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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer des Asphaltverteilers. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Fahrer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einer ärztlichen Kommission als für diese Tätigkeit geeignet anerkannt wurden und über einen Befähigungsnachweis für die Berechtigung zur Tätigkeit als Asphaltverteilerfahrer verfügen, dürfen selbstständig als Asphaltverteilerfahrer arbeiten. 1.2. Der eingestellte Fahrer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für Arbeiten unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden. Vor Arbeitsbeginn direkt am Arbeitsplatz muss sich der Fahrer einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen. Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.3. Der Asphaltverteilerfahrer muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz für 2-15 Schichten (je nach Dienstzeit, Erfahrung und Art der Arbeit) ein Praktikum unter Anleitung eines erfahrenen, qualifizierten Asphaltverteilerfahrers absolvieren durch Auftrag (Anweisung) für das Unternehmen ernannt. 1.4. Der Asphaltverteilerbetreiber muss sich einer wiederholten Einweisung in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes unterziehen:
1.5. Der Betreiber des Asphaltverteilers muss die Bedienungsanleitung des Asphaltverteilers lesen. 1.6. Der Fahrer darf nur den ihm im Auftrag des Unternehmens zugewiesenen Asphaltverteiler bedienen und technisch warten. Es ist verboten, mit der Arbeit an einer ungesicherten oder einem anderen Fahrer zugewiesenen Maschine zu beginnen. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Betreiber des Asphaltverteilers:
2.2. Vor dem Verlassen der Linie muss der Fahrer über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs verfügen – einen Asphaltverteiler, einen Frachtbrief – und sich außerdem mit den Bedingungen und der Art der bevorstehenden Arbeiten vertraut machen. 2.3. Das Befüllen des Asphaltverteilers mit Kraftstoff sollte nur bei abgestelltem Motor und ausgeschalteten Brennern erfolgen, wobei die Maschine so installiert werden muss, dass der Schalldämpfer nicht auf den Kraftstofftank gerichtet ist. 2.4. Es ist nicht erlaubt, den Tank ohne Filter am Ende des Metallfüllschlauchs und in der Aufnahmeleitung und bei Selbstbefüllung - im Hals zu befüllen. Filtersiebe sollten vor jeder Überschwemmung überprüft und bei Verschmutzung gereinigt werden. 2.5. Es ist verboten, heißes Bindemittel in den Tank zu gießen, wenn sich darin Wasser, Lösungsmittel usw. befinden, sowie das Bindemittel darin zu verdünnen. 2.6. Beim Befüllen des Tanks muss der Fahrer die Füllstandsanzeige überwachen und die Bindemittelzufuhr rechtzeitig stoppen. Eine Überfüllung des Tanks um mehr als 3/4 des Fassungsvermögens und ein Auslaufen des Bindemittels durch das Überlaufrohr ist nicht zulässig. 2.7. Um Verbrennungen zu vermeiden, ziehen Sie die Ansaughülse beim Pumpen von viskosen Substanzen mit hoher Temperatur nur mit Handschuhen fest und lösen Sie sie. 2.8. Es ist verboten, den Asphaltverteilertank mit Eimern, Eimern und anderen Behältern zu füllen. Schalten Sie nach dem Befüllen des Tanks die Pumpe aus und schließen Sie das Absperrventil. 2.9. Es ist verboten, viskose Stoffe im Tank des Asphaltverteilers zu erhitzen, wenn sein Füllstand über den Feuerrohren weniger als 20 cm beträgt, und auch wenn der Tank vollständig gefüllt ist und beim Erhitzen kein freies Volumen für die Ausdehnung des Bindemittels vorhanden ist. 2.10. Der Kraftstofftank für den Betrieb der Einspritzdüsen darf nicht mit Benzin anstelle von Kerosin gefüllt werden, da die Brenner der Heizungsanlage nur für dessen Verwendung ausgelegt sind. 2.11. Vor dem Zünden der Düse muss der Betreiber des Asphaltverteilers die Zuverlässigkeit der Verbindung der Kraftstoffleitung, die Funktionsfähigkeit der Kraftstoffversorgung, den Druck im Kraftstofftank sowie das Fehlen von Bitumentropfen und -lecks überprüfen. 