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Arbeitssicherheitshinweise für Aufzugsbetreiber. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens.

1.2. Die Anweisungen wurden auf der Grundlage von DNAOP 0.00-8.03-93 „Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung der im Unternehmen geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz durch den Eigentümer“, DNAOP 0.00-4.15-98 „Vorschriften zur Entwicklung von Anweisungen zu“ entwickelt Arbeitsschutz“, DNAOP 0.00-4.12-99 „Mustervorschriften für Schulungen zu Arbeitsschutzfragen“, DNAOP 0.00-1.02-99 „Regeln für die Gestaltung und den sicheren Betrieb von Aufzügen“.

1.3. Gemäß dieser Unterweisung wird der Heber vor Arbeitsbeginn (Erstunterweisung) und anschließend alle 3 Monate (Wiederholungsunterweisung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden in das „Logbuch der Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ eingetragen. Das Protokoll nach der Einweisung muss die Unterschriften des Ausbilders und des Hebers enthalten.

1.4. Der Eigentümer muss den Liftbetreiber gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Im Falle einer Gesundheitsschädigung des Aufzugsbetreibers durch Verschulden des Eigentümers hat dieser (der Aufzugsbetreiber) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.5. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Heber disziplinarische, finanzielle, verwaltungstechnische und strafrechtliche Verantwortung.

1.6. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine spezielle Ausbildung in der Konstruktion und dem sicheren Betrieb von Aufzügen absolviert haben, über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Aufzugs des entsprechenden Typs verfügen, eine ärztliche Untersuchung, eine Einweisung in den Arbeitsschutz absolviert haben, usw. Als Aufzugsführer dürfen Berufseinsteiger und Brandschutzausbilder arbeiten.

1.7. Die wiederholte Prüfung der Kenntnisse des Hebers erfolgt mindestens alle 12 Monate durch die Qualifizierungskommission des Unternehmens (der Organisation).

1.8. Außerordentliche Wissensprüfungen werden durchgeführt:

1.8.1. Beim Wechsel von einem Unternehmen (einer Organisation) zu einem anderen.

1.8.2. Auf Antrag des Inspektors des staatlichen Aufsichtsdienstes für Arbeitsaufsicht oder der Person, die für die Organisation der Wartung und Reparatur von Aufzügen verantwortlich ist.

1.8.3. Bei der Versetzung eines Aufzugsbetreibers zur Wartung eines Aufzugs anderer Bauart (z. B. von einem elektrischen auf einen hydraulischen, von einem Aufzug ohne verstellbaren Elektroantrieb zu einem Aufzug mit verstellbarem Elektroantrieb usw.).

1.9. Aufzugsbetreiber müssen über eine elektrische Sicherheitsqualifikationsgruppe von mindestens II verfügen.

1.10. Die Arbeitserlaubnis des Aufzugsbetreibers wird im Auftrag des Unternehmens (der Organisation) formalisiert.

1.11. Bevor dem Aufzugsbetreiber die Arbeit gestattet wird, muss der Eigentümer des Aufzugs diese Weisung erteilen.

1.12. Der zur selbständigen Arbeit zugelassene Heber muss:

1.12.1. Verschaffen Sie sich ein allgemeines Verständnis für den Aufbau gewarteter Aufzüge.

1.12.2. Kennen Sie den Zweck der in der Aufzugskabine und auf den Lande-(Lade-)Plattformen angebrachten Steuergeräte und können Sie diese nutzen.

1.12.3. Kennen Sie den Zweck und die Position der Sicherheitsvorrichtungen für Aufzüge; Schachttürschlösser, Schacht- und Kabinentürschalter, Kabinenlade- und Überlastschalter, Endschalter, Geschwindigkeitsbegrenzer und Sicherheitseinrichtungen.

1.12.4. Kennen Sie den Zweck und können Sie Licht- und Tonalarme sowie eine Gegensprechanlage nutzen.

1.12.5. In der Lage sein, den Aufzug zu inspizieren und die Funktionsfähigkeit der Schachttürschlösser, Schacht- und Kabinentürschalter, Kabinenlade- und Überlastschalter, Licht- und Tonalarme sowie der Gegensprechanlage zu überprüfen.

1.12.6. Kennen Sie die Regeln für die Benutzung des Aufzugs.

1.12.7. Wissen, wie man den Aufzug ein- und ausschaltet.

1.12.8. Erfahren Sie, wie Sie Passagiere sicher aus einer angehaltenen Kabine evakuieren.

1.12.9. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften.

1.12.10. Erfahren Sie, wie Sie Unfallopfern Erste Hilfe leisten können.

1.12.11. Mit der Verwendung von primären Feuerlöschgeräten vertraut sein.

1.13. Dem Heber ist untersagt:

1.13.1. Gestatten Sie Unbefugten den Zutritt zum Maschinenraum bzw. Blockraum und lassen Sie diese Räume auch unverschlossen.

1.13.2. Lagern Sie Gegenstände, die nicht mit der Aufzugswartung in Zusammenhang stehen, in den Maschinen- und Blockräumen.

1.13.3. Ausgang zum Dach des Fahrerhauses.

1.13.4. Starten Sie die Kabine über alle Geräte, die nicht auf dem Bedienfeld installiert sind.

1.13.5. Starten Sie die Kabine von der Landeplattform (Ladeplattform) durch die offenen Türen des Schachts und der Kabine.

1.13.6. Reparieren Sie Störungen oder Schäden am Aufzug selbst.

1.13.7. Verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz, außer in Fällen im Zusammenhang mit der Aufzugswartung.

1.14. Bei der Wartung eines Aufzugs kann eine Person den folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

1.14.1. Bewegliche Teile eines Aufzugs.

1.14.2. Mangel oder Unzulänglichkeit von natürlichem Licht.

1.14.3. Erhöhte oder verringerte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs.

1.14.4. Erhöhte Luftgeschwindigkeit.

1.14.5. Die Monotonie der Arbeit.

1.15. Dem Liftbetreiber wird gemäß Kollektivvertrag (Vereinbarung) Sonderkleidung bzw. Markenkleidung zur Verfügung gestellt.

1.16. Die Verwaltung eines Lastenaufzugs mit interner Steuerung, der auf dem Gelände des Unternehmens installiert ist, kann im Einvernehmen mit dem Staatlichen Aufsichtsdienst für Arbeitsaufsicht anderen Mitarbeitern des Unternehmens übertragen werden. Für diese Arbeitnehmer müssen die gleichen Anforderungen gelten wie für Aufzugsbetreiber (Schulung, Zertifizierung, Einweisung, ärztliche Untersuchungen, regelmäßige Wissensprüfung usw.).

1.17. Die Steuerung von Personen- und Lastenaufzügen zur selbstständigen Nutzung obliegt den Personen, die diese Aufzüge nutzen.

1.18. Die Steuerung eines Lastenaufzugs mit Fremdsteuerung und eines kleinen Lastenaufzugs, der mit Steuerstationen auf mehr als einer Ladeplattform ausgestattet ist, sowie eines Lastenaufzugs mit gemischter Steuerung, der mit einer Steuerschalteinrichtung ausgestattet ist, mit Ausnahme eines Lastenaufzugs zur Eigennutzung Aufzug wird von Personen durchgeführt, die diese Aufzüge benutzen und eine entsprechende Einweisung und Prüfung ihrer Fertigkeiten im Umgang mit Aufzügen erhalten haben.

1.19. Die Aufzugsbenutzungsordnung muss kurze Informationen über die Vorgehensweise bei der Aufzugsbenutzung unter Berücksichtigung von Art und Zweck des Aufzugs enthalten.

Die Regeln für die Nutzung eines in einem Wohngebäude installierten Personenaufzugs zur Eigennutzung sollten das Verbot der Nutzung des Aufzugs durch Kinder im Vorschulalter ohne Begleitung von Erwachsenen sowie das Verfahren für die Beförderung von Kleinkindern in Kinderwagen vorsehen.

Die Regeln für die Nutzung eines Lastenaufzugs mit interner Steuerung und eines Lastenaufzugs zur unabhängigen Nutzung müssen die gleichzeitige Beförderung von Passagieren und Lasten verbieten.

Die Vorschriften zur Nutzung eines Lastenaufzugs mit Fremdsteuerung müssen die Beförderung von Personen verbieten.

