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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer eines Traktorladers. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Personen, die nicht jünger als 18 Jahre sind und über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Laders verfügen und von einer medizinischen Kommission als geeignet für diese Arbeit anerkannt sind, dürfen einen Traktorlader führen.

1.2. Der eingestellte Traktorladerfahrer muss sich einer Einführungsunterweisung in Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Regeln und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden Unterschrift, über die Verhaltensregeln bei einem Unfall.

Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Traktor-Lader-Fahrer einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen.

Über die Durchführung von Einweisungen und Einweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Journal der Einweisungen zu Arbeitsschutzfragen und im Journal zur Registrierung von Einweisungen zu Arbeitsschutzfragen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.3. Der Traktor-Lader-Fahrer (Traktor-Lader-Fahrer) muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Traktor-Lader-Fahrers absolvieren, wer durch Auftrag (Anweisung) für das Unternehmen bestellt wird.

1.4. Der Bediener des Traktorladers muss eine wiederholte Einweisung in die Regeln und Methoden des sicheren Arbeitens und des Arbeitsschutzes bestehen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.5. Für Arbeiten mit einem Traktorlader ist die Erteilung einer „Arbeitserlaubnis zur Durchführung von Arbeiten mit erhöhter Gefahr“ erforderlich. Für die gesamte Dauer der Arbeiten wird eine Arbeitserlaubnis erteilt.

1.6. Die Arbeit und Bewegung eines Traktorladers in der Nähe einer stromführenden Stromleitung muss unter der direkten Aufsicht eines Ingenieurs und Technikers erfolgen.

1.7. Der Betrieb eines Traktorladers in der Nähe von Stromleitungen ist nur unter der Bedingung zulässig, dass der Abstand in der Luft zwischen dem äußersten Punkt und dem nächstgelegenen Draht der Stromleitung nicht geringer ist als die in der Tabelle angegebenen Werte. 1.

Tabelle 1

Können die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, müssen die Stromleitungen sowohl während des Betriebs des Traktorladers als auch während seiner Bewegung spannungsfrei geschaltet werden.

1.8. Der Traktorladerfahrer muss in Overalls und Schuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind:

  • Baumwolloveralls, kombinierte Zweifingerfäustlinge;
  • auf externen Robotern im Winter - in einer Jacke und einer Baumwollhose mit isoliertem Futter und Filzstiefeln.

Overalls und Sicherheitsschuhe müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe entsprechen. Es ist verboten, in mit Kraft- und Schmierstoffen imprägnierter Kleidung zu arbeiten.

1.9. Der Traktorladerfahrer muss an einer betriebsbereiten Maschine gemäß den Anforderungen der Traktorlader-Bedienungsanleitung arbeiten.

Der Traktorlader muss mit Ton- und Lichtalarmen, einem Erste-Hilfe-Kasten, einem Pulver- oder Kohlendioxid-Feuerlöscher sowie einer Blockiervorrichtung ausgestattet sein, die das Starten des Motors beim Einlegen des Gangs oder der Zapfwelle verhindert ist verlobt.

1.10. Fahrerkabine, Bedienelemente und Instrumente müssen sauber, trocken und frei von Fremdkörpern sein.

1.11. Lagern Sie keine geölten oder mit Kraftstoff getränkten Reinigungsmittel, Benzin, Kerosin oder andere brennbare Substanzen auf dem Lader.

Verschütteter Kraftstoff, Schmieröl und gebrauchtes Reinigungsmittel müssen sofort beseitigt werden, um einen möglichen Brand zu vermeiden.

1.12. Die Betankung des Traktorladers erfolgt über Befüllvorrichtungen auf einer horizontalen Plattform. Das Betanken des Laders in der Nacht ist nur bei künstlicher Beleuchtung gestattet. Es ist verboten, offene Feuerquellen zu verwenden.

