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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit Handwinde und Handhebezeug

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung gilt für ein Hebewerk mit manuellem Seil- oder Kettenantrieb (Handhebezeug) und eine Winde zum Heben (Senken) einer Last mit Handantrieb (Handwinde).

1.2. Um mit einem manuellen Hebezeug oder einer manuellen Winde zu arbeiten und eine Last an einem Haken einer solchen Maschine einzuhängen, müssen Arbeitnehmer der Hauptberufe eine vorläufige (bei Einstellung) oder regelmäßige ärztliche Untersuchung (Untersuchung) bestanden haben, die entsprechend einer speziellen Ausbildung ausgebildet ist Programm, das von der Qualifizierungskommission der Organisation zertifiziert ist, über ein Zertifikat für die Berechtigung zur Verwendung von Hebemaschinen und zum Anhängen von Lasten verfügt sowie Einführungs- und Einweisungen am Arbeitsplatz zum Arbeitsschutz bestanden und Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit der Maschine überprüft hat und Lasten schleudern.

1.3. Die Sicherheitsunterweisung in die Bedienung von manuellen Hebezeugen und Handwinden (im Folgenden „Hebemaschinen“ genannt) und das Einhängen der Last am Haken dieser Maschinen muss innerhalb der für die Unterweisung vorgesehenen Fristen im Hauptberuf des Arbeitnehmers erfolgen sowie bei Verstößen gegen die Anforderungen der Arbeitsschutzanweisungen.

1.4. Die Einweisung in die Bedienung von Hebemaschinen und das Einhängen der Last an deren Haken erfolgt durch den für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Hebemaschinen verantwortlichen Mitarbeiter (aus dem Kreis der Vorarbeiter, Vorarbeiter, Bauleiter sowie Vorarbeiter) bei ein bestimmter Arbeitsplatz, der auf Anordnung (Anweisung) des Arbeitgebers festgelegt wird.

Die Bestellung erfolgt mit schriftlicher Zustimmung der verantwortlichen Mitarbeiter.

1.5. Die erneute Prüfung der Kenntnisse der zur Arbeit mit Hebemaschinen zugelassenen Arbeitnehmer sollte durch die Arbeitgeberkommission erfolgen:

  • regelmäßig (mindestens einmal alle 12 Monate);
  • beim Wechsel zur Arbeit in einer anderen Organisation;
  • auf Antrag eines Mitarbeiters, der den sicheren Betrieb von Hebemaschinen, Hebegeräten und Behältern überwacht oder für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes beim Betrieb von Maschinen und Anlagen verantwortlich ist.

Die Ergebnisse der wiederholten Überprüfung der Kenntnisse der Mitarbeiter im Umgang mit Hebemaschinen werden im Journal der periodischen Überprüfung der Kenntnisse der Mitarbeiter festgehalten.

1.6. Arbeiter, die Hebemaschinen verwenden, müssen Folgendes wissen:

  • dieses Handbuch sowie die Anweisungen des Herstellers für die Installation und den Betrieb von Hebemaschinen;
  • Gerät und Zweck des Hebemechanismus, seine Parameter und technischen Eigenschaften;
  • das System zur Erteilung von Arbeitserlaubnissen in der Organisation;
  • Bedingungen und Ergebnisse der durchgeführten Wartung, Reparaturen und regelmäßigen Inspektionen;
  • sichere Möglichkeiten zum Anschlagen und Einhaken der Ladung;
  • die Reihenfolge der Warenbewegung und -lagerung;
  • Anforderungen an Seile, Ketten, abnehmbare Geräte und Behälter sowie deren Ausschussquoten;
  • Ingenieure und Techniker, die für die Wartung von Hebemaschinen in gutem Zustand verantwortlich sind, Arbeiter, die für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen verantwortlich sind, Mechaniker für die Reparatur und Wartung von Hebemaschinen;
  • Lage und Anordnung von Feuerlöschgeräten und das Verfahren zu ihrer Verwendung.

