dem festgelegten Programm bestehen müssen. 1.2. Das Milchmädchen sollte wissen:
Die Kontrolle der Tiere muss von den Futter-, Evakuierungsgängen oder den dafür vorgesehenen Überführungen aus erfolgen. An der Außenseite des Stalls aggressiver Tiere muss ein Warnschild angebracht werden – ein gelbes Schild mit der Aufschrift „Vorsicht – kräftige Kuh“ oder „Vorsicht – Tritte“. Die Buchstaben müssen 35 mm hoch und 16 mm breit sein. 1.3. Dem zur Arbeit zugelassenen Personal ist die Unterweisung zum Arbeitsschutz zur Verfügung zu stellen und gegen Quittung mit ihr vertraut zu machen 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn. 2.1. Tragen Sie angemessene Kleidung gemäß den Regeln. Kleidung. 2.2. Überprüfen Sie die Anordnung der Melkausrüstung, stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand ist und testen Sie sie im Leerlauf. Informieren Sie die Geschäftsleitung, wenn Schäden oder Fehlfunktionen festgestellt werden. 2.3. Überprüfen Sie die Bereiche vor dem Melken und die Kuhwege, um sicherzustellen, dass die elektrischen oder mechanischen Geräte zur Kuhjagd funktionieren. 2.4. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, ist es erforderlich, eine wöchentliche vorbeugende Inspektion von Geräten und Ausrüstungen durchzuführen, für die keine vorgeschriebene Wartungszeit gilt (Ein- und Auslasstore, Geländer, Schleppnetze, Fußgitter). 2.5. Bereiten Sie Reinigungs- und Desinfektionslösungen mit Gummihandschuhen und Schutzbrillen vor. 2.6. Bewegliche und rotierende Teile der Anlage müssen mit Schutzabdeckungen und Schutzvorrichtungen versehen sein, die eine Verletzung des Bedienpersonals ausschließen. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Die Anordnung der Melkausrüstung und -geräte sollte eine Verstopfung der Durchgänge verhindern. 3.2. Beim Melken von an der Leine geführten Kühen sollte kein Futter verteilt werden. 3.3. Die Verteilung der Sanitärflüssigkeit zum Euterwaschen sollte so erfolgen, dass ein Verstoß gegen die Hygienevorschriften beim Transport schwerer Lasten (durch das Rohrleitungssystem, in mobilen Containern) ausgeschlossen ist. Die Temperatur der Sanitärflüssigkeit zum Waschen des Euters sollte 40-45 Grad betragen. 3.4. Beim Melken von Kühen in Ställen sollten Bein- und Schwanzfesseln verwendet werden. 3.5. Beim Melken von Kühen im Melkstand sollte eine automatische oder halbautomatische Leine verwendet werden. 3.6. Beim Melken von Kühen an der Melkmaschine muss der Bediener durch ein Zaunsystem vor Verletzungen durch Tiere, vor dem Eindringen von Ausscheidungen und Sanitärflüssigkeit auf ihn geschützt werden. 3.7. Beim Melken in Gruppenställen muss die Anzahl der Kühe in der Abteilung ein Vielfaches der Anzahl der Plätze betragen. Beim Melken einer kleineren Anzahl von Kühen ist es notwendig, tragbare Trennwände zur starren Fixierung einer kleineren Anzahl von Tieren in der Maschine vorzusehen. 3.8. Für die kurzfristige Ruhepause von im Stehen arbeitenden Bedienern (Melkmaschinen vom Typ „Karussell“, Zuführbänder) sind am Arbeitsplatz Klappsitze vorzusehen. 3.9. Wenn der Bediener an der Melkmaschine arbeitet, sollte die Gesamtzahl der Arbeitsbewegungen nicht mehr als 30 pro Minute betragen. Die Anzahl der stereotypen Arbeitsbewegungen der Hände und Finger pro Schicht sollte 40000 nicht überschreiten. 3.10. Die Gesamtmasse der vom Bediener pro Schicht bewegten Güter sollte 7000 kg nicht überschreiten. 3.11. Kühlgeräte müssen mit funktionsfähigen Manometern betrieben werden. 3.12. Beim Betrieb von Pasteurisierungsanlagen darf der Dampfdruck im Pasteurisierungszylinder den in der technischen Dokumentation angegebenen Wert nicht überschreiten. 3.13. Zentrifugalreiniger müssen mit Arbeitsbremse betrieben werden. 3.14. Beim Betrieb von Milchpumpen darf der Motor nicht überhitzen. 3.15. Beim Betrieb von Plattenkühlern für Milch ist das Einfrieren der Solekühlstrecke nicht zulässig. 3.16. Der Ölformer sollte gemäß den in der technischen Dokumentation festgelegten Regeln betrieben werden. Es ist nicht gestattet, Wartungs-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten durchzuführen, bis der Ölbildner vollständig zum Stillstand gekommen ist. 3.17. Beim Betrieb von Kolbendampfgarern sollte Dampf nur dann zugeführt werden, wenn ein Kolben auf der Oberfläche der Schüssel steht und mit einem Holzklotz gedrückt wird. 3.18. Zentrifugen (Labor, Molkerei) müssen symmetrisch beladen werden. Öffnen Sie den Zentrifugendeckel erst, wenn er vollständig zum Stillstand gekommen ist. Die Fettbestimmung in Milchprodukten muss gemäß den Arbeitsschutzvorschriften erfolgen. 3.19. Behälter und Tanks sollten so gewaschen werden, dass sich kein Arbeiter darin aufhalten muss. 3.20. Kühe sollten aus automatischen Einzel- oder Gruppentränken, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind, oder aus mobilen Tränken getränkt werden. 3.21. Die Grube für die Installation der Milchpumpe von Melkmaschinen muss mit einem Geländer von mindestens 1 m Höhe umzäunt sein. 3.22. Im Melkbecher darf der Sichtkegel keine scharfen Kanten, Risse, Fremdeinschlüsse, Luftblasen aufweisen. 3.23. Maschinen und Geräte zur Milchverarbeitung müssen mit automatischen Vorrichtungen ausgestattet sein, die eine zuverlässige Steuerung und Regelung eines bestimmten technologischen Prozesses gewährleisten. 4. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen. 4.1. Wenn an den Metallteilen des Geräts Spannung festgestellt wird (elektrischer Strom zu spüren), der Elektromotor in zwei Phasen läuft (brummt), das Erdungskabel unterbrochen ist, sollten Sie die Maschine anhalten und dies sofort der Geschäftsleitung melden. 4.2. Wenn eine Störung im Betrieb des Geräts, ein spontaner Stopp oder ein Unfall festgestellt wird, ist es erforderlich, die Stromversorgung auszuschalten, die verantwortliche Person darüber zu informieren und sie erst wieder einzuschalten, wenn die Störung behoben ist. 4.3. Bei Verletzungen einen Arzt aufsuchen. Artikel und benachrichtigen Sie die Geschäftsleitung. 4.4. Wenn ein Brand festgestellt wird, ist es notwendig, die Feuerwehr unter der Telefonnummer 01 zu rufen und die Geschäftsleitung zu benachrichtigen. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit. 5.1. Nach Abschluss der Arbeiten werden alle Geräte und Mechanismen in eine Position gebracht, die einen Start durch Unbefugte ausschließt, die Stromversorgung wird abgeschaltet und die Geräte werden gelöscht. Desinfektion, Demontage, Reinigung und Waschen erfolgen erst nach Trennung der Geräte vom Stromnetz. 5.2. Ziehen Sie den Overall aus, melden Sie alle Bemerkungen beim Betrieb der Anlage Ihrem Vorgesetzten, reparieren Sie das Gerät nicht selbst, duschen Sie. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Expander-Treiber (Expanding-Line-Operator). Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Kabelelektriker. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Verpackung für elektrische Maschinenelemente. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. 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