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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer einer Oxidationsanlage zur Verarbeitung von Teer zu Bitumen. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Arbeit in Reaktoren verfügen und eine ärztliche Untersuchung bestanden haben, dürfen an Kompressor- und Nichtkompressoranlagen zur Oxidation von Teer arbeiten. 1.2. Der angeheuerte Fahrer für die Wartung der Oxidationsanlage zur Verarbeitung von Teer zu Bitumen muss sich einer Einführungsunterweisung in Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Methoden und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen; muss gegen Unterschrift mit den Arbeitsbedingungen, Regeln und Leistungen bei Arbeiten unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen sowie mit den Verhaltensregeln bei Unfällen vertraut gemacht werden. 1.3. Vor Arbeitsbeginn direkt am Arbeitsplatz muss sich der Fahrer einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen. Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.4. Der angestellte Fahrer in der Instandhaltung der Oxidationsanlage zur Verarbeitung von Teer zu Bitumen muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten absolvieren (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit). ) unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Bedieners für die Wartung der Oxidationsanlage, der im Auftrag (Anweisung) des Unternehmens benannt wird. 1.5. Eine erneute Einweisung in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes für einen Fahrer bei der Wartung einer Oxidationsanlage zur Verarbeitung von Teer zu Bitumen muss stattfinden:
1.6. Der Fahrer, der Kompressor- und Nichtkompressoranlagen wartet, muss sich regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. 1.7. Der Fahrer, der mit schwarzen, viskosen Materialien arbeitet, wird mit Spezialnahrung versorgt – Milch oder gleichwertige Nahrungsmittel, kohlensäurehaltiges Salzwasser. 1.8. Der Aufenthalt von Personen, die nicht mit der Teerverarbeitung in Zusammenhang stehen, ist im Reaktorbereich verboten. 1.9. Bei Wartungsarbeiten an der Oxidationsanlage zur Verarbeitung von Teer zu Bitumen muss der Betreiber der Oxidationsanlage in Overalls, Sicherheitsschuhen und persönlicher Schutzausrüstung gemäß den Model Industry Standards arbeiten: einen Baumwollanzug zum Schutz vor Bitumen mit Überzügen aus Filmmaterialien; kombinierte Fäustlinge. Bei Bedarf muss der Fahrer Folgendes verwenden: Universalfilter-Atemschutzgerät RU-60G; Industriefiltergasmaske GP-5 oder versiegelte Brille mit Gummihalbmaske - PO-3. Bei Kontakt mit heißen und kalten schwarzen viskosen Materialien muss der Bediener der Oxidationsanlage Gummihandschuhe tragen und HIOT-6-Paste verwenden, um die Hände vor Kontamination zu schützen. Overalls, Schuhe und persönliche Schutzausrüstung, die die Arbeitnehmer erhalten, müssen in gutem Zustand sein und der Körpergröße und -größe entsprechen. 1.10. Das Mitnehmen von Overalls, Spezialschuhen und persönlicher Schutzausrüstung außerhalb des Betriebes ist verboten. 1.11. Es ist verboten, Feuer in Oxidationsanlagen zu verwenden, sich ohne Overalls an Arbeitsplätzen aufzuhalten, das Gelände mit Ölprodukten zu verunreinigen, Durchgänge, Einfahrten und Arbeitsplätze zu blockieren, Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden, mit fehlerhaften Werkzeugen zu arbeiten und auch nicht an einem unbekannten Ort rauchen. 1.12. Auf dem Gelände der Anlage müssen Schilder angebracht sein („Verkehr verboten“, „Zutritt durch Unbefugte verboten“). 1.13. Heiße Oberflächen von Geräten und Rohrleitungen mit Armaturen im Freien an Stellen, an denen der Fahrer sie versehentlich berühren kann, müssen wärmeisoliert sein. Gleichzeitig ist die Verwendung von Schlackenwolle, Asbestkrümeln und anderen faserigen Materialien, die sich beim Eindringen von Teer selbst entzünden können, nicht zulässig. Die Temperatur an der Oberfläche der Isolierung darf 45 °C nicht überschreiten. Ist eine Wärmedämmung nicht möglich, muss die heiße Oberfläche umschlossen werden. 1.14. Hängen Sie keine Kleidung zum Trocknen auf und legen Sie keine Materialien auf heiße Oberflächen von Rohrleitungen und Apparaten. Trocknen Sie Kleidung in den dafür vorgesehenen Bereichen. 1.15. Der Fahrer muss sich darüber im Klaren sein, dass die elektrische Ausrüstung des Reaktors, der Kessel und der Speicher gemäß den Anforderungen der Regeln für den technischen Betrieb von Verbraucherelektroanlagen und der Regeln für den sicheren Betrieb von Verbraucherelektroanlagen explosionsgeschützt ausgeführt sein muss . 1.16. Bei Sichtweiten unter 100 m (Schneefall, Nebel, Nacht usw.) sollte künstliche Beleuchtung verwendet werden. Leuchten müssen mit Leitlichtreflektoren explosionsgeschützt ausgeführt sein. Bei tragbaren Lampen sollte eine Spannung von maximal 42 V in Schutzarmaturen verwendet werden. 1.17. Der Fahrer muss:
1.18. Für sicheres Arbeiten in Oxidationsanlagen muss der Fahrer wissen:
1.19. Die Anlage muss mit Telefon- und Alarmanlagen ausgestattet sein. 1.20. Die Bitumenschmelzkessel der Oxidationsanlage müssen mit einem Umwälzsystem ausgestattet sein, das das heftige Schäumen viskoser Stoffe reduziert. 1.21. Der Betreiber der Kompressoranlage muss Folgendes kennen: das Flussdiagramm, die Betriebsabläufe, den Ort der Kommunikation und der Rohrleitungsumschaltung, die Lagerorte für Schutzgeräte. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer einen Overall anziehen und das Oxidationsgerät mitnehmen. Überprüfen Sie Maschinen, Motoren, Dampfleitungshähne, Probenahmehähne, Kühlwasserleitungen, Instrumente und Alarme. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und den Zustand der Feuerlöscheinrichtungen und der Dampflöschleitung im Reaktor. Überprüfen Sie das Vorhandensein von Rohstoffen im Reaktor mit einem Füllstandsmesser, einem Regelventil. Messen Sie die Temperatur im Reaktor, stellen Sie sicher, dass sich kein Wasser im Reaktor befindet. Überprüfen Sie die Abwesenheit unbefugter Personen auf dem Gebiet der Oxidationsanlage. Sämtliche Montagefehler und Prozessabweichungen sind zu protokollieren und dem Vorarbeiter zu melden. 2.2. Bevor das Gerät in Betrieb genommen wird, ist es erforderlich, Pumpen, Kompressoren und andere am Gerät vorhandene Geräte einlaufen zu lassen (zu testen). 2.3. Alle reparierten Geräte und Einzelkomponenten der Anlage müssen vor der Inbetriebnahme einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. 2.4. Arbeitsplattformen der Anlage, Durchgänge, Triebe, Hebel, Ventile müssen sauber und trocken sein. Mit Bitumen kontaminierte Stellen sollten regelmäßig gereinigt und geschliffen werden. 2.5. Um die Hände vor der Aufnahme von Teer oder Bitumen zu schützen, muss der Betreiber der Oxidationsanlage diese 5-10 Minuten lang schmieren. Vor Arbeitsbeginn eine dünne Schicht HIOT-6-Paste oder Selissky-Salbe, Shapiro-Anti-Burn-Paste auftragen (Pasten und Salbe lassen sich leicht mit Wasser abwaschen). 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Bei der Wartung von Pumpen zur Förderung schwarzer viskoser Materialien sind folgende Regeln zu beachten:
Zur Beheizung von Rohrleitungen sollte Dampf- oder elektrische Induktionsheizung eingesetzt werden. Es ist verboten, offenes Feuer zu benutzen. 3.2. Der Anschluss von Dampfschläuchen muss zuverlässig sein, jeder Schlauch am Anschlusspunkt an die U-Boot-Leitung muss über ein Absperrventil verfügen. Vor dem Abziehen des Schlauches muss die Dampfzufuhr gestoppt werden. 3.3. Die Mündungen von Bitumenschmelzkesseln müssen mit einem Rost mit der Rastergröße 150x150 mm sowie dicht schließenden Metalldeckeln verschlossen werden. 3.4. Das Befüllen von Kesseln mit viskosen Stoffen ist nicht zu mehr als 3/4 des Fassungsvermögens zulässig, jedoch nicht über dem Auslegungsniveau. 3.5. Bei der Aufbereitung von Rohstoffen in Kesseln muss berücksichtigt werden, dass es durch die Anwesenheit von Wasser in den Rohstoffen zu Schaumbildung und Auswurf kommt, was zu Bränden und Verbrennungen führen kann. Um ein schnelles Schäumen viskoser Materialien zu vermeiden, sind Bitumenschmelzkessel mit einem Zirkulationssystem ausgestattet, das die Möglichkeit der Bildung von Stagnationszonen ausschließt und die Temperatur des Teers im Volumen ausgleicht. Der Temperaturunterschied in der unteren und oberen Teerschicht sollte 15-20°C nicht überschreiten. 3.6. Um Schaumbildung und Austritt von Ölprodukten zu verhindern, sollten die Entschäumer SKTN-1 (2-3 Tropfen pro 10 Tonnen Bitumen) und MKT-1 (4-6 Tropfen pro 10 Tonnen Bitumen oder Teer) verwendet werden. 3.7. Bevor der Oxidationsturm von der Kompressoreinheit mit Luft versorgt wird, müssen der Oxidationsturm, die Luftsammler und die Mutterlauge zunächst gespült werden, um Feuchtigkeit und Öl vollständig zu entfernen. 3.8. Der Fahrer darf keine Schwankungen des Drucks der in die Oxidationsanlage eintretenden Luft über 1,5-2,5 kg/cm2 zulassen. 3.9. Der Luftverbrauch zur Oxidation muss schrittweise erhöht werden. Zunächst werden nicht mehr als 80-120 Nm3/h zugeführt, mit der Oxidation des Teers erhöht sich die Luftzufuhr auf 250 Nm3/h und dann von 360 auf 400 Nm3/h. 3.10. Es ist verboten, der Säule durch die Mutterlauge Luft zuzuführen, während das Produkt aus der Säule abgepumpt wird. 3.11. Alle Stopfbuchs- und Flanschpumpenverbindungen von Rohrleitungen und Armaturen müssen dicht sein und dürfen keine Ölprodukte auslaufen lassen. 3.12. Um Bitumenemissionen oder Gerätebrüche zu vermeiden, darf kein Wasser in den Reaktor oder andere Geräte gelangen, die heißes Bitumen enthalten. 3.13. Um entzündete viskose Stoffe zu löschen, ist der Reaktor von außen mit einem Sammler zur Wasserdampfzufuhr ausgestattet. 3.14. Beim Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Bitumen ist es verboten:
3.15. Eine Oxidationsanlage ohne Kompressor muss über Mittel zur Steuerung der Temperatur, des Niveaus des Oxidationsprodukts und des Luftstroms verfügen. 3.16. Die Kompressor-Oxidationsanlage muss mit einer Reihe von Instrumenten ausgestattet sein, die die Messung und Registrierung von Folgendem ermöglichen:
3.17. Im Falle einer kontinuierlichen Oxidation muss die Oxidationsanlage zusätzlich zu den Instrumenten zur Durchführung des technologischen Prozesses mit einer Reihe von Instrumenten ausgestattet sein, die Folgendes gewährleisten müssen:
3.18. Um eine Selbstentzündung des Produkts im Reaktor zu verhindern, ist es nach 150–200 Betriebsstunden erforderlich, die Innenwände der Gasaustrittsleitungen des Reaktors, an denen sich Schlacken bilden, die die Selbstentzündung fördern, mechanisch oder durch Waschen zu reinigen . 3.19. Das Einschalten von Rohrleitungen mit heißem Bitumen und Teer sowie das Öffnen von Ventilen und Ventilen von Dampf- und Luftleitungen muss sorgfältig durchgeführt werden, indem das Handrad der Ventile oder Ventile schrittweise gedreht wird. In diesem Fall müssen Handschuhe verwendet werden. 3.20. Stellen Sie sich bei der Probenahme von Bitumen auf die Luvseite. Die Probenentnahme erfolgt in einem sauberen und trockenen Metallbehälter mit Deckel durch langsames Öffnen des Hahns. Es ist verboten, Bitumenproben ohne Handschuhe, geeigneten Overall und Schutzbrille oder Maske zu entnehmen. 3.21. Beim Betrieb der Oxidationsanlage müssen folgende grundlegende elektrische Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden:
3.22. Beim Einsatz von Öfen mit Flammrohren in Oxidationsanlagen sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Nach Beendigung der Arbeiten muss der Betreiber der Oxidationsanlage:
4.2. Während des Dauerbetriebs der Oxidationsanlage muss der Fahrer:
4.3. Ziehen Sie Ihren Overall aus und hängen Sie ihn an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf. 4.4. Gesicht und Hände mit warmem Seifenwasser waschen oder duschen und umziehen. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Die Einrichtung sollte über einen „Unfallreaktionsplan“ verfügen, der entsprechend befolgt werden sollte. 5.2. Der Betreiber der Oxidationsanlage muss sich unabhängig von der durchgeführten Arbeit der Notfallsituationen bewusst sein, die beim Erhitzen des Teers und bei seiner Verarbeitung zu Bitumen auftreten können. 5.3. Abweichung vom normalen Betrieb der Oxidationsanlage, die mit einer Verletzung der Dichtheit von Geräten und Rohrleitungen, einer starken Gasverschmutzung des Territoriums, einem Brandausbruch, einem Stromausfall, Wasser oder Dampf zum Löschen des Feuers einhergeht, Der Ausfall eines oder mehrerer Dispergierer, der Ausfall von Mechanismen oder Geräten, ohne die die Durchführung und Kontrolle eines bestimmten Oxidationsmodus nicht möglich ist, erfordern zwangsläufig die Meldung eines Notfalls. 5.4. Im Notfall ist es erforderlich, die Oxidationsanlage sofort vom Stromnetz zu trennen, die Luftzufuhr zum Reaktor zu unterbrechen und den Ofen abzuschalten. 5.5. Bei der Entzündung einer kleinen Menge Teer oder Bitumen muss der Brandherd mit Sand, Spezialpulvern, einem Kohlendioxid-Feuerlöscher, in dünnen Strahlen versprühtem Wasser und Dampf gelöscht werden. 5.6. Die Entzündung dieser großflächig verschütteten Produkte wird mit einem Vollstrahl oder starken Wasserstrahlen gelöscht. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst schnell zu löschen, sollten Sie sofort eine Sonderfeuerwehr rufen und die Personen aus dem Gefahrenbereich bringen. 5.7. Entzündet sich Teer oder Bitumen in den Tanks, muss tief in die Tanks Dampf zugeführt werden, wobei das Kondensat gezielt aus der Dampfleitung abgeführt wird. 5.8. Beim Verbrennen von Koksabfällen im oberen Kolonnenboden in Kompressoreinheiten ist Folgendes erforderlich:
Sollte die Verbrennung nach den getroffenen Maßnahmen nicht aufhören, muss das Ölprodukt aus der Kolonne abgepumpt werden. 5.9. Im Falle eines Brandes innerhalb der Kolonne aufgrund eines geringen Teergehalts in der Kolonne oder einer ungleichmäßigen Erwärmung ist Folgendes zu tun:
5.10. Bei Schaumbildung des Teers bei der Oxidation und Freisetzung von Ölprodukten durch das Explosionsventil und das Abgasrohr der Kolonne infolge intensiver Luftzufuhr zur Oxidation oder Wassereintritt in den Luftkanal ist Folgendes erforderlich:
5.11. Im Falle eines Austritts von Teer oder Bitumen auf dem Gelände während einer Pipeline-Explosion ist Folgendes zu tun:
5.12. Im Falle einer Explosion (Aktivierung eines Warnventils) in der Kolonne während des Verschließens und einer Oxidation infolge hoher Temperatur oder des Vorhandenseins einer explosionsfähigen Konzentration ist Folgendes zu tun:
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