1.13. Das Befüllen des Kraftstofftanks des Startmotors mit Ethylbenzin ist nur maschinell zulässig. Es ist verboten, Ethylbenzin direkt aus einem Eimer oder anderen Behältern in den Tank zu füllen.

1.14. Beim Transport auf einem Anhänger oder einer Eisenbahnplattform wird die Ladeschaufel des Traktors abgesenkt und sicher fixiert, und die Maschine selbst wird mit Anschlägen (Schuhen) und Drahtverlängerungen fixiert.

Beim Transport eines Traktorladers ist der Aufenthalt von Personen auf dem Anhänger oder in der Kabine des Laders verboten.

1.15. Transportbewegungen des Traktorladers können in allen Gängen des Traktors mit einer Neigung und einer Neigung von nicht mehr als 8° durchgeführt werden, während die Balken – die Schaufelgriffe – in einem Winkel von 45° zum Horizont geneigt sein müssen.

1.16. Das Überqueren der Bahngleise ist nur auf festem Boden und an speziell für die Überquerung vorgesehenen Stellen unter strikter Einhaltung der Warnschilder gestattet.

1.17. Bevor Sie die Brücke betreten, müssen Sie zunächst die Tragfähigkeit der Brücke (gemäß Verkehrszeichen) überprüfen und sicherstellen, dass ihr Zustand eine sichere Passage gewährleistet.

1.18. Beim Transport eines Laders in Siedlungen und auf Autobahnen müssen die Anforderungen der „Straßenverkehrsordnung der Ukraine“ strikt eingehalten werden.

1.19. Wenn es notwendig ist, den Traktorlader tagsüber auf der Fahrbahn anzuhalten, sollte er durch ein Notstoppschild und nachts oder bei schlechter Sicht durch eine rote Blinkleuchte in einem Abstand von mindestens 20 m geschützt werden in bebauten Gebieten und 40 m - außerhalb der bebauten Gebiete.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Beginn der Arbeiten ist es notwendig, Overalls anzuziehen, den technischen Zustand der Maschine, die Funktionsfähigkeit der Alarm- und elektrischen Beleuchtungssysteme sowie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der erforderlichen Werkzeuge zu überprüfen. Bei Traktorladern mit Seilzugsteuerung ist der Zustand der Seile und die störungsfreie Funktion der automatischen Betätigung der Bremse, des nicht umkehrbaren Antriebs zu prüfen, bei Ladern mit hydraulischer Steuerung der Zustand der Hydraulik System sollte die Zuverlässigkeit der Verbindung von Rohrleitungen und der Befestigung von Zylindern überprüft werden. Bei Störungen sind Arbeiten an der Maschine nicht gestattet.

2.2. Überprüfen Sie vor dem Starten des Motors den Schmierölstand in den Kurbelgehäusen des Haupt- und Startmotors und füllen Sie Kraftstoff und Wasser ein. Der Traktorlader muss angehalten, der Kupplungshebel ausgekuppelt und der Schalthebel in Neutralstellung sein.

2.3. Um das Starten des Motors im Winter zu erleichtern, sollten im Kühlsystem Flüssigkeiten mit niedrigem Gefrierpunkt (Frostschutzmittel) verwendet werden.

2.4. Das Auftanken des Motorkühlsystems eines Traktorladers sollte nur mit speziell dafür vorgesehenen Gefäßen (Eimer mit Ausguss, Tanks, Trichter) erfolgen. Tankutensilien müssen von festen Ablagerungen, Plaque und Rost gereinigt, mit einer alkalischen Lösung gewaschen und gedämpft werden. Tankutensilien müssen mit der Aufschrift „Nur für Frostschutzmittel“ versehen sein.

Beim Einfüllen von Frostschutzmittel müssen Maßnahmen getroffen werden, um das Eindringen von Erdölprodukten (Benzin, Dieselkraftstoff, Öl usw.) zu verhindern, da diese im Motorbetrieb zum Aufschäumen des Frostschutzmittels führen.

