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Hinweise zum Arbeitsschutz bei Arbeiten an Zubringerleitungen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung wurde auf der Grundlage der Anforderungen von DNAOP 5.2.30-1.06-98 „Sicherheitsregeln bei Arbeiten an Freileitungen und drahtgebundenem Rundfunk“ und DNAOP 1.1.10-1.04-01 „Regeln für sicheres Arbeiten mit Werkzeugen und“ entwickelt Geräte".

1.2. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine ärztliche Untersuchung bestanden haben, in sichere Arbeitsmethoden eingewiesen wurden und über eine Sicherheitsqualifikationsgruppe von mindestens III verfügen, dürfen an Freileitungen und im Rundfunk arbeiten.

1.3. Organisation der Arbeiten an Anschlussleitungen:

1.3.1. Arbeiten an Zuleitungsleitungen mit einer Spannung bis einschließlich 240 Volt werden nach mündlicher Anordnung des Werkstatt-, Sektions-, Brigadeleiters durchgeführt.

1.3.2. Arbeiten an Zuleitungen der zweiten Klasse mit einer Nennspannung von mehr als 240 Volt inklusive werden auf schriftlichen Auftrag des Werkstatt-, Abteilungs-, Teamleiters und nur nach Spannungsfreischaltung der Leitung durchgeführt.

1.3.3. Arbeiten an Zuleitungsleitungen der Klasse I (über 360 Volt) werden nach Genehmigung organisiert.

1.4. Für sicheres Arbeiten an Freileitungen jeglicher Spannung ist unbedingt die Verwendung bewährter und geprüfter elektrischer Schutzausrüstungen erforderlich – dielektrische Handschuhe und Galoschen, Spannungsanzeiger, Werkzeuge mit isolierenden Griffen.

1.5. Alle Arbeiten an den Funkstrecken werden im Overall mit an den Händen zugeknöpften Ärmeln und mit einer Kopfbedeckung (Helm) durchgeführt.

1.6. Der Einsatz dielektrischer Galoschen ist bei Arbeiten an Zuleitungen mit einer Spannung von 120 und 240 Volt bei nassem Wetter sowie bei jedem Wetter bei Arbeiten auf einem Eisendach und an mit Blitzableitern ausgestatteten Masten zwingend vorgeschrieben.

1.7. Der Anschluss von Kopfhörern an die Leitungen der Zuleitungen ist nicht gestattet. Bei der Arbeit mit Teilnehmerstromkreisen dürfen Kopfhörer verwendet werden, deren Gehäuse aus isolierendem Material besteht.

1.8. Das Abdecken des Eises von den Drähten der Leitungen der Klasse I sollte erfolgen, nachdem die Spannung entfernt wurde.

1.9. Bei Arbeiten an Funkleitungen sind zur Vermeidung von Unfällen die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitsanforderungen unbedingt einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen gilt als Verstoß gegen die Produktionsdisziplin. Die Täter werden nach geltendem Recht zur Verantwortung gezogen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Der Installateur, der an der Zuleitung zweiter Klasse arbeitet, muss für Schutz vor der Einwirkung gefährlicher Faktoren am Arbeitsplatz sorgen.

2.2. Bei der Teamarbeitsmethode muss der verantwortliche Vorgesetzte unter Berücksichtigung gefährlicher Faktoren die Teammitglieder über die Arbeitsreihenfolge und Vorsichtsmaßnahmen informieren und außerdem sicherstellen, dass den Mitarbeitern die gesamte erforderliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht.

2.3. Der Vorarbeiter, in dessen Namen eine Erlaubnis oder Arbeitserlaubnis für Arbeiten mit erhöhter Gefahr erteilt wurde, ist verpflichtet, in der Leitwarte persönlich zu prüfen, ob die Leitung spannungsfrei ist. Die Trennung der Leitung wird durch das Anbringen eines Plakats mit der Aufschrift „NICHT EINSCHALTEN. LEUTE ARBEITEN“ bestätigt. Die Anzahl der an der Weiche angebrachten Plakate sollte der Anzahl der gleichzeitig an der Strecke arbeitenden Teams entsprechen.