1.20. Regeln für die Benutzung des Aufzugs sollten ausgehängt werden:

1.20.1. Am Hauptlandeplatz (Ladeplatz) – mit gemischter Steuerung.

1.20.2. Im Cockpit - mit interner Steuerung.

1.20.3. In der Nähe jedes Kontrollpostens - mit externer Steuerung.

1.21. Am Hauptlandeplatz (Ladebereich) muss ein Schild angebracht werden, das darauf hinweist:

1.21.1. Namen des Aufzugs (nach Vereinbarung).

1.21.2. Tragfähigkeit (gibt die zulässige Anzahl von Passagieren an).

1.21.3. Registrationsnummer.

1.21.4. Telefonnummern zur Kontaktaufnahme mit Wartungspersonal oder Notdiensten.

Bei einem Selbstbedienungsaufzug muss das Schild auch den Standort des Wartungspersonals angeben.

Alle fremdgesteuerten Aufzugsschachttüren müssen mit Hinweisen zur Belastbarkeit des Aufzugs und dem Verbot der Personenbeförderung versehen sein.

1.22. Die Nutzung eines Aufzugs, dessen im Reisepass angegebene Nutzungsdauer abgelaufen ist, ist nicht gestattet.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Lesen Sie die Aufzeichnungen im Protokoll über den technischen Zustand des Aufzugs.

2.2. Hauptschalter einschalten und Maschinenraumtür verriegeln.

2.3. Verifizieren:

2.3.1. Die ordnungsgemäße Funktion der Beleuchtung des Schachts, der Kabine und der Plattformen auf allen Etagen, auf denen die Kabine bei Betrieb des Aufzugs stoppt.

2.3.2. Der Zustand der Mine und der Kabinenzäune.

2.3.3. Funktionsfähigkeit von automatischen Schachttürschlössern, Türschaltern und Kabinenlade- und Überlastschaltern, sofern diese Prüfung nicht dem Aufzugelektriker obliegt.

2.3.4. Gebrauchstauglichkeit der Licht- und Tonsignalisierung.

2.3.5. Verfügbarkeit von Regeln für die Benutzung des Aufzugs.

2.3.6. Überprüfen Sie die Genauigkeit des Kabinenstopps auf den Böden.

2.3.7. Überprüfen Sie die Funktion der „Stopp“-Taste, des „Besetzt“-Lichtsignals, des akustischen Alarms, der Gegensprechanlage und der Signale an der Leitstelle.

2.3.8. Überprüfen Sie, ob „Regeln für die Nutzung von Aufzügen“ sowie Warn- und Hinweisschilder vorhanden sind.

2.3.9. Tragen Sie im Schichtübernahmeprotokoll das Ergebnis der Prüfung ein und unterzeichnen Sie die Schichtübernahme.

2.4. Bei der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schacht- und Kabinentürschalter sollten Sie darauf achten, dass die Kabine bewegungslos bleibt, wenn Sie bei geöffneter Tür auf der Etage eine beliebige Taste zum Starten des Aufzugs drücken.

Diese Kontrolle erfolgt bei intern gesteuerten Aufzügen von der Kabine aus. Bei Aufzügen mit externer Steuerung muss die Funktionsfähigkeit der Türkontakte von zwei Aufzugsbetreibern überprüft werden, von denen sich einer in der Nähe des Steuergeräts und der zweite in der Nähe der Tür befindet, deren Kontakte überprüft werden.

Bei der Überprüfung der Kabinentürschalter müssen die Schachttüren geschlossen sein. Die Funktionstüchtigkeit der Schalter jedes Türflügels wird einzeln überwacht. Lassen Sie dazu die Tür offen, deren Schalter überprüft wird, und führen Sie eine Probefahrt des Aufzugs durch.

Die Schalter jeder Schachttür werden auf die gleiche Weise überprüft, allerdings muss die Kabinentür geschlossen sein.

2.5. Bei der Überprüfung der Schachttürschlösser ist darauf zu achten, dass sich die Schachttür nicht öffnet, wenn sich die Kabine über oder unter dem Niveau des Treppenabsatzes befindet oder auf einer bestimmten Etage fehlt. Um festzustellen, ob die Kabinenschlösser defekt sind, sollte sie so installiert werden, dass der Boden der Kabine mindestens 20 mm unter oder über dem Niveau des Etagenbodens liegt.

