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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Wartung von Dieselkraftwerken RRS. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Nur speziell geschultes Personal mit einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens III darf Wartungsarbeiten an Diesel Electric Stations (DES) durchführen. 1.2. Arbeiter, die das Dieselkraftwerk des RRS warten, sind verpflichtet, die im Unternehmen festgelegten internen Vorschriften und nach dem festgelegten Verfahren genehmigten und vereinbarten Dienstpläne zu beachten und einzuhalten, d den Arbeitstag für Ruhe und Mahlzeiten. 1.3. Die Räumlichkeiten, in denen sich Dieselkraftwerke befinden, gelten hinsichtlich der Gefahr eines Stromschlags für Personen als besonders gefährlich. Folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren sind typisch und können vorhanden sein:
1.4. Mitarbeiter, die Dieselkraftwerke warten, werden gemäß den geltenden Vorschriften mit Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderen persönlichen Schutzausrüstungen ausgestattet und sind für deren ordnungsgemäße Anwendung, Verwendung und Sicherheit verantwortlich. 1.5. Auf dem Gelände des Dieselkraftwerks sind an gut sichtbarer Stelle Anweisungen zum Betrieb der Anlagen, Anweisungen zum Arbeitsschutz und zum Brandschutz anzubringen. 1.6. Auf dem Gelände des Dieselkraftwerks ist das Rauchen verboten. An der Dieselmotortür müssen die Verbotsschilder „Rauchen verboten“ und „Kein offenes Feuer“ angebracht sein. 1.7. Jeder Mitarbeiter muss die Brand- und Explosionsschutzanforderungen studieren, diese einhalten und in der Lage sein, die in der Anlage vorhandenen primären Feuerlöschgeräte zu verwenden. Das Bedienpersonal muss den Aufbau und die Funktionsweise des thermisch-mechanischen Teils des Dieselkraftwerks einschließlich des Notfallsystems zur Verhinderung eines Kraftstoffüberlaufs kennen. 1.8. Jeder Mitarbeiter muss sich der Notwendigkeit bewusst sein, die leitende Schicht des RRS unverzüglich über Verletzungen von Arbeitnehmern, Unfälle und Fehlfunktionen von Geräten, Geräten usw., Notfälle und Situationen zu informieren, für die das Gelände des Dieselkraftwerks gefährdet ist über eine direkte Telefonverbindung mit dem Hardware-RRS verfügen. 1.9. Bei Verstößen gegen die Anforderungen der Arbeitsschutzanweisung unterliegen die Mitarbeiter von Unternehmen der disziplinarischen, administrativen und gegebenenfalls materiellen und strafrechtlichen Haftung in der durch die geltende Gesetzgebung vorgeschriebenen Weise. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Erhalten Sie vom RRS-Schichtleiter Anweisungen zu den erforderlichen Arbeitsarten und den Bedingungen für deren Durchführung. 2.2. Tragen Sie spezielle Kleidung und andere für diese Art von Arbeit vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung. 2.3. Lüften Sie den DES-Raum. 2.4. Prüfen Sie die Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung. 2.5. Bereiten Sie die notwendigen Werkzeuge und Geräte für die Arbeit vor. 2.6. Überprüfen Sie außerdem die Feuerlöschmittel und bereiten Sie sie für den Einsatz vor. 2.7. Entfernen Sie Geräte und Werkzeuge, die für diese Arbeit nicht verwendet werden. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Auf dem Gelände des Dieselkraftwerks dürfen sich keine Personen aufhalten, die nicht mit dem Betrieb der Dieselkraftwerksausrüstung zu tun haben. Der Einlass kann in Begleitung einer vom Leiter des RRS benannten Person erfolgen. 3.2. Beim Stoppen von Dieselkraftwerken zur Inspektion, Reinigung und Reparatur müssen Maßnahmen gegen deren Fehlstart oder unbeabsichtigte Bewegung ergriffen werden. Der an den Verbrennungsmotor angeschlossene Generator muss vollständig von allen möglichen Fremdspannungen getrennt werden. 3.3. Bei der Inspektion und Reparatur von Motoren sollte besonderes Augenmerk auf das korrekte Anziehen und Befestigen der Pleuelschraubenmuttern sowie auf die korrekte Befestigung der Kurbelwelle gelegt werden. Die Muttern der Pleuelschrauben müssen gleichmäßig und ohne Verformung angezogen werden. Es ist verboten, Rohre auf den Schraubenschlüssel zu legen oder mit Vorschlaghämmern auf den Schraubenschlüssel zu schlagen. Nach dem Anziehen müssen die Muttern der Pleuelschrauben gesplittet werden. Der Zustand der Kolben, Ventile und Dichtungen des Motors muss so sein, dass ein Gaseintritt in den Raum ausgeschlossen ist. 3.4. Das Heben schwerer Geräte muss mit einer permanenten oder temporären Hebevorrichtung erfolgen. 3.5. Die Kraftstoffversorgungstanks des Dieselgenerators (DG) am RRS werden aus dem Kraftstofflager durch eine elektrische Pumpe gefüllt, die manuell oder automatisch eingeschaltet wird, wenn eine Befüllung erforderlich ist. Beim manuellen Einschalten der Pumpe muss der Vorratstank mit einem transparenten Füllstandsüberwachungsrohr ausgestattet sein. Beim automatischen Einschalten der Pumpe ist es zur Vermeidung einer Überfüllung des Vorratstanks mit Kraftstoff erforderlich, die Funktionsfähigkeit des Kraftstoffrücklaufventils der Rohrleitung streng zu überwachen. 3.6. Das manuelle Befüllen des Dieselkraftstofftanks mit Kraftstoff muss bei Tageslicht oder unter Verwendung von Lampen sicherer Bauart vor dem Starten des Motors oder nach dem Anhalten und Abkühlen erfolgen. Das Einfüllen von Kraftstoff in den Tank bei laufendem Motor ist verboten. 3.7. Verschüttete Kraftstoffe und Schmiermittel auf dem Boden sollten sofort aufgewischt werden. Wischmaterialien sollten in geschlossenen Metallkästen gelagert werden, die entfernt von Motoren, Generatoren, Schalttafeln und Heizgeräten aufgestellt sind. Entsorgen Sie Reinigungsmittel, unabhängig von ihrer Menge, mindestens zweimal im Monat in der Abfallsammelbox. 3.8. In der Nähe von Generatoren und Automatisierungstafeln sollten dielektrische Teppiche verlegt werden. Die Fläche der Teppiche muss so bemessen sein, dass sich das Wartungspersonal bei Arbeiten mit dem Gerät auf dem Teppich aufhalten muss. 3.9. Sämtliche Rohrleitungsgräben, Schächte, Kabelkanäle usw. in den Räumlichkeiten von Dieselkraftwerken müssen mit den vorgesehenen Decken aus Wellblech oder Stahlbeton auf Höhe des Raumbodens dauerhaft abgedeckt werden. 3.10. Alle rotierenden Teile von Motoren und Hilfsmechanismen müssen mit den mitgelieferten Schutzvorrichtungen abgedeckt werden. 3.11. Bevor Sie das Dieselkraftwerk in Betrieb nehmen, müssen Sie sicherstellen, dass es in gutem Zustand ist, den Motor, die Position der Griffe, Schalter, Absperrventile usw. sorgfältig prüfen, alle Fremdkörper entfernen und alle Schutzvorrichtungen anbringen an Ort und Stelle. 3.12. Bei Schwierigkeiten beim Starten des Motors ist das Erhitzen der Öl- und Kraftstoffversorgungssysteme mit Lötlampen, Taschenlampen usw. verboten. 3.13. Die Wartung und Reparatur von elektrischen Generatoren, Elektromotoren, Automatisierungstafeln, Schalt- und Startgeräten wird je nach Art der Arbeiten durch RRS-Betriebs- und Technikpersonal oder den RRL-Notfallpräventionsdienst durchgeführt. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Treten Störungen an Geräten, Werkzeugen oder Verletzungen auf, ist der Arbeitnehmer je nach Einzelfall verpflichtet, die Ausführung der Arbeiten einzustellen, den Leiter des RRS über die aufgetretenen Störungen zu informieren und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen. 4.2. Eine typische Fehlfunktion beim Betrieb von Dieselaggregaten ist das Festklemmen der Reglerstange der Hochdruck-Kraftstoffpumpe (bei einer Einkolbenpumpe das Festklemmen des Reglerohrrings). Gleichzeitig nimmt mit zunehmender Drehzahl des Dieselmotors die Kraftstoffzufuhr zu, die Drehzahl steigt und der Vorgang nimmt lawinenartigen Charakter an (der Diesel geht in den Schnellgang). Um den Motor im Notfall abzustellen, muss die Luftzufuhr zu den Zylindern unterbrochen werden (ein einfaches Abschalten der Kraftstoffzufuhr führt nicht zum gewünschten Ergebnis, da die Nachfüllung über die Filter und den Ölsumpf erfolgt). 4.3. Im Falle eines Unfalls mit einem Arbeitskollegen muss der Arbeitnehmer in der Lage sein, ihm Erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten und gegebenenfalls einen Arzt zu rufen. 4.4. Im Falle einer Verletzung das Management informieren, einen Arzt aufsuchen. 5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Sorgen Sie für Ordnung am Arbeitsplatz, prüfen Sie die Verfügbarkeit und Konformität von Werkzeugen, Materialien, Schutzausrüstung, Betriebsdokumentation und Anweisungen. 5.2. Platzieren Sie Anlagen, Instrumente, Werkzeuge und Schutzkleidung an den dafür vorgesehenen Orten. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Laborarbeit unter Verwendung von Computervideoanzeigeterminals. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten vom Aufzug (Turm). Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Ein Holzschleifer, der an Brettern auf Bandschleifern arbeitet. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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