2.4. Vor Beginn der Arbeiten an Funkleitungen an Annäherungs- und Kreuzungsstellen mit Freileitungen ist mit dem Anzeigegerät sicherzustellen, dass an den Funkleitungen keine gefährliche Spannung anliegt. Bevor Sie prüfen, ob an einem rostigen Draht keine Fremdspannung anliegt, müssen Sie mit dielektrischen Handschuhen die Berührungsstelle mit einem Indikator von Rost reinigen. Stellen Sie außerdem sicher, dass bei Zuleitungsleitungen der Klasse 240 mit Spannungen über XNUMX Volt und bei Zuleitungsleitungen der Klasse XNUMX die Übertragungsspannung an der Zuleitung abgeschaltet ist.

2.5. Zuleitungen mit einer Spannung von über 240 Volt, an denen unter obligatorischer Abschaltung der Rundfunkspannung gearbeitet wird, müssen auf beiden Seiten der Baustelle kurzgeschlossen und von der Seite des möglichen Auftretens gefährlicher Spannung her geerdet werden . Der Querschnitt der flexiblen Kupferleitung zur Erdung muss mindestens 16 mm2 betragen. Als Erdungsleiter muss ein Metallstift verwendet werden, der bis zu einer Tiefe von 0,5 - 0,9 m in den Boden getrieben wird.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Arbeiten an Zuleitungsfunkleitungen mit einer Spannung von 120 Volt dürfen unter Spannung durchgeführt werden, sofern der Monteur jedoch zwingend ein Werkzeug mit isolierenden Griffen oder dielektrische Handschuhe verwenden muss.

3.2. An Zuleitungen mit einer Spannung von 240 Volt ist das Arbeiten unter Spannung mit einem Werkzeug mit isolierenden Griffen unter obligatorischer Verwendung von dielektrischen Handschuhen zulässig.

3.3. Bei der gemeinsamen Verlegung von Zuleitungen mit einer Spannung von 120,240,340 Volt und mehr auf Mast- oder Gestellleitungen ist das Arbeiten mit Armaturen und Transformatoren von Rundfunkkreisen mit einer Spannung von 120 und 240 Volt ohne Spannungsfreischaltung der Leitungen zulässig von 340 Volt und mehr, wenn die Drähte von Speiseleitungen von 340 Volt und mehr über Drähten von 120 und 240 Volt auf Mastleitungen um mindestens 1 m und auf Zahnstangenleitungen um mindestens 1,7 m liegen und die obligatorische Bedingung erfüllt ist dass diese Arbeiten nicht mit der Aufhängung, Einstellung und Demontage von Kabeln zusammenhängen.

3.4. Arbeiten an Funkübertragungsleitungen der Klasse I – mit einer Nennspannung über 360 Volt:

3.4.1. Arbeiten gelten als Arbeiten mit erhöhter Gefahr und werden nach einer Arbeitserlaubnis organisiert. Die Arbeitserlaubnis wird vom zuständigen Arbeitsleiter erteilt und im Dienstbuch der Leitwarte unter Angabe der Nummer des abgeschalteten Abzweigs sowie des Zeitpunkts des Aus- und Einschaltens bei Arbeitsende vermerkt.

3.4.2. Die Arbeiten an der Leitung erfolgen unter obligatorischer Spannungsfreischaltung, Kurzschluss der Adern der Zuleitung auf beiden Seiten des Arbeitsplatzes und deren Erdung.

4. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

4.1. Nach Abschluss der Arbeiten ist der verantwortliche Arbeitsausführende, in dessen Namen eine Genehmigung oder Arbeitserlaubnis ausgestellt wurde, verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden, temporäre Brücken und Erdungen entfernt wurden und alle Arbeiter entfernt wurden der Arbeitsplatz.

4.2. Der verantwortliche Testamentsvollstrecker (Vorarbeiter) muss seine Kopie der Arbeitserlaubnis oder Genehmigung schließen und darin die entsprechenden Einträge vornehmen.

4.3. Bei der Ankunft in der Funkzentrale muss der verantwortliche Testamentsvollstrecker (Vorarbeiter) seine Kopie der Arbeitserlaubnis oder Erlaubnis schließen, die entsprechenden Einträge darin vornehmen und der verantwortliche Testamentsvollstrecker muss sich im „Dienstprotokoll für die Leitstelle“ über die Möglichkeit eintragen die Spannung einzuschalten.

4.4. Wenn die Arbeit von mehreren Teams ausgeführt wurde, ist es möglich, die Leitung erst einzuschalten, nachdem sich alle für die Ausführung der Arbeit verantwortlichen Arbeiter im Tagebuch angemeldet haben, sodass alle Plakate, die die Einbeziehung verbieten, von der Weiche entfernt werden.

4.5. Wenn das Werk von der Funkzentrale entfernt ist, ist es erlaubt, die Zuleitung durch eine vom Werkproduzenten übermittelte Telefonnachricht einzuschalten. Der Text der Telefonnachricht wird von der Person, die die Spannung abgeschaltet hat, im „Hardware Room Duty Log“ aufgezeichnet

5. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

5.1. Bei Arbeiten an Zuleitungen mit einer Spannung von 120 V, 240 V und höher sind folgende Notfälle möglich:

  • Zerstörung der Stütze bei Eis, Stürmen, Schneestürmen, Überschwemmungen, Gewittern, Erdrutschen, Wald- und Steppenbränden, Unfällen;
  • das Eindringen von Fremdspannung aufgrund eines Bruchs und Sturzes der Stromleitungsdrähte oder infolge eines Blitzeinschlags;
  • herabfallende baufällige Stützen und andere Notfallsituationen, die nicht direkt mit Arbeiten an Zuleitungsleitungen mit einer Spannung von 120 V, 240 V und mehr zusammenhängen.

5.2. Solche Unfälle können auftreten: Stromschlag eines Arbeiters, Verletzung eines Arbeiters, Sturz aus großer Höhe.

5.3. Jeder Mitarbeiter, der als erster den drohenden Notfall erkannt hat, sollte sofort mit der Arbeit aufhören und den STOP-Befehl schütteln.

5.4. Dem „STOP“-Befehl eines Mitarbeiters müssen alle Mitarbeiter, die ihn gehört haben, unverzüglich Folge leisten. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitsleiter unverzüglich über die Gefahr eines Notfalls oder den Eintritt eines Notfalls zu informieren.

5.5. Um die Folgen von Unfällen zu beseitigen, wird ein Notfall-Bergungsteam gebildet und je nach Art und Ausmaß des Schadens Sicherheitsmaßnahmen ergriffen.

5.6. Wenn ein Mitarbeiter von einem elektrischen Strom getroffen wird, ist es notwendig, das Opfer von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien: Schneiden oder schneiden Sie den Draht mit einem Werkzeug mit isoliertem Griff ab oder trennen Sie das Opfer mit dielektrischer Schutzausrüstung oder anderen Isoliermitteln von spannungsführenden Teilen Objekte.

5.7. Im Falle eines Hitzschlags muss das Opfer an einen kühlen Ort (Schatten) gebracht und mit Wasser auf das Gesicht gesprüht werden;

5.8. Wenn ein Mitarbeiter verletzt ist, tragen Sie steriles Verbandmaterial auf die Wunde auf und verbinden Sie sie mit einem Verband.

5.9. Im Falle einer Verletzung während der Arbeit oder in Notsituationen leisten Sie dem Opfer sofort Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenfalls einen Arzt zum Opfer oder schicken Sie es in eine medizinische Einrichtung.

5.10. Im Falle eines drohenden Ereignisses oder bei anderen Notfällen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den oben genannten Arbeiten stehen, handeln Sie gemäß Ihren Pflichten gemäß dem Unfallreaktionsplan oder der Anordnung des Arbeitsleiters.

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