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Hinweise zum Arbeitsschutz bei Arbeiten an Straßenbaumaschinen in der Nähe von Stromleitungen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

Allgemeine Arbeitsschutzbestimmungen

1. Zur selbständigen Tätigkeit als Maschinist an einer Straßenbaumaschine (nachfolgend Maschinist genannt) sind Männer zugelassen, die mindestens 18 Jahre alt sind und Folgendes bestanden haben:

  • einschlägige Berufsausbildung, auch in Fragen des Arbeitsschutzes, Besitz eines Führerscheins der entsprechenden Kategorie und Führerschein;
  • ärztliche Untersuchung und anerkannte gesundheitliche Eignung zum Führen der Maschine;
  • Einführungs- und Grundschulungen am Arbeitsplatz, Praktika und Wissenstests zu Arbeitsschutzthemen.

Neu eingestellte Fahrer absolvieren ein Praktikum im Umfang von mindestens 5 Schichten mit anschließendem Kenntnistest zur Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit.

2. Personen, die zum Führen von Straßenbaumaschinen und elektrisch betriebenen Geräten berechtigt sind, sowie Fahrer von Hebemaschinen müssen mindestens der elektrischen Sicherheitsgruppe II angehören.

3. Der Fahrer muss:

  • Befolgen Sie die Regeln der internen Arbeitsbestimmungen;
  • jährlich eine Wissensprüfung zum Arbeitsschutz bestehen;
  • nur zugewiesene Arbeiten ausführen;
  • sichere Arbeitsmethoden kennen und verbessern;
  • Verwenden Sie persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Art der durchgeführten Arbeiten gemäß den Musterindustriestandards für die kostenlose Ausgabe persönlicher Schutzausrüstung an Arbeitnehmer, die mit dem Betrieb, der Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, dem Bau, dem Wiederaufbau, der Reparatur und der Wartung von Kraftfahrzeugen befasst sind Straßen, genehmigt durch das Dekret des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Republik Belarus vom 8. Dezember 2005 Nr. 166 (Nationales Register der Rechtsakte der Republik Belarus, 2006, Nr. 10,8/13638);
  • die Arbeitsproduktionstechnologie einhalten, Methoden anwenden, die die Arbeitssicherheit gewährleisten, die in den Arbeitsschutzanweisungen, Arbeitsproduktionsprojekten, technologischen Karten und Betriebsanweisungen festgelegt sind;
  • Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzes;
  • Werkzeuge, Geräte, Inventar und persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden, Störungen dem Arbeitsleiter melden;
  • den Standort kennen und in der Lage sein, primäre Feuerlöschgeräte zu verwenden;
  • eine entsprechende theoretische und praktische Ausbildung absolvieren und in der Lage sein, Opfern von Unfällen und Verkehrsunfällen Erste Hilfe zu leisten;
  • stellen Sie gegebenenfalls die Übergabe (Begleitung) des Opfers an eine medizinische Einrichtung sicher;
  • befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene.

4. Der Fahrer kann durch gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren beeinträchtigt werden:

  • elektrischer Strom bei Arbeiten in der Nähe oder unter den Drähten von Stromleitungen;
  • erhöhter Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz;
  • erhöhter Staub- und Gasgehalt in der Luft;
  • hohe oder niedrige Lufttemperatur;
  • körperliche und neuropsychische Überlastung.

5. Verletzungsfälle sind unverzüglich dem Arbeitsleiter bzw. Disponenten zu melden.

6. Metallteile von Straßenbaumaschinen mit Elektroantrieb müssen über eine Schutzerdung (Nullung) verfügen.

7. Schalter, Messerschalter und andere elektrische Schaltgeräte, die an Straßenbaumaschinen eingebaut sind, müssen geschützt werden.

8. Ein Fahrer, der die Anforderungen dieser Standardanweisung nicht erfüllt, haftet gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus.

Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn

9. Vor Beginn der Arbeiten von Straßenbaumaschinen im Sicherheitsbereich der Freileitung muss die Freileitung spannungsfrei geschaltet werden.