1.7. Bei der Arbeit mit einem Hebemechanismus ist der Mitarbeiter folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt: sich bewegende Maschinen und Mechanismen, transportierte und gelagerte Güter, ungünstige Mikroklimaparameter, erhöhter Staubgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs, ungeschützte Bewegung oder rotierende Geräteelemente.

1.8. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung werden den Mitarbeitern entsprechend den geltenden Normen entsprechend der geleisteten Arbeit ausgehändigt.

1.9. Overalls, Schuhe und persönliche Schutzausrüstung sollten an speziell dafür vorgesehenen Orten unter Einhaltung der Lagervorschriften aufbewahrt und in gutem Zustand verwendet werden.

1.10. Sollten während der Arbeiten Fragen zur sicheren Durchführung auftreten, sollten Sie sich an den Mitarbeiter wenden, der für die sichere Durchführung der Arbeiten an diesem Produktionsstandort verantwortlich ist.

1.11. Beim Einsatz eines Zuggeräts sollte ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine bedient, darauf achten, dass diese in gutem Zustand ist und dass sich auf den Seilen und Ketten ein Stempel oder ein Metallschild mit der Anzahl, der Tragfähigkeit und dem Prüfdatum befindet Gerät.

Es ist nicht erlaubt, fehlerhafte Schlingen zu verwenden.

1.12. An den Arbeitsplätzen ist es erforderlich, anschauliche Darstellungen der Methoden zum Anschlagen und Anhängen der angehobenen Güter, eine Liste der wichtigsten zu bewegenden Güter mit Angabe ihres Gewichts sowie Schemata für die Lagerung der Güter anzubringen. Mit der Hebemaschine können diese Materialien dem Arbeiter übergeben werden.

1.13. Um die Hebemaschine in gutem Zustand zu halten, muss der sie verwendende Mitarbeiter die Anweisungen des Ingenieurs und Technikers befolgen, der für die Erhaltung der Hebemaschine in gutem Zustand und hinsichtlich der Arbeitsausführung für die sichere Arbeitsausführung verantwortlich ist Hebemaschinen.

1.14. Der Betrieb defekter Hebemaschinen ist nicht gestattet. Die Verantwortung für Arbeiten an defekten Hebemaschinen sowie die Verantwortung der Mitarbeiter, die für deren Erhaltung verantwortlich sind, trägt der Mitarbeiter, der die defekte Hebemaschine verwendet.

1.15. Am Ort der Arbeitserbringung im Warenverkehr dürfen sich keine Personen aufhalten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der ausgeführten Arbeit stehen.

1.16. Im Falle eines Unfalls sollte ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine benutzt, einen Arzt aufsuchen und den Vorfall dem Leiter der Baustelle oder der Leitung der Organisation melden.

1.17. Mitarbeiter, die eine Hebemaschine verwenden, müssen die internen Vorschriften der Organisation einhalten.

1.18. Während der Arbeit sollten Sie das Arbeits- und Ruheregime beachten. Ruhen und Rauchen ist in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

1.19. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung haftet der Arbeitnehmer nach den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine benutzt:

  • die Overalls, Spezialschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung korrekt anzuziehen, die den Normen entsprechen und in gutem Zustand sind;
  • erhalten Sie Anweisungen zu den Regeln, dem Verfahren, dem Lagerort und den Abmessungen der Waren;
  • Führen Sie eine externe Inspektion der Mechanismen der Hebemaschine und der Hebevorrichtungen durch, stellen Sie sicher, dass sie sich in gutem Zustand befinden und mit einem Stempel oder Schild versehen sind, auf dem die Nummer, das Prüfdatum und die Tragfähigkeit angegeben sind.
  • Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit des Containers, das Vorhandensein einer Nummer und Aufschriften über seinen Verwendungszweck, sein Eigengewicht und das maximale Gewicht der Ladung, für die er transportiert werden soll;
  • Lastaufnahmemittel entsprechend der Masse und Art der empfangenen Ladung auswählen;
  • Überprüfen Sie die Schmierung von Zahnrädern, Lagern und Seilen sowie den Zustand von Schmiervorrichtungen und Stopfbuchsen.
  • Überprüfen Sie an zugänglichen Stellen die Metallstrukturen des Mechanismus sowie die Schweiß-, Niet- und Schraubverbindungen.
  • Überprüfen Sie den Zustand von Seilen, Ketten, deren Befestigung an Trommeln und an anderen Stellen. Dabei ist auf die korrekte Verlegung der Seile in den Block- und Trommelströmen zu achten;
  • Überprüfen Sie den Haken, seine Befestigung im Halter und die daran befindliche Verriegelung oder eine andere austauschbare Hebevorrichtung, die anstelle des Hakens installiert ist.
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Beleuchtungseinrichtungen im Einsatzbereich der Hebemaschine. Bei unzureichender Beleuchtung informieren Sie den für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Mitarbeiter.

