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Arbeitssicherheitshinweise für das Bedienpersonal der Anlage. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Bedienblöcke müssen den Anforderungen entsprechen:

  • SNiP II-69-78 "Baunormen und -regeln";
  • RTM 42-2-4-80 „Bedieneinheiten. Betriebsregeln, Sicherheitsvorkehrungen und Betriebshygiene.“

1.2. Personal in Betriebsstätten muss geführt werden durch:

  • Anweisungen zur Organisation und Durchführung von Hygiene- und Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung nosokomialer Infektionen in medizinischen Einrichtungen (chirurgische Abteilungen und Intensivstationen) Verordnung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 31.07.78. Juli 720 Nr. XNUMX;
  • OST 42-21-2-85 „Sterilisation und Desinfektion von Medizinprodukten. Methoden, Mittel und Regime“;
  • diese Anweisung und andere normative Dokumente zum Arbeitsschutz des Gesundheitsministeriums der UdSSR.

1.3. Personen mit abgeschlossener medizinischer Hochschul- und Sekundarausbildung sowie medizinisches Nachwuchspersonal mit besonderer Ausbildung, die nach GOST 12.0.004-79 im Arbeitsschutz geschult sind und über die Gruppe I in elektrischer Sicherheit verfügen, dürfen selbstständig in Operationssälen arbeiten .

Anstelle von GOST 12.0.004-79 wurde durch das Dekret des Staatlichen Standards der UdSSR vom 5. November 1990 Nr. 2797 GOST 12.0.004-90 genehmigt und in Kraft gesetzt

1.4. Um das Auftreten von Krankheiten und Unfällen zu verhindern, muss sich das gesamte Personal einer ärztlichen Untersuchung gemäß den methodischen Anweisungen „Über die Durchführung vorläufiger ärztlicher Untersuchungen bei Arbeitsaufnahme und regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen von Mitarbeitern von Gesundheitseinrichtungen“ gemäß der Anordnung des Ministeriums der UdSSR unterziehen Gesundheitsministerium vom 19. Juni 1984 Nr. 700.

1.5. Das Personal der Betriebseinheiten muss mit Hygiene- und Hygienekleidung und -schuhen, Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung gemäß den aktuellen Branchenstandards ausgestattet sein, die mit dem Zentralkomitee der Gewerkschaft des medizinischen Personals vereinbart und genehmigt wurden durch Beschluss des Gesundheitsministeriums der UdSSR vom 29.01.88. Januar 65 Nr. XNUMX.

1.6. Das Personal der Betriebseinheit ist verpflichtet, die internen Arbeitsvorschriften der Einrichtung einzuhalten.

1.7. Essen und Rauchen am Arbeitsplatz ist verboten. Für die Mahlzeiten müssen spezielle Räume eingerichtet werden.

1.8. Während einer Operation ist es nicht an der Operation beteiligtem Personal untersagt, den Operationssaal zu betreten.

1.9. Es ist strengstens untersagt, Gegenstände, die während der Operation nicht verwendet werden, im Operationssaal aufzubewahren.

1.10. Beachten Sie beim Arbeiten mit elektrischen Geräten unbedingt die Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften, die in der dem Gerät beiliegenden Anleitung des Herstellers aufgeführt sind.

1.11. Die für den betrieblichen Ablauf Verantwortlichen müssen dafür sorgen, dass Geräteprüfungen regelmäßig und zeitnah durchgeführt und deren Ergebnisse protokolliert werden. Die Ergebnisse der Kontrollen sind in einem Gesetz oder Protokoll zu dokumentieren.

1.12. Das Personal der OP-Abteilung ist verpflichtet, die aktuellen Sicherheitsvorschriften zu kennen und einzuhalten, da die Operationssäle und Anästhesieräume der OP-Abteilung hinsichtlich Brandschutz, Explosionsgefahr und elektrischer Gefährdung als Hochrisikoräume eingestuft sind.

1.13. Am Eingang zum Operationssaal muss gemäß GOST 12.4.026-76 ein Warnschild „VORSICHT! EXPLOSIVE ANÄSTHETIKA WERDEN VERWENDET“ angebracht werden. „SSBT. Signalfarben und Sicