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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Isolierer. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die den Beruf eines Isolierers ausüben, eine ärztliche Untersuchung absolviert haben und als geeignet für die Ausübung dieses Berufs anerkannt sind, eine Einführungsunterweisung in Arbeitsschutz, Betriebshygiene und Brandschutz, eine Grundunterweisung und eine Schulung bestanden haben , Prüfung von Kenntnissen in Sicherheitsfragen, dürfen Isolationsarbeiten durchführen, ein Praktikum am Arbeitsplatz absolvieren und ein Zertifikat für die Berechtigung zum selbstständigen Arbeiten erhalten.

1.2. Die Zulassung des Isolierers zur selbständigen Tätigkeit erfolgt auf Anordnung des Unternehmens.

1.3. Die erneute Unterweisung erfolgt nach drei Monaten. Eine regelmäßige Überprüfung der Kenntnisse zum Arbeitsschutz wird mindestens einmal im Jahr durchgeführt.

1.4. Wenn neue oder überarbeitete Sicherheitsvorschriften für die Ausführung von Arbeiten in Kraft treten, nach einem Unfall oder Unfall, der sich in einem Unternehmen oder in einer Werkstatt (Abteilung) aufgrund eines Verstoßes von Arbeitnehmern gegen Arbeitsschutzvorschriften ereignet hat, und wenn Tatsachen ungenügender Kenntnis vorliegen Für Arbeitnehmer werden Arbeitsschutzanweisungen erteilt, einem Isolierer kann eine außerordentliche Sachkundeprüfung zugewiesen werden.

1.5. Der Isolator darf in folgenden Fällen nicht arbeiten:

  • wenn Sie im Zustand einer Alkohol- oder Drogenvergiftung am Arbeitsplatz erscheinen;
  • in Abwesenheit von Overalls, Schuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung gemäß den geltenden Normen und Regeln zum Arbeitsschutz;
  • in einem schmerzhaften Zustand;
  • bei Verstößen gegen Regeln, Normen und Anweisungen zum Arbeitsschutz.

1.6. Der Isolierer berichtet direkt an den Vorarbeiter und während der Arbeit an den Vorarbeiter und führt nur die ihm zugewiesenen Arbeiten aus.

1.7. Der Isolator muss:

  • die internen Vorschriften und Anweisungen des Meisters (Vorarbeiters) einhalten, die Arbeits- und Produktionsdisziplin beachten;
  • die ausgegebenen Overalls, Spezialschuhe und Sicherheitsvorrichtungen korrekt verwenden;
  • Verwenden Sie auf der Baustelle einen Schutzhelm.
  • Anordnungen nicht nachkommen, wenn sie den Regeln des Arbeitsschutzes widersprechen;
  • der Isolierer ist verpflichtet, nur ein gebrauchsfähiges Werkzeug zu verwenden und es bestimmungsgemäß zu verwenden;
  • Geräte und Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten;
  • kennen Sie dieses Handbuch sowie die Regeln der Gassicherheit und des Einsatzes von Gasschutzgeräten, Brandschutzregeln und Arbeitsschutzanforderungen beim Arbeiten mit Elektrowerkzeugen.

1.8. Der Isolierer muss mit den schädlichen und gefährlichen Produktionsfaktoren vertraut sein, auf die der Arbeitnehmer einwirkt. Dies sind erhöhte Staubigkeit der Luft im Arbeitsbereich durch Isoliermaterialien, Verletzungsgefahr beim Anbringen der Isolierung, Gefahr eines Stromschlags, Gasvergiftung.

1.9. Dem Isolierer werden Overalls, Spezialschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung gemäß den Musterindustriestandards ausgestellt:

  • bei Arbeiten an der Isolierung von Kesseln und Dampfleitungen in heißen Bereichen: Baumwolloverall, Lederstiefel, Segeltuchhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutzmaske;
  • in kalten Arbeitsbereichen: Planenschürze mit Latz, kombinierte Handschuhe.

1.10. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung und sonstiger Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz haften die Täter nach den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Zu Beginn muss der Isolator:

  • Ordnen Sie den Overall, schließen oder binden Sie Manschetten, setzen Sie eine Mütze auf. Tragen Sie beim Aufwärmen und Tragen einen Leinenanzug (Hose locker), Lederschuhe oder Gummistiefel. Tragen Sie beim Arbeiten mit Wärmedämm- und Mineralwolle einen eng anliegenden Helm, eine Schutzbrille, eine Atemschutzmaske, Stoff- oder Gummihandschuhe;
  • inspizieren Sie den Arbeitsplatz, entfernen Sie Gegenstände, die die Arbeit stören, aus den Gängen;
  • im Arbeitsbereich und entlang der Front eine ausreichende Menge an Wärmedämm- und Hilfsstoffen, Inventar, Werkzeugen, Vorrichtungen zu konzentrieren;
  • Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Gerüsten, Gerüsten, Leitern, Inventarleitern, Sicherheitsgurten und Sicherheitsseilen.
  • Stellen Sie sicher, dass Zäune, Sicherheitsvorrichtungen und eine ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes vorhanden sind.
  • Überprüfen Sie gemeinsam mit dem Arbeitsleiter, ob in der zur Isolierung vorbereiteten Einrichtung Störungen vorliegen.

2.2. Der Isolierer ist verpflichtet, sich vom Vorarbeiter über die Art und Weise der Arbeitsausführung und die Sicherheitsmaßnahmen an diesem Arbeitsplatz unterweisen zu lassen sowie die Funktionsfähigkeit des erforderlichen Werkzeugs zu prüfen.

2.3. Das Arbeitsgerät muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • alle Werkzeuge mit spitzen Enden für Griffe müssen mit Griffen mit Bandagen ausgestattet sein, um ein Splittern zu verhindern;
  • Querschnitte, Stempel und andere Werkzeuge dürfen keine Risse und Grate auf der Schlagfläche aufweisen. Aus Sicherheitsgründen muss der Meißel mindestens 150 mm lang sein und sein gezogener Teil muss eine Länge von 60-70 cm haben;
  • Hämmer und Vorschlaghämmer sollten eine ebene, leicht konvexe Oberfläche ohne Risse und Grate haben.

Der Stiel sollte im rechten Winkel zur Hammerachse angebracht sein, eine ovale Form haben und aus strapazierfähigem Holz bestehen. Die Länge des Stiels sollte betragen: für einen Hammer 250–600 mm, für einen Vorschlaghammer – 750–900 mm. Hammerstiele sollten zum freien Ende hin Ausbuchtungen aufweisen. Vorschlaghämmer sollten vom verdünnten Ende zur Verdickung hin am Stiel montiert werden. Das Befestigen von Vorschlaghämmern durch Einschlagen von Keilen ist nicht gestattet.

2.4. Beim Arbeiten mit handgeführten Schlagwerkzeugen ist der Arbeitsplatz so zu gestalten, dass sich in der Schlagrichtung keine Personen aufhalten und eventuell herumfliegende Splitter entstehen.

2.5. Vor dem Arbeiten mit einem Elektrowerkzeug (elektrische Bohrmaschine, elektrische Bürste, elektrische Vibrationsschere usw.) ist es notwendig, den elektrischen Teil des Werkzeugs zu überprüfen (Funktionsfähigkeit des Schalters, Erdung und Zuverlässigkeit des Kontakts zwischen dem Werkzeugkörper und der Schutzvorrichtung). Kabel, korrekte Drehrichtung der Spindel, Funktionsfähigkeit des Netzkabels und der Steckverbindung usw.). usw.), sowie die Zuverlässigkeit der Befestigung von Bohrer, Bohrfutter, Schneidmessern usw.

Tragen Sie beim Arbeiten mit einem Elektrowerkzeug mit einer Spannung von 127 V und 220 V unbedingt Gummihandschuhe und dielektrische Galoschen oder stellen Sie sich auf eine Gummimatte.

2.6. Befestigen Sie bei Arbeiten an mechanischen Scheren das hintere Verlängerungslineal (sofern verfügbar) mit einer Klemmschraube sicher.

Das Gegengewicht (Gewicht) des oberen beweglichen Messers ist sicher fixiert.

2.7. Geschlossene Räumlichkeiten, in denen Arbeiten zur Herstellung von Dämmstoffen und Produkten unter Verwendung von Bitumen und gesundheitsschädlichen Stoffen durchgeführt werden, müssen über Zu- und Abluft sowie Feuerlöscheinrichtungen verfügen. Der Luftstrom muss im oberen Bereich gleichmäßig erfolgen.

2.8. Wärmeisolierende Arbeiten an unter Druck stehenden Betriebsmitteln und Apparaten dürfen nur mit einer Arbeitserlaubnis oder einer besonderen schriftlichen Genehmigung durchgeführt werden.

2.9. Der Graben, in dem der Isolator arbeitet, muss an gefährlichen Stellen mit zuverlässigen Geländern von 1 m Höhe eingezäunt werden. Nachts sollten Lichtsignale in der Nähe der Gräben angebracht werden.