2.2. Verwenden Sie bei der Inspektion der Hebemaschine eine tragbare elektrische Lampe.

2.3. Nach der Inspektion des Krans zum Testen sollte der Arbeiter sicherstellen, dass sich niemand in der Nähe der Hebemaschine aufhält.

2.4. Nach der Inspektion der Hebemaschine sollten vor der Inbetriebnahme alle Mechanismen getestet und die korrekte Funktion der Mechanismen und Sicherheitsvorrichtungen überprüft werden.

2.5. Werden bei der Inspektion und Prüfung des Hebezeugs Störungen festgestellt, die dessen sicheren Betrieb beeinträchtigen und nicht selbst behoben werden können, muss der Mitarbeiter ohne Arbeitsbeginn die für den sicheren Betrieb von Kranen verantwortliche Person informieren und der Ingenieur und Techniker, der für die Wartung der Hebezeuge verantwortlich ist, ohne mit der Arbeit zu beginnen. Die Autos sind in gutem Zustand.

2.6. Ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine benutzt, darf seine Arbeit nicht aufnehmen, wenn:

  • es gibt Risse oder Verformungen in der Metallstruktur der Maschine, Schraub- oder Nietverbindungen sind gelöst;
  • Seilklemmen sind beschädigt oder fehlen oder ihre Bolzen sind locker;
  • Das Lastseil weist eine Anzahl von Drahtbrüchen oder Abnutzungserscheinungen auf, die über die in der Bedienungsanleitung der Maschine festgelegte Norm hinausgehen, sowie eine gebrochene Litze oder eine lokale Beschädigung.
  • der Hebe- oder Bewegungsmechanismus ist defekt;
  • Maschinenteile sind defekt;
  • der Verschleiß des Hakens im Hals übersteigt 10 % der ursprünglichen Höhe des Abschnitts, die Vorrichtung, die das Hakenmaul verschließt, ist defekt, die Befestigung des Hakens im Halter ist defekt;
  • Seilblöcke oder Flaschenzüge sind beschädigt;
  • der Lasthaken oder Lastblock dreht sich nicht;
  • die Fristen für die technische Untersuchung, Wartung, routinemäßige Inspektion und Prüfung der Fördermaschine abgelaufen sind.

2.7. Der Bediener der Hebemaschine sollte darauf achten, dass im Bereich der Hebemaschine eine ausreichende Ausleuchtung des Arbeitsbereiches gewährleistet ist. Bei unzureichender Beleuchtung, starkem Schneefall oder Nebel sollte der Mitarbeiter, ohne mit der Arbeit zu beginnen, die für den sicheren Betrieb von Kränen verantwortliche Person informieren.

2.8. Nach Erhalt des Auftrags und der Arbeitserlaubnis durch den für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen verantwortlichen Mitarbeiter ist es erforderlich, die Hebemaschine zu inspizieren und zu testen und anschließend mit der Arbeit zu beginnen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Während der Arbeit muss sich ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine bedient, an den Anforderungen und Anweisungen orientieren, die in der Bedienungsanleitung der Hebemaschine, den Produktionsanweisungen, dem Arbeitsplan oder dem Arbeitsablaufplan festgelegt sind.

