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Unterweisung zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit tragbaren Elektrowerkzeugen und handgeführten elektrischen Maschinen (Elektrowerkzeuge)

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung legt Arbeitsschutzanforderungen beim Arbeiten mit tragbaren Elektrowerkzeugen und handgeführten Elektromaschinen fest.

1.2. Das Arbeiten mit Elektrowerkzeugen ist Arbeitnehmern gestattet, die eine ärztliche Untersuchung, eine gewerbliche Ausbildung und eine Zertifizierung durch die Qualifikationskommission absolviert haben, über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens II verfügen, eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz bei der Beschäftigung und eine Erstunterweisung am Arbeitsplatz bestanden haben sowie wiederholte und ggf. außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen zum Arbeitsschutz sowie die Prüfung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

1.3. Der Anschluss von Hilfsgeräten (Transformatoren, Frequenzumrichter, Schutzabschalteinrichtungen etc.) an das Stromnetz und deren Trennung vom Netz erfolgt durch Elektrofachkräfte mit einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens III.

1.4. Zur Arbeit zugelassene Mitarbeiter müssen die von der Organisation festgelegten internen Vorschriften einhalten.

1.5. Bei der Arbeit mit Elektrowerkzeugen sollten Sie die Arbeits- und Ruhezeiten beachten. An speziell ausgestatteten Orten ist Ruhe und Rauchen gestattet.

1.6. Die Mitarbeiter müssen nur die vom Arbeitsleiter zugewiesenen Arbeiten ausführen, dürfen keine Unbefugten an den Arbeitsplatz lassen und dürfen ihre Arbeit nicht an andere Mitarbeiter delegieren.

1.7. Der Mitarbeiter kann gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • Geräusche und Vibrationen von Arbeitsmechanismen;
  • elektrischer Strom;
  • ungünstige Parameter des industriellen Mikroklimas;
  • Bewegungsmechanismen;
  • Gasigkeit und Staubigkeit.

1.8. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung werden den Mitarbeitern entsprechend den geltenden Normen entsprechend der geleisteten Arbeit ausgehändigt.

1.9. Ein Mitarbeiter, der Arbeiten mit einem Elektrowerkzeug ausführt, muss die Brandschutzvorschriften einhalten, die Brandwarnsignale kennen, den Standort von Feuerlöscheinrichtungen kennen und diese nutzen können. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschgeräte für Haushaltszwecke zu verwenden und Durchgänge und den Zugang zu Feuerlöschgeräten zu blockieren.

1.10. Sollten während der Arbeiten Fragen zur sicheren Durchführung auftreten, sollten Sie sich an den Mitarbeiter wenden, der für die sichere Durchführung der Arbeiten an diesem Produktionsstandort verantwortlich ist.

1.11. Im Falle eines Unfalls sollte das Opfer die Arbeit einstellen, den Arbeitsleiter benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen.

1.12. Im Falle eines Unfalls mit einem Arbeiter sollte dem Opfer Erste Hilfe geleistet und es in eine medizinische Einrichtung gebracht werden.

1.13. Arbeitnehmer, die mit Elektrowerkzeugen arbeiten, müssen die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen.

1.14. Mitarbeiter, die den Anforderungen dieser Weisung nicht nachkommen, haften gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor Arbeitsbeginn sollten Sie sich beim ersetzten Mitarbeiter über alle während der Arbeit aufgetretenen Störungen und Störungen sowie die zu deren Beseitigung getroffenen Maßnahmen informieren.

Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, entfernen Sie Gegenstände, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen könnten, räumen Sie die Gänge frei.

Ziehen Sie geeignete Overalls und Sicherheitsschuhe an und bereiten Sie gebrauchsfähige und geprüfte persönliche Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe, Galoschen) vor.

Lassen Sie keine frei hängenden Kleidungsstücke zu und stecken Sie sie ein. Befestigen Sie die Manschetten der Ärmel und achten Sie darauf, dass sie nicht mit den rotierenden Teilen des Elektrowerkzeugs erfasst werden.

Heben Sie Haare unter einem eng anliegenden Kopfschmuck auf.

2.2. Bestimmen Sie die Klasse des Elektrowerkzeugs gemäß dem Pass.

Externe Inspektion prüfen:

  • dass das Kabel (Kabel), sein Schutzschlauch und Stecker in gutem Zustand sind;
  • intakte isolierende Körperteile, Griff und Abdeckungen von Bürstenhaltern;
  • in Gegenwart von Schutzabdeckungen und deren Gebrauchstauglichkeit;
  • in gutem Zustand der lokalen Beleuchtung;
  • in Abwesenheit von blanken Enden der Verkabelung;
  • in Gegenwart von Zäunen anderer kollektiver Schutzmittel an ihren Stellen;
  • Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit von Erdungsverbindungen;

überprüfen:

  • Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Befestigungsteile;
  • die Klarheit des Elektrowerkzeugschalters;
  • Leerlauf des Elektrowerkzeugs.

Überprüfen Sie bei Elektrowerkzeugen der Klasse I zusätzlich den Erdungskreis (zwischen dem Maschinenkörper und dem Erdungskontakt des Steckers).

Testen Sie den Fehlerstromschutzschalter.

Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsplatz gut beleuchtet ist. Überprüfen Sie bei Verwendung einer tragbaren elektrischen Lampe, ob ein Schutzgitter an der Lampe vorhanden ist und ob das Kabel und der isolierende Gummischlauch intakt sind.

2.3. Arbeitsgeräte, Vorrichtungen und Hilfsmittel sind in gebrauchsgerechter Reihenfolge anzuordnen und auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen.

2.4. Melden Sie alle festgestellten Mängel am Arbeitsplatz dem Arbeitsleiter und beginnen Sie erst mit der Arbeit, nachdem Sie seine Anweisungen erhalten haben.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Beim Arbeiten mit Elektrowerkzeugen ist der direkte Kontakt von Drähten und Kabeln mit heißen, nassen und öligen Metalloberflächen oder Gegenständen nicht gestattet.

3.1.1. Es ist nicht gestattet, am Kabel zu ziehen, es zu verdrehen und zu biegen, es zu belasten oder es mit Kabeln, Kabeln und Gasschweißschläuchen zu kreuzen.

3.1.2. Aufhängevorrichtungen für Elektrowerkzeuge sollten verwendet werden, wenn deren von den Händen des Bedieners wahrgenommenes Gewicht 10 kg übersteigt.

3.2. Es ist wichtig, mit dem Elektrowerkzeug vorsichtig umzugehen und es keinen Stößen, Überlastungen, Schmutz oder Ölprodukten auszusetzen.

3.3. Beim Arbeiten mit Elektrowerkzeugen ist es nicht erlaubt:

  • das Elektrowerkzeug an andere Personen weitergeben;
  • Zerlegen Sie das Elektrowerkzeug, reparieren Sie es selbst (sowohl das Elektrowerkzeug selbst als auch Kabel, Steckverbindungen usw.);
  • Halten Sie sich am Kabel des Elektrowerkzeugs fest, berühren Sie rotierende Teile oder entfernen Sie Späne und Sägemehl, bis das Elektrowerkzeug vollständig zum Stillstand kommt.
  • Arbeiten von Leitern aus (bei Arbeiten in der Höhe sollten starke Gerüste oder Gerüste aufgestellt werden);
  • in die Fässer von Kesseln, Metalltanks usw. bringen. Tragbare Transformatoren und Frequenzumrichter;
  • Lassen Sie das Elektrowerkzeug unbeaufsichtigt und am Stromnetz angeschlossen.

Bei Verwendung eines Trenntransformators darf nur ein Elektrowerkzeug mit Strom versorgt werden.

3.4. Bei einem plötzlichen Stopp des Elektrowerkzeugs (Stromausfall im Netz, Blockieren beweglicher Teile usw.) muss es mit einem Schalter ausgeschaltet werden.

Es ist notwendig, das Elektrowerkzeug mit einem Stecker vom Stromnetz zu trennen:

  • beim Wechseln des Arbeitswerkzeugs, dessen Einstellung und Installation von Düsen;
  • beim Transfer von Elektrowerkzeugen von einem Arbeitsplatz zum anderen;
  • während einer Arbeitspause;
  • am Ende eines Jobs oder einer Schicht.

3.5. Der Arbeitsplatz sollte sauber gehalten werden, verschüttete (verschüttete) Gegenstände, Materialien, Substanzen sollten rechtzeitig vom Boden entfernt werden.

Arbeitsplatz, Gänge und Zufahrten dürfen nicht verstopft werden.

3.6. Wird während des Betriebs eine Fehlfunktion des Elektrowerkzeugs festgestellt oder verspürt der Mitarbeiter zumindest eine schwache Einwirkung des Stroms, ist die Arbeit einzustellen und das defekte Werkzeug zur Inspektion und Reparatur abzugeben.

3.7. Das Bohren von Löchern und das Stanzen von Nuten in Wänden, Paneelen und Decken, in denen sich möglicherweise versteckte elektrische Leitungen befinden, sowie die Durchführung anderer Arbeiten, die die Isolierung elektrischer Leitungen und Installationen beschädigen könnten, sollten erst nach dem Trennen dieser Leitungen und Installationen von der Stromquelle erfolgen. In diesem Fall müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das plötzliche Auftreten von Spannung zu verhindern.

Verwenden Sie Werkzeuge mit isolierten Griffen.

Das Bohren und Stanzen von Furchen an Stellen, an denen versteckte elektrische Leitungen verlegt werden sollen, sollte von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht und unter Erteilung einer Arbeitserlaubnis ausgeführt werden, in der die Lage versteckter elektrischer Leitungen und Rohrleitungen sowie Sicherheitshinweise angegeben werden müssen Maßnahmen während der Arbeit.