2.10. Der Bereich der Isolierarbeiten sollte eingezäunt und Warnplakate angebracht werden.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Der Isolierer muss die Eigenschaften der verwendeten Materialien kennen und richtig damit umgehen, da ein unvorsichtiger Umgang zu Verletzungen oder Krankheiten führen kann.

3.2. Bei der Verarbeitung von Mineralwolle und darauf basierenden Produkten sollte auf Spritzen verzichtet werden; Mineralwolle und Produkte daraus müssen sorgfältig verlegt und nicht geworfen werden.

Gelangen Mineralwollfasern auf die Hautoberfläche, müssen diese ohne große Kraftanstrengung und unter Vermeidung von Reibung entfernt werden.

Bei der Arbeit mit Mineralwolle und daraus hergestellten Produkten ist das Tragen von Schutzbrille, Atemschutzmaske und Handschuhen zwingend erforderlich.

3.3. Bei der Dämmung von Flächen mit Mineralwolle werden Matten auf einem Gitter oder auf einem Lochgeflecht hergestellt. In diesem Fall muss das Drahtgeflecht exakt auf das vorgegebene Maß zugeschnitten werden.

3.4. Tische, auf denen Glasfaser geschnitten wird, müssen mit lokalen Absaugvorrichtungen ausgestattet sein. An Arbeitsplätzen sollten Behälter mit Deckel zum Sammeln von Glasfaserabfällen aufgestellt werden.

3.5. Bei Arbeiten zum Kleben mit Glasfaser sollte man sich auf der Leeseite von Apparaten und Rohrleitungen befinden.

3.6. Zum Schneiden von Wärmedämmplatten ist der Einsatz spezieller Maschinen erforderlich, die nur mit Atemschutzmasken und Schutzbrillen betrieben werden können.

3.7. Beim Auftragen von Isolierkitt auf eine heiße Oberfläche (Spritzer) muss eine Schutzbrille getragen werden.

3.8. Das Metallgeflecht und der Rahmen der Hauptisolierschicht dürfen keine hervorstehenden Enden der Verkabelung aufweisen, an denen sich die Hände verletzen können.

3.9. Bei Rohrleitungen und Geräten mit großem Durchmesser die Befestigungsringe vorsichtig auf der Hauptisolierschicht anbringen. Beim Einschnüren der Ringe sind Brüche möglich, die mit den Ringenden zu Verletzungen an Händen und Gesicht des Isolators führen können.

3.10. Beim Durchstechen von wärmeisolierenden Produkten an Bolzen, die am Gerätekörper angeschweißt sind, ist darauf zu achten, dass die Enden der Bolzen nicht verletzt werden.

3.11. Rahmen zur Verstärkung der Wärmedämmschicht und Befestigungsringe müssen aus gut geglühtem Draht bestehen. Ein ungeglühter oder schlecht geglühter Draht federt und kann, wenn er versehentlich losgelassen wird, hart gegen das Ende schlagen.

3.12. Um eine Korrosion der Hände durch Kalkzement- oder Asbestzementmörtel zu verhindern, müssen beim Verputzen isolierter Flächen Gummischutzhandschuhe getragen werden.

3.13. Um Verbrennungen zu vermeiden, berühren Sie heiße Rohre oder andere heiße Geräteteile nicht mit bloßen Händen.

Es ist verboten, Ventile, Ventile, Absperrschieber, Hähne an Rohrleitungen und Geräten zu öffnen.

3.14. Bei der Demontage und Entfernung alter Wärmedämmung muss diese angefeuchtet werden, um eine Staubentwicklung zu verhindern. Es ist verboten, beim Entfernen der Wärmedämmung gegen die Wände von Rohrleitungen zu schlagen.

Bei der Demontage der Isolierung sollte ungeeignetes Material manuell in einen Abfallbehälter oder Traktorwagen transportiert und herausgenommen werden. Zur weiteren Verwendung geeignetes Material sollte am Arbeitsplatz gelagert werden.

3.15. Bei der Herstellung und Installation von Metallbeschichtungen ist Folgendes erforderlich:

  • Blech und Produkte daraus in Handschuhe übertragen;
  • damit scharfe Kanten und Ecken von Blechen oder Werkstücken, die auf einem Tisch oder einer Werkbank abgelegt werden, nicht über die Abmessungen des Tisches oder der Werkbank hinausragen;
  • Fegen Sie Metallteile und andere Produktionsabfälle mit einer Bürste oder einem Besen von einem Tisch oder einer Werkbank.
  • Reinigen Sie alle Grate und stumpfen scharfen Kanten der Produkte.