2.5. Frostschutzmittel in das Kühlsystem ohne Ausgleichsbehälter einfüllen, sollte nicht bis zum Kühlerhals reichen, sondern 10 % weniger als das Volumen des Kühlsystems, da sich Frostschutzmittel im Motorbetrieb (beim Erhitzen) stärker ausdehnt als Wasser, was dazu führen kann sein Abfluss.

Das Umfüllen von Frostschutzmitteln mit einem Schlauch durch Einsaugen in den Mund ist verboten.

Nach dem Umgang mit Frostschutzmitteln Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.

2.6. Um Verbrennungen durch Dampf oder heißes Wasser (Frostschutzmittel) zu vermeiden, die bei Überhitzung des Motors aus dem Kühler geschleudert werden, muss der Kühlerdeckel mit Handschuhen auf der Luvseite stehend abgenommen werden.

2.7. In der kalten Jahreszeit ist es verboten, offenes Feuer zu verwenden, um das Starten des Motors zu erleichtern. Heißes Wasser sollte in den Kühler und erhitztes Öl in das Kurbelgehäuse gegossen werden.

2.8. Es ist verboten, an einem Traktorlader zu arbeiten, der über eine Vorrichtung zum manuellen Starten des Motors mit einem Starterseil verfügt. Dies gilt für ältere Modelle von Traktorladern, die mit einem Elektrostarter ausgestattet sein müssen.

2.9. Beim Starten des Motors mit dem Startgriff muss dieser mit der rechten Hand so ergriffen werden, dass sich die Finger der Hand auf einer Seite des Griffs befinden. Es ist verboten, den Griff im Kreis zu drehen.

2.10. Das Gelände, auf dem der Traktorlader arbeitet, muss eingezäunt und mit Sicherheitsschildern gemäß GOST 12.4.026-76 ausgestattet sein. Bei Arbeiten auf Straßen mit offenem Verkehr muss der Arbeitsplatz eingezäunt und entsprechende Verkehrsschilder angebracht werden (DSTU 2586-94).

2.11. Der Fahrer muss sich mit dem Arbeitsumfang und der Technik des Arbeitsablaufs vertraut machen, die Funktionsfähigkeit der Zäune und das Vorhandensein von Warnschildern prüfen sowie sich mit den Erleichterungen und Besonderheiten der Baustelle für Frachtarbeiten vertraut machen, die sein sollten ohne Löcher und Höcker geplant und haben eine Neigung von nicht mehr als 8o.

2.12. Die Arbeitsplattform und der Ort, an dem die Traktorschaufel nachts arbeitet, müssen ausreichend beleuchtet sein (außer Scheinwerfer). Es ist verboten, an einer Traktorschaufel ohne Vorder- und Rücklicht zu arbeiten.

2.13. Es ist verboten, mit einem fehlerhaften oder schwer hörbaren Tonsignal zu arbeiten, der Betrieb des Mechanismus nachts mit einem fehlerhaften Lichtalarm.

2.14. Wenn der Fahrer des Traktorladers die Kabine zur Inspektion, Schmierung, Reinigung, Einstellung von Komponenten und Mechanismen, Motor, Winde und Hydraulikzylindern verlässt, muss die Schaufel auf den Boden abgesenkt und die Antriebswelle ausgeschaltet werden.

Es ist dem Fahrer des Traktorladers strengstens untersagt, die Kabine zu betreten und sie mit angehobener Schaufel zu verlassen.

2.15. Um im Winter die Sicht zu gewährleisten, sollten Fensterscheiben von Hütten mit einer Mischung aus Salz und Glycerin abgewischt werden.

2.16. Das Auto muss folgende Beschriftungen haben:

  • auf den Führungsschienen: „Nicht unter den Eimer stellen“;
  • an den Wänden der Kabine, innen: „Während des Betriebs ist es verboten, die Türen zu öffnen und hinauszuschauen“, „Vor dem Verlassen der Kabine die Schaufel auf den Boden absenken und die Antriebswelle ausschalten.“

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Während des Betriebs muss sich der Fahrer des Traktorladers in der Kabine befinden und die Arbeitskörper und die Arbeitsplattform sorgfältig überwachen. Beim Bewegen sollte der Eimer die Sicht auf die Baustelle nicht einschränken. Der Aufenthalt in der Kabine einer unbefugten Person ist nicht gestattet.

3.2. Beim Betrieb eines Traktorladers ist es verboten:

  • Arbeiten an einem Traktorlader mit geöffneter oder entfernter Kabinentür;
  • mit einem defekten Traktor oder mit defektem Ladehilfsmittel zum Arbeitsplatz fahren;
  • ein Auto mit laufendem Motor unbeaufsichtigt lassen;
  • eine Last heben, deren Masse die in den technischen Eigenschaften des Laders angegebene Masse überschreitet;
  • Füllen Sie den Eimer mit Beschleunigung.

3.3. Der Laderfahrer muss die Bewegung der Schaufel sowie die Messwerte der Instrumente, den normalen Betrieb des Motors und die korrekte Funktion der Steuermechanismen und der Arbeitsausrüstung sorgfältig überwachen.

3.4. Es ist verboten, sich mit der Ladung in der Schaufel umzudrehen oder über Hindernisse zu fahren, da die Maschine sonst umkippen könnte. Die Hubhöhe der Schaufel mit der Last beim Bewegen auf der Baustelle muss einen stabilen Stand der Maschine gewährleisten.

3.5. Wenn es notwendig ist, die Schaufel eines Traktorladers von unten zu inspizieren, sollte sie zunächst auf spezielle Ständer abgesenkt werden. Es ist verboten, sich unter dem angehobenen Arbeitskörper des Laders aufzuhalten, der das Seil oder den hydraulischen Mechanismus hält.

3.6. Beim Beladen ist darauf zu achten, dass keine großen, übergroßen Steine ​​oder gefrorenen Materialklumpen mit der Schaufel erfasst werden, da diese, wenn sie aus der Schaufel in die Karosserie fallen, diese beschädigen und die Bedingungen für das Entladen des Muldenkippers erschweren können. Befindet sich solche Ladung in der Schaufel, sollte diese zur weiteren Verarbeitung seitlich abgeladen werden.

3.7. Bei der Seilblockkontrolle ist es erforderlich, die Seile mindestens alle fünf Tage zu überprüfen. Wenn auf der Länge einer Stufe in der Spule 10 % der Gesamtzahl der Drahtbrüche festgestellt werden, wird das Kabel aussortiert. Es ist notwendig, mit einem Kabel in Fäustlingen zu arbeiten.

3.8. Eine Überhitzung der Windentrommel, der Bremsbänder und der Rutschkupplungen sowie der Betrieb der Winde ohne Schutzabdeckung sind nicht zulässig.

3.9. Es ist verboten, ein zwischen den Blöcken eingeklemmtes Kabel abzurollen, wenn die Schaufel angehoben wird.

3.10. Ziehen Sie bei Bedarf die Kabel fest und führen Sie sie entlang der Rillen der Windentrommel des Traktorladers. Die Arbeit sollte bei abgesenkter Schaufel und ausgeschalteter Zapfwelle durch manuelles Drehen der Windengetriebewelle mit der Traktorkurbel erfolgen.

Beim Drehen der Windentrommeln von Hand ist es notwendig, die Kurbel festzuhalten, ohne sie loszulassen. Diese Arbeit sollte vom Traktorladerfahrer und seinem Assistenten durchgeführt werden. Einer davon sollte sich im Cockpit befinden und der zweite in der Nähe des Griffs. Es ist verboten, Außenstehende in diese Arbeit einzubeziehen.

