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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Asphaltfertigerbetreiber. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über eine Berechtigung zum Führen eines Asphaltfertigers verfügen und von einer Ärztekommission für diese Arbeit als geeignet anerkannt sind, dürfen Arbeiten an Asphaltfertigern durchführen.

1.2. Der eingestellte Fahrer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden zur Erstversorgung von Opfern unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden Unterschrift. Verhaltensregeln bei einem Unfall.

Vor Arbeitsbeginn direkt am Arbeitsplatz muss sich der Fahrer einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen.

Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.3. Der Asphaltfertigerfahrer muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen, qualifizierten Asphaltfertigerfahrers absolvieren, der auf Anordnung ernannt wird ( Anleitung) für das Unternehmen.

1.4. Der Asphaltfertigerbetreiber muss sich einer wiederholten Unterweisung in die Regeln und Methoden des sicheren Arbeitens und des Arbeitsschutzes unterziehen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.5. Der Asphaltfertiger muss in Overalls und Spezialschuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, Lederstiefel, kombinierte Fäustlinge, eine Signalweste.

Overalls und Sicherheitsschuhe, die der Fahrer erhält, müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe entsprechen.

1.6. Der Fertiger muss mit einer Überdachung, um eine übermäßige Sonneneinstrahlung des Bedieners zu verhindern, und einem Signal ausgestattet sein.

1.7. Werkzeuge und Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

1.8. Es ist dem Fahrer verboten, in betrunkenem Zustand zu arbeiten.

1.9. Bei Unfällen muss der Fahrer in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten und im Notfall einen Krankenwagen zu rufen.

Der Asphaltfertiger muss aus eigener Kraft über spezielle Rampen oder Stangen, die in der Nähe des Hecks des Anhängers angebracht sind, auf den Anhänger fahren. Die Lattenroste müssen stabil und sicher befestigt sein und auf einer stabilen Unterlage in einem Winkel von 15° flach am Anhänger anliegen.

1.10. Der Fertiger sollte unter Beachtung der Brandschutzvorschriften tagsüber betankt werden.

Die Bewegung und der Betrieb des Fertigers in der Nähe von Stromleitungen sollten unter der direkten Aufsicht eines Ingenieurs erfolgen.

1.11. Die Bewegung eines Asphaltfertigers über die Brücke ist zulässig, wenn der technische Zustand und die Tragfähigkeit der Brücke eine Überquerung zulassen.

1.12. Bei der Annäherung an die Kreuzung sowie beim Anfahren nach dem Anhalten davor muss der Triebfahrzeugführer darauf achten, dass sich der Zug (Lokomotive, Draisine) nicht nähert, und sich an der Position der Schranke, Licht- und Tonalarmen sowie Verkehrsschildern orientieren und Straßenmarkierungen sowie Anweisungen und Signale für den Fahrdienstleiter.

1.13. Beim Überqueren von Bahngleisen oder an Hängen nicht schalten oder Kupplungen auskuppeln.

1.14. Wenn an der Kreuzung keine Schranken und Lichtsignale vorhanden sind, sollten Sie sich vor der Einfahrt vergewissern, dass sich der Zug nicht der Kreuzung nähert (bei der Annäherung müssen Sie 10 m vor der nächsten Schiene anhalten).

1.15. Steuerplattform und Fertigerarme müssen sauber und trocken sein.

1.16. Es ist verboten, dass sich Unbefugte, mit Ausnahme des Fahrers, auf der Kontrollplattform aufhalten und diese mit Inventar und Fremdkörpern überladen.

1.17. Betreiber von Asphaltfertigern müssen folgende Brandschutzmaßnahmen durchführen:

  • Rauchen Sie nicht und verwenden Sie kein offenes Feuer in der Nähe von Kraftstoffdepots und Tankstellen.
  • lassen Sie keine öligen Lappen auf dem Motor;
  • Reinigungsmittel sollten in speziellen Metallboxen mit dicht schließendem Deckel aufbewahrt werden;
  • Verschließen Sie die Hälse der Kraftstofftanks mit Metallstopfen.