10. Liegen Gründe für die Möglichkeit einer Spannungsfreischaltung aus der Freileitung vor, ist der Betrieb von Straßenbaumaschinen im Sicherheitsbereich der Freileitung unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • unter der direkten Aufsicht eines Ingenieurs und Technikers, der für die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist;
  • mit schriftlicher Genehmigung der Organisation - des Eigentümers der Leitung;
  • bei Vorliegen einer Arbeitserlaubnis, die die sicheren Arbeitsbedingungen festlegt.

11. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer:

  • Overalls und Spezialschuhe der festgelegten Probe anziehen;
  • Überprüfen Sie, ob in der Kabine des Fahrzeugs ein Feuerlöscher mit versiegelten Absperrventilen, ein Erste-Hilfe-Kasten, mindestens zwei Unterlegkeile, ein Notstoppschild oder ein blinkendes rotes Licht vorhanden sind.
  • Machen Sie sich mit dem Arbeitsumfang, der Technologie des Arbeitsablaufs, dem Relief und den Merkmalen des Standorts, an dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen, vertraut, ermitteln und klären Sie den Standort unterirdischer Versorgungsleitungen usw.;
  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Fremdkörper auf dem Gelände befinden, prüfen Sie die Funktionsfähigkeit von Zäunen und Warnschildern.
  • Warnen Sie die Maschinenbediener, die die Maschine warten oder sich im Arbeitsbereich aufhalten, vor dem Anlassen des Motors und stellen Sie sicher, dass sich der Schalthebel in der Neutralstellung befindet;
  • Überprüfen Sie nach dem Starten des Motors die Funktion aller Mechanismen im Leerlauf und die Funktion der Bremsen bei niedriger Geschwindigkeit.

12. Es ist nicht gestattet, Kraftstoff und andere brennbare Flüssigkeiten sowie ölhaltige Reinigungsmittel in der Kabine der Maschine zu lagern.

13. Befinden sich im Umkreis der auszuführenden Arbeiten unterirdische Bauwerke und Kommunikationsmittel, müssen die Arbeiten unter der unmittelbaren Aufsicht des Vorarbeiters oder Vorarbeiters der Arbeiten durchgeführt werden.

Anforderungen an die Arbeitssicherheit während der Arbeit

14. Für Stromnetze mit einer Spannung bis 1000 V werden Sicherheitszonen eingerichtet:

  • entlang von Freileitungen in Form eines Grundstücks und Raums, der zwischen parallelen Ebenen eingeschlossen ist, die durch parallele gerade Linien verlaufen und auf jeder Seite einen Abstand von 2 m zu den äußersten Leitungen haben (sofern diese nicht abgeklemmt sind);
  • entlang unterirdischer Kabelstromleitungen in Form von Grundstücken, die durch parallele gerade Linien begrenzt werden, die von den äußersten Kabeln auf jeder Seite einen Abstand von 1 m haben, und wenn Kabelleitungen in Städten und unter Gehwegen verlaufen – um 0,6 m in Richtung von Gebäuden und Bauwerken und um 1 m Ich gehe zur Straßenseite.

15. Der Sicherheitsbereich einer Stromleitung mit einer Spannung von über 1000 V wird durch parallele gerade Linien bestimmt, die von den äußersten Drähten in einem in dieser Tabelle angegebenen Abstand angeordnet sind:

Spannung, kV Entfernung (einschließlich), m
vor 20 10
35 15
110 20
150,200 25
300,500, +/-400 30
750, +/-750 40
1150 45

16. Innerhalb der Sicherheitszonen von Stromleitungen ist es ohne schriftliche Genehmigung der diese Leitungen betreibenden Organisation verboten:

  • Bau-, Montage-, Spreng-, Bewässerungs-, Be- und Entladearbeiten durchführen;
  • Durchfahrten für Fahrzeuge und Mechanismen mit einer Gesamthöhe von mehr als 4,5 m über der Straßenoberfläche mit und ohne Ladung sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen und Mechanismen einrichten;
  • Führen Sie Aushubarbeiten in einer Tiefe von mehr als 0,3 m und eine Nivellierung des Bodens mit Hilfe von Bulldozern, Baggern und anderen Erdbewegungsmaschinen durch.