3.2. Während der Arbeit darf ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine bedient, nicht von seinen direkten Aufgaben abgelenkt werden und die Maschine reinigen, schmieren und reparieren.

3.3. Dem Bediener der Hebemaschine ist es nicht gestattet, Unbefugten den Zutritt zur Baustelle zu gestatten und die Kontrolle über die Hebemaschine ohne Erlaubnis des für die Arbeiten an den Kranen zuständigen Ingenieurs und Technikers nicht auf andere Arbeiter zu übertragen.

3.4. Stellen Sie vor Beginn der Arbeiten an der Hebemaschine sicher, dass sich keine Unbeteiligten im Arbeitsbereich aufhalten.

3.5. Das Anheben der Last sollte gleichmäßig und ruckfrei erfolgen.

3.6. Es ist nicht erlaubt, die Last hängen zu lassen.

3.7. Ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine verwendet, sollte schriftlich über die Zulassung von Personal (Arbeitern) zur Baustelle für Reparatur- oder andere Arbeiten im Rahmen einer Arbeitserlaubnis informiert werden, die die Bedingungen für sicheres Arbeiten festlegt.

3.8. Bei der Durchführung von Arbeiten muss sich ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine bedient, an folgenden Regeln orientieren:

  • das Stoppsignal ausführen, unabhängig davon, wer es gibt;
  • Vor dem Heben oder Senken der Last sollten alle Personen am Arbeitsplatz vor der Notwendigkeit gewarnt werden, den Transportbereich der Last zu verlassen und dass die Last möglicherweise herunterfallen kann. Der Güterverkehr ist nur in Abwesenheit von Arbeitskräften im Arbeitsbereich der Hebemaschine gestattet;
  • Beim Beladen von Fahrzeugen ist das Heben und Senken der Ladung nur dann gestattet, wenn sich keine Mitarbeiter auf den Fahrzeugen befinden, was der Mitarbeiter zunächst überprüfen muss;
  • der Haken des Hebemechanismus sollte direkt über der Last angebracht werden, damit beim Heben der Last eine Schrägstellung des Lastseils ausgeschlossen ist;
  • Beim Anheben der Last müssen Sie diese zunächst auf eine Höhe von nicht mehr als 200 - 300 mm anheben, um sicherzustellen, dass die Anschlagmittel korrekt sind und die Last sicher befestigt ist. Anschließend darf sie auf die gewünschte Höhe angehoben werden.
  • Horizontal bewegte Lasten oder Lastaufnahmemittel müssen zunächst 500 mm über die unterwegs angetroffenen Gegenstände angehoben werden;
  • Beim Bewegen von Gütern, die sich in der Nähe von Wänden, Säulen, Stapeln, Eisenbahnwaggons, Autos, Werkzeugmaschinen oder anderen Geräten befinden, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass sich keine Arbeiter zwischen der transportierten Ladung und Waggons, Wänden, Säulen und anderen Strukturen befinden.
  • Kleinteileladungen sollten in speziell dafür vorgesehenen Containern transportiert werden. In diesem Fall sollte das Herausfallen einzelner Ladungen ausgeschlossen sein;
  • bevor Sie eine Last aus einem Brunnen, Graben, Graben, einer Grube usw. heben. und bevor Sie die Last absenken, stellen Sie durch Absenken des freien (unbelasteten) Hakens zunächst sicher, dass an der tiefsten Position der Trommel mindestens eineinhalb Windungen des Seils aufgewickelt bleiben, die Windungen unter der Klemmvorrichtung nicht mitgerechnet;
  • Das Stauen und Zerlegen der Ladung muss gleichmäßig erfolgen, ohne die für die Lagerung von Ladung festgelegten Abmessungen zu verletzen und ohne die Gänge zu blockieren.
  • Sie sollten die Seile sorgfältig überwachen und wenn sie von den Trommeln oder Blöcken fallen, sich Schlaufen bilden oder Schäden festgestellt werden, sollte die Arbeit der Hebemaschine unterbrochen werden;
  • Beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Hebezeuge auf derselben Kranbahn sind zur Vermeidung von Kollisionen die im Bauwerksprojekt oder im technologischen Plan festgelegten Sicherheitsmaßnahmen zu beachten;
  • der Haken eines nicht funktionierenden Lastmechanismus muss immer in die obere Position angehoben werden;
  • die Beförderung einer Ladung, deren Masse unbekannt ist, sollte erst nach Bestimmung ihrer tatsächlichen Masse erfolgen;
  • Beim Transport von langen und sperrigen Gütern sollten diese mithilfe von Haken oder Streben geführt werden.
  • Das Anschlagen von Lasten sollte gemäß den zugelassenen Anschlagschemata erfolgen. Der Transport von Ladung, für die kein Anschlagschema entwickelt wurde, muss in Anwesenheit und unter Anleitung eines Mitarbeiters erfolgen, der für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen verantwortlich ist. Zum Anschlagen sollten Anschlagmittel verwendet werden, die der Masse und Art der anzuhebenden Last unter Berücksichtigung der Anzahl der Äste und ihres Neigungswinkels entsprechen;
  • Beim Binden und Einhängen der Last sollten Seile und Ketten ohne Knoten, Drehungen und Schlaufen an der Hauptanordnung (Rahmen, Rahmen, Rahmen) angebracht werden. Unter scharfen Rippen (Ecken) sollten spezielle Auskleidungen angebracht werden, um die Schlingen vor Beschädigungen zu schützen;
  • Das Absenken der zu bewegenden Last ist nur an den im Projekt zur Herstellung von Arbeiten oder in der technologischen Karte vorgesehenen Stellen zulässig, an denen die Möglichkeit eines Herunterfallens, Umkippens oder Verrutschens der zu installierenden Last ausgeschlossen ist am Aufstellungsort der Last zunächst eine entsprechend starke Auskleidung anzubringen. Das Verstauen und Demontieren von Gütern sollte gleichmäßig erfolgen, ohne die für die Lagerung von Gütern festgelegten Maße zu verletzen und ohne die Gänge zu blockieren;
  • Das Kippen von Lasten durch Hebevorrichtungen kann auf Kippplattformen oder an speziell dafür vorgesehenen Stellen erfolgen. Die Durchführung solcher Arbeiten ist nach der entwickelten Technik zulässig, wobei der Arbeitsablauf, die Art des Anschlagens der Last und Anweisungen zur sicheren Arbeitsausführung anzugeben sind;
  • Arbeiten sollten nur mit Handschuhen durchgeführt werden.