1.18. Verwenden Sie kein Ethylbenzin als Lösungsmittel zum Waschen von Teilen, zum Reinigen von Kleidung, für Beleuchtung und für andere Zwecke.

Das Tragen von Schutzkleidung, die bei der Arbeit mit Ethylbenzin verwendet wurde, ist beim Betreten des Speise- oder Speisesaals nicht gestattet.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Asphaltfertiger einen Overall, Sicherheitsschuhe und eine Signalweste anziehen, den Zustand der Maschine prüfen und festgestellte Mängel beseitigen. Wenn es nicht möglich ist, die Störung selbst zu beheben, ist es notwendig, dies dem Mechaniker zu melden.

2.2. Vor Arbeitsbeginn muss sich der Asphaltfertigerbetreiber mit dem Arbeitsumfang, der Technik des Arbeitsablaufs und den Besonderheiten der Baustelle, auf der er arbeiten wird, vertraut machen sowie sicherstellen, dass der Zaun in gutem Zustand ist und vorhanden ist Warnsignale.

2.3. Der Bediener des Asphaltfertigers muss den Helfer und die Asphaltbetonarbeiter durch ein Tonsignal oder eine Stimme darauf hinweisen, dass die Arbeitsteile der Maschine passieren dürfen.

2.4. Es ist verboten, die Steuerplattform mit Fremdkörpern zu überladen und sich während des Betriebs des Asphaltfertigers von Fremden darauf aufzuhalten.

2.5. Vor dem Starten des Motors muss der Schmierölstand im Kurbelgehäuse überprüft und mit Kraftstoff und Wasser gefüllt werden. Der Fertiger muss gebremst, der Kupplungshebel ausgekuppelt und der Schalthebel in Neutralstellung sein.

2.6. Starten Sie keinen überhitzten Motor, um einen Rückschlag zu vermeiden.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Während der Fertiger in Bewegung ist, dürfen Sie nicht auf dem Rahmen sitzen oder stehen, nicht aussteigen oder auf die Maschine steigen, bis sie vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.2. Beim Einsatz eines Heizestrichs darf die Düse nur mit einem Brenner mit mindestens 1,5 m langem Griff gezündet werden und darf nicht das Heizgehäuse über dem Estrich berühren.

3.3. Es ist verboten, sich während des Betriebs der Düse der Kammer zu nähern.

3.4. Es ist verboten, die Mechanismen und Komponenten des Asphaltfertigers von anhaftendem Asphaltgemisch zu reinigen, bis der Motor vollständig abgestellt ist.

3.5. Beim Beladen des Bunkers mit heißem Mischgut ist der Aufenthalt in der Nähe der Bunkerseitenwände verboten.

3.6. Beim Einbau des Asphaltmischgutes mit zwei Asphaltfertigern muss der Abstand zwischen ihnen mindestens 10 m, zwischen Asphaltfertiger und Straßenwalze mindestens 3 m betragen.

3.7. Wenn es notwendig ist, den Fertiger tagsüber auf der Straße anzuhalten, sollte er durch einen Absperrzaun mit der Anbringung der erforderlichen Verkehrszeichen geschützt werden. Vor Einbruch der Dunkelheit muss der Asphaltfertiger in jedem Fall aus der Fahrbahnbegrenzung entfernt werden.

4. Sicherheitsanforderungen für die Wartung und Reparatur des Asphaltfertigers

4.1. Es ist verboten, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Fertiger bei laufendem Motor durchzuführen, außer in den dafür vorgesehenen Fällen.

4.2. Ein zur Wartung und Reparatur gelieferter Asphaltfertiger sollte zunächst von Schmutz und Staub befreit werden.

4.3. Bei der Wartung des Asphaltfertigers müssen Maßnahmen gegen seine willkürliche Bewegung ergriffen werden, wofür es erforderlich ist, Beläge (Schuhe) unter die Schienen (Räder) zu legen und die mechanischen Steuerungen auszuschalten.

4.4. Der Wasserstand im Kühler sollte bei niedriger Motordrehzahl überprüft werden. Öffnen Sie den Kühlerdeckel eines überhitzten Motors nicht ohne Handschuhe und beugen Sie sich nicht über den Einfüllstutzen.