3.16. Bei Arbeiten mit Bitumen und Mastix ist das Anzünden von Feuer im Umkreis von 25 m um den Arbeitsplatz verboten.

3.17. Arbeiten zum Kleben von Rollenmaterialien mit Heißbitumen müssen unter Schutzbrille durchgeführt werden.

3.18. Kessel zum Kochen und Erhitzen von Bitumen sollten auf speziell geebneten Freiflächen installiert, zuvor gereinigt und 50 m von Holzgebäuden und Lagerhäusern, 15 m von Gräben und 30 m von Hauptleitungen entfernt werden.

Orte zum Kochen und Lagern von Mastix in der Nacht und bei Nebel sollten gut beleuchtet und mit Plakaten und kurzen Sicherheitshinweisen versehen sein.

Um eine Entzündung des Mastixes zu vermeiden, werden die Kessel mit Gefälle zum Ofen installiert. Direkt am Kessel sollte eine Kiste mit trockenem Sand, eine Schaufel und mindestens 2 Schaumfeuerlöscher zum Löschen von entzündetem Bitumen stehen.

Es ist verboten, Kerosin, Benzin und andere brennbare Stoffe zum Anzünden von Feuer zu verwenden.

3.19. Kessel zum Kochen und Erhitzen von Bitumenmastix müssen in gutem Zustand sein, dicht schließende Metalldeckel haben und mit einem Gegengewicht aufklappbar sein, damit der Kessel im Falle eines Mastixbrandes geschlossen werden kann. Der Arbeitsplatz an den Kesseln und die Durchgänge zum Transport von Bitumen sollten regelmäßig von Schutt und Baumaterialien gereinigt und im Winter mit Sand bestreut werden.

3.20. Die Beladung des Kessels mit Materialien sollte mit 3/4 der Kapazität erfolgen, um die Freisetzung heißer Masse zu vermeiden. Laden Sie die Materialien in einer bestimmten Reihenfolge: Legen Sie zuerst Bitumen der Sorte Nr. 3 auf, fügen Sie nach dem Schmelzen Bitumen der Sorte Nr. 5 hinzu und senken Sie es vorsichtig in kleinen Stücken ab, damit keine Spritzer entstehen.

Die Zugabe von Kalt- und Nassbitumen Nr. 3 zum erhitzten Mastix ist nicht zulässig, um eine starke Schaumbildung mit Überlaufen des Kesselinhalts zu vermeiden.

3.21. Bitumenmastix wird auf eine Temperatur von 100-200°C gebracht (die Temperatur entspricht dem Siedebeginn).

Lassen Sie Bitumen nicht kochen, da hohe Temperaturen nicht nur die Entzündungsgefahr erhöhen, sondern auch seine leichten Bestandteile verdampfen lassen.

Geben Sie klumpiges Bitumen entlang des Kesselrandes in den Fermenter, um Spritzer zu vermeiden. Es ist notwendig, die geschmolzene Masse mit 1,5 m langen Metallrudern zu rühren. Lassen Sie kein Wasser in die heiße Masse eindringen, da der dabei entstehende Dampf die heiße Masse nach außen schleudern und Verbrennungen verursachen kann. Beim Mischen von Mastix im Kessel und beim Befüllen von Tanks mit heißem Bitumen muss sich der Isolator auf der Leeseite befinden. Es ist verboten, sich beim Kochen des Mastixes und beim Rühren über den Kessel zu beugen. Es ist Arbeitern in mit Benzin oder Bitumenlack getränkten Overalls verboten, sich dem Kesselofen (während des Bitumenkochens) zu nähern.

3.22. Es ist notwendig, erhitzten Mastix in Tanks (Kegelstumpfform) mit fest verschlossenen Deckeln an Arbeitsplätze zu liefern. Füllen Sie die Tanks nicht mehr als 3/4 ihres Fassungsvermögens. Gießen Sie heißen Mastix aus dem Kessel mit einer Schöpfkelle aus Stahlblech mit langem Stiel oder mit einem Kran in die Tanks. Das Mitführen von Mastix auf Treppen und Leitern ist verboten.

Der Standort zum Aufstellen von Tanks mit heißem Mastix sollte flach und ausreichend groß sein. Die Durchgänge, durch die der Mastix transportiert wird, müssen frei und frei von Schmutz sein.

3.23. Bei der Herstellung von kaltem Bitumenmastix (Grundierung), zu dem auch Benzin gehört, ist die Regel zu beachten: Erhitztes Bitumen wird unter Rühren mit einem Holzrührer in Benzin (und nicht Benzin in Bitumen) gegossen. Die Temperatur des Bitumens zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Grundierung sollte 70 °C nicht überschreiten. Bitumen sollte in einem Abstand von 50 m von der Stelle, an der das Bitumen erhitzt wird, mit Benzin vermischt werden.

