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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer der Straßenwalze. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zum Führen einer Straßenwalze ist es Personen berechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen einer Straßenwalze verfügen und von einer Ärztekommission als für diese Tätigkeit geeignet anerkannt sind. 1.2. Der eingestellte Fahrer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden zur Erstversorgung von Opfern unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden Unterschrift. Verhaltensregeln bei einem Unfall. Vor Arbeitsbeginn direkt am Arbeitsplatz muss sich der Fahrer einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen. Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.3. Der Straßenwalzenfahrer muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Straßenwalzenfahrers absolvieren, der auf Anordnung ernannt wird ( Anleitung) für das Unternehmen. 1.4. Der Bediener der Straßenwalze muss eine wiederholte Einweisung in die Regeln und Methoden des sicheren Arbeitens und des Arbeitsschutzes bestehen:
1.5. Der Fahrer der Straßenwalze muss in Overalls und Spezialschuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, Lederstiefel, kombinierte Fäustlinge und eine Signalweste. 1.6. Die Straßenwalze muss mit einer Kabine oder Markise ausgestattet sein, um eine übermäßige Sonneneinstrahlung des Fahrers zu verhindern. 1.7. Es ist dem Fahrer verboten, in betrunkenem Zustand zu arbeiten. 1.8. Die Straßenwalze muss mit einem Verbandskasten ausgestattet sein. 1.9. Bei Unfällen muss der Fahrer in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten und im Notfall einen Krankenwagen zu rufen. 1.10. Der Betreiber der Eisbahn darf nur an der ihm zugewiesenen Maschine mit der Arbeit beginnen. Es ist verboten, ohne Auftrag (Anweisung) an losen oder anderen Fahrern zugewiesenen Maschinen zu arbeiten. 1.11. Während des Transports einer selbstfahrenden Walze auf einem Anhänger ist es dem Fahrer verboten, sich in der Kabine der Walze und auf der Plattform des Anhängers aufzuhalten. 1.12. Um eine willkürliche Bewegung der Walze entlang der Plattform zu verhindern, muss diese mit Metalldrehungen und Holzanschlägen sicher befestigt werden. 1.13. Bevor Sie Brücken betreten, müssen Sie zunächst die Tragfähigkeit der Brücke (gemäß Verkehrszeichen) prüfen und sicherstellen, dass ihr Zustand eine sichere Durchfahrt gewährleistet. 1.14. Das Überqueren der Bahngleise ist nur auf festem Boden und an speziell für die Überquerung vorgesehenen Stellen unter Beachtung der Warnschilder und Signale gestattet. 1.15. An der Kreuzung von Bahngleisen und an Steigungen ist das Schalten und Auskuppeln verboten. 1.16. Es wird empfohlen, die Walzen nur tagsüber mit Kraftstoff zu befüllen. Wenn abends oder nachts getankt werden muss, muss für ausreichend elektrische Beleuchtung gesorgt werden. 1.17. Der Eisbahnbetreiber muss folgende Brandschutzmaßnahmen durchführen:
2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Beginn der Arbeiten muss der Fahrer einen Overall und Sicherheitsschuhe anziehen, den Zustand der Motorrolle überprüfen und die festgestellten Mängel beseitigen, einschließlich der Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Motors in verschiedenen Modi, der Funktionsfähigkeit rotierender und beweglicher Teile und Schutzvorrichtungen Stellen Sie sicher, dass Kraftstoff, Öl im Getriebe und in den Lagern, Wasser im Kühlsystem, die Funktionsfähigkeit der elektrischen Ausrüstung der Eisbahn und der Bremsen sowie die Funktion des Tonsignals vorhanden sind. 2.2. Werden Störungen festgestellt, die der Fahrer nicht selbst beheben kann, sollte der Mechaniker informiert werden. Es ist verboten, mit Arbeiten an einer defekten Walze zu beginnen. 2.3. Die Inspektion einer Eisbahn, die im Mehrschichtbetrieb betrieben wird, sollte gemeinsam mit dem Fahrer durchgeführt werden, der die Schicht bestanden hat. 2.4. Sie können den Kraftstoffstand im Kraftstofftank nur mit einem Messlineal überprüfen. Beim Betanken der Motorwalze ist es verboten, eine offene Flamme in den Kraftstofftank zu bringen oder zu rauchen. 2.5. Vor dem Starten des Motors muss der Schmierölstand im Kurbelgehäuse überprüft und mit Kraftstoff und Wasser gefüllt werden. Die Walze muss angehalten, der Kupplungshebel ausgekuppelt und der Schalthebel in Neutralstellung sein. 2.6. Es ist verboten, den Motor zu starten, wenn im Stromversorgungssystem Kraftstoff austritt. Ein erkanntes Leck in den Elementen des Kraftstoffleitungssystems sollte sofort behoben werden. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Vor Beginn der Bewegung einer selbstfahrenden Walze muss der Fahrer ein akustisches Signal geben. Während der Bewegung ist das Besteigen und Verlassen der Eisbahn verboten. 3.2. Wenn zwei oder mehr selbstfahrende Walzen hintereinander zusammenarbeiten, muss zwischen ihnen ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden. 3.3. Bei Bergabfahrten unbedingt den ersten Gang einlegen; Es ist verboten, beim Bergab- oder Bergabfahren den Gang zu wechseln. 3.4. Dem Fahrer einer selbstfahrenden Eisbahn ist es während der Arbeit untersagt, die Kontrolle über die Eisbahn auf eine andere Person zu übertragen sowie Personen auf der Kontrollplattform zu befördern, mit Ausnahme von Personen, die sich in einer praktischen Ausbildung befinden. 3.5. Der Fahrer muss sicherstellen, dass sich während des Betriebs der Eisbahn keine Personen in der Nähe der Rollen und im Bewegungsweg aufhalten. 3.6. Walzen, die zur Verdichtung von Asphaltbetondecken eingesetzt werden, müssen mit einer Vorrichtung zur Schmierung der Walzen ausgestattet sein. Schmieren Sie die Rollen nicht von Hand. 3.7. Insbesondere bei Arbeiten am Hang darf der Fahrer keine scharfen Drehungen der Walze zulassen, da dies zum Abrutschen oder Umkippen der Walze führen kann. 3.8. Der Eisbahnfahrer darf die Eisbahn während der Arbeit nicht verlassen, er muss die Instrumentenanzeigen, den normalen Betrieb des Motors und die korrekte Funktion der Steuermechanismen sorgfältig überwachen. 3.9. Bei Arbeiten an Böschungen mit einer Höhe von mehr als 1,5 m muss der Abstand von der nächstgelegenen Walze zur Planumskante mindestens 1 m betragen. 3.10. Beim Betrieb von Walzen mit hydraulischer Steuerung ist es erforderlich:
3.11. Die selbstfahrende Walze darf bei laufendem Motor nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Muss der Fahrer wegfahren, muss er den Motor abstellen und das Auto zuverlässig abbremsen. 3.12. Während der Fahrt auf der Straße muss der Eisbahnfahrer die Anforderungen der „Straßenverkehrsordnung der Ukraine“, dieser Anweisung, einhalten und alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um Notsituationen zu verhindern und zu beseitigen. 4. Sicherheitsanforderungen für die Wartung und Reparatur von Eisbahnen 4.1. Während der Reparatur- und Wartungszeit müssen selbstfahrende Walzen auf ebenen Flächen installiert werden, die von Fremdkörpern befreit sind. 4.2. Um eine willkürliche Bewegung der Walze während der Reparatur zu verhindern, müssen unter den Walzen spezielle Anschläge angebracht werden. 4.3. Die Wartung und Reparatur der Walze bei laufendem Motor ist verboten, außer beim Einstellen des Motors und beim Testen der Bremsen. 4.4. Bei der Demontage und dem Zusammenklappen von Bauteilen und Baugruppen ist der Einsatz spezieller Abzieher und Schlüssel erforderlich. Schwer zu entfernende Muttern müssen zunächst mit Kerosin befeuchtet und dann mit einem Schraubenschlüssel abgeschraubt werden. Das Lösen der Muttern mit Meißel und Hammer ist verboten. 4.5. Das bei der Wartung und Reparatur von Straßenwalzen verwendete Werkzeug muss gebrauchsfähig sein. 4.6. Beim Arbeiten mit einem elektrischen Gasschweißgerät ist das Tragen von Schutzbrille und Handschuhen erforderlich. 4.7. Bei der Reparatur von Motorrollen dürfen nur gebrauchsfähige Hebezeuge und -geräte (Polykettenzüge, Hebezeuge, Wagenheber usw.) verwendet werden. Das Gewicht der zu hebenden Last darf die maximale Tragfähigkeit der verwendeten Geräte nicht überschreiten. 4.8. Alle Reparaturarbeiten in der Nacht müssen bei ausreichender künstlicher Beleuchtung sowie unter Verwendung von tragbaren Niederspannungs-Elektrolampen (24 V) durchgeführt werden. 4.9. Vor der Inbetriebnahme nach der Reparatur ist es notwendig:
5. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 5.1. Nach Beendigung der Arbeit muss der Eisbahnfahrer die Maschine auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abstellen, den Motor abstellen, die Kraftstoffzufuhr unterbrechen, die Startvorrichtungen entfernen, damit Unbefugte den Motor nicht starten können, die Kupplung ausschalten. Lassen Sie in der kalten Jahreszeit das Wasser aus dem Kühlsystem ab. 5.2. Die Eisbahn muss von Staub und Schmutz gereinigt, der Zustand ihrer Mechanismen überprüft und die bei der Inspektion festgestellten Mängel beseitigt werden. 5.3. Rollenmechanismen sollten geschmiert werden. 5.4. Der Fahrer hat den Mechaniker über alle bei der Inspektion oder dem Betrieb der Eisbahn festgestellten Störungen zu informieren und einen Eintrag im Schichtübernahme- und Übergabeprotokoll vorzunehmen. 5.5. Am Ende der Arbeit den Overall ausziehen, von Staub und anderem Schmutz befreien und an dem dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort aufbewahren. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen. 6. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 6.1. Wenn im Motor oder Fahrwerk der Eisbahn verdächtige Geräusche, Knistern, Knirschen und andere ungewöhnliche Phänomene auftreten, ist es notwendig, die Arbeiten einzustellen und Maßnahmen zur Behebung der Störung zu ergreifen. 6.2. Wenn Sie Brand- oder Rauchgeruch feststellen, müssen Sie die Arbeit einstellen. 6.3. Bei Undichtigkeiten an Tanks, Kraftstoff- und Ölleitungen sollte diese umgehend beseitigt werden. Verschüttete Flüssigkeiten trocken wischen. 6.4. Im Falle einer Kraftstoffentladung ist es notwendig, die Kraftstoffzufuhr zum Motor zu unterbrechen und anschließend Maßnahmen zu deren Löschung zu ergreifen. Geflammter Kraftstoff sollte mit Pulver- und Kohlendioxid-Feuerlöschern, Sand und Erde gelöscht werden. 6.5. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, müssen Sie die nächstgelegene Feuerwehr per Telefon, Funk oder anderen Kommunikationsmitteln verständigen. 7. Zusätzliche Anforderungen 7.1. Vervollständigen Sie die Straßenwalze mit einem Rückspiegel. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Torfarbeiter. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Drain-loading von viskosen Ölprodukten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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