2.12. Das Anzünden der Düse ist nur mit Hilfe einer Taschenlampe (Feuerzeug) mit einem 1-5 m langen Griff erforderlich, während das Anzünden und Einstellen der Düsen auf der Seite erfolgen sollte. Der Kraftstoff muss zunächst in einem schwachen Strahl zugeführt werden, wobei die Zufuhr allmählich auf den Normalwert erhöht wird. 2.13. Um eine Überhitzung des Bitumens zu verhindern, muss der Fahrer den normalen Betrieb der Brenner und die Temperatur des Bindemittels überwachen und verhindern, dass Kerosinstrahlen in die Flammrohre gelangen. 2.14. Es ist verboten, die in Betrieb befindliche Heizanlage unbeaufsichtigt zu lassen und während des Brennerbetriebs Brennstoff in den Brennstofftank zu füllen. 2.15. Vor Beginn der Bewegung und vor dem Anhalten muss der Fahrer ein akustisches Warnsignal abgeben. 2.16. Beim Fahren auf der Straße sollten Sie eine extreme Position einnehmen. Das Wechseln der Gänge beim Auf- und Abfahren sowie beim Befahren einer Brücke oder eines Bahnübergangs ist nicht gestattet. 2.17. Das Überqueren von Bahngleisen ist nur an bestehenden Kreuzungen gestattet. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Bevor viskoses Material austritt, müssen die Düsen gelöscht und die Ventile der Kraftstoffversorgungsleitung geschlossen werden. 3.2. Beim Verschütten von Bitumen ist es Unbefugten untersagt, sich näher als 10 m an den Verteilerrohren des Asphaltverteilers aufzuhalten. 3.3. Es ist verboten, die Verteilerrohre nach dem Verschütten des Bindemittels vor dem Umschalten auf Zirkulation anzuheben. 3.4. Dem Fahrer ist untersagt:
4. Sicherheitsanforderungen bei Wartung und Reparatur des Asphaltverteilers 4.1. Die Wartung und Reparatur von Asphaltverteilern ist Personen gestattet, die über die entsprechende Qualifikation verfügen, mit der Ausrüstung, den Anforderungen von Pässen und Anweisungen für deren Betrieb sowie den Anforderungen des Arbeitsschutzes bei der Ausführung der Arbeiten vertraut sind. 4.2. Wartungs- und Reparaturarbeiten an Maschinen und Geräten sollten nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen durchgeführt werden, die die Stabilität der Maschine, eine gute Beleuchtung und einen bequemen Zugang zu allen Komponenten und Teilen gewährleisten. 4.3. Der Asphaltverteiler, der zur Wartung oder Reparatur geschickt wird, muss von Schmutz und Staub gereinigt werden und sein Tank ist mit mehreren Eimern Lösungsmittel (Kerosin, Dieselkraftstoff) gefüllt. Danach ist es notwendig, 3-5 Minuten lang zu zirkulieren, dann das Absperrventil des Tanks zu schließen und das Lösungsmittel bis zum nächsten Arbeitstag darin zu belassen. 4.4. Bei Reparaturen außerhalb des Revisionsgrabens, der Überführung oder des Aufzugs müssen den Reparaturpersonen Liegestühle (Bockbetten) zur Verfügung gestellt werden. Es ist verboten, ohne Liegestühle (Bettzeug) auf dem Boden (Boden) zu arbeiten. 4.5. Es ist verboten, Maschinen mit abgenommenen Rädern zu reparieren und zu warten, die nur an Wagenhebern oder anderen Hebevorrichtungen aufgehängt sind. Ständer zum Aufhängen (Tragus, Schlafkäfige) müssen stabil sein. 4.6. Um Verbrennungen (Erfrierungen) durch heißen Dampf und Wasser (Frostschutzmittel) bei Überhitzung des Motors zu vermeiden, muss der Kühlerdeckel mit Handschuhen auf der Luvseite stehend abgenommen werden. 4.7. Die Wartung und Reparatur von Asphaltverteilern bei laufendem Motor ist verboten, mit Ausnahme der Motoreinstellung und Bremsprüfung. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Bremsen nur an speziell dafür vorgesehenen Stellen. 4.8. Vor Beginn der Wartung und Reparatur des Asphaltverteilers ist es notwendig, den Motor abzustellen, den Asphaltverteiler auf die Handbremsen zu stellen, während sich der Schalthebel in der Neutralstellung befinden muss. Um eine willkürliche Bewegung des Asphaltverteilers auszuschließen, sind Anschläge unter den Rädern anzubringen. 