4.5. Hebezeuge und Werkzeuge, die bei der Wartung und Reparatur des Asphaltfertigers verwendet werden, müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Art der durchgeführten Arbeiten entsprechen. Es ist verboten, fehlerhafte Hebezeuge, Werkzeuge und Geräte zu verwenden.

4.6. Bei der Demontage und dem Zusammenklappen von Bauteilen und Baugruppen ist der Einsatz spezieller Abzieher und Schlüssel erforderlich. Schwer zu entfernende Muttern müssen zunächst mit Kerosin befeuchtet und dann mit einem Schraubenschlüssel abgeschraubt werden. Das Lösen der Muttern mit Meißel und Hammer ist verboten.

4.7. Bei der Montage und Demontage müssen Maßnahmen gegen herabfallende Teile, Baugruppen und Werkzeuge getroffen werden.

Während einer Pause und nach Arbeitsende dürfen Teile und Baugruppen nicht in hängendem Zustand belassen werden.

4.8. Beim Zusammenklappen der Einheiten und Baugruppen der Maschine muss die Konvergenz der Löcher in den verbundenen Teilen mit Widerhaken oder Montagehaken überprüft werden. Es ist verboten, die Konvergenz der Löcher mit den Fingern zu überprüfen.

4.9. Beim Arbeiten mit einem Elektroschweißgerät ist das Tragen einer Schutzbrille und Handschuhe erforderlich.

4.10. Alle Reparaturarbeiten in der Nacht sollten bei ausreichender künstlicher Beleuchtung sowie unter Verwendung tragbarer elektrischer Lampen mit einer Spannung von nicht mehr als 24 V durchgeführt werden.

5. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Fahrer die Maschine aufstellen, den Motor abstellen, die Kupplung ausschalten, die Kraftstoffzufuhr unterbrechen, den Fertiger abbremsen und die Startvorrichtungen entfernen.

5.2. Der Fahrer muss den Mechaniker über alle bei der Inspektion und beim Betrieb des Asphaltfertigers festgestellten Störungen informieren.

5.3. Der Mechanismus des Fertigers muss gemäß den Anweisungen geschmiert werden, das Werkzeug und das Reinigungsmaterial müssen in speziellen Kisten entnommen werden.

5.4. Am Ende der Arbeiten muss der Asphaltfertiger den Overall ausziehen, ihn von Staub, Bitumen und anderem Schmutz reinigen und an dem dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort ablegen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

6. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

6.1. Unterbrechen Sie die Arbeit, wenn Sie verdächtige Geräusche, Knistern, Schleifen oder andere ungewöhnliche Phänomene am Motor oder Fahrwerk des Fertigers bemerken und ergreifen Sie Maßnahmen zur Behebung der Störung.

6.2. Wird ein Leck an Tanks, Kraftstoff- und Ölleitungen festgestellt, sollte dieses umgehend beseitigt werden. Verschüttete Flüssigkeiten trocken wischen.

6.3. Bei der Übergabe des Fertigers an einen Schichtarbeiter oder Mechaniker ist es notwendig, ihn über alle festgestellten Störungen zu informieren.

6.4. Im Brandfall Personen sofort in sichere Entfernung bringen und Löschmaßnahmen ergreifen.

6.5. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, müssen Sie die nächstgelegene Feuerwehr rufen.

6.6. Der Fahrer muss in der Lage sein, bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten.

6.7. Wenn es nicht möglich ist, die Autobahn vor Einbruch der Dunkelheit zu verlassen, wird der Fertiger am Straßenrand angehalten und im Abstand von 20 m ein Absperrzaun mit vier roten Lichtern installiert.

7. Zusätzliche Anforderungen

7.1. Bei Reparaturarbeiten auf Autobahnen ohne Verkehrsbehinderung sollten Sie mit einer Signalweste arbeiten.

 Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz:

▪ Trockner. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Be- und Entladen sowie Einlagern von Waren. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

▪ Verschrottung von Wagen aus dem Inventar ausgeschlossen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz.

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