3.11. Bei Maschinen mit hydraulischer Steuerung:

  • Das Sicherheitsventil des Hydrauliksystems muss von einem Mechaniker abgedichtet werden, nachdem es mit einem Manometer auf den maximal zulässigen Druck überprüft wurde.
  • Es ist notwendig, die Funktionsfähigkeit der Schläuche und ihrer Anschlüsse sowie den Druck und die Temperatur des Öls im Hydrauliksystem zu überwachen. Betreiben Sie den Lader nicht, wenn die Öltemperatur oder der Öldruck den für diese Maschine maximal zulässigen Wert überschreiten.

3.12. Es ist nicht gestattet, die Sicherheitsventile des Hydrauliksystems sowie andere versiegelte Ventile, Geräte und Komponenten bis zum Ende ihrer Garantiezeit zu verstellen.

3.13. Beim Testen des Hydrauliksystems ist der Aufenthalt in der Nähe der Hochdruckschläuche verboten.

3.14. Alle Arbeiten zur Wartung, Reparatur, Fehlerbehebung, zum Reinigen des Motors und der Schaufel des Traktorladers von Schmutz sowie zur Vorbereitung für die Arbeit dürfen nur bei ausgeschaltetem Motor, auf die Beläge abgesenkter Schaufel und beweglichem und durchgeführt werden Laufteile sind verriegelt.

3.15. Wartung und Reparatur des Traktorladers sollten auf ebenen, von Fremdkörpern befreiten Flächen durchgeführt werden, wo die Stabilität des Laders und eine ausreichende Beleuchtung aller Aggregate und Teile der Maschine gewährleistet sind.

3.16. Funken- und Hochtemperaturarbeiten (Schweißen, Löten etc.) sollten generell nicht mit einem Gabelstapler durchgeführt werden, es sei denn, das zu reparierende Teil lässt sich nicht entfernen. Schweiß- und Lötarbeiten müssen in einem Abstand von mindestens 10 m zur Maschine durchgeführt werden.

3.17. Bei Elektroschweißarbeiten an einem Traktorlader muss der Fahrer Maßnahmen ergreifen, die die Entstehung eines Brandes verhindern (Kraftstoff aus den Tanks ablassen).

3.18. Achten Sie bei der Verwendung tragbarer elektrischer Lampen darauf, dass das Kabel und der isolierende Gummischlauch in gutem Zustand sind und dass ein Warngitter vorhanden ist. Die Spannung in tragbaren Lampen sollte nicht mehr als 36 V betragen.

3.19. Beim Betrieb von Maschinen in der Wintersaison ist neben der Beachtung der Betriebsanleitung Folgendes erforderlich:

  • Bevor Sie die Maschine starten, müssen Sie die Gleise von Eis befreien, um einen Bruch der Ringe der Kettenglieder oder einen Bruch der Achsantriebe zu verhindern.
  • Wenn die Maschine längere Zeit ohne Arbeit geparkt ist, installieren Sie die Raupen auf Holzschilden oder Strohmatten.
  • Stellen Sie sicher (sorgfältig testen), dass keine eingefrorenen Teile in den Übertragungsmechanismen und Steuerungssystemen (insbesondere Reibungs- und Bremsbänder) vorhanden sind. Wenn gefrorene Teile gefunden werden, sollten diese aufgewärmt werden;
  • Überprüfen Sie den Druck und die Temperatur von Schmieröl, Kraftstoff und Wasser anhand der Messwerte der Instrumente.
  • Lassen Sie beim Fahren im Tiefschnee keinen Gangwechsel zu, um ein Anhalten der Maschine und ein Durchrutschen der Ketten zu verhindern.
  • Drehen Sie die Maschine beim Fahren im Tiefschnee sanft und mit dem größtmöglichen Radius, ohne die Bewegung der Raupen anzuhalten: Schalten Sie beim Wenden die Seitenkupplung aus und verlangsamen Sie die Raupe etwas.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Nach Abschluss der Arbeiten den Traktorlader an einem speziell dafür vorgesehenen Ort abstellen, die Maschine abbremsen, den Arbeitskörper auf den Boden oder spezielle Ständer absenken, die Zapfwelle ausschalten, den Schalthebel in die Neutralstellung bringen und den Motor abstellen Unterbrechen Sie die Kraftstoffzufuhr und treffen Sie Maßnahmen, um zu verhindern, dass Unbefugte den Schaufelmotor des Traktors starten.

Verlassen Sie den Traktorlader niemals mit laufendem Motor.

4.2. Der Traktorlader muss von Schmutz befreit und inspiziert werden. Dabei sind kleinere Mängel zu beseitigen. In der kalten Jahreszeit das Wasser aus dem Kühler des Traktorladers ablassen und den Motor 2-3 Minuten ohne Wasser laufen lassen.

4.3. Die Lademechanismen des Traktors müssen gemäß den Anweisungen geschmiert und mit Kraftstoff und Schmiermitteln gefüllt werden. Danach sollten Schmierstoffe ins Lager sowie Werkzeuge und Reinigungsmittel in spezielle Kartons gebracht werden.

4.4. Am Ende der Arbeit muss der Traktorladerfahrer seinen Overall ausziehen, ihn von Staub und anderem Schmutz reinigen und an den vorgesehenen Lagerort bringen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

4.5. Der Fahrer muss den Mechaniker oder Schichtarbeiter über alle Störungen informieren, die bei der Inspektion oder dem Betrieb des Traktorladers festgestellt werden.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Bei Auftreten von Geräuschen, Knistern, Kreischen und anderen ungewöhnlichen Phänomenen am Motor, der Hydraulikanlage, der Seilzugsteuerung oder am Fahrgestell muss der Traktorladerführer die Arbeit sofort einstellen und Maßnahmen zur Behebung der Störung ergreifen.

5.2. Wenn die Schaufel des Traktorladers während der Arbeit aus irgendeinem Grund in der angehobenen Position stecken bleibt, sollten Sie ein akustisches Signal geben, den technischen Kundendienst rufen und sicherstellen, dass sich Unbefugte nicht dem Traktorlader nähern.

5.3. Wird ein Leck an Tanks, Kraftstoff- und Ölleitungen festgestellt, sollte dieses umgehend beseitigt werden. Verschüttete Flüssigkeiten trocken wischen.

5.4. Bestimmte Teile des Traktorladers und der elektrischen Ausrüstung können überhitzen. Wenn Sie Brand- oder Rauchgeruch wahrnehmen, müssen Sie die Arbeit einstellen.

5.5. Bei einem Seilbruch muss die Windentrommel sofort abgeschaltet werden, bei einem Schlauchbruch sofort die Pumpe ausschalten und den Motor abstellen.

5.6. Bei der Übergabe des Laders an einen Schichtarbeiter oder einen Mechaniker ist es notwendig, ihn über alle festgestellten Störungen zu informieren.

5.7. Im Falle eines Brandes am Traktorlader oder in dessen Nähe muss der Fahrer die Hähne der Kraftstoffleitungen schließen. Die Flamme sollte mit einem Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöscher, Sand oder Erde gelöscht oder mit einer Plane oder Filz abgedeckt werden, um zu verhindern, dass Luft zum Brandherd gelangt.

5.8. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, müssen Sie die nächstgelegene Feuerwehr per Telefon, Funk oder anderen Kommunikationsmitteln verständigen.

5.9. Besteht die Gefahr, dass der Lader umkippt, während sein Hebemechanismus in Betrieb ist, muss das Heben der Last sofort gestoppt werden. Wenn Sie mit oder ohne Last an einer Steigung fahren und die Gefahr des Umkippens besteht, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den Stapler ohne scharfe Kurvenfahrten bergauf anzuhalten.

5.10. Bei Unfällen muss der Traktorladerfahrer in der Lage sein, dem Verletzten Erste Hilfe zu leisten.

6. Zusätzliche Anforderungen

6.1. Fahrgeschwindigkeit Traktorlader, km/h:

a) arbeiten - 2,36-4,5;

b) Transport – 5,15–10,85, abhängig von den technischen Eigenschaften des Laders.

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