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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Reinigen von Müllschluckern. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Als Müllschluckerreiniger dürfen Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Untersuchung, eine Einweisung und eine erste Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz bestanden haben. Mindestens einmal im Quartal muss eine Neuunterweisung erfolgen.

Bei Änderungen der Arbeitsschutzvorschriften, Verstößen gegen Arbeitsschutzauflagen, einer Arbeitsunterbrechung von mehr als 30 Tagen erfolgt eine außerplanmäßige Einweisung mit dem Müllschluckerreiniger.

1.2. Bei Arbeiten zum Reinigen, Reinigen, Waschen und Warten von Müllschluckern müssen die festgelegten Regeln des internen Arbeitsplans des Unternehmens eingehalten werden.

1.3. Beim Reinigen, Reinigen, Auswaschen von Schmutz und Ablagerungen aus Trichterschächten, Ladeventilen, Müllsammelräumen und Müllsammelkammern usw. sollte der Müllschluckerreiniger das Vorhandensein gefährlicher und schädlicher Faktoren berücksichtigen wie:

  • Bewegen von Maschinen und Mechanismen (Müllrutschen bewegen und Müll mit Kränen verladen);
  • erhöhter Gasgehalt und Staubgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs (Abfallsammelräume und Abfallsammelkammern);
  • erhöhte oder erniedrigte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • hohe oder niedrige Luftfeuchtigkeit;
  • Mangel oder Mangel an natürlichem Licht;
  • unzureichende Ausleuchtung des Arbeitsbereichs.

1.4. Die Belüftung des Müllschachts sollte für einen konstanten Luftzug aus dem Schacht durch das Abgasrohr in die Atmosphäre sorgen, um das Eindringen von Gerüchen aus dem Bergwerk in das Treppenhaus und die Wohnräume zu verhindern.

1.5. Aus der Abfallaufnahmekammer und dem unteren Schacht muss eine freie Luftströmung gewährleistet sein. Im oberen Seitenteil der Bunkermaschine unter dem Fass sollte zum Schutz vor Nagetieren ein Rost mit einem Gesamtquerschnitt von 250-200 qm und 5 mm Löchern eingebaut werden.

1.6. Der Kammerraum und seine Ausstattung sowie die Müllrutsche und die Mülltonnen müssen regelmäßig vom Dienst der Sanitär- und Epidemiologiestation oder auf deren Anweisung von den Müllschlucker-Wartungsarbeitern desinfiziert werden.

1.7. Abfallsammelkammern müssen mit Warm- und Kaltwasserleitungen und einem Gummischlauch, einer Leiter zum Ablassen des Wassers und Mitteln zum Waschen der Kammer und des Mülleimers ausgestattet sein. Die Leiter und die Gefälle des Bodens zur Entwässerung dürfen das freie Waschen der Mülltonnen nicht behindern.

1.8. Die Kammern müssen über künstliche Beleuchtung und Heizung verfügen und vor Grund- und atmosphärischem Wasser geschützt sein.

1.9. Behälter mit einem Fassungsvermögen von 800 Litern, die sich in der Abfallkammer befinden, müssen auf Wagen montiert werden und über spezielle Räder verfügen, um eine einfache Bewegung außerhalb der Abfallkammer zu ermöglichen.

1.10. Mülltonnen sollten nicht mehr als 0,9 ihres Nutzvolumens gefüllt sein, um zu verhindern, dass Abfall herausfällt und die Arbeiter verletzt werden.

1.11. Stationäre Abfallbehälter für den Hof sollten auf einem Asphalt- oder Betongrundstück aufgestellt werden.

1.12. Stationäre Abfallbehälter aus Holz müssen außen mit Ölfarbe gestrichen und innen mit heißem Teer oder Harz bedeckt werden.

1.13. Gemäß den festgelegten Normen für die kostenlose Ausgabe von Overalls, Schuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung erhält ein Arbeiter, der Müllschlucker bedient, die Ausgabe von:

  • Baumwollanzug, gummierte Schürze mit einer Tragedauer von 12 Monaten;
  • Fäustlinge kombiniert für 3 Monate;
  • Bei Baumwolljacken mit isolierendem Futter wird die Tragedauer je nach Klimazone festgelegt.

1.14. Die Liste der kostenlosen Overalls, Spezialschuhe und deren Tragebedingungen, abhängig vom Erscheinen neuer Modelle und Materialien, werden von den zuständigen Organisationen ergänzt und geändert.

1.15. Suchen Sie im Falle eines Unfalls einen Arzt auf und informieren Sie gleichzeitig die Verwaltung. Im Falle eines Unfalls mit einem der Arbeiter, der andere Arbeiten im Versorgungsbereich ausführt, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe und informieren Sie die Verwaltung.

1.16. Bei Wartungsarbeiten an Müllrutschen ist besonderes Augenmerk auf die Funktionsfähigkeit der Werkzeuge und Vorrichtungen zu legen. Es ist verboten, versehentliche und defekte Geräte zu verwenden.

1.17. Der Reiniger (Arbeiter) für die Wartung von Müllschluckern ist während der Arbeit verpflichtet, die allgemeinen Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz einzuhalten.

1.18. Bei Arbeiten zur Wartung von Müllschluckern sind die Regeln der persönlichen Hygiene und Hygiene zu beachten:

  • essen Sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort;
  • sortieren oder verdichten Sie den Müll im Container nicht manuell, auch nicht mit Handschuhen;
  • Nach Arbeitsende den Overall reinigen, Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen oder duschen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Um sich an die Arbeit zu machen, ist es notwendig, die in den Normen vorgesehenen Overalls anzuziehen und in Ordnung zu bringen.

2.2. Überprüfen Sie Inventar und Einrichtungsgegenstände und bereiten Sie sie für die Arbeit vor. Stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand sind.

2.3. Überprüfen Sie die Zuverlässigkeit der Belüftung des Müllschachts der Aufnahmekammer, das Vorhandensein von heißem und kaltem Wasser sowie einen Gummischlauch.

2.4. Überprüfen Sie die Belegung der Mülltonne, sodass das Füllvolumen nicht mehr als 0,9 Nutzvolumen beträgt.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Bei der Wartung von Müllrutschen ist es verboten, Verstopfungen im Müllschacht durch das Ladeventil zu beseitigen, ohne den Eimer zu entfernen. Die Beseitigung von Verstopfungen sowie die Entfernung von Ladekübeln und deren Reparatur dürfen nur von Personal durchgeführt werden, das für den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen verantwortlich ist.

3.2. Vor der Müllentsorgung, beim Wechsel der Mülltonnen und beim Entleeren der Mülltonnen ist es notwendig, das Tor im unteren Teil des Müllschachts zu schließen. Beim Befüllen des Müllcontainers sollte dieser mit einem Deckel verschlossen werden.

3.3. Sammlungen mit Müll zum Zeitpunkt ihrer Beseitigung müssen aus der Müllsammelkammer in den Hof, in den dafür vorgesehenen Bereich (mit separatem bequemen Eingang für den Müllwagen, aber fernab von Personenverkehr, weg von Spielplätzen und mit dem maximaler Abstand zu Fenstern).

3.4. Gefüllte Abfallbehälter (Behälter) sollten rechtzeitig ausgetauscht und mit einem Deckel fest verschlossen werden.

Bei der Ausstattung der Abfallsammelkammer mit einem stationären Behälter ist es notwendig, den Müll aus dem Bunker regelmäßig in tragbare Abfallbehälter zu schütten. Der Trichter muss vollständig entleert werden, bevor der Müll entfernt werden kann.

3.5. Beim Einsatz von Autokränen, Winden, Hebezeugen und anderen Vorrichtungen zum Heben und Kippen von Müllcontainern beim Reinigen und Waschen müssen bei der Durchführung solcher Arbeiten die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.

3.6. Die Lagerung von Müll, seine Analyse und die Auswahl von Wertstoffen in der Zelle ist strengstens untersagt.

In den Arbeitspausen müssen die Türen der Müllsammelkammern mit einem Schlüssel oder einem Schloss verschlossen werden.

3.7. Die Nassreinigung des Trichters und des unteren Endes des Schurrenschachts sollte bei geschlossenem Tor mit Bürsten erfolgen, die mit einer Seifen-Soda-Lösung (100 g Soda und 20 g Seife pro Eimer Wasser) befeuchtet sind.

3.8. Türen (Revisionen) im oberen Teil des Kofferraums der Müllrutsche müssen geschlossen sein, um ein Öffnen bei Entzündung des Mülls zu verhindern.

3.9. Der Boden in der Nähe der Ladeventile und die Müllrutschenventile selbst müssen sauber gehalten werden, das Ventil muss mindestens einmal pro Woche von Schmutz und Ablagerungen gereinigt werden, um zu verhindern, dass Wasser in den Müllrutschenschacht eindringt; Nach dem Waschen sollten die Ventile abgewischt werden.

3.10. Bei der Verwendung mobiler Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80–100 Litern müssen diese von zwei Arbeitern manuell bewegt und aus der Kammer entfernt werden.

3.11. Tragbare Abfallbehälter sollten täglich innen und außen gereinigt werden. Wenn keine speziellen Waschmaschinen vorhanden sind, kann das Waschen in Abfallsammelkammern oder speziellen Waschkammern mit heißem Wasser und Bürsten durchgeführt werden.

3.12. Es ist verboten, in einer Müllkammer mit fehlerhafter Belüftung zu arbeiten.

3.13. Die Gummidichtungen des Entlastungsventils sollten durch neue ersetzt werden, da sie altern und austrocknen.

3.14. Wenn Insekten und Nagetiere in den Kammern, Stämmen und Ladeventilen auftauchen, sollten Sie über die Verwaltung unverzüglich die sanitäre und epidemiologische Station zur Desinfektion und Deratisierung informieren.

3.15. Die Reinigung des Kofferraums des Müllsammlers sollte durch die Auslassventile (Seitenkanäle) des Müllschachts mit einem Metallstab mit ringförmigem Griff erfolgen.

3.16. Die Reinigung verstopfter Abschnitte von Müllschluckern sollte mit Metall- oder Holzstangen erfolgen, indem Schmutz nach unten gedrückt wird.

3.17. Bei der Reinigung verstopfter Abschnitte der Müllrutsche durch Herunterdrücken des Schmutzes mit Stäben durch die Seitenkanäle ist der Aufenthalt unbefugter Personen in der Nähe des die Reinigung durchführenden Arbeiters verboten.

3.18. Um Schnittverletzungen an den Händen durch Glassplitter und andere scharfe Gegenstände zu vermeiden, ist es verboten, den Müll im Behälter manuell (auch mit Handschuhen) auszusortieren und zu verdichten.

3.19. Wenn der Kofferraum der Müllrutsche vor dem Müllbehälter (Kammer) verstopft ist, sollten Sie eine gebogene Stahlstange verwenden, mit Handschuhen arbeiten und vermeiden, dass sich Schmutz an Ihren Händen befindet.

3.20. Es ist verboten, sich in der Nähe des unteren Endes der Müllrutsche aufzuhalten, damit der herabfallende Müll die Verletzten nicht verletzen kann.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle einer Notfallsituation auf der Baustelle (Müllbrand, herunterfallende Container beim Heben und Senken von Müllwagen mit Kränen etc.) sind die Arbeiten einzustellen, die Verwaltung darüber zu informieren und mit der Unfallbeseitigung zu beginnen .

4.2. Im Brandfall informieren Sie ggf. die Notaufnahme und beginnen mit der Löschung des Feuers mit verfügbaren Mitteln (Feuerlöscher, Wasser, Sand usw.).

4.3. Mit der Erstversorgung von Verletzten muss unmittelbar nach dem Unfall begonnen werden. Gleichzeitig sollten Sie auch einen Krankenwagen rufen oder das Opfer mit einem geeigneten Transportmittel zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung bringen.

4.4. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder Anzeichen einer Vergiftung ist es notwendig, die Verwaltung zu benachrichtigen und Maßnahmen zu ergreifen, um den Patienten zur nächstgelegenen medizinischen Behandlungseinrichtung zu transportieren.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach Beendigung des Arbeitstages sind Inventar und Einrichtungsgegenstände an den dafür vorgesehenen Ort zu entfernen.

5.2. Den Overall ausziehen, reinigen, trocknen (falls erforderlich) und am vorgesehenen Ort aufbewahren, Gesicht und Hände mit warmem Seifenwasser waschen oder, wenn möglich, duschen.

5.3. Melden Sie alle im Laufe der Arbeit festgestellten Probleme Ihrem direkten Vorgesetzten oder seinem Stellvertreter.

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