3.9. Bei Arbeiten am Hubwerk ist es nicht erlaubt:

  • Bewegen Sie Ladung, die von Arbeitern angeschlagen wird, die nicht über eine Schleuderbescheinigung verfügen, und verwenden Sie abnehmbare Lastgreifvorrichtungen ohne Etiketten oder Stempel. Werden die oben genannten Verstöße festgestellt, sind die Arbeiten einzustellen und der für die sichere Durchführung von Arbeiten mit Kränen verantwortliche Mitarbeiter zu benachrichtigen;
  • das Be- und Entladen von Gütern mit einer Hebemaschine durchzuführen, wenn keine genehmigten Systeme für deren ordnungsgemäßes Binden und Einhängen vorhanden sind;
  • Heben und Wenden einer Last, deren Masse die Tragfähigkeit der Hebemaschine überschreitet. Wenn dem Mitarbeiter, der die Hebemaschine bedient, die Masse der Last nicht bekannt ist, muss er sich bei dem für die sichere Ausführung von Arbeiten mit Kränen verantwortlichen Mitarbeiter (schriftlich) darüber informieren;
  • Ziehen Sie die Last mit einem Haken über den Boden, Schienen und Baumstämme, wobei die Seile geneigt sind.
  • mit einem Haken eine Last abzureißen, die am Boden bedeckt oder festgefroren ist, durch andere Lasten gelegt, mit Bolzen befestigt oder mit Beton gefüllt ist, sowie die Last zu schwenken, um sie abzureißen;
  • Lösen der von der Last eingeklemmten abnehmbaren Lastaufnahmemittel (Schlingen, Zangen usw.) durch die Hebemaschine;
  • Heben Sie Stahlbetonprodukte ohne Massenmarkierung mit beschädigten Scharnieren und laden Sie sie in einem über die Seiten gefüllten Container.
  • Fahrzeuge bewegen;
  • Heben von Personen oder einer Last mit darauf befindlichen Personen sowie einer Last, die durch das Gewicht von Personen nivelliert oder von Händen getragen wird;
  • Übertragen Sie die Kontrolle über den Kran an Mitarbeiter, die hierfür keine Erlaubnis haben, und ermöglichen Sie Studierenden und Auszubildenden, selbstständig zu arbeiten, ohne ihre Handlungen zu überwachen.
  • Ladung in Fahrzeuge laden, während sich der Fahrer oder andere Personen im Führerhaus befinden;
  • Hebezylinder mit komprimierten und verflüssigten Gasen, die nicht in speziellen Behältern verpackt sind.

