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Arbeitsschutzanweisung für einen Elektriker bei der Reparatur und Wartung elektrischer Geräte. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Als Arbeitnehmer dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich bei der Zulassung zur Arbeit einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben, für die Ausübung der vorgeschriebenen Arbeiten als geeignet anerkannt sind und über ein Zeugnis der Qualifikationsgruppe für elektrische Sicherheit von mindestens der dritten Stufe verfügen Elektriker.

1.2. Ein eingestellter Elektriker muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden zur Erstversorgung von Opfern unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden. gegen Unterschrift, über die Verhaltensregeln bei Unfällen.

1.3. Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich die Elektrofachkraft einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen.

Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen.

Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.4. Der Elektriker muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum in 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung einer erfahrenen Elektrofachkraft absolvieren, die per Auftrag (Anleitung) dafür benannt wird Unternehmen.

1.5. Der Elektriker muss eine wiederholte Einweisung in die Regeln und Methoden des sicheren Arbeitens und des Arbeitsschutzes bestehen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.6. Ein Elektriker muss in Overalls und anderer persönlicher Schutzausrüstung arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwoll-Halboveralls, kombinierte Handschuhe.

1.7. Elektriker, die elektrische Geräte warten, müssen die folgende Schutzausrüstung verwenden: dielektrische Handschuhe, Matten und dielektrische Galoschen oder Stiefel sowie Werkzeuge mit isolierten Griffen.

1.8. Alle Schutzausrüstungen müssen mit dem Datum der nächsten Prüfung und der Spannung versehen sein, bei der diese Ausrüstung verwendet werden muss.

1.9. Gummischutzvorrichtungen sollten in geschlossenen Schränken oder Schubladen getrennt vom Werkzeug aufbewahrt werden.

Es ist notwendig, den Kontakt mit Schmierölen, Benzin und anderen Substanzen, die Gummi zerstören, zu verhindern.

Schutzausrüstung aus Gummi muss vor dem Gebrauch überprüft und von Schmutz befreit werden. Wenn die Oberfläche angefeuchtet ist, muss sie gründlich abgewischt und getrocknet werden.

Es ist verboten, Produkte mit Löchern und Rissen zu verwenden.

1.10. Einem Elektriker ist es untersagt, Schutzausrüstungen zu verwenden, die die festgelegten Prüfungen nicht bestanden haben oder deren nächste Prüffrist abgelaufen ist.

1.11. Regelmäßige (Kontroll-)Prüfungen der Schutzausrüstung sollten zu folgenden Zeitpunkten durchgeführt werden:

  • alle zwei Jahre – Isolierzangen für Anlagen mit ständigem Personaleinsatz;
  • einmal alle 6 Monate - dielektrische Handschuhe;
  • einmal im Jahr - dielektrische Galoschen;
  • alle drei Jahre - Isolierstützen (Inspektion).

1.12. Alle Installations- und Reparaturarbeiten an elektrischen Netzen und Geräten (oder in deren Nähe) sowie Arbeiten zum Anschließen und Trennen von Leitungen müssen von einer Elektrofachkraft im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden.

1.13. Ersetzen Sie durchgebrannte Sicherungen durch einen Elektriker bei ausgeschaltetem Gerät.

1.14. Installieren oder ersetzen Sie keine spannungsführenden elektrischen Lampen.

1.15. Bei der Reparatur und Wartung elektrischer Geräte muss ein Elektriker tragbare Handlampen verwenden.

Bei tragbaren Lampen sollte bei der Reparatur elektrischer Geräte die Spannung 42 V und an besonders gefährlichen Orten (Bergwerke, Brunnen, Metalltanks, Kessel) 12 V nicht überschreiten.

Es ist verboten, stationäre Lampen anstelle von tragbaren Lampen zu verwenden.

1.16. Stecker, die in Netzen mit einer Spannung von 12 V und 42 V verwendet werden, dürfen nicht in Netzen mit einer höheren Nennspannung verwendet werden.

1.17. Steckverbindungen für 12 V und 42 V müssen eine Farbe haben, die sich stark von den Farben von Steckverbindungen für Spannungen über 42 V unterscheidet.

1.18. Elektrowerkzeuge, tragbare Lampen und Abwärtstransformatoren müssen einmal im Monat von einem Elektriker auf das Fehlen eines Kurzschlusses zum Gehäuse, auf die Unversehrtheit des Erdungskabels und die Unversehrtheit der Isolierung der Versorgungskabel überprüft werden.

