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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Fahrer eines mobilen Kraftwerks. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Als Fahrer eines mobilen Kraftwerks dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über eine Berechtigung zum Betrieb eines mobilen Kraftwerks verfügen und von der Ärztekommission als für diese Tätigkeit geeignet anerkannt sind.

Der Fahrer muss eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens IV haben.

1.2. Der eingestellte Kraftwerksfahrer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen bei Arbeiten unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen sowie den Verhaltensregeln bei Unfällen vertraut gemacht werden.

Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Kraftwerksbetreiber einer ersten Einweisung in sichere Arbeitspraktiken unterziehen.

Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.3. Nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz muss der Kraftwerksbetreiber je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Tätigkeit ein Praktikum für 2-15 Schichten unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Kraftwerksbetreibers absolvieren, der auf Anordnung (Anweisung) für das Unternehmen ernannt wird.

1.4. Der Kraftwerksbetreiber muss sich einer wiederholten Einweisung in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes unterziehen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.5. Beim Betrieb hat der Kraftwerksbetreiber die Vorgaben der Betriebsanleitung des mobilen Kraftwerks einzuhalten. Der Betrieb eines defekten Kraftwerks ist nicht gestattet.

1.6. Es ist verboten, ein mobiles Kraftwerk unter Bedingungen erhöhter Gefahr zu installieren (in den Sicherheitszonen von Freileitungen, auf dem Gelände eines Betreiberunternehmens, wenn eine industrielle Gefahr entstehen kann usw.).

1.7. Im Kraftwerk ist es notwendig, in Overalls und Sicherheitsschuhen zu arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Baumwolloveralls, dielektrische Galoschen, Gummihandschuhe und im Winter zusätzlich eine Baumwolljacke mit isoliertem Futter, Baumwollhosen mit isoliertem Futter und Filzstiefel.

Overalls und Sicherheitsschuhe müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe des Fahrers entsprechen. Es ist verboten, in mit Kraft- und Schmierstoffen imprägnierter Kleidung zu arbeiten.

1.8. Das Kraftwerk muss auf einem trockenen und ebenen Gelände installiert werden, das frei von Schutt und brennbaren Materialien ist. Es ist nicht gestattet, das Kraftwerk auf sumpfigem Boden oder an Orten mit konzentriertem Regenwasser zu installieren.

1.9. Es ist verboten, im Bereich des Turmdrehkrans mobile Kraftwerke zu installieren.

1.10. Bei der Installation eines mobilen Kraftwerks im Innenbereich muss der Fahrer folgende Bedingungen einhalten:

  • das Raumvolumen muss mindestens das 20-fache des Kraftwerksvolumens betragen;
  • der Raum sollte gut belüftet sein;
  • es ist notwendig, ein mobiles Kraftwerk so zu installieren, dass der Kühler dem natürlichen Luftstrom zugewandt ist;
  • Um das Auftreten von Resonanzschwingungen zu vermeiden, die einen Unfall verursachen können, dürfen das Fundament oder andere Stützvorrichtungen, auf denen das Kraftwerk installiert ist, nicht mit den Wänden des Hauses oder den Fundamenten anderer Mechanismen verbunden werden.

1.11. An Straßenkreuzungen auf der Baustelle muss das Elektrokabel im Boden (Gräben), Blöcken, Kanälen, entlang von Gebäudewänden verlegt werden, um Schäden zu vermeiden.

1.12. Die externe Verkabelung der temporären Stromversorgung muss mit einem isolierten Kabel erfolgen, das auf Widerständen in einer Höhe von mindestens:

  • 2,5 m - über Arbeitsplätzen;
  • 3,5 m - über den Gängen;
  • 6,0 m - über Einfahrten.

1.13. Bei der Versorgung stationärer elektrischer Empfänger aus einem mobilen Kraftwerk müssen die Sicherheitsmaßnahmen den Sicherheitsmaßnahmen in den Netzen stationärer elektrischer Empfänger entsprechen.

1.14. Bei der Stromversorgung elektrischer Empfänger mobiler Anlagen aus einem mobilen Kraftwerk mit erdetem Neutralleiter sollten folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden: Nullung, Nullung zusammen mit erneuter Erdung, Schutzabschaltung oder Nullung zusammen mit Schutzabschaltung.

1.15. Bei der Stromversorgung der elektrischen Empfänger mobiler Einheiten aus einem mobilen Kraftwerk mit isoliertem Neutralleiter ist aus Sicherheitsgründen eine Schutzerdung zusammen mit der Metallverbindung der Gehäuse und Stromquellen der Einheit oder eine Schutzabschaltung erforderlich.