Um die Funktionsfähigkeit der automatischen Schachttürschlösser in einem Personenaufzug festzustellen, entfernen Sie in der Kabine den Riegel des nichtautomatischen Schlosses und versuchen Sie, die Tür zu öffnen. Um die ordnungsgemäße Funktion nichtautomatischer Schlösser in diesen Aufzügen zu überprüfen, muss versucht werden, das Schloss mit einem Schlüssel oder Griff von außerhalb des Schachts zu öffnen.

Die Funktion der Schlösser bei Lastenaufzügen mit Aufzugsführer wird von der Kabine aus überprüft, bei Lastenaufzügen ohne Aufzugsführer und bei kleinen Lastenaufzügen von außerhalb des Schachts durch Entriegelung des Schlosses durch Drehen eines Schlüssels oder Griffs.

Die ordnungsgemäße Funktion der Schlösser sollte auf allen vom Aufzug bedienten Etagen überprüft werden.

2.6. Bei der Überprüfung der Kabinenlast- und Überlastschalter ist darauf zu achten, dass die Kabine nicht aufgerufen werden kann, wenn sich darin ein Passagier befindet.

Die Funktion der Ladeschalter sollte von zwei Aufzugsbetreibern überprüft werden: Einer von ihnen erhebt sich in der Kabine eine halbe Etage über das Niveau der Landeplattform (Ladeplattform) und der zweite versucht, die Kabine durch Drücken der Ruftaste anzurufen Taste oder mit der Taste drücken.

2.7. Bei der Überprüfung der Funktion des Personenaufzugalarms ist darauf zu achten, dass die Signalleuchte „KAUFEN“ bei geöffneten Schachttüren und auch dann, wenn sich bei geschlossener Schachttür ein Passagier in der Kabine befindet, leuchtet. Bei Lastenaufzügen ohne Aufzugsantrieb sowie bei kleinen Lastenaufzügen muss die Signalleuchte „OCCUY“ beim Öffnen der Schachttür aufleuchten und bis zum Schließen der Türen leuchten.

2.8. Die Ergebnisse der Aufzugsprüfung sind in einem Protokoll festzuhalten.

2.9. Werden bei der Inspektion und Prüfung des Aufzugs Störungen festgestellt, muss der Aufzugsbetreiber den Aufzug stromlos schalten, an allen Türen des Schachts, die von den Lande-(Lade-)Plattformen aus von den Fahrgästen selbst geöffnet werden können, ein Plakat anhängen „ Der Aufzug funktioniert nicht“ und informieren Sie die Verwaltung oder den Elektriker über die festgestellten Störungen.

Unter keinen Umständen darf es dem Aufzugsbetreiber gestattet werden, Aufzugsstörungen selbst zu beheben.

2.10. Aufzugsbetreiber können den Aufzug nach der Fehlerbehebung nur mit Genehmigung des Aufzugselektrikers, der die Störung behoben hat, in Betrieb nehmen.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Der Lifter eines Personenaufzugs muss während des Betriebs:

3.1.1. Bleibt ständig in der Nähe des Aufzugs auf der Etage, auf der Passagiere, die das Gebäude betreten, zusteigen, sofern sie nicht begleitet werden müssen, und überwacht die Einhaltung der „Regeln für die Nutzung des Aufzugs“ durch die Passagiere.

3.1.2. Überladen Sie die Hebebühne nicht.

3.1.3. Begleiten Sie Passagiere auf deren Wunsch.

3.1.4. Rufen Sie die Kabine nicht an und erlauben Sie den Passagieren auch nicht, die Ruftaste zu drücken, wenn die Lampe „BUSY“ leuchtet.

3.1.5. Schließen Sie die Türen der Mine, die nicht von Passagieren geschlossen werden.

3.1.6. Sollte die Kabine versehentlich zwischen den Stockwerken anhalten, bitten Sie die Passagiere, die Kabinentür fest zu schließen und dann den Knopf für das gewünschte Stockwerk erneut zu drücken; Wenn die Kabine weiterhin bewegungslos bleibt, fordern Sie die Passagiere auf, keine selbstständigen Versuche zu unternehmen, die Kabine zu verlassen. Schalten Sie dann die Stromversorgung des Aufzugs ab und rufen Sie einen Aufzugelektriker.

3.2. Der Aufzugsführer eines Personenaufzugs muss die Fahrgäste ständig begleiten und eine Überlastung des Aufzugs verhindern.

3.2.1. Erlauben Sie nicht den gleichzeitigen Transport von Gütern und Personen, mit Ausnahme derjenigen, die die Ladung begleiten.

3.2.2. Lassen Sie keine unbefugten Personen den Aufzug bedienen.

3.2.3. Bei Aufzügen, deren Kabinen mit einer Gitterschiebetür ausgestattet sind, ist darauf zu achten, dass sich Personen in der Kabine nicht der Tür nähern oder diese mit den Händen festhalten.

3.3. Beim Betrieb eines Lastenaufzugs müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

3.3.1. Der Aufzugsbetreiber darf nicht zulassen, dass die Kabine über die festgelegte Höchstlast hinaus überlastet wird; Wenn der Aufzugsbetreiber nicht sicher ist, dass das Gewicht der Ladung die maximale Belastung nicht überschreitet, muss er für den Transport dieser Ladung eine Genehmigung der Verwaltung einholen.

3.3.2. Bei fremdgesteuerten Aufzügen muss der Aufzugsbetreiber verhindern, dass jemand die Aufzugskabine betritt; Informieren Sie die Verwaltung über alle festgestellten Fälle von Durchreisenden. Der Start der Kabine eines solchen Aufzugs sollte nur dann erfolgen, wenn ein Ton- oder Lichtsignal ertönt, das die Möglichkeit des Starts bestätigt.

3.3.3. Der Aufzugsbetreiber hat sicherzustellen, dass beim Aufruf der Kabine aus den Etagen niemand an den Schachttürgriffen zieht oder an die Tür klopft; Der Aufzugsbetreiber hat Verstöße unverzüglich der Verwaltung zu melden.

3.3.4. Befindet sich in der Kabine eine verriegelte Schiebetür, muss der Aufzugsbetreiber dafür sorgen, dass Personen in der Kabine nicht an die Tür herantreten oder sich mit den Händen daran festhalten.

3.3.5. Beim Transport von Gütern dürfen sich neben dem Aufzugsführer nur Begleitpersonen in der Kabine aufhalten.

Die gleichzeitige Beförderung von Fracht und Passagieren ist nicht gestattet.

3.4. Der Aufzugheber mit Hebelsteuerung muss:

3.4.1. Stoppen Sie die Kabine so, dass der Abstand zwischen den Bodenebenen der Kabine und der Landeplattform (Ladeplattform) 50 mm nicht überschreitet, bei Aufzügen, in denen Wagen beladen werden, 15 mm.

3.4.2. Während sich die Kabine bewegt, bewegen Sie den Hebel nicht von einer Position in eine andere, bis die Kabine vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.4.3. Melden Sie der Elektromechanik des Aufzugs eine Störung, wenn der Griff nicht automatisch in die Nullposition (Mittelposition) zurückkehrt, nachdem Sie Ihre Hand davon entfernt haben.

3.5. Der Aufzugsbetreiber muss durchgebrannte Lampen in der Aufzugskabine unverzüglich durch neue ersetzen; Wenn die neue Lampe nicht aufleuchtet, sollten Sie die Benutzung des Aufzugs untersagen und einen Aufzugselektriker rufen.

3.6. Die Maschinen- und Blockräume, der Raum zum Aufstellen der Winde und der Blöcke des kleinen Lastenaufzugs sowie Schränke zum Aufstellen von Geräten, wenn kein Maschinenraum vorhanden ist, müssen geschlossen sein, und die Zugänge zu den Türen dieser Räume und Schränke müssen geschlossen sein sei frei.

3.7. Während der Schicht darf der Aufzugsführer seinen Arbeitsplatz nicht verlassen; Das Verlassen ist nur während der vorgesehenen Pausen möglich. In diesem Fall muss der Aufzug stromlos sein.

3.8. Dem Heber ist untersagt:

3.8.1. Lassen Sie den Aufzug unbeaufsichtigt eingeschaltet.

3.8.2. Gehen Sie in die Grube und auf das Dach der Kabine und lagern Sie alle Gegenstände auf dem Dach der Kabine.

3.8.3. Starten Sie den Aufzug von der Landeplattform (Ladeplattform) durch die offenen Türen des Schachts und der Kabine.

3.8.4. Lassen Sie die Maschinenraumtüren unverschlossen.

3.8.5. Lagern Sie Gegenstände, die nicht mit dem Betrieb des Aufzugs in Zusammenhang stehen, in den Schacht-, Maschinen- und Blockräumen.

3.9. Der Heber muss:

3.9.1. Wenn die Kabine versehentlich zwischen den Etagen anhält, warnen Sie die Passagiere, damit diese keine Maßnahmen ergreifen, um die Kabine selbstständig zu verlassen. Schalten Sie den Aufzug aus und informieren Sie den Elektriker oder den Rettungsdienst der Organisation, die den Aufzug wartet. In diesem Fall muss der Aufzugsbetreiber einen Elektriker rufen. Gehört das angegebene Personal zum Personal einer Fachorganisation, kann es selbstständig Maßnahmen zur Evakuierung von Passagieren in der von dieser Organisation festgelegten Weise ergreifen.

3.9.2. Sollten Sie während einer Schicht Störungen am Aufzug feststellen, schalten Sie den Aufzug ab, hängen Sie das Plakat „Aufzug funktioniert nicht“ auf und melden Sie die Störungen dem Elektriker oder dem Rettungsdienst.

3.9.3. Bei einem Unfall oder Unfall ist der Aufzug sofort abzuschalten, der Aufzugseigentümer, der Elektriker oder der Rettungsdienst zu benachrichtigen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Umstände des Unfalls oder Unfalls zu wahren, es sei denn, dass dadurch Sicherheit, Leben und Gesundheit gefährdet werden anderer Passagiere.

3.9.4. Halten Sie die Aufzugskabine sauber.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Nach Beendigung des Aufzugsbetriebes muss der Aufzugsbetreiber:

4.1.1. Senken Sie die Kabine auf die Etagenebene des Stockwerks ab, von dem aus Sie die Kabine bei Arbeitsbeginn betreten oder von dem aus Sie den Aufzug steuern.

4.1.2. Stellen Sie sicher, dass die Kabine leer ist (es ist nicht gestattet, die Kabine nach Arbeitsende beladen zu verlassen).

4.1.3. Schalten Sie das Licht in der Kabine aus, wenn kein automatischer Schalter vorhanden ist.

4.1.4. In Fällen, in denen die nichtautomatische Verriegelung der Schachttür, gegenüber der die Kabine verlassen wird, mit einem Griff entriegelt wird, sind die Schachttüren zu verriegeln.

4.1.5. Schalten Sie den Hauptschalter oder die Maschine und das Licht im Maschinenraum aus.

4.1.6. Verschließen Sie den Maschinenraum und übergeben Sie die Schlüssel in der vorgeschriebenen Weise.

4.2. Sollte der Aufzug weiterhin in Betrieb sein, vermerken Sie im Schichtübergabeprotokoll alle Bemerkungen zum Betrieb des Aufzugs während der Schicht, unterschreiben Sie für die Schichtübergabe und übergeben Sie die Schlüssel für die Aufzugsräumlichkeiten an die nächste Schicht.

4.3. Wenn die nächste Schicht nicht funktioniert, platzieren Sie die Kabine auf der Hauptetage, verriegeln Sie die Flügeltüren mit einem speziellen Schloss, schalten Sie den Aufzug aus und nehmen Sie die erforderlichen Einträge im Schicht-Check-in-Protokoll vor.

4.4. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen; wenn möglich duschen.

4.5. Melden Sie etwaige Mängel, die während der Arbeit aufgetreten sind, Ihrem Vorgesetzten.

5. Sicherheitsanforderungen im Notfall

5.1. Wenn die Kabine aufgrund einer Aufzugsstörung versehentlich zwischen den Stockwerken anhält, muss der Aufzugsbetreiber ein Notsignal geben und auf das Eintreffen des Aufzugselektrikers warten.

5.2. Bei folgenden Störungen ist der Aufzugsbetreiber verpflichtet, die Benutzung des Aufzugs einzustellen, den Strom abzuschalten und die Verwaltung bzw. den Aufzugselektriker darüber zu informieren:

5.2.1. Wenn festgestellt wird, dass sich die Kabine beim Starten des Aufzugs bei geöffneter Schachttür in Bewegung setzt und wenn sich Personen in der Kabine befinden – bei geöffneter Schacht- oder Kabinentür.

5.2.2. Die Signallampe ist durchgebrannt.

5.2.3. Bei Aufzügen mit Schubboden erlischt die Warnleuchte, wenn sich Fahrgäste in der Kabine befinden, sowie wenn alle Fahrgäste die Kabine verlassen und die Schachttür nicht geschlossen ist.

5.2.4. Die Schachttüren öffnen sich von außen, wenn sich auf dieser Etage keine Kabine befindet.

5.2.5. Es gab Fälle von willkürlicher Bewegung der Kabine.

5.2.6. Wenn die Kabine statt nach oben fährt, nach unten fährt oder umgekehrt.

5.2.7. Die Kabine (mit Druckknopfsteuerung) stoppt nicht automatisch auf der Etage, auf die sie gerichtet war.

5.2.8. Wenn die Kabine über Hebel gesteuert wird, stoppt sie nicht automatisch in den äußersten Etagen.

5.2.9. Wenn Brandgeruch, Rauch oder Feuer von Elektromotoren oder Vorschaltgeräten und Geräten ausgeht oder elektrische Leitungen in Brand geraten.

5.2.10. Bei starker Erwärmung des Elektromotors Lager.

5.2.11. Mit einem deutlichen Rückgang der Drehzahl der Welle des Elektromotors, begleitet von einer starken Erwärmung seines Gehäuses.

5.2.12. Funken im Elektromotor und in der elektrischen Ausrüstung.

5.2.13. Wenn der Elektromotor in zwei Phasen läuft (der Motor brummt).

5.2.14. Wenn das Erdungskabel gebrochen ist.

5.2.15. Wenn die Stromversorgung unterbrochen wird.

5.2.16. Bei der Erkennung von Störungen im Motorstoppsystem, Bremssystem, Alarmanlage und Sicherheitsverriegelungen.

5.2.17. Wenn ein Mechanismus ausfällt oder ungewöhnliche Geräusche oder Vibrationen für diesen Motor festgestellt werden.

5.2.18. Im Falle einer Verletzung des Wartungspersonals.

5.2.19. Bei Anzeichen eines schlechten Zustands der elektrischen Isolierung der Verkabelung oder der elektrischen Ausrüstung des Aufzugs („elektrischer Schlag“ beim Berühren der Metallteile des Aufzugs ist der Geruch verbrannter Isolierung zu spüren).

5.2.20. Defekte STOP-Taste.

5.2.21. Es wurden weitere Störungen des Aufzugs festgestellt: ungewöhnliche Geräusche, Klopfen, Knarren, Ruckeln oder Rütteln während der Bewegung der Kabine, Seilbruch, Abrutschen des Gegengewichts aus den Führungen, Ungenauigkeit beim Anhalten der Kabine von Lande-(Lade-)Plattformen usw B. eine Fehlfunktion der Schachtumzäunung oder deren Beleuchtung usw. P.

5.3. Führen die oben genannten Gründe zu einem Unfall, muss dem Opfer Erste Hilfe geleistet werden; Rufen Sie ggf. einen Krankenwagen.

5.4. Erste Hilfe leisten.

5.4.1. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist eine künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage unter Berücksichtigung der Pupillen erforderlich. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden und anschließend ein „Krankenwagen“ gerufen werden.

5.4.2. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

5.4.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel.

Bei einem Rippenbruch, der sich in Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen äußert, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.4.4. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3%igen Manganlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt und ein Arzt gerufen.

5.4.5. Erste Hilfe bei Blutungen.

Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:

  • Heben Sie das verletzte Glied an;
  • Verschließen Sie die blutende Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Wenn die Blutung stoppt, ohne dass das aufgetragene Material entfernt werden muss, legen Sie ein weiteres Polster aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck);
  • Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.5. Wenn es zu einem Brand kommt, beginnen Sie mit dem Löschen mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr.

5.6. Befolgen Sie die Anweisungen des Arbeitsleiters, um den Notfall zu beseitigen.

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Die Landwirtschaft ist einer der Schlüsselsektoren der Wirtschaft und die Schädlingsbekämpfung ist ein integraler Bestandteil dieses Prozesses. Ein Team von Wissenschaftlern des Indian Council of Agricultural Research-Central Potato Research Institute (ICAR-CPRI), Shimla, hat eine innovative Lösung für dieses Problem gefunden – eine windbetriebene Insektenluftfalle. Dieses Gerät behebt die Mängel herkömmlicher Schädlingsbekämpfungsmethoden, indem es Echtzeitdaten zur Insektenpopulation liefert. Die Falle wird vollständig mit Windenergie betrieben und ist somit eine umweltfreundliche Lösung, die keinen Strom benötigt. Sein einzigartiges Design ermöglicht die Überwachung sowohl schädlicher als auch nützlicher Insekten und bietet so einen vollständigen Überblick über die Population in jedem landwirtschaftlichen Gebiet. „Durch die rechtzeitige Beurteilung der Zielschädlinge können wir die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten ergreifen“, sagt Kapil ... >>

Zufällige Neuigkeiten aus dem Archiv

Nanodrähte auf Graphen wachsen von selbst 09.05.2013

Ingenieure der University of Illinois versuchten, Halbleiterverbindungen aus Nanodrähten auf einer Graphenfolie zu züchten und stellten fest, dass die Nanodrähte auf völlig unerwartete Weise wachsen. Diese Entdeckung ist äußerst wichtig für die Elektronikindustrie und ändert das Paradigma der Epitaxie-Technologie.

Nanodrähte sind winzige Streifen aus Halbleitermaterial. Experten glauben, dass es Nanodrähte sind, die die Grundlage der Elektronik der Zukunft bilden und in großem Umfang für die Herstellung von Transistoren, Solarmodulen, Lasern, Sensoren usw. verwendet werden.

Amerikanische Wissenschaftler erforschten die Möglichkeiten von Nanodrähten, indem sie sie mithilfe der Van-der-Waals-Epitaxietechnologie auf einem flachen Substrat aus Halbleitermaterialien wie Silizium züchteten. Insbesondere beschäftigten sie sich mit dem Anbau von Drähten der sogenannten Klasse III-V (drei-fünf). Diese Halbleiter sind für die Herstellung von Solarmodulen und Lasern der neuen Generation unerlässlich. Wissenschaftler haben zuvor das Wachstum von III-V-Nanodrähten auf Siliziumsubstraten beobachtet.

Kürzlich beschlossen Forscher der University of Illinois, Nanodrähte aus Indium-Gallium-Arsenid (InGaAs) auf einer Graphenfolie zu züchten, und fanden ein unerwartetes Ergebnis. InGaAs-Nanodrähte haben sich selbst zu einer ungewöhnlichen Struktur geformt, bei der der Kern aus einem Material, Indiumarsenid, und die äußere Hülle aus einem anderen, InGaAs, besteht. Gleichzeitig kann die Struktur von Nanodrähten über das Verhältnis von Indium und Gallium gesteuert werden, was es ermöglicht, die optischen und leitfähigen Eigenschaften von Nanodrähten einzustellen.

Viele Labore arbeiten an der Entwicklung einer solchen Technologie für Komposit-Nanodrähte, und bisher galt die Herstellung von winzigen Drähten in einem „Geflecht“ aus einem anderen Material als ein komplexer Prozess, der eine spezielle Herangehensweise erfordert. Das Züchten von Komposit-Nanodrähten auf einem Graphen-Substrat ist eine große Errungenschaft. Graphen selbst hat viele Vorteile gegenüber Silizium. Graphen ist also flexibel und leitet Strom gut, außerdem kann der Rohstoff für Graphen (Kohlenstoff) direkt aus der Luft entnommen werden. Derzeit entfallen etwa 80 % der Kosten einer Solarzelle auf die Kosten des Siliziumsubstrats. Wenn es gelingt, eine Massenproduktion von Graphen aufzubauen, erwartet uns eine starke Reduzierung der Kosten für Elektronik und Solarenergie.

Weitere interessante Neuigkeiten:

▪ Make-up und Popkultur machten den Menschen Angst vor Clowns

▪ essbare Baumwolle

▪ NCP694 - 1 A LDO-Regler von ONSemi

▪ Schneckenflügel

▪ Kamera ohne Objektiv

News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik

 

Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek:

▪ Site-Bereich Uhren, Timer, Relais, Lastschalter. Artikelauswahl

▪ Artikel von Stanislav Jerzy Lec. Berühmte Aphorismen

▪ Artikel Warum bauten die Briten im 19. Jahrhundert eine Hecke quer durch Indien? Ausführliche Antwort

▪ Artikel Gurkengras. Legenden, Kultivierung, Anwendungsmethoden

▪ Artikel Noise Probe Generator. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

▪ Artikel Spannungswandler, 6/2 Volt. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

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