3.10. Ein Mitarbeiter, der ein Hebezeug bedient, ist verpflichtet, bei Störungen gemäß Abschnitt 2.6 sowie in folgenden Fällen die Last abzusenken, die Arbeit einzustellen und die für den sicheren Betrieb von Kranen verantwortliche Person zu informieren:

  • bei Ausfall von Mechanismen und Metallkonstruktionen der Hebemaschine;
  • bei unzureichender Beleuchtung des Einsatzortes der Hebemaschine, starkem Schneefall oder Nebel;
  • wenn die Lufttemperatur unter die im Reisepass angegebene Lasthebemaschine fällt;
  • bei falscher Verlegung oder Herabfallen des Seils von der Trommel oder den Blöcken und Feststellung einer Beschädigung der Seile;
  • bei unzuverlässiger Befestigung der Hebemaschine am Arbeitsplatz;
  • bei fehlendem Antriebsschutz;
  • bei unzuverlässiger Befestigung des Seils auf der Trommel oder falscher Wicklung (Schlaufen, Durchhang).

3.11. Beim Arbeiten mit Winden mit Handhebelantrieb ist es nicht erlaubt:

  • in der Schwenkebene des Hebels und unter der angehobenen Last sein;
  • Verwenden Sie einen Hebel, der länger ist als die in den technischen Daten vorgesehene Winde.
  • Bewegen Sie den Hebel ruckartig von einer Extremposition in die andere.

3.12. Die Bewegung des Rückwärtsgriffs sollte reibungslos, ohne Rucken oder Blockieren erfolgen und das Zugmittel und das Seil sollten jederzeit in einer geraden Linie sein.

3.13. Nach der Reparatur der Hebemaschine darf mit der Arbeit daran nur mit schriftlicher Genehmigung des Ingenieurs und Technikers begonnen werden, der für die Aufrechterhaltung des guten Zustands der Hebemaschine verantwortlich ist.

3.14. Bei Be- und Entladevorgängen ist darauf zu achten, dass die Tragfähigkeit der Schlinge der Kraft der Masse der anzuhebenden Last unter Berücksichtigung des Sicherheitsfaktors, der Anzahl der Abzweigungen und des Neigungswinkels entspricht. Dabei sollte der Winkel zwischen den Schlingenzweigen 90° nicht überschreiten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Ein Mitarbeiter, der eine Hebemaschine verwendet, muss:

  • den guten Zustand aller Mechanismen, Seile und Ketten überwachen;
  • Überprüfen Sie bei einer Schichtinspektion den Zustand aller Bordverbindungen, Verriegelungsvorrichtungen, Schmiervorrichtungen, des Seils und seiner Befestigung.
  • Bewahren Sie das Werkzeug an den dafür vorgesehenen Orten auf.

4.2. Bei der Wartung der Hebemaschine sind die in der Betriebsanleitung der Hebemaschine festgelegten Anforderungen zu beachten, darunter:

  • die Mechanismen der Hebemaschine und der Seile rechtzeitig schmieren;
  • Schmiermittel und Reinigungsmittel in einem geschlossenen Metallbehälter aufbewahren, Reinigungsmittel aus der Hebemaschine entfernen;
  • Halten Sie den Stapler sauber und in gutem Betriebszustand.

4.3. Werden bei der technischen Wartung des Krans Störungen festgestellt, muss der Mitarbeiter, der die Hebemaschine bedient, diese dem Ingenieur und Techniker melden, der für die Aufrechterhaltung des guten Zustands der Krane verantwortlich ist.

5. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

5.1. Wenn an der Hebemaschine Faktoren auftreten, die einen Unfall oder einen Unfall verursachen können (Risse in Metallkonstruktionen, Beschädigung des Seils, Bruch von Achsen usw.), sowie wenn Klopfen, Rumpeln auftritt, muss der Mitarbeiter, der die Hebemaschine bedient, einen Unfall verursachen muss:

  • den Warenverkehr stoppen;
  • Senken Sie die Last ab und ergreifen Sie, wenn dies nicht möglich ist, Maßnahmen zur Umzäunung des Standorts der Last.
  • Finden Sie die Ursache des Notfalls heraus und melden Sie die Situation dem Mitarbeiter, der für die sichere Arbeitsausführung verantwortlich ist.

5.2. Bei einem Unfall sollten Sie:

  • Maßnahmen ergreifen, um das Opfer von der Wirkung des traumatischen Faktors zu befreien;
  • dem Opfer je nach Art der Verletzung Erste Hilfe leisten;
  • Benachrichtigen Sie die Leitung der Organisation über den Vorfall und ergreifen Sie Maßnahmen, um das Opfer in eine medizinische Einrichtung zu evakuieren.

5.3. Im Brandfall sollten Sie:

  • aufhören zu arbeiten;
  • senken Sie die Last;
  • rufen Sie die Feuerwehr und informieren Sie die Leitung der Organisation;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den am Arbeitsplatz verfügbaren Feuerlöschgeräten.

5.4. Bei Naturkatastrophen (Hurrikan, Erdbeben usw.) sollten Sie:

  • aufhören zu arbeiten;
  • senken Sie die Last auf den Boden (Plattform);
  • Verlassen Sie den Arbeitsbereich und begeben Sie sich an einen sicheren Ort.

5.5. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall oder Unfall, muss der Mitarbeiter, der die Hebemaschine bedient, die für den sicheren Betrieb von Kranen verantwortliche Person informieren und für die Sicherheit der Situation zum Zeitpunkt des Unfalls oder Unfalls sorgen, sofern hiervon keine Gefahr ausgeht für das Leben und die Gesundheit anderer.

5.6. Über alle Notfälle muss der Mitarbeiter, der die Hebemaschine nutzt, den Ingenieur und Techniker informieren, der für die Aufrechterhaltung des guten Zustands der Hebemaschinen verantwortlich ist.

6. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

6.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Mitarbeiter, der die Hebemaschine nutzt:

  • den Haken oder das abnehmbare Lastaufnahmemittel von der Last lösen;
  • Stellen Sie die Hebemaschine auf den Parkplatz und heben Sie den Haken in die obere Position.
  • die Lastaufnahmemittel zum Lagerplatz bringen;
  • Informieren Sie den Ingenieur und Techniker, der für die Aufrechterhaltung des guten Zustands des Krans verantwortlich ist, über die während des Betriebs festgestellten Mängel und Fehlfunktionen der Einheiten und Elemente der Hebemaschine.

6.2. Overall und persönliche Schutzausrüstung ausziehen und vorschriftsmäßig ablegen.

6.3. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen.

6.4. Bei der Übergabe einer Schicht sind der für die sichere Arbeitsabwicklung Verantwortliche und der Schichtarbeiter über alle Störungen im Betrieb der Hebemaschine zu informieren.

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Paul
Die Anleitung ist gut. Fehlende Verweise auf Vorschriften

Irene
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