1.16. Es wird empfohlen, als natürliche Erdungsleiter zu verwenden:

  • Im Erdreich verlegte Rohrleitungen aus Metall, mit Ausnahme von Rohrleitungen für brennbare Flüssigkeiten oder explosive Gase und Gemische;
  • Bohrlochverrohrungsrohre;
  • Metall- und Stahlbetonkonstruktionen von Häusern und Bauwerken, die mit dem Boden verbunden sind;
  • Metallspundbohlen von Wasserbauwerken, Leitungen, Toren;
  • Bleiummantelungen von im Erdreich verlegten Kabeln; Kabelummantelungen aus Aluminium dürfen nicht als natürliche Erdungsleiter verwendet werden;
  • Neutralleiter einer Hochspannungsleitung bis 1 kV mit wiederholten Erdungsschaltern;
  • Gleise der wichtigsten nicht elektrifizierten Eisenbahnen und Zufahrtsgleise bei Vorhandensein speziell angeordneter Brücken zwischen den Gleisen.

1.17. Zur künstlichen Erdung sollte Stahl verwendet werden; Künstliche Erdungsleiter sollten nicht lackiert werden.

1.18. Bei der Stromversorgung der elektrischen Empfänger mobiler Anlagen aus mobilen autonomen Quellen mit isoliertem Neutralleiter sollte aus Sicherheitsgründen eine Schutzerdung zusammen mit einer Metallverbindung zwischen den Installationsgehäusen und der Stromquelle oder mit einer Schutzabschaltung erfolgen. In diesem Fall sollte der Widerstand des Erdungsgeräts 10 Ohm nicht überschreiten.

1.19. Autonome mobile Quellen mit isoliertem Neutralleiter müssen über eine Vorrichtung zur ständigen Überwachung des Isolationswiderstands gegenüber dem Körper der Stromquelle (Erde) verfügen. Es muss möglich sein, die Integrität des Isolationsüberwachungsgeräts zu überprüfen und es abzuschalten.

1.20. Auf der Schalttafel sollte eine Aufschrift angebracht sein: „Achtung! Elektrische Spannung!“, sowie die angegebene Spannung und die Bezeichnung aller Einspeisungen.

1.21. Bei Reparaturarbeiten an den Leitungen an der Schalttafel ist es erforderlich, an den Griffen der Trennvorrichtungen ein Plakat mit der Aufschrift „Nicht einschalten – Arbeiten an der Leitung“ aufzuhängen sowie einen entsprechenden Eintrag im Betriebstagebuch vorzunehmen.

1.22. Bei Nachtarbeiten muss das Kraftwerk gut beleuchtet sein (mindestens 50 Lux).

Bei der Inspektion des Kraftwerks darf eine tragbare elektrische Lampe mit einer Spannung von 36-42 V verwendet werden.

1.23. Es ist verboten, den Fahrer im betrunkenen Zustand zu beschäftigen, ebenso ist der Zutritt von Unbefugten zum Arbeitsplatz des Kraftwerksführers verboten.

1.24. In einem mobilen Kraftwerk sind Kohlendioxid- und Pulverfeuerlöscher erforderlich.

1.25. Es ist verboten, den Motor mit offener Flamme aufzuwärmen.

1.26. Mit Brenn- und Schmieröl getränkte Reinigungstücher sollten in einer Metallbox mit Deckel aufbewahrt werden.

1.27. In der Nähe des Kraftwerks ist das Rauchen verboten.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Im Rahmen seiner Pflicht muss der Fahrer das Betriebsprotokoll überprüfen, alle Anmerkungen zu den bei der Installation festgestellten Störungen berücksichtigen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen.

Bei schwerwiegenden Störungen muss der Fahrer dies dem zuständigen Ingenieur und Techniker melden.

2.2. Vor Beginn der Installation muss der Bediener:

  • Überprüfen Sie die Zuverlässigkeit der Befestigung und Verblockung der Verbindungen von Motor, Generator und Schalttafel und schalten Sie auch den Hauptschalter ein;
  • Überprüfen Sie den Schmierölstand im Kurbelgehäuse des Motors, den Wasserstand im Kühler, den Dieselkraftstoff im Tank und den Benzinstand im Tank des Startmotors. Der Schmieröl- und Kraftstoffstand sollte nur mit einem Peilstab oder einem Messstab überprüft werden. Es ist verboten, den Kraftstoff- und Schmierölstand mit beliebigen Gegenständen zu messen;
  • Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Erdung der wichtigsten Metallteile (Schalttafeln, Kabelkästen usw.).

2.3. Es ist notwendig, das Gerät mit Kraftstoff, Schmieröl und Wasser zu füllen, wenn der Motor vollständig abgestellt ist.

2.4. Wenn beim Tanken Kraftstoff-, Öl- oder Wassertropfen auf einige Teile des Geräts gefallen sind, müssen nach dem Tanken alle Stellen trocken gewischt werden. Das Austreten von Kraftstoff und Öl ist nicht zulässig.

2.5. Die Ausrüstung eines mobilen Kraftwerks, Kabel und Kupplungen müssen vor Feuchtigkeit geschützt werden und verhindern, dass Schnee, Wasser und Staub auf die elektrischen Armaturen gelangen.

2.6. Schutzabdeckungen, Kappen aufsetzen und fest verschließen.

2.7. Vor dem Start des Kraftwerks muss der Fahrer die Ausrichtung von Motor und Generator gemäß der Betriebsanleitung der Station überprüfen.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Unbefugte Personen dürfen den Motor nicht starten.

3.2. Es ist notwendig, den Motor bei einer späten Zündung zu starten, wobei auf einen Rückschlag mit der Kurbel zu achten ist.

3.3. Der Betrieb des Motors mit einem defekten Manometer ist verboten.

3.4. Beim Betrieb eines mobilen Kraftwerks muss der Fahrer beachten:

  • für den Betrieb des automatischen Motordrehzahlreglers;
  • hinter den Messwerten der Instrumente auf dem Bedienfeld;
  • Öldruck und Temperatur im Motorölsystem;
  • für Wassertemperatur.

3.5. Der Fahrer muss den Anschluss der Kraftstoffleitung überwachen und verhindern, dass Kraftstoff austritt.

3.6. Die Temperatur der Generator- und Getriebelager darf 80°C nicht überschreiten.

3.7. Bei laufendem Generator darf keine Funkenbildung an den Bürsten auftreten. Die Spannung am Generator darf nicht niedriger sein als die Nennspannung.

3.8. Während des Betriebs eines mobilen Kraftwerks ist es verboten:

  • einen laufenden Motor unbeaufsichtigt lassen;
  • Berühren Sie die beweglichen Teile von Mechanismen, blanke elektrische Leitungen und leitende Teile elektrischer Geräte, die unter Spannung stehen.
  • den Motor oder Generator unterwegs einstellen, schmieren und reparieren;
  • den Messerschalter ohne persönliche Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe, Gummigaloschen und Gummimatten) ein- und ausschalten;
  • Anschließen, Trennen und Reparieren von stromführenden Kabeln, unabhängig vom Umfang der Arbeiten;
  • befestigen Sie die Kontakte, reinigen Sie die Schalter und die Generatorwicklung;
  • Keilriemen abnehmen und anziehen;
  • mit defekten Zentralengeräten arbeiten.

3.9. Schmelzsicherungen dürfen nur bei ausgeschaltetem Hauptschalter an der Schaltanlage unter Verwendung dielektrischer Schutzeinrichtungen ausgetauscht werden.

3.10. Der Betrieb des Motors ohne oder mit zu wenig Wasser ist verboten.

3.11. Füllen Sie kein kaltes Wasser in den Kühler eines überhitzten Motors und lassen Sie den Motor nicht längere Zeit bei Temperaturen unter 0 °C mit Wasser gefüllt.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Am Ende der Arbeiten muss der Fahrer des mobilen Kraftwerks:

  • Teile der Kraftwerkseinheiten schmieren;
  • Schalten Sie die Verbraucherverteilungsschalter und dann den Hauptverbraucherschalter aus. Nach dem Abstellen des Motors muss der Widerstand des Erregerwiderstands vollständig entfernt werden;
  • Reinigen und wischen Sie die Kraftwerkseinheiten mit einem feuchten Tuch sowie Schalttafeln und Geräte ab – sauber und trocken;
  • Überprüfen Sie den Schmierölstand im Kurbelgehäuse des Motors.
  • Wenn der Motor im Winter längere Zeit stillsteht, lassen Sie das Wasser und das Schmieröl aus dem System und den Tanks ab und lassen Sie dabei die Ventile am Kühler und am Motor geöffnet.
  • das Werkzeug und die Vorrichtungen an den dafür vorgesehenen Platz stellen.

4.2. Über alle beim Betrieb des Kraftwerks festgestellten Störungen ist ein Eintrag im Schichtannahme- und Lieferprotokoll vorzunehmen und dem Vorarbeiter zu melden.

4.3. Nach Beendigung der Arbeiten muss der Fahrer den Overall und die Sicherheitsschuhe ausziehen, sie von Staub und anderem Schmutz reinigen und an dem dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort ablegen. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Wenn der Fahrer beim Starten des Motors ein Klopfen oder Geräusch wahrnimmt, muss er den Motor sofort abstellen, um die Ursache herauszufinden und den Defekt zu beheben.

5.2. Wenn das Manometer in der ersten Minute des Motorbetriebs keinen Schmieröldruck von 2-3 atm anzeigt, muss der Fahrer:

  • stellen Sie den Motor sofort ab;
  • Überprüfen Sie das Schmiersystem;
  • finde und behebe das Problem.

5.3. Wenn Sie einen Brand- oder Rauchgeruch feststellen, müssen Sie die Arbeit einstellen.

5.4. Löschen Sie brennende Drähte oder Elektrokabel nicht, ohne die Spannung auszuschalten.

5.5. Im Falle eines Kraftstoffbrandes ist es notwendig, die Kraftstoffzufuhr zum Motor zu unterbrechen und anschließend Maßnahmen zu seiner Löschung zu ergreifen.

Es ist verboten, brennende Kraft- und Schmierstoffe mit Wasser zu löschen. Zu diesem Zweck ist die Verwendung von Pulverfeuerlöschern, Sand, Erde oder Plane erforderlich.

5.6. Bei Unfällen muss der Fahrer dem Opfer gegebenenfalls Erste Hilfe leisten, einen Notarzt rufen und unverzüglich die Verwaltung über den Unfall informieren.

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