17. Organisationen, die Spreng-, Bau-, Installations- und andere Arbeiten durchführen, die Schäden an Stromnetzen verursachen können, sind verpflichtet, spätestens 3 Tage vor Beginn der Arbeiten ihr Verhalten mit der Organisation, die Stromnetze betreibt, abzustimmen und Maßnahmen zu ergreifen, um deren Sicherheit zu gewährleisten Netzwerke.

18. Bau- und Installationsarbeiten in den Sicherheitszonen von Freileitungen sollten mit schriftlicher Genehmigung der Organisation – des Eigentümers der Leitung – unter der direkten Aufsicht eines Beamten durchgeführt werden, der für die sichere Ausführung dieser Arbeiten mit der Pflicht verantwortlich ist Ausführung einer Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis wird vom Chefingenieur und dem Verantwortlichen für die elektrischen Anlagen des ausführenden Bauunternehmens unterzeichnet. Letzterer ist für die Umsetzung der notwendigen elektrischen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich.

19. Beim Unterfahren von Freileitungen müssen sich die heb- und einfahrbaren Teile von Hebemaschinen und -einrichtungen in Transportstellung befinden.

20. Innerhalb des Arbeitsplatzes ist es erlaubt, Hebemaschinen auf einer ebenen Plattform mit angehobenem Arbeitskörper ohne Last und Personen auf dem hebbaren oder einziehbaren Teil zu bewegen, wenn eine solche Bewegung gemäß den Werksanweisungen zulässig ist und ein Unterqueren nicht erforderlich ist die nicht abgeklemmten Reifen und Leitungen von Oberleitungen.

21. Unter Freileitungen müssen Hebemaschinen und -mechanismen an Stellen mit dem geringsten Durchhang der Drähte (in der Nähe von Stützen) verlaufen.

22. Die Installation und der Betrieb von Auslegerhebevorrichtungen direkt unter den Drähten von Freileitungen, die unter Spannung stehen, sind verboten.

23. Die Montage der Hebemaschine (Mechanismen) auf Stützen und die Überführung ihres Arbeitskörpers von der Transportposition in die Arbeitsposition muss vom Fahrer gesteuert werden. Es ist untersagt, andere Mitarbeiter zu diesen Zwecken einzubeziehen.

24. Beim Fahren, Installieren und Bedienen von Fahrzeugen, Hebemaschinen und -mechanismen müssen die Abstände von Hebevorrichtungen, einziehbaren Teilen, Anschlagmitteln, Hebevorrichtungen und Lasten zu unter Spannung stehenden spannungsführenden Teilen mindestens den in dieser Tabelle angegebenen Werten entsprechen:

Spannung, kV Abstand zu Mechanismen und Hebemaschinen in Arbeits- und Transportposition, m
vor 1 1,5
Von bis 20 2,0
35 - 110 4,0
150 - 220 5,0
330 6,0
Von 500 750 up 9,0
800 (Gleichstrom) 9,0

25. Bei Teleskoptürmen und hydraulischen Aufzügen müssen vor Beginn der Arbeiten die einfahrbaren und hebbaren Teile auf Funktion überprüft werden, bei Teleskoptürmen zusätzlich der hebbare Teil senkrecht eingebaut und in dieser Position fixiert werden.

26. Bei allen Arbeiten im Sicherheitsbereich von Freileitungen müssen Autos, Hebemaschinen und Mechanismen auf Lufträdern geerdet werden. Es ist verboten, die Karosserie des Fahrzeugs (Hebemaschine, Mechanismus) zu berühren und deren Arbeitskörper, Hebevorrichtungen und tragende Teile vor der Installation einer tragbaren Erdung zu bewegen.

27. Hebemaschinen und Raupenwerke müssen nicht geerdet werden, wenn sie direkt auf dem Boden installiert werden.

28. Beim Arbeiten von einem Teleskopturm (Stapler) aus muss eine Sichtverbindung zwischen dem Teammitglied im Korb (Cradle) und dem Fahrer bestehen. Fehlt eine solche Verbindung, muss sich eine Person am Turm aufhalten und dem Fahrer Befehle zum Anheben oder Absenken des Korbes geben.