1.19. Der Elektriker muss Elektromotoren, Elektrowerkzeuge und elektrische Beleuchtungsgeräte mit dafür vorgesehenen Geräten und Vorrichtungen (Taster, Messerschalter, Automatikschalter, Magnetstarter) in das Netz einbinden.

Es ist verboten, Elektromotoren, Elektrowerkzeuge und elektrische Beleuchtungsgeräte durch Verdrillen der Leitungen an das Stromnetz anzuschließen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Beginn der Arbeiten muss der Elektriker nach Überprüfung der Lebensdauer einen Overall und ggf. Spezialschuhe und persönliche Schutzausrüstung anziehen.

2.2. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit elektrischer Geräte, den Zustand von Isolierstützen, Netzen, Startgeräten, Erdung usw.

Handwerkzeug prüfen:

  • Griffe von Drahtschneidern und Zangen müssen isoliert sein;
  • Der Arbeitsteil des Schraubendrehers muss ordnungsgemäß geschärft und der Griff fest montiert und isoliert sein.
  • Schraubenschlüssel müssen brauchbar sein und der Größe der Muttern entsprechen.

Es ist verboten, Dichtungen zu verwenden und die Schlüssel mit Rohren zu verlängern.

2.3. Handwerkzeuge sollten in einer Tragetasche oder Werkzeugtasche aufbewahrt werden.

2.4. Holen Sie sich eine Arbeitserlaubnis oder eine mündliche Anordnung für die anstehenden Arbeiten.

Eine mündliche Anordnung der anstehenden Arbeiten ist im Betriebstagebuch zu vermerken. Gleichzeitig wird vermerkt, wer den Auftrag erteilt hat, Ort und Name der Arbeiten sowie die Frist für deren Umsetzung.

2.5. Sehen Sie sich Einträge im Protokoll über Störungen und Verstöße gegen den Arbeitsschutz für frühere Schichten an.

2.6. Stellen Sie sicher, dass die Ein- und Ausschaltgeräte, Alarme und Verriegelungen in gutem Zustand sind.

2.7. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit von Beleuchtungskörpern, elektrischen Leitungen und Vorrichtungen sowie Lampen. Passen Sie die lokale Beleuchtung so an, dass der Arbeitsbereich gut beleuchtet ist und das Licht die Augen nicht blendet.

2.8. Um den Arbeitsplatz für Roboter mit teilweiser oder vollständiger Entlastung vorzubereiten, müssen folgende technische Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Führen Sie die erforderlichen Abschaltungen durch und ergreifen Sie Maßnahmen, um die Spannungsversorgung des Arbeitsplatzes durch fehlerhaftes oder willkürliches Einschalten der Schaltgeräte zu verhindern (mechanische Sperre für Schalter, Messerschalter und Trennschalter, Isolierdichtungen im Messer einbauen). Schalter usw.);
  • Plakate aufhängen: „Nicht einschalten – Leute arbeiten“, „Nicht einschalten – Arbeiten an der Leitung“, „Nicht öffnen – Leute arbeiten“ und ggf. eine Absperrung anbringen;
  • verbinden Sie tragbare Erdungsgeräte mit dem Erdungsgerät;
  • Überprüfen Sie, ob an leitenden Teilen, die geerdet werden müssen, Spannung anliegt.
  • Erden Sie die leitenden Teile (unmittelbar nach Überprüfung der Spannungsfreiheit), schalten Sie die Erdungsmesser ein oder, falls diese nicht verfügbar sind, wenden Sie eine tragbare Erdung an;
  • zum Schutz des Arbeitsplatzes und zum Aufhängen von Plakaten: „Halt – Hochspannung!“, „Steigen Sie nicht ein – das bringt Sie um!“, „Hier arbeiten“;
  • ggf. leitende Teile abschirmen, die weiterhin unter Spannung stehen.

2.9. Überprüfen Sie mit einem Spannungsanzeiger oder einem tragbaren Voltmeter, dass in Elektroinstallationen bis 1000 V keine Spannung anliegt.

2.10. Überprüfen Sie die Funktionstüchtigkeit der Spannungsanzeige auf Spannungsfreiheit. In diesem Fall werden dielektrische Handschuhe verwendet.