3.8. Bohrarbeiten, bei deren Durchführung verdeckte Rohrleitungen beschädigt werden können, müssen nach deren Verstopfung durchgeführt werden.

3.9. Beim Arbeiten mit einer Bohrmaschine müssen Werkstücke fest in einem Schraubstock fixiert werden.

Das Arbeiten mit Bohrmaschinen und anderen rotierenden Elektrowerkzeugen mit Handschuhen ist nicht gestattet.

Bei Arbeiten an einem Bohrelektrowerkzeug sollten Sie den Bohrer an der zuvor mit einem Kern markierten Stelle installieren, dann das Elektrowerkzeug einschalten und den Bohrer durch Drücken des Griffs vorschieben. Bis zum Bohrende gleichmäßig andrücken.

Wenn der Bohrer in einem Loch festsitzt, stoppen Sie das Elektrowerkzeug, entfernen Sie den Bohrer, reinigen Sie das Loch und arbeiten Sie dann weiter.

Beim Bohren von Durchgangslöchern am Ende der Arbeit sollte der Druck auf das Werkzeug reduziert werden.

3.10. Beim Arbeiten mit einem Schleifwerkzeug sollte die Scheibe gleichmäßig in seitlicher Richtung entlang der bearbeiteten Oberfläche des Materials bewegt werden.

3.11. Schalten Sie das Gerät nicht ein, wenn auf dem Bedienfeld ein Sicherheitsverbotsschild mit der erklärenden Aufschrift „Nicht einschalten – Personen arbeiten!“ angebracht ist. Es kann nur von dem Mitarbeiter entfernt werden, der es installiert hat.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Sie sollten die Arbeit einstellen, wenn mindestens eine der folgenden Störungen auftritt:

  • Beschädigung der Steckverbindung, des Kabels (Schnur) oder seines Schutzschlauchs;
  • Beschädigung der Bürstenhalterabdeckung;
  • unscharfer Betrieb des Schalters;
  • Bürstenfunken auf dem Kollektor, begleitet vom Auftreten eines Rundumfeuers auf seiner Oberfläche;
  • Austreten von Schmiermittel aus dem Getriebe oder den Lüftungskanälen;
  • das Auftreten von Rauch oder Geruch, der für brennende Isolierung charakteristisch ist;
  • das Auftreten von erhöhtem Lärm, Klopfen, Vibration;
  • Bruch oder Auftreten von Rissen im Körperteil, am Griff des Schutzzauns;
  • Beschädigung des Arbeitswerkzeugs.

4.2. Es ist notwendig, die Arbeit mit einem Elektrowerkzeug im Freien zu unterbrechen, wenn Regen oder Schneefall beginnt.

4.3. Bei Unfällen ist es erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um das Opfer aus der Gefahrenzone zu entfernen, ihm Erste Hilfe zu leisten und es in eine medizinische Einrichtung zu überweisen.

4.4. Im Falle einer Verletzung die Arbeit unterbrechen, den Vorgesetzten informieren und einen Arzt aufsuchen.

4.5. Im Brandfall sollten Sie:

  • hören Sie auf zu arbeiten und trennen Sie das Elektrowerkzeug;
  • Bringen Sie Elektrowerkzeuge und andere Geräte in eine sichere Entfernung vom Brandort.
  • Melden Sie den Brand dem Betriebsleiter und rufen Sie die Feuerwehr;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten.

4.6. Im Falle eines Stromschlags befreien Sie das Opfer von der Einwirkung des elektrischen Stroms und legen Sie sich hin.

Wenn er selbstständig atmet:

  • seine Kleider aufmachen;
  • für Frischluftzufuhr sorgen, dafür Fenster und Türen öffnen oder das Opfer aus dem Raum holen,
  • Puls und Atmung überwachen.

Wenn das Opfer keinen Herzschlag und keine Atmung hat, sollte mit künstlicher Beatmung und Herzmassage begonnen werden.

In jedem Fall sollten Sie dringend einen Arzt rufen und den Vorgesetzten informieren.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schalten Sie am Ende der Arbeit das Elektrowerkzeug und die verwendeten elektrifizierten Geräte sowie die örtliche Beleuchtung und Belüftung aus.

5.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf und legen Sie Materialien, Elektrowerkzeuge und Arbeitswerkzeuge an dem dafür vorgesehenen Ort ab.

5.3. Reinigen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung und legen Sie diese an speziell dafür vorgesehenen Orten ab.

5.4. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen und duschen.

5.5. Informieren Sie den Verschieber über alle Störungen und Störungen, die während der Arbeit aufgetreten sind, und über die Maßnahmen zu deren Beseitigung.

5.6. Melden Sie alle Mängel in der Arbeit dem Manager.

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