29. Es ist verboten, selbstfahrende Schwenkkrane außerhalb der Sicherheitszone in einer Entfernung von weniger als 30 m von der Stromleitung zu installieren, ohne dass eine Arbeitserlaubnis vorliegt, die die sicheren Bedingungen für diese Arbeiten festlegt.

30. In diesem Fall ist die Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die Organisation, die die Stromübertragungsleitung betreibt, nicht erforderlich.

31. Organisationen, die Erdarbeiten durchführen, sind verpflichtet, bei Entdeckung eines Kabels, das nicht in der technischen Dokumentation für die Ausführung dieser Arbeiten aufgeführt ist, die Arbeiten sofort einzustellen, Maßnahmen zur Erhaltung des Kabels zu ergreifen und die Organisation, die elektrische Netze betreibt, darüber zu informieren.

Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

32. Für den Fall, dass der Kranausleger oder der Korb (Wiege) des Hebemechanismus spannungsführende Teile unter Spannung berührt, muss der Fahrer Maßnahmen ergreifen, um den entstandenen Kontakt schnell zu unterbrechen und den beweglichen Teil des Mechanismus von spannungsführenden Teilen zu entfernen.

33. Es ist nicht gestattet, vom Mechanismus (der Maschine) auf den Boden abzusteigen oder darauf zu klettern sowie ihn zu berühren, während man auf dem Boden steht, wenn der Mechanismus unter Spannung steht.

34. Bei einem Brand in einem unter Spannung stehenden Auto, einer Hebemaschine oder einem unter Spannung stehenden Mechanismus muss der Fahrer (Fahrer) auf den Boden springen, die Beine verbinden und die Maschine nicht mit den Händen berühren. Dann sollten Sie sich in einem Abstand von mindestens 8 m von der Maschine entfernen, dabei Ihre Füße über den Boden bewegen und sie nicht voneinander reißen.

35. Im Falle eines Feuers oder einer Entzündung muss der Fahrer:

  • Melden Sie einen Brand sofort der Feuerwehr unter der Rufnummer 101;
  • Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Evakuierung von Personen zu gewährleisten;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mithilfe der in der Anlage verfügbaren primären Feuerlöschausrüstung.
  • Melden Sie den Brand unverzüglich dem Leiter der Einrichtung.

36. Dem Opfer am Arbeitsplatz die notwendige erste medizinische Hilfe leisten und es von den Einwirkungen des traumatischen Faktors (elektrische Ströme, Mechanismen) befreien.

37. Im Falle einer Verletzung am Arbeitsplatz wenden Sie sich sofort an eine medizinische Einrichtung und melden Sie den Vorfall dem unmittelbaren Vorgesetzten. Halten Sie den Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Verletzung unverändert, sofern dies keine Gefahr für andere darstellt und nicht zu einem Unfall führt.

38. Wenn das Fahrzeug unterwegs eine Panne hat und es dem Fahrer nicht möglich ist, technische Störungen zu beheben, muss der Fahrer technische Hilfe anfordern und den Ort seines Zwangsparkens den Stellen der staatlichen Kraftfahrzeuginspektion des Innenministeriums der Republik Belarus melden.

Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeitsende

39. Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

  • Stellen Sie das Auto an den vorgesehenen Platz, stellen Sie den Geschwindigkeitshebel in die Neutralstellung und betätigen Sie die Bremse, stellen Sie den Motor ab und unterbrechen Sie die Kraftstoffzufuhr.
  • Reinigen Sie das Auto von Schmutz und Schnee.
  • Lassen Sie in der kalten Jahreszeit das Wasser aus dem Kühler und der Rohrleitung ab und lassen Sie den Motor einige Minuten lang laufen, um Restwasser aus dem Kühlsystem zu entfernen.
  • verschließe die Kabine;
  • Informieren Sie den Vorgesetzten oder die Person, die für den guten Zustand der Maschine verantwortlich ist, über alle Probleme, die während der Arbeit aufgetreten sind.

40. Nach Abschluss aller Arbeiten die persönliche Schutzausrüstung ausziehen, an einem Aufbewahrungsort aufbewahren, Hände und Gesicht mit warmem Wasser und Seife waschen und wenn möglich duschen.

41. Das Händewaschen in Öl, Benzin, Kerosin und das Abwischen mit kontaminierten Lappen ist nicht gestattet.

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