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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Steinmetz. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Anweisung zum Arbeitsschutz (im Folgenden als Anweisung bezeichnet) wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über den Arbeitsschutz“ entwickelt und legt die Regeln für die Arbeitsausführung und das Verhalten eines Arbeitnehmers auf dem Territorium der Ukraine fest Betrieb, in Produktionsräumen und am Arbeitsplatz gemäß den staatlichen, branchenübergreifenden und branchenspezifischen Vorschriften zum Arbeitsschutz. 1.2. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens. 1.3. Gemäß Artikel 18 des Gesetzes der Ukraine „Über den Arbeitsschutz“ ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, „die Anforderungen der Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz, die Regeln für den Umgang mit Maschinen, Mechanismen, Geräten und anderen Produktionsmitteln zu kennen und einzuhalten, kollektive und individuelle Schutzausrüstung verwenden, sich vorläufigen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterziehen. 1.4. Abhängig von den spezifischen Bedingungen der Organisation des Produktionsprozesses sowie im Zusammenhang mit Unfällen und Unfällen können Änderungen und Ergänzungen der Anweisungen vorgenommen werden, die auf einem separaten, vom Leiter der entsprechenden Struktur unterzeichneten Blatt aufgeführt sind Einheit. 1.5. Die Anweisung ist ein verbindliches Regulierungsdokument für Maurer, die im Baugewerbe tätig sind. 1.6. Personen ab dem 18. Lebensjahr, die eine ärztliche Untersuchung, Studien- und Arbeitssicherheitsprüfung absolviert und ein Zertifikat erhalten haben, sind zur selbständigen Ausübung von Arbeiten berechtigt. 1.7. Der Einsatz von Sägemaschinen ist Maurern gestattet, die über eine Qualifikationsstufe von mindestens 4 verfügen, im sicheren Umgang mit diesen Maschinen geschult sind und über einen Maschinenführerschein verfügen. 1.8. Der Steinmetz muss sich folgenden Sicherheitsunterweisungen unterziehen: a) Einführung - bei der Bewerbung um eine Stelle; b) primär - am Arbeitsplatz; c) wiederholt - mindestens einmal alle 3 Monate; d) außerplanmäßig – bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, die zu einem Unfall oder Unfall geführt haben oder führen könnten; bei Änderung des technologischen Prozesses; während einer Arbeitspause von mehr als 30 Kalendertagen. e) Ziel – bei der Ausführung einmaliger Arbeiten, die nicht direkt mit den Aufgaben im Fachgebiet zusammenhängen, bei der Beseitigung eines Unfalls, einer Naturkatastrophe, bei der Ausführung von Arbeiten, für die eine Arbeitserlaubnis, eine Genehmigung und andere Dokumente ausgestellt werden. 1.9. Der Steinmetz muss:
1.10. Dem Steinmetz ist untersagt:
1.11. Brandschutzanforderungen:
1.12. Bei der Verkleidung von Oberflächen mit Naturstein- und Kunststeinplatten können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten:
1.13. Um die Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren zu verringern, ist die Verwendung der folgenden persönlichen Schutzausrüstung erforderlich:
Bei Outdoor-Robotern im Winter zusätzlich:
Zum Schutz der Augen sollte eine Schutzbrille mit bruchsicheren Gläsern getragen werden. Um den Kopf vor mechanischen Beschädigungen zu schützen, ist die Verwendung eines Schutzhelms erforderlich. Zur Vermeidung von Stürzen aus großer Höhe ist bei fehlender Arbeitsplatzumzäunung sowie beim Arbeiten von einer Wiege aus die Verwendung von Sicherheitsgurten mit Stoßdämpfern zwingend erforderlich. Jeder Gürtel muss mit einem Test gekennzeichnet sein (einmal alle 6 Monate). 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Lassen Sie sich vom Vorarbeiter oder Vorarbeiter über sichere Methoden und den Arbeitsablauf unterweisen. 2.2. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und bereiten Sie ihn für die Ausführung der Arbeiten vor. Berücksichtigen Sie dabei die Sicherheitsanforderungen für die Instandhaltung von Durchgängen, die Lagerung von Materialien, die Umzäunung, die Abwesenheit von Zugluft usw. Durchgänge, Einfahrten und Arbeitsplätze sollten regelmäßig gereinigt, nicht überladen und nicht überfüllt sein außerhalb von Gebäuden gelegen – im Winter mit Sand oder Schlacke bestreut. An Arbeitsplätzen sind die Materialien so zu stapeln, dass sie bei der Arbeit keine Gefahr darstellen und die Gänge nicht behindern. Die Breite der Durchgänge zu den Arbeitsplätzen und Arbeitsplätzen muss mindestens 0,6 m und die Höhe der Durchgänge mindestens 1 m betragen. 2.3. Überprüfen und überprüfen Sie die Zuverlässigkeit des Gerüsts. Verblendungsarbeiten in einer Höhe von 1,3 m oder mehr über dem Boden oder der Decke sollten von einem Inventargerüst aus durchgeführt werden. 2.4. Bei der Arbeit von der Wiege aus ist es notwendig, eine Arbeitserlaubnis für Arbeiten mit erhöhter Gefahr einzuholen, um sicherzustellen, dass eine Prüfung und Inbetriebnahme vorliegt. 2.5. Inspizieren, prüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit und bereiten Sie Hand- und Elektrowerkzeuge für die Arbeit vor. Bei Handwerkzeugen mit Schlagwirkung (Slipper, Skarpell, Meißel), Nachhärtung, Beschädigung (Stirnflächen, Späne) der Arbeitsflächen, Grate und scharfe Rippen an den Seitenflächen, an Stellen, an denen sie von Hand geklemmt werden, am Hinterkopf sind nicht erlaubt. Holzgriffe von Handwerkzeugen müssen aus hartem und zähem Holz gefertigt, glatt verarbeitet und sicher befestigt sein. Wenn Sie mit der Arbeit mit einem pneumatischen Werkzeug beginnen, müssen Sie die Luftschläuche auf ihrer gesamten Länge überprüfen, die Festigkeit der Verbindungen sowie den Anschluss der Schläuche an das pneumatische Werkzeug überprüfen. Vor Arbeiten an der Maschine ist die Funktionstüchtigkeit der Fehlerstromschutzeinrichtungen, die Start- und Bremsvorrichtungen sowie das Vorhandensein und die Funktionstüchtigkeit von Schutzvorrichtungen und Schutzeinrichtungen zu prüfen. Der Ausfall des Fehlerstrom-Schutzschalters wird durch Drücken der Taste „Steuern“ kontrolliert. Wenn die „Kontrollleuchte“ nicht aufleuchtet, muss der Steinmetz dies dem Arbeitsleiter melden, damit er Maßnahmen ergreifen kann. 2.6. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist. Die Ausleuchtung sollte gleichmäßig und ohne Blendwirkung sein. Die externe Verkabelung der temporären Stromversorgung auf der Baustelle muss in einem Abstand von m angebracht werden:
Tragbare Lampen sollten eine Spannung von nicht mehr als 42 V haben, in feuchten Räumen und an gefährlichen Orten - 12 V. 2.7. Ordnen Sie die Arbeitskleidung – schließen Sie die Manschetten, stecken Sie die Kleidung so hinein, dass keine herunterhängenden Enden entstehen, setzen Sie einen Schutzhelm auf. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Die Durchführung von Arbeiten an Verkleidungsflächen mit Naturstein- und Kunststeinplatten muss in Übereinstimmung mit dem Arbeitsausführungsprojekt, den technologischen Karten, den Arbeitsablaufplänen und den genehmigten Anweisungen zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz erfolgen. 3.2. Beim Auspacken von Kisten mit Tellern ist Vorsicht geboten. Überstehende Nägel sollten sofort gebogen oder entfernt werden. 3.3. Der Transport der Platten auf der Baustelle zu den Maschinen- und Lagerplätzen nach dem Sortieren und Bearbeiten muss mit einem Trolley erfolgen. 3.4. Beginnen Sie mit dem Sägen der Platten an der Maschine mit der vollen Geschwindigkeit des Sägeblatts. Lassen Sie es nicht überhitzen. 3.5. Bei der maschinellen Bearbeitung von Natursteinplatten ist es verboten:
3.6. Bei einem Blockieren des Schneidwerkzeugs ist es notwendig, die Maschine auszuschalten und die Ursache des Blockierens zu beseitigen. 3.7. Es ist notwendig, die Maschinen in den Arbeitspausen nach dem Trennen vom Stromnetz und dem vollständigen Stillstand der Trennscheibe mit einer Bürste oder einem feuchten Tuch von Steinstaub und Körnern zu reinigen. 3.8. Beim Arbeiten mit einem Handwerkzeug muss dieses fest gegen den zu bearbeitenden Stein gedrückt werden. 3.9. Beim Bohren von Löchern in die Platten mit einer elektrischen Bohrmaschine muss der Steinmetz folgende Anforderungen beachten:
3.10. Bei der Bearbeitung von Platten mit einem Elektroschleifer ist Folgendes verboten:
