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Anweisungen zum Arbeitsschutz zum Brandschutz in der Einrichtung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Brandschutzanforderungen

1.1. Das Gelände der Anstalt muss jederzeit sauber gehalten werden. Brennbare Abfälle, abgefallenes Laub und trockenes Gras sollten regelmäßig entfernt und aus dem Gelände entfernt werden.

1.2. Verstopfen Sie Evakuierungsgänge, Vorräume und Treppen nicht mit Geräten und Gegenständen.

1.3. Während des Aufenthalts von Personen im Gebäude der Anstalt sind die Türen der Notausgänge nur von innen mit Hilfe von leicht zu öffnenden Schlössern zu verschließen.

1.4. Türen (Luken) von Dachgeschossen und Technikräumen müssen dauerhaft verschlossen sein.

1.5. Hydranten müssen mit Muffen und Schächte ausgestattet sein, die in versiegelten Schränken untergebracht sind. Der Feuerwehrschlauch muss am Wasserhahn und am Fass befestigt werden.

1.6. Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Hydranten der internen Löschwasserversorgung sollte mindestens zweimal im Jahr (im Frühjahr und Herbst) durchgeführt werden, wobei die Leinenhülsen auf eine neue Falte umgewickelt werden.

1.7. Feuerlöschanlagen müssen im Automatikbetrieb betrieben werden und rund um die Uhr funktionsfähig sein.

1.8. Feuerlöscher sollten an leicht zugänglichen Stellen in einer Höhe von nicht mehr als 1,5 m aufgestellt werden, wo ihre Beschädigung, direkte Sonneneinstrahlung und direkte Einwirkung von Heizungen und Heizgeräten ausgeschlossen sind.

1.9. Defekte Stromnetze und elektrische Geräte sollten sofort abgeschaltet werden, bis sie in einen feuersicheren Zustand gebracht werden.

1.10. Auf jeder Etage muss an gut sichtbarer Stelle ein vom Verwalter genehmigter Brandevakuierungsplan angebracht werden.

1.11. In den Fluren und an den Türen der Notausgänge müssen Sicherheitsschilder mit Hinweisen und Hinweisen angebracht sein.

1.12. Am Ende des Unterrichts sollten die Mitarbeiter der Einrichtung die ihnen zugewiesenen Räumlichkeiten sorgfältig inspizieren und diese durch Freischalten des Stromnetzes schließen.

2. Es ist verboten:

2.1. Machen Sie Feuer, verbrennen Sie Müll auf dem Territorium der Einrichtung.

2.2. Rauchen in den Räumlichkeiten der Einrichtung. Trocknen Sie Kleidung, organisieren Sie Lager, Archive usw. in Dachgeschossräumen.

2.4. Wohnen im Gebäude der Anstalt für Soldaten und andere Personen.

2.5. Lagern Sie brennbare, brennbare Flüssigkeiten und andere brennbare Materialien im Anlagengebäude.

2.6. Verwenden Sie brennbare Materialien für Wände und Decken.

2.7. Entfernen der im Projekt vorgesehenen Türen von Vorräumen, Fluren, Korridoren, Vorräumen und Treppenhäusern.

2.8. Notausgangstüren festnageln.

2.9. Lassen Sie unbeaufsichtigte elektrische Geräte am Netzwerk angeschlossen.

2.10. Verwenden Sie selbstgemachte und unkalibrierte Sicherungen („Bugs“) als elektrischen Schutz.

2.11. Führen Sie im Gebäude der Einrichtung Brand-, Schweiß- und andere feuergefährliche Arbeiten in Anwesenheit von Personen in den Räumlichkeiten sowie ohne schriftliche Anordnung durch.

2.12. Zur Reinigung der Räumlichkeiten mit Benzin, Kerosin und anderen brennbaren und brennbaren Flüssigkeiten sowie zum Auftauen gefrorener Rohre mit Lötlampen und anderen Methoden mit offenem Feuer.

3. Maßnahmen im Brandfall

3.1. Melden Sie einen Brand sofort der nächstgelegenen Feuerwehr, indem Sie _______ anrufen.

3.2. Benachrichtigen Sie die Personen unverzüglich über den Brand und informieren Sie den Leiter der Einrichtung oder seinen Ersatzmitarbeiter.

3.3. Öffnen Sie alle Notausgänge und evakuieren Sie Personen aus dem Gebäude.

3.4. Entfernen Sie die wertvollsten Gegenstände und Dokumente aus dem Gebäude.

3.5. Schalten Sie beim Verlassen eines Raumes oder Gebäudes die Lüftung aus und schließen Sie alle Türen und Fenster hinter sich, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch in angrenzende Räume zu verhindern.

3.6. Beginnen Sie mit den Kräften der freiwilligen Feuerwehr mit der Löschung des Feuers und seiner Lokalisierung mithilfe primärer Feuerlöschgeräte.

3.7. Schalten Sie das Stromnetz aus und sorgen Sie dafür, dass die an der Evakuierung und Brandbekämpfung beteiligten Personen vor dem möglichen Einsturz von Bauwerken, der Einwirkung giftiger Verbrennungsprodukte, erhöhter Temperaturen und Stromschlägen geschützt sind.

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