3.24. Aufgrund der hohen Toxizität ist es verboten, die Grundierung auf bleihaltigem Benzin oder Benzol vorzubereiten.

Auf dem Gelände können Sie Benzin in einer Menge lagern, die den täglichen Verbrauch nicht übersteigt.

Tanks und Tanks, in denen Primer oder Benzin aufbereitet, transportiert und gelagert werden, müssen dicht verschlossen sein.

Es ist nicht erlaubt, die Stopfen von Fässern und Dosen mit Zündhütchen mit Stahlmeißeln und einem Hammer abzuschrauben und zu verschrauben – dies sollte nur mit einem Spezialwerkzeug erfolgen, das keine Funken bildet.

3.25. Um das Vorhandensein von Benzin in einem Behälter zu überprüfen, ist es verboten, offenes Feuer zum Anzünden zu verwenden.

Es ist verboten, leere Behälter im Innenbereich aufzubewahren. Metallbehälter aus Benzin und Bitumenlack müssen in geschlossener Form an das Lager geschickt werden.

Um in einem Lagerhaus Benzindämpfe aus einem Behälter zu entfernen, muss dieser mit Frischdampf bedampft und dann mit geöffneten Deckeln auf die Seite gelegt werden.

3.26. Es ist verboten, mit Lack getränkte Lappen und andere brennbare Gegenstände auf den Heizkörper und die Heizgeräte zu legen. Benutzte Enden und Lappen sollten in einer Metallbox gesammelt und nach der Arbeit aus dem Raum gebracht werden.

3.27. Verwenden Sie beim Auftragen einer bituminösen Lackgrundierung kein Stahlwerkzeug, das Funken erzeugen kann. Bevor Sie beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass sich keine offene Flamme in der Nähe befindet und keine Schweißarbeiten durchgeführt werden.

Tragen Sie eine bituminöse Grundierung, die Benzin enthält, mit einer Haarbürste ohne Metallränder auf. Wenn sich an der Bürste Metallränder befinden, sollte diese mit gummiertem Klebeband umwickelt werden. Das Mischen von Bitumenlack erfolgt mit Holzrudern.

3.28. Bei Arbeiten in Blöcken und Gräben nehmen Arbeiter Behälter mit bituminösem Mastix entgegen. sollte gewarnt werden und beiseite treten. Die Mitnahme des Tanks ist erst erlaubt, nachdem er auf den Boden des Brunnens oder Grabens abgesenkt wurde.

Ein Behälter mit heißem Mastix sollte nur vertikal mit einem Karabiner an einem starken, geprüften Seil abgesenkt werden. Der Arbeiter, der den Tank mit Mastix absenkt, muss auf einer zuverlässigen Stütze stehen.

3.29. Um Verbrennungen durch heißen Bitumenmastix und Bitumen zu vermeiden, glätten Sie das verklebte Rollenmaterial mit einem Spachtel sorgfältig und gleichmäßig (ohne Stöße).

Das Verkleben mit Rollenmaterial auf Heißbitumen sollte von zwei Personen durchgeführt werden.

Beim Aufkleben von Rollenmaterialien auf einer vertikalen Fläche ist es notwendig, die Rolle von unten nach oben aufzurollen.

Heißes Bitumen sollte gleichmäßig in kleinen Portionen mit einer Schaufel mit langem Stiel gegossen werden.

3.30. Um Verbrennungen zu vermeiden, muss die Isoliermaterialrolle auf eine Holzachse gewickelt werden, deren Länge 50 cm länger ist als die Breite des Rollenmaterials.

Die Rolle sollte ausgerollt werden, indem die Achse an den Enden gedreht wird, die aus der Rolle heraustreten.

3.31. In geschlossenen Räumen, in denen mit Bitumenlack und Bitumenmastix gearbeitet wurde, ist der Zutritt von Personen verboten. Das Gelände muss geschlossen und mit Warnschildern versehen sein.

3.32. Bei Arbeiten zum Verfugen von Bitumenspachtel mit heißem Sand sollte eine Schutzbrille getragen werden, um zu verhindern, dass heißer Sand in die Augen gelangt.

Beim Transport von Sand vom Trockner zum Arbeitsplatz ist die Verwendung einer Atemschutzmaske erforderlich.

