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Stellenbeschreibung für den Leiter der Personalschulungsabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Pflichten, Rechte und Pflichten des Leiters der Personalschulungsabteilung.
  2. Der Leiter der Personalschulungsabteilung wird auf Anordnung des Unternehmensleiters auf die in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegte Weise auf die Stelle berufen und von der Stelle entlassen.
  3. Der Leiter der Ausbildungsabteilung berichtet direkt an _______.
  4. Auf die Stelle des Leiters der Abteilung Personalausbildung wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung und Berufserfahrung in der Ausbildung von Personal in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen berufen.
  5. Der Leiter der Ausbildungsabteilung sollte wissen:
  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, methodische Materialien zur Aus- und Weiterbildung des Personals;
  • die Struktur und das Personal des Unternehmens, sein Profil, seine Spezialisierung und seine Entwicklungsperspektiven;
  • Personalpolitik und -strategie des Unternehmens;
  • das Verfahren zur Erstellung von Plänen für die Aus-, Um- und Weiterbildung des Personals, Lehrpläne und Programme sowie sonstige pädagogische und methodische Dokumentationen;
  • Organisation des Prozesses der kontinuierlichen Schulung der Mitarbeiter;
  • fortschrittliche Formen, Methoden und Mittel der Erziehung;
  • das Verfahren zum Abschluss von Verträgen mit Bildungseinrichtungen und Arbeitsverträgen mit Lehrern und Mentoren;
  • das Verfahren zur Finanzierung der Ausbildungskosten;
  • Methoden zur Analyse der Effektivität von Aus- und Weiterbildung;
  • Organisation der Arbeit zur Berufsberatung und Berufswahl;
  • das Verfahren zur Führung von Aufzeichnungen und zur Erstellung von Berichten über die Aus- und Weiterbildung des Personals;
  • Grundlagen der Soziologie, Psychologie und Arbeitsorganisation;
  • arbeitsrechtliche Grundlagen;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Produktionsorganisation und Betriebsführung;
  • Mittel der Computertechnologie, Kommunikation und Kommunikation; Regeln für ihren Betrieb; Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
  1. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Personalschulung werden seine Aufgaben _______ übertragen.

II. Funktionale Verantwortlichkeiten

Abteilungsleiter Personalschulung:

  1. Gewährleistet eine kontinuierliche Verbesserung des Niveaus der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter des Unternehmens in Übereinstimmung mit den Zielen und der Strategie des Unternehmens, der Personalpolitik, den Richtungen und dem Entwicklungsstand der Technologie, der Technologie- und Managementorganisation sowie der Entwicklung neuer Produkttypen. Arbeiten (Dienstleistungen), verfügbare Ressourcen und Interessen der Mitarbeiter zur Erreichung und Aufrechterhaltung einer hohen Arbeitseffizienz bei der Herstellung wettbewerbsfähiger Produkte.
  2. Gewährleistet die Schaffung und das effektive Funktionieren eines Systems der kontinuierlichen Schulung für alle Kategorien von Mitarbeitern des Unternehmens. Beteiligt sich an der Entwicklung der Personalentwicklungsstrategie des Unternehmens und der Programme zur beruflichen Weiterentwicklung.
  3. Basierend auf einer Analyse des allgemeinen Bedarfs des Unternehmens an Personal eines bestimmten Niveaus und Ausbildungsprofils, Anfragen von Struktureinheiten, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zertifizierung und individueller Entwicklungspläne für Mitarbeiter plant es deren Aus-, Umschulung und Weiterbildung und legt fest Anweisungen, Formen, Methoden und Bedingungen der Ausbildung.
  4. Sorgt für den Abschluss von Vereinbarungen mit Berufsbildungseinrichtungen, Fortbildungskursen, Unternehmen, auch ausländischen, für die Ausbildung und das Praktikum des Personals, legt die Ausbildungskosten fest, organisiert die Entsendung von Arbeitnehmern zum Studium gemäß den abgeschlossenen Vereinbarungen, erstellt die notwendige Unterlagen für diejenigen, die zum Studium ins Ausland geschickt werden.
  5. Bietet organisatorische und methodische Leitung, Ausstattung und Entwicklung der materiellen Basis von Berufsbildungseinrichtungen und Fortbildungskursen, die in die Unternehmensstruktur einbezogen sind, und führt automatisierte Lehrmittel und verschiedene Arten automatisierter Ausbildungskomplexe zu neuen Geräten und neuen technologischen Verfahren in den Bildungsprozess ein .
  6. Organisiert die Auswahl von Lehrern, Industriepädagogen, Jugendmentoren und Ausbildern aus dem Kreis der Fachkräfte und hochqualifizierten Arbeitskräfte, erstellt gemäß den Ausbildungsprogrammen einen Ausbildungsplan für alle Arten der Berufsausbildung.
  7. Leitet die Arbeit zur Berufsberatung junger Menschen und die Organisation der Berufsauswahl, den Einsatz wissenschaftlicher Methoden zur Auswahl eines Kontingents für die Ausbildung in Massenberufen und Fachgebieten und kommuniziert mit Berufsberatungsdiensten.
  8. Gewährleistet das Funktionieren des Anpassungssystems für junge Fachkräfte und Arbeiter in der Produktion, einschließlich der Erstellung von Sonderpublikationen und anderen Informationen über das Unternehmen, der Durchführung von Tagen der offenen Tür, Einstellungszeremonien, der Durchführung praktischer Ausbildungsprogramme und der Entwicklung von Mentoring. Organisiert praktische Schulungen für Studenten und Studenten.
  9. Gewährleistet den Abschluss von Arbeitsverträgen mit Lehrern und Ausbildern der gewerblichen Ausbildung, die Erstellung von Dokumenten zur Vergütung der Ausbildung und die Leitung der gewerblichen Praxis.
  10. Bietet Kontrolle über die Systematik und Qualität des Unterrichts, die Leistung der Studierenden, die Einhaltung von Ausbildungsfristen, die Umsetzung von Lehrplänen und Programmen sowie die korrekte Pflege der etablierten Dokumentation.
  11. Entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Ausbildung und pädagogischen Qualifikation von Mentoren, Lehrern und gewerblichen Ausbildern.
  12. Organisiert Arbeiten zur Analyse der Qualitätsergebnisse der Ausbildung und ihrer Wirksamkeit, erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Formen und Methoden der Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Mängel unter Berücksichtigung der Wünsche der auszubildenden Mitarbeiter des Unternehmens.
  13. Überwacht die Einhaltung sozialer Garantien für Mitarbeiter während der Ausbildung (Aufrechterhaltung der Betriebszugehörigkeit, Bereitstellung verkürzter Arbeitszeiten, bezahlter Urlaub usw.) und schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Ausbildung am Arbeitsplatz.
  14. Gewährleistet die korrekte Verwendung der Mittel für die Ausbildung gemäß den genehmigten Kostenvoranschlägen und Finanzplänen des Unternehmens sowie die Erstellung etablierter Berichte über die Aus- und Weiterbildung des Personals.
  15. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung.

III. Rechte

Der Leiter der Personalschulungsabteilung hat das Recht:

  1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
  2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben der ihm unterstellten Mitarbeiter.
  3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Unterlagen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Personalschulungsabteilung und der ihr unterstellten Mitarbeiter.
  4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten zu lösen, die in die funktionale Verantwortung des Leiters der Personalschulungsabteilung fallen.
  5. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen in Fragen der Produktionstätigkeit der Personalschulungsabteilung.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter der Ausbildungsabteilung ist zuständig für:

  1. Ergebnisse und Effizienz der Produktionsaktivitäten der Personalschulungsabteilung.
  2. Nichtgewährleistung der Erfüllung seiner Funktionspflichten sowie der Arbeit seiner unterstellten Mitarbeiter.
  3. Ungenaue Informationen über den Status der Arbeitspläne der Abteilung.
  4. Nichteinhaltung von Anordnungen, Anweisungen und Anweisungen des Unternehmensleiters.
  5. Unterlassene Maßnahmen zur Bekämpfung der festgestellten Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.
  6. Nichteinhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch Mitarbeiter, die dem Leiter der Personalschulungsabteilung unterstellt sind.

V. Arbeitsbedingungen

  1. Arbeitszeiten des Leiters der Personalschulungsabteilung. bestimmt sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.
  2. Aufgrund des Produktionsbedarfs kann der Leiter der Personalschulungsabteilung Dienstreisen (auch vor Ort) unternehmen.
  3. Zur Lösung betrieblicher Probleme zur Sicherstellung der Produktionstätigkeit können dem Leiter der Personalschulungsabteilung Dienstfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.

VI. Anwendungsbereich. Unterzeichnungsrecht

  1. Der ausschließliche Tätigkeitsbereich des Leiters der Personalschulungsabteilung besteht darin, die Planung und Organisation der Produktionsaktivitäten der Personalschulungsabteilung sicherzustellen.
  2. Leiter der Personalschulungsabteilung. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit wird ihm das Recht eingeräumt, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen.

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