3.11. Beim Reinigen von Belagplatten mit Sandstrahl- oder anderen pneumatischen Maschinen muss der Arbeitsplatz geschützt werden. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Trennen Sie das elektrifizierte Werkzeug vom Stromnetz. 4.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, entfernen Sie alle Rückstände und Reste von Baumaterialien. 4.3. Reinigen Sie das Instrument und stellen Sie es an den vorgesehenen Aufbewahrungsort. 4.4. Overall, Sicherheitsschuhe ausziehen und in Ordnung bringen. 4.5. Hände und Gesicht gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen, die Haut der Hände mit einer pflegenden Creme einfetten. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Bei einem Notfall in der Anlage ist es erforderlich, Personen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und den Vorfall dem Arbeitsleiter zu melden. 5.2. Ein Unfall oder Unfall ist dem Kapitän (Vorarbeiter) zu melden. 5.3. Wenn die Situation nicht das Leben und die Gesundheit der umliegenden Arbeitnehmer gefährdet und es zu einer Ausweitung des Unfalls oder einer Wiederholung des Unfalls kommt, ist es notwendig, den Zustand in dem Zustand zu belassen, in dem er sich zum Zeitpunkt des Ereignisses befand. 5.4. Der Steinmetz muss wissen, wie er bei Verletzungen Erste Hilfe leisten kann. 5.5. Im Falle eines Brandes in der Anlage müssen Sie unverzüglich die Feuerwehr unter der Telefonnummer „01“ verständigen und die Beseitigung mit primären Feuerlöschgeräten veranlassen. Beim Löschen elektrischer Anlagen sollten nur Kohlendioxid- und Pulverfeuerlöscher verwendet werden, um einen Stromschlag zu vermeiden (die entzündeten elektrischen Leitungen müssen vom Stromnetz getrennt werden). 5.6. Wenn es Opfer gibt, ist es notwendig, ihnen Erste Hilfe zu leisten, ggf. einen Krankenwagen zu rufen. 5.7. Erste Hilfe leisten. 5.7.1. Erste Hilfe bei Stromschlag. Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand. Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist eine künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage unter Berücksichtigung der Pupillen erforderlich. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden und anschließend ein „Krankenwagen“ gerufen werden. 5.7.2. Erste Hilfe bei Verletzungen. Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden. Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen. 5.7.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks. Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden. Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion. Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel. Bei einem Rippenbruch, der sich in Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen äußert, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen. 5.7.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen. Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit Wasser gewaschen werden. Anschließend sollte die säuregeschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Backpulverlösung und die verbrannte Oberfläche mit Alkali gewaschen werden eine 3%ige Borsäurelösung oder eine Essigsäurelösung. Säuren. Bei Kontakt mit der Augenschleimhaut von Säure oder Alkali ist es notwendig, die Augen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl zu spülen, sie mit einer 2%igen Natronlösung zu waschen und mit Alkali zu verbrennen - mit einer 3 %igen Borsäurelösung oder einer 3 %igen Essigsäurelösung. Säuren. Bei Verbrennungen der Mundhöhle durch Alkali ist eine Spülung mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung erforderlich, bei Säureverätzungen - mit einer 5 %igen Backpulverlösung. Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss mit einer 10 %igen Backpulverlösung eingeatmet werden, die mit einer Sprühflasche aufgesprüht wird, wenn Alkali eindringt, eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung. 5.7.5. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen. Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden. Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt. Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3%igen Manganlösung behandelt. Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt und ein Arzt gerufen. 5.7.6. Erste Hilfe bei Blutungen. Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:
5.8. Befolgen Sie die Anweisungen des Arbeitsleiters, um den Notfall zu beseitigen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Messung des Widerstandswertes von Erdungsgeräten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Handwerker für Holzbearbeitungsmaschinen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Sterilisatoren (Trockenöfen). Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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