3.33. Bei Arbeiten in Gräben, Brunnen usw. Der Abstieg in Gräben oder Gruben ist nur über angebrachte Inventarleitern möglich. Das Treppensteigen und Treppensteigen mit Last ist verboten.

An den Übergangsstellen durch die Gräben sollten Brücken mit einer Breite von mindestens 0,8 m mit Geländern angeordnet werden. Um Bodeneinbrüche zu vermeiden, sollten Dämmstoffe nicht direkt am Grabenrand platziert werden.

Es ist verboten, Isolierungsarbeiten an Rohrleitungen durchzuführen, die sich in einem darunter liegenden Graben befinden.

3.34. An Orten, an denen eine besondere Gefahr eines Stromschlags besteht und an denen ein Gasaustritt möglich ist, muss eine explosionsgeschützte Lampe mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V verwendet werden.

3.35. Es ist verboten, Isolierarbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen von Geräten, Leitungen und beweglichen Teilen von Mechanismen durchzuführen, bis diese ausgeschaltet sind und die beweglichen Teile vollständig zum Stillstand gekommen sind.

Bei eingeschaltetem Elektromotor ist es zur Vermeidung von Störungen verboten, rotierende Teile anzugreifen.

Es ist verboten, bei einer Betriebsspannung von mehr als 36 V ohne Erdung und in Netzen mit geerdetem Neutralleiter zu arbeiten – ohne Erdung des Metallgehäuses des Elektrowerkzeugs.

3.36. Bei Arbeiten an mechanischen Scheren ist es verboten, das Gegengewicht während des Betriebs zu entfernen und das Blech während der Bewegung des beweglichen Messers bewegen zu lassen.

3.37. Es ist verboten, während der Prüfung von Rohrleitungen und Geräten Isolationsarbeiten durchzuführen.

Alle Isolatoren müssen aus dem Testbereich entfernt werden.

4. Sicherheitsanforderungen beim Arbeiten auf Gerüsten und Plattformen

4.1. Gerüste und Gerüste bis 4 m Höhe dürfen erst nach Abnahme durch den Werkhersteller und Eintragung in das Arbeitstagebuch, über 4 m – nach Abnahme durch die Kommission in Betrieb genommen werden.

4.2. Die Gerüste müssen über ebene Arbeitsplattformen mit einem Abstand zwischen den Brettern von nicht mehr als 5 mm und, wenn der Bodenbelag in einer Höhe von 1 m oder mehr liegt, über Zäune und Seitenelemente verfügen.

Das Gerüst muss an der Wand des im Bau befindlichen Gebäudes befestigt werden. Im Projekt zur Herstellung von Werken sind Orte und Befestigungsarten angegeben

4.3. Metallgerüste müssen sicher geerdet und mit einem Blitzschutz ausgestattet sein.

Das Arbeiten von Metallgerüsten in der Nähe bestehender Stromleitungen ist verboten.

4.4. Die Böden von Gerüsten und Plattformen sollten täglich von Schutt und Schmutz sowie im Winter von Schnee und Eis gereinigt und anschließend mit Sand bestreut werden.

Um Schäden an den Beinen von Gerüsten und Plattformen zu vermeiden, müssen die Enden von Nägeln und Klammern gebogen und unnötige Nägel entfernt werden.

4.5. Das Sitzen oder Stehen auf dem Geländer von Gerüsten oder Plattformen sowie das Springen auf den Bodenbelag ist verboten.

Der Aufenthalt auf den Gerüsten und Podesten ist Unbefugten untersagt.

4.6. Beim Entfernen oder Versetzen der Terrassendielen auf eine andere Ebene ist es notwendig, diese vollständig von Materialien, Behältern und Schmutz zu befreien. Der Zugang zu den Wäldern sollte für Menschen zu diesem Zeitpunkt gesperrt sein.

4.7. Es ist verboten, das Gerüst zu besteigen und über die tragenden Leitern und Gestelle des Gerüsts abzusteigen.

4.8. Um Kopfverletzungen durch herabfallende Gegenstände zu vermeiden, muss ein Schutzhelm getragen werden.

Bei Arbeiten in einer Höhe von 1,5 m oder mehr und wenn kein Zaun vorhanden ist (der Bau eines solchen ist nicht möglich), müssen die Arbeiter mit geprüften Sicherheitsgurten ausgestattet sein.

4.9. Für den Transport und die Aufbewahrung von Werkzeugen, Zubehör und diversen Kleinteilen müssen Personen, die in der Höhe arbeiten, mit einzelnen Kisten oder Taschen ausgestattet sein. Das gegenseitige Werfen von Werkzeugen und anderen Gegenständen ist verboten.

