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Hinweise zum Arbeitsschutz bei Demonstrationsversuchen in der Biologie. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Demonstrationsversuche in der Biologie dürfen Lehrkräfte ab 18 Jahren durchführen, die im Arbeitsschutz unterwiesen sind, sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und keine gesundheitlichen Kontraindikationen haben. Es ist den Studierenden nicht gestattet, Demonstrationsexperimente in der Biologie vorzubereiten und durchzuführen.

1.2. Personen, die zur Durchführung von Demonstrationsversuchen in der Biologie zugelassen sind, müssen die betrieblichen Arbeitsvorschriften, den Schulungsplan sowie die festgelegten Arbeits- und Ruhezeiten einhalten.

1.3. Bei der Durchführung von Demonstrationsexperimenten in der Biologie können Arbeiter den folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • Verätzungen bei Kontakt mit der Haut oder den Augen von Lösungen von Säuren, Laugen und anderen ätzenden Substanzen;
  • thermische Verbrennungen durch ungenaue Verwendung von Alkohollampen;
  • Handschnitte durch unvorsichtigen Umgang mit Laborglasgeräten, Schneid- und Stechwerkzeugen;
  • Vergiftung durch giftige Pflanzen und giftige Substanzen von Pilzen.

1.4. Der Biologieschrank sollte mit einem Erste-Hilfe-Kasten mit einer Reihe notwendiger Medikamente und Verbände ausgestattet sein.

1.5. Beachten Sie bei der Arbeit im Biologieraum die Brandschutzvorschriften und kennen Sie den Standort der primären Feuerlöschausrüstung. Der Biologieschrank sollte mit primärer Feuerlöschausrüstung ausgestattet sein: einem Schaum- und Kohlendioxid-Feuerlöscher, einer Kiste mit Sand.

1.6. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss die Anstaltsleitung über jeden Unfall unverzüglich informieren. Im Falle einer Fehlfunktion von Geräten, Vorrichtungen und Werkzeugen ist die Arbeit einzustellen und die Verwaltung der Einrichtung zu informieren.

1.7. Beachten Sie bei der Arbeit die Regeln der persönlichen Hygiene und halten Sie den Arbeitsplatz sauber.

1.8. Personen, die Arbeitsschutzvorschriften nicht befolgt oder verletzt haben, unterliegen der disziplinarischen Haftung gemäß den internen Arbeitsvorschriften und ggf. Unterzieht sich einer außerordentlichen Prüfung der Kenntnisse über die Normen und Regeln des Arbeitsschutzes.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Bereiten Sie die notwendigen Geräte, Werkzeuge und Vorbereitungen für die Arbeit vor, überprüfen Sie deren Gebrauchstauglichkeit, die Unversehrtheit von Laborglaswaren und Glaswaren.

2.3. Lüften Sie den Biologieraum gründlich.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Achten Sie bei der Verwendung von schneidenden und stechenden Instrumenten (Skalpelle, Scheren, Präpariernadeln usw.) darauf, deren spitze Teile nicht auf Sie selbst und die Schüler zu richten.

3.2. Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit Laborglas und Glaswaren. Dünnwandige Laborgläser sollten durch leichtes Drehen um die Hochachse oder Auf- und Abbewegen in den Halterungen der Gestelle fixiert werden. Griffe lassen sich leicht an den Kanten anfassen, um Schnittverletzungen an den Fingern zu vermeiden.

3.3. Wenn Sie eine Spirituslampe zum Erhitzen von Flüssigkeiten verwenden, schützen Sie Ihre Hände vor Verbrennungen. Das Erhitzen von Flüssigkeiten sollte nur in dünnwandigen Gefäßen (Reagenzgläser, Kolben usw.) erfolgen. Richten Sie die Öffnung des Reagenzglases oder den Flaschenhals im erhitzten Zustand nicht auf sich selbst und die Schüler. Beugen Sie sich beim Erhitzen von Flüssigkeiten nicht über die Gefäße und schauen Sie nicht hinein.

3.4. Beim Erhitzen von Glasplatten müssen Sie zunächst die gesamte Platte gleichmäßig erhitzen und dann langsam aufheizen.

3.5. Das Kochen brennbarer Flüssigkeiten auf offener Flamme ist verboten.

3.6. Seien Sie bei der Arbeit mit nassen und trockenen Präparaten vorsichtig und verhindern Sie, dass die Schüler giftige Pflanzen, Pilze und Dornenpflanzen berühren und riechen.

3.7. Wenn Sie mit chemischen Reagenzien arbeiten, nehmen Sie diese nicht mit den Händen; sammeln Sie feste Reagenzien mit speziellen Löffeln und Spateln aus Flaschen.

3.8. Sorgen Sie für Ordnung am Arbeitsplatz, überladen Sie den Tisch nicht mit Fremdkörpern.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle des Verschüttens einer brennbaren Flüssigkeit und deren Entzündung evakuieren Sie die Schüler aus dem Biologieraum, melden Sie den Brand der Verwaltung der Einrichtung und der nächstgelegenen Feuerwache und löschen Sie den Brand mit primären Feuerlöschgeräten.

4.2. Falls Laborglas oder Glaswaren zerbrochen sind, sammeln Sie deren Fragmente nicht mit ungeschützten Händen ein. Und verwenden Sie dazu einen Pinsel oder eine Schaufel.

4.3. Im Falle einer Verletzung leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe und informieren Sie die Verwaltung der Anstalt, ggf. schicken Sie das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie Geräte, Instrumente, Werkzeuge, Präparate und Chemikalien in die Schränke im Labor.

5.2. Lassen Sie die verbrauchten wässrigen Reagenzienlösungen zur anschließenden Zerstörung in ein Glasgefäß mit einem Fassungsvermögen von mindestens 3 Litern und einem Deckel ab.

5.3. Lüften Sie den Raum und waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Seife.

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