4.9. Während der Inspektion muss der Asphaltverteilertank gekühlt werden, der Aufenthalt darin ist bei Bedarf (ein Arbeiter mit Gasmaske GP-5) mit einem Sicherheitsgurt mit Sicherungsseil, dessen freies Ende mindestens festgehalten werden muss, erlaubt zwei Arbeiter, die außerhalb des Tanks sind. 4.10. Es ist nicht gestattet, die versiegelten Ventile, Geräte und Komponenten des Asphaltverteilers vor Ablauf der Garantiezeit zu verstellen. 4.11. Gebrauchte Elektrowerkzeuge mit einer Spannung bis 24 V und Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein, ihren Zweck erfüllen und die Arbeitssicherheit gewährleisten. 4.12. Beim Heben von Teilen und Baugruppen sollten nur Hebevorrichtungen und Hebevorrichtungen mit entsprechender Tragfähigkeit verwendet werden. 4.13. Arbeiten mit Funkenbildung und hohen Temperaturen (Schweißen, Löten) sollten grundsätzlich außerhalb der Maschine durchgeführt werden, es sei denn, das zu reparierende Teil lässt sich nicht ausbauen. 4.14. Nach Abschluss der Wartungs- und Reparaturarbeiten sollte der Asphaltverteiler im Leerlauf und unter Last getestet und erst dann in Betrieb genommen werden. 5. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 5.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Fahrer die restlichen viskosen Materialien in spezielle Behälter ablassen, die Arbeitsteile reinigen, den Asphaltverteiler an der vorgesehenen Stelle aufstellen, Anschläge (Schuhe) unter die Räder legen, den Asphaltverteiler inspizieren und dem Vorarbeiter Bericht erstatten (Vorarbeiter) über seinen Zustand. 5.2. Überprüfen Sie den Zustand der Arbeitskleidung und der Schuhe. Wenn diese verschmutzt sind, ersetzen Sie sie oder schicken Sie sie zum Waschen. 5.3. Wenn bei der Arbeit individuelle Hautschutzmittel verwendet wurden (Selissky-Salbe, HIOT-6-Paste), ist es notwendig, die Hände mit warmem Wasser zu waschen, zu duschen und die Kleidung zu wechseln. 6. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 6.1. Wenn im Motor oder Fahrwerk des Asphaltverteilers verdächtige Geräusche, Knistern, Knirschen und andere ungewöhnliche Phänomene auftreten, stellen Sie die Arbeit ein und ergreifen Sie Maßnahmen zur Behebung der Störung. 6.2. Um Verbrennungen durch heißes Bindemittel zu vermeiden, das aus dem Überlaufrohr austreten könnte, darf der Asphaltverteiler nicht gewartet oder repariert werden, während der Tank gefüllt wird. 6.3. Im Falle einer Entzündung von brennbarem oder bituminösem Material ist es notwendig, den Motor abzustellen, die Kraftstoffzufuhr zu unterbrechen und dann Maßnahmen zu ergreifen, um das Material zu löschen. Entzündete Kraftstoffe oder bituminöse Materialien sollten mit Schaumfeuerlöschern, Sand, Erde gelöscht werden. 6.4. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, müssen Sie die Feuerwehr per Telefon, Funk oder über andere Kommunikationsmittel verständigen. 6.5. Bei Verbrennungen, Verletzungen und anderen Unfällen muss der Fahrer dem Opfer mit einem Erste-Hilfe-Kasten Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls einen Krankenwagen rufen. 7. Zusätzliche Anforderungen 7.1. Die Geschwindigkeit des Asphaltverteilers auf Straßen ohne Ladung beträgt bis zu 85 km/h. Die Geschwindigkeit des Asphaltverteilers auf beladenen Straßen beträgt 60 km/h. Die Arbeitsgeschwindigkeit des Asphaltverteilers - während des Ausschüttens - beträgt 3,5-4,6 km/h. 7.2. Jeder Asphaltverteiler muss mit zwei Feuerlöschern (Pulver und Kohlendioxid) sowie einer Metallschaufel zum Löschen von Sand ausgestattet sein, die sich in einer Metallbox befinden muss, die vor Ort in der Nähe des Tanks befestigt ist. 7.3. Auf dem Asphaltverteiler hinter dem Tank sind die Aufschrift: „Achtung! Heißes Bitumen“ und das Schild 1.39 – „Andere Gefahr“ (Notfall-Gefahrenbereich) angebracht. 7.4. Feuerlöscher müssen außerhalb des Fahrerhauses so angebracht werden, dass eine sichere Befestigung und bei Bedarf ein schnelles Entfernen gewährleistet ist. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Asphaltmaschinist. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Bogenrotationen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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