4.10. Beim Überqueren in der Höhe ist die Verwendung von Montageleitern, Laufstegen und Leitern erforderlich.

Bei Wärmedämmarbeiten direkt an den Apparaten, Tanks und Gestellkonstruktionen ist das Steigen und Fallen verboten.

4.11. Die Ansammlung von Personen auf den Gerüstböden an einem Ort ist nicht gestattet.

5. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

5.1. Arbeitsplätze sollten von Müll und Industrieabfällen befreit und die restlichen Materialien in die Vorratskammer gegeben werden.

5.2. Trennen Sie alle Maschinen und Mechanismen mit Leistungsschaltern vom Netz.

Nach dem Anhalten alle Maschinen und Mechanismen sowie Werkzeuge von Mörtel, Schmutz und Staub reinigen. Tragen Sie dazu eine Schutzbrille.

5.3. Leeren Sie alle Behälter und lagern Sie sie.

5.4. Ordnen Sie die persönliche Schutzausrüstung und legen Sie sie in den Vorratsschrank. Reinigen Sie Overalls und Schuhe und hängen Sie sie in einzelne Schränke oder deponieren Sie sie in der Speisekammer.

5.5. Geben Sie das Reinigungsmittel nach Gebrauch in eine Metallbox mit Deckel und bringen Sie es zu den von der Feuerwehr angegebenen Stellen.

Es ist verboten, das gebrauchte Reinigungsmaterial während der arbeitsfreien Zeit in den Arbeitsräumen zu lassen.

5.6. Nach Abschluss der Isolierungsarbeiten auf Gerüsten oder Plattformen ist es erforderlich:

  • Gerüste oder Gerüste vom restlichen Material, Mechanismen, Werkzeugen und Bauschutt entladen;
  • Blockieren Sie die Ein- und Zugänge zu den Wäldern mit speziellen Zäunen mit Verbotsaufschriften für Unbefugte;
  • dem Vorarbeiter oder Vorgesetzten den Zustand der Gerüste und Plattformen sowie deren Zäune melden.

5.7. Alle während der Arbeit festgestellten Störungen am Werkzeug und Gerät sind dem Vorarbeiter zu melden.

5.8. Waschen Sie Gesicht und Hände gründlich mit warmem Seifenwasser und duschen Sie warm. Waschen Sie Ihre Hände nicht mit Benzin, Kerosin oder anderen Lösungsmitteln.

6. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

6.1. In Brunnen und Tunneln, in denen die Lufttemperatur 40 ° C erreicht, ist es verboten, Isolierarbeiten ohne Zu- und Abluft durchzuführen. Bei Lufttemperaturen über 50°C sind Arbeiten in Brunnen und Tunneln verboten.

6.2. Im Falle eines Brandes beim Kochen oder Erhitzen von Bitumenmastix sollte der Kessel mit einem Metalldeckel fest verschlossen, das Feuer mit Schaum aus einem Feuerlöscher übergossen und einzelne heiße Teile mit Sand bedeckt werden.

6.3. Wenn die Kesselwände durchbrennen, treten Risse im Kessel auf. Sie sollten das Erhitzen des Kessels beenden, die Masse entladen, den Kessel reinigen und reparieren.

6.4. Bei Rauchentwicklung oder Brandausbruch ist ein Brand unverzüglich dem Vorarbeiter zu melden, ein Feueralarm auszulösen und die Feuerwehr über das nächstgelegene Telefon zu verständigen.

Stellen Sie gleichzeitig die Arbeiten ein und ergreifen Sie Maßnahmen zur Brandbekämpfung mit den verfügbaren primären Feuerlöschmitteln (Feuerlöscher, Wasser, Sand usw.) entsprechend der Brandquelle.

6.5. Melden Sie jeden Unfall, Unfall, Feuer und andere Gefahren, die einen Unfall oder einen Unfall drohen, dem Vorarbeiter der Baustelle, organisieren Sie Erste Hilfe für den Verletzten und schicken Sie ihn in eine medizinische Einrichtung, halten Sie die Situation am Arbeitsplatz und den Zustand der Ausrüstung aufrecht Sie befanden sich bis zur Untersuchung zum Zeitpunkt des Vorfalls und beginnen erst mit der Arbeit, wenn sie beseitigt sind.

6.6. Erste Hilfe.

6.6.1. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist eine künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage unter Berücksichtigung der Pupillen erforderlich. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen und anschließend ein Krankenwagen gerufen werden.

6.6.2. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel.

Bei einem Rippenbruch, der sich in Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen äußert, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

6.6.3. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen.

Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit Wasser gewaschen werden. Anschließend sollte die säuregeschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Backpulverlösung und die verbrannte Oberfläche mit Alkali gewaschen werden eine 3%ige Borsäurelösung oder eine Essigsäurelösung. Säuren.

Bei Kontakt mit der Augenschleimhaut von Säure oder Augen ist es notwendig, die Augen 15–20 Minuten lang gründlich mit einer Gabel Wasser zu spülen, mit einer 2%igen Natronlösung zu waschen und die Augen mit einer Lösung von verbranntem Wasser zu reinigen eine 3 %ige Borsäurelösung oder eine 3 %ige Essigsäurelösung.

Bei Verbrennungen der Mundhöhle durch Alkali ist eine Spülung mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung erforderlich, bei Säureverätzungen - mit einer 5 %igen Backpulverlösung.

Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss mit einer 10 %igen Backpulverlösung eingeatmet werden, die mit einer Sprühflasche aufgesprüht wird, wenn Alkali eindringt, eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung.

6.6.4. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3%igen Manganlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt und ein Arzt gerufen.

6.7. Befolgen Sie in jedem Fall die Anweisungen des Arbeitsleiters, um die Folgen eines Notfalls zu beseitigen.

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Die Landwirtschaft ist einer der Schlüsselsektoren der Wirtschaft und die Schädlingsbekämpfung ist ein integraler Bestandteil dieses Prozesses. Ein Team von Wissenschaftlern des Indian Council of Agricultural Research-Central Potato Research Institute (ICAR-CPRI), Shimla, hat eine innovative Lösung für dieses Problem gefunden – eine windbetriebene Insektenluftfalle. Dieses Gerät behebt die Mängel herkömmlicher Schädlingsbekämpfungsmethoden, indem es Echtzeitdaten zur Insektenpopulation liefert. Die Falle wird vollständig mit Windenergie betrieben und ist somit eine umweltfreundliche Lösung, die keinen Strom benötigt. Sein einzigartiges Design ermöglicht die Überwachung sowohl schädlicher als auch nützlicher Insekten und bietet so einen vollständigen Überblick über die Population in jedem landwirtschaftlichen Gebiet. „Durch die rechtzeitige Beurteilung der Zielschädlinge können wir die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten ergreifen“, sagt Kapil ... >>

Zufällige Neuigkeiten aus dem Archiv

Das Hauptproblem der Lithiumbatterien der neuen Generation ist gelöst 07.11.2016

Forscher der University of Cambridge haben zusammen mit Mitarbeitern des Beijing Institute of Technology eine neue Generation von Lithium-Schwefel-Batterien entwickelt.

Das Funktionsprinzip der Batterie ähnelt der Funktionsweise des menschlichen Dünndarms.

Bei der Neuentwicklung gelang es den Wissenschaftlern, das Hauptproblem von Lithium-Schwefel-Batterien zu überwinden, nämlich den allmählichen Verlust ihrer Kapazität. Die schwefelhaltige Kathode ist also durch eine spezielle Membran vom Elektrolyten getrennt, die in ihrer Struktur den Fasern des Dünndarms ähnelt.

Ähnlich wie die Wände des Dünndarms ist diese Schicht aus Zinkoxidfasern in der Lage, Wirkstofffragmente einzufangen und an das Leitgitter anzuheften. Dadurch können die abgebauten Batteriematerialien wiederverwendet werden.

Studienautor Deng Zhao behauptet, dass die spezifische Energie einer Lithium-Schwefel-Batterie fünfmal so hoch ist wie die einer Lithium-Ionen-Batterie, die in den meisten tragbaren Geräten verwendet wird. Allerdings sei die Batterie noch nicht in der Lage, viele Lade-Entlade-Zyklen zu durchlaufen.

Weitere interessante Neuigkeiten:

▪ Äpfel fördern das Wachstum neuer Neuronen

▪ Neue Kameras

▪ Matte für eine effektive Herz-Lungen-Wiederbelebung

▪ SOI-Prozesstechnologie für HF-Chips für Massenanwendungen

▪ Wasserabweisendes Glas

News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik

 

Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek:

▪ Site-Abschnitt Modellierung. Artikelauswahl

▪ Artikel Arabische Geschichten. Populärer Ausdruck

▪ Artikel Gibt es ein Thermometer ohne Quecksilber? Ausführliche Antwort

▪ Artikel Die funktionale Zusammensetzung von Crown-Fernsehern. Verzeichnis

▪ Artikel Elektronischer Soundköder für Fische. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

▪ Artikel UKW-Empfänger mit PLL. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

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