2.11. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit einer Erdung von Elektroinstallationen mit einer Spannung von 500 V und mehr (in jedem Fall austauschbar und Gleichstrom) von Elektrogerätegehäusen, die in Räumen mit erhöhter Gefahr, in besonders gefährlichen Räumen und in Außenanlagen mit Nennspannung installiert sind über 42 V Wechselstrom und 110 V Gleichstrom, sowie in explosionsgefährdeten Räumen installiert.

2.12. Bei Elektroinstallationen, deren Konstruktion eine Erdung gefährlich oder unmöglich macht (z. B. in einigen Verteilerkästen, Steuer- und Verteilergeräten bestimmter Typen usw.), müssen bei der Vorbereitung des Arbeitsplatzes die folgenden Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden Mittel:

  • Sperren Sie die Trennschalterleitung;
  • Die Umzäunung der Messer bzw. der oberen Kontakte der Trennschalter ist mit Gummikappen oder Hartplatten aus Isoliermaterial auszuführen.

2.13. Die zu erdenden Teile sind:

  • Gehäuse von elektrischen Maschinen, Transformatoren, Geräten, Lampen;
  • Antriebe von elektrischen Geräten;
  • Sekundärwicklungen von Messtransformatoren;
  • Rahmen von Schalttafeln, Schalttafeln, Tafeln und Schränken;
  • Metallkonstruktionen von Schaltanlagen;
  • Kabelkonstruktionen aus Metall;
  • Kabelgehäuse aus Metall;
  • Metallmäntel und Armierungen von Steuer- und Stromkabeln;
  • Metallmäntel aus Drähten;
  • Stahlrohre für elektrische Leitungen und andere Konstruktionen im Zusammenhang mit der Installation elektrischer Geräte;
  • Metallgehäuse für mobile und tragbare elektrische Empfänger.

2.14. Es ist notwendig, die Zuverlässigkeit der Verbindung und die Funktionsfähigkeit des Erdungsgeräts ständig zu überwachen.

Es ist verboten, zur Erdung Leiter zu verwenden, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind, sowie Erdungen mit einer Drehung anzuschließen.

2.15. Bei Arbeiten an einem freigeschalteten Teil der Elektroinstallation werden die leitenden Teile der Phasen von allen Seiten geerdet, von wo aus Spannung angelegt werden kann, einschließlich Rücktransformation.

Es ist notwendig, die Erdung sofort nach der Prüfung der Spannungsfreiheit vorzunehmen.

2.16. Bei der Verwendung von tragbaren Erdungsgeräten müssen diese vor der Prüfung auf Spannungsfreiheit in der Nähe der Erdungspunkte platziert und an die Erdungsklemme angeschlossen werden.

Tragbare Erdungsklemmen müssen in dielektrischen Handschuhen mit einem Stab aus Isoliermaterial an geerdeten leitenden Teilen angebracht werden.

Es ist erlaubt, die Klemmen mit derselben Stange oder direkt mit den Händen zu befestigen, es ist jedoch unbedingt erforderlich, dielektrische Handschuhe zu tragen.

2.17. Das Entfernen der tragbaren Erdung mit Stäben und dielektrischen Handschuhen muss in umgekehrter Reihenfolge erfolgen, d. h. zuerst von leitenden Teilen entfernen und dann vom Erdungsgerät trennen.

Das Anbringen und Entfernen der tragbaren Erdung in Anlagen mit Spannungen über 1000 V muss von zwei Elektrikern mit einer Qualifikationsgruppe von mindestens vier Personen durchgeführt werden, die mit dem Elektroinstallationsplan vertraut sind.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. In Elektroinstallationen mit einer Spannung von 500 V und darunter ist das Arbeiten ohne Spannungsunterbrechung zulässig. Diese Arbeiten müssen von mindestens zwei Elektrikern durchgeführt werden. In diesem Fall ist es notwendig:

  • Arbeiten in dielektrischen Galoschen oder stehend auf einer isolierenden Unterlage (Isolierständer);
  • Verwenden Sie Werkzeuge mit isolierten Griffen (Schraubendreher müssen auch einen isolierten Schaft haben). Wenn kein solches Werkzeug vorhanden ist, müssen dielektrische Handschuhe getragen werden;
  • angrenzende leitende Teile unter Spannung, die versehentlich berührt werden können, mit isolierenden Dichtungen (Gummimatten, Elektrokarton, Mikanitplatten usw.) zu umschließen;
  • Arbeiten Sie mit abgesenkten und zugeknöpften Ärmeln der Kleidung in der Nähe der Bürsten und mit einem Kopfschmuck.

3.2. Bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen mit Hilfe grundlegender Schutzisoliermittel (Betriebs- und Messstäbe, Spannungsanzeiger, Isolier- und Stromzangen etc.) ist es erforderlich:

  • Verwenden Sie nur trockene Isoliermittel mit intaktem Lack.
  • Halten Sie das Isoliermittel an den Griffen nicht weiter als bis zum Begrenzungsring.
  • Platzieren Sie die Isoliermittel so, dass keine Gefahr eines Überschlags über die Isolieroberfläche zwischen den leitenden Teilen zweier Phasen oder zur Erde besteht.

3.3. Bei Arbeiten unter Spannung ist die Verwendung von Bügelsägen, Feilen und Metallmessgeräten verboten.

3.4. Ersetzen Sie die Sicherungseinsätze bei Vorhandensein eines Messerschalters, wenn die Spannung ausgeschaltet ist. Wenn es nicht möglich ist, die Spannung zu entfernen (z. B. bei Gruppenplatinen, Baugruppen), ist der Austausch von Sicherungseinsätzen unter Spannung, jedoch bei entfernter Last, zulässig. Die letzte Anforderung gilt nicht für Sicherungen mit geschlossenen Sicherungseinsätzen.

3.5. Der Elektriker muss die Sicherungseinsätze der unter Spannung stehenden Sicherungen in Schutzbrille und dielektrischen Handschuhen mit einer Isolierzange austauschen.

3.6. Sicherungseinsätze können von einem Elektriker mit einer Qualifikation mindestens der dritten Gruppe und beim Austausch in der Höhe von Leitern von zwei Elektrikern ausgetauscht werden, von denen einer über eine Qualifikation von mindestens der dritten Gruppe verfügen muss.

3.7. Das Ein- und Ausschalten, das an Schalttafeln, in innerbetrieblichen und externen Netzen von angebauten Leitern und Gerüsten aus vorgenommen wird und auch dort, wo diese Arbeiten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten schwierig sind, muss von zwei Elektrofachkräften durchgeführt werden, von denen eine über eine Qualifikationsgruppe verfügen muss von mindestens dem dritten .

3.8. Wenn die Abschaltung elektrischer Geräte auf mündliche Aufforderung des Personals zur Durchführung einiger Arbeiten erfolgte, kann das nächste Einschalten dieser Geräte auf Antrag der Person erfolgen, die den Abschaltantrag gestellt hat, die ihn ersetzt hat oder die eine befugte Person, die ihn zu diesem Zeitpunkt ersetzt. Vor der Inbetriebnahme des Geräts, das auf Wunsch des Personals vorübergehend abgeschaltet wird, muss das Bedienpersonal das Gerät überprüfen, sicherstellen, dass es spannungsbereit ist, und diejenigen, die daran arbeiten, vor dem Einschalten warnen.

3.9. Bei Erkennung eines Erdschlusses ist es verboten, sich dem Fehlerort in einer Entfernung von weniger als 4-5 m bei geschlossenen und weniger als 8-10 m bei offenen Schaltanlagen zu nähern.

3.10. Um zu verhindern, dass die Spannung von der Low-Side zur High-Side gelangt, müssen die Low-Side-Messwandler ausgeschaltet werden.

3.11. Bei der Feststellung von Störungen an elektrischen Geräten (Funken, Blitze, Schäden an der Isolierung von elektrischen Leitungen, Kabeln usw.) sowie von leitfähigen Teilen, die ohne Umzäunung zurückbleiben, muss der Elektriker den Meister informieren.

3.12. In Räumen mit erhöhter Gefährdung müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, die die Personen bestimmen, die den Befehl erteilen oder Befehle erteilen.

3.13. In feuergefährlichen Räumen aller Klassen muss Folgendes angewendet werden:

  • elektrische Verkabelung nur geschützt (z. B. Draht der Marke VRG, Kabel oder Draht PR und PV in Stahlrohren);
  • Nur ortsveränderliche Leuchten in geschlossener Bauweise. Die Glaskuppel muss durch ein Stahlgitter geschützt werden.

3.14. Beleuchtungskörper (Glaskuppeln, Reflektoren, Metallteile etc.) und Lampen aller Beleuchtungsarten sollten innerhalb der folgenden Zeiträume gereinigt werden:

  • viermal im Monat – in Räumen mit erheblichen industriellen Staubemissionen;
  • zweimal im Monat – in Räumen mit geringer Industriestaubemission;
  • zweimal im Jahr - in externen Installationen.

3.15. Staub in elektrischen Geräten sollte innerhalb der Fristen entfernt werden:

  • zweimal jährlich - für elektrische Maschinen mit normal funkenden Teilen;
  • einmal alle 2-3 Monate – für elektrische Geräte, die an Mechanismen installiert sind, die Erschütterungen, Vibrationen usw. ausgesetzt sind;
  • einmal im Jahr - für den Rest der Ausrüstung.

3.16. Bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Anlagen ist verboten:

  • elektrische Geräte und Netze unter Spannung reparieren;
  • Betreiben Sie elektrische Geräte mit einer fehlerhaften Verriegelung der Geräteabdeckungen.
  • eine automatisch abgeschaltete Elektroanlage einschalten, ohne die Gründe für die Abschaltung herauszufinden und zu beseitigen;
  • Überlastung explosionsgeschützter elektrischer Geräte, Drähte und Kabel über die Nennparameter hinaus;
  • Schließen Sie an die Stromquellen eigensicherer Geräte andere Geräte und Kreise an, die nicht im Satz dieser Geräte enthalten sind.
  • Lassen Sie die Türen von Räumen und Vorräumen, die explosionsgefährdete Räume von anderen Räumen trennen, weit offen;
  • Ersetzen Sie durchgebrannte elektrische Lampen in explosiven Lampen durch andere Lampentypen oder Lampen mit höherer Leistung als denen, für die die Lampe ausgelegt ist.
  • den Schutz (Thermoelemente, Sicherungen, Auslöser) elektrischer Geräte durch andere Schutzarten oder Schutz mit anderen Nennparametern ersetzen, für die dieses elektrische Gerät nicht ausgelegt ist;
  • elektrische Geräte mit niedrigem Ölstand betreiben.

3.17. Bei Arbeiten in der Höhe, an Masten einer Freileitung oder von Leitern oder Plattformen aus, die bei ausgeschaltetem Strom ausgeführt werden, müssen Sie sicherstellen, dass an der Leitung keine Spannung anliegt und dass der Mast stark ist . Bei Beginn der Arbeiten an einer Stange ist es erforderlich, einen Warngurt daran zu befestigen und auf beiden Beinen stehend zu arbeiten. Es ist verboten, ohne Krallen auf die Stützen zu klettern und von ihnen abzusteigen. Diese Arbeiten werden von mindestens zwei Elektrikern durchgeführt.

3.18. Beim Arbeiten von Treppen aus sollten leichte und stabile tragbare Leitern und Leitern verwendet werden. Die Stufen sollten rechteckig und eingeschnitten sein. Es ist verboten, mit Nägeln umgeschlagene Leitern, ohne Stufen zu schneiden und ohne die Sehne mit Bolzen festzuziehen, sowie ohne scharfe Metallspitzen (bei Arbeiten auf weichen Ständern) und Gummispitzen (bei Arbeiten auf harten Ständern) zu verwenden.

Die Leiter darf unter dem Gewicht des Elektrikers nicht durchhängen. Schiebeleitern müssen mit Haken fest miteinander verbunden sein, die eine willkürliche Trennung während des Betriebs nicht zulassen.

An Rohrleitungen befestigte Trittleitern müssen an ihren oberen Enden spezielle Haken zum Festhalten am Rohr haben.

3.19. Es ist verboten, beliebige Gegenstände (Kisten, Fässer usw.) als Untersetzer zu verwenden. Es ist notwendig, Ständer in Standardausführung zu verwenden.

Wenn Sie mit einem Handwerkzeug arbeiten, legen Sie es nicht auf elektrische Leitungen und elektrische Geräte.

3.20. Verwenden Sie elektrifizierte Werkzeuge (Bohrmaschinen, Schraubenschlüssel, Schleifmaschinen usw.), sofern sie voll funktionsfähig sind und eine Spannung von nicht mehr als 220 V haben, und in Räumen mit erhöhter Gefahr nicht mehr als 42 V.

Das Gehäuse eines Elektrowerkzeugs, das mit Spannungen über 42 V (unabhängig von der Frequenz) betrieben wird, muss geerdet werden. Beim Arbeiten mit Elektrowerkzeugen müssen Gummihandschuhe getragen werden.

3.21. Der Elektriker darf die Messerschalter und Startknöpfe nicht mit Fremdkörpern einschalten und die Heiztemperatur von elektrischen Maschinen und Transformatoren nicht mit der Hand bestimmen.

3.22. Es ist verboten, Plakate, Erdungen und Zäune ohne Genehmigung des Arbeitsleiters zu entfernen.

3.23. Elektrische Leitungen sollten vor mechanischer Beschädigung und vor Kontakt mit Stahlseilen, heißen Oberflächen, Schläuchen von Gasflammengeräten, Ölen und Säuren geschützt werden, die die Isolierung zerstören. In Feuchträumen sollten sie auf Ständern aufgehängt werden.

3.24. Das Spleißen von Stromkabeln und -drähten sollte nur durch Heißlöten, Schweißen oder Koppeln mit einer Spleißisolierung erfolgen, die einer unbeschädigten Isolierung von Kabeln und Drähten entspricht.

3.25. Leuchten mit Leuchtstofflampen mit einer Spannung von 220 V dürfen in einer Höhe von mindestens 2,5 m montiert werden. In geringerer Höhe ist die Montage nur möglich, wenn ihre Kontaktteile für eine zufällige Berührung nicht zugänglich sind.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Am Ende der Arbeiten muss der Elektriker:

  • Werkzeuge, Geräte, Geräte entfernen;
  • schalten Sie technologische elektrifizierte Geräte, Maschinen und Belüftung aus;
  • Overall, Schutz- und Schutzausrüstung und -geräte ausziehen, von Staub und anderem Schmutz reinigen und an den für die Aufbewahrung und den Kleidungswechsel vorgesehenen Ort bringen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

4.2. Informieren Sie bei einer Schichtübergabe den Schichtarbeiter, Vorarbeiter oder die Verwaltung der Straßenorganisation über alle festgestellten Störungen und vermerken Sie dies entsprechend im Protokoll.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Im Notfall muss der Elektriker den Strom sofort abschalten, wenn:

  • Feuer im Arbeitsbereich;
  • Verletzungen, die von einem der Servicemitarbeiter erlitten wurden;
  • elektrischer Schock.

5.2. Sobald der Elektriker einen Brand bemerkt, muss er unverzüglich mit der Löschung des Feuers mit den verfügbaren Mitteln beginnen und den Schichtleiter informieren.

Der Schichtleiter ermittelt den Brandherd, mögliche Ausbreitungswege und die Notwendigkeit, elektrische Geräte im Brandbereich abzuschalten.

Dazu wird die Schalteinrichtung abgeschaltet, Öl aus der Öleinfülleinrichtung abgelassen und Wasserstoff aus dem Wasserstoffkühlsystem verdrängt.

Das Abschalten der Geräte erfolgt ohne Befehl, jedoch mit anschließender Meldung an den diensthabenden Beamten des Betriebes.

Um einen Brand in Elektroinstallationen zu löschen, muss ein Elektriker Kohlendioxid-Feuerlöscher, trockenen Sand, Asbest oder grobes Wolltuch verwenden.

5.3. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, sollte der Elektriker oder Schichtleiter unverzüglich die nächstgelegene Feuerwehr per Telefon, Funk oder anderen Kommunikationsmitteln verständigen.

5.4. Bei Unfällen muss der Elektriker in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten, ggf. einen Krankenwagen zu rufen und die Verwaltung zu informieren.

5.5. Im Falle eines Stromschlags muss der Elektriker das Opfer unverzüglich von der Einwirkung des elektrischen Stroms befreien, indem er die Elektroinstallation von der Stromquelle trennt und, wenn eine Trennung nicht möglich ist, ihn durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen wegzieht Isoliermaterial zur Hand.

5.6. Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, muss der Elektriker ihm eine künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage unter Beachtung der Pupillen verordnen. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In einem solchen Zustand sollte sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden, danach sollte ein Krankenwagen gerufen und die Verwaltung über den Unfall informiert werden.

5.7. Ein Elektriker muss in der Lage sein, bei Verbrennungen Erste Hilfe zu leisten. Entfernen Sie keine Kleidung von der verbrannten Stelle und entfernen Sie an der Wunde haftende Wäsche.

Bei Augenverbrennungen durch einen Lichtbogen ist es notwendig, kalte Lotionen mit einer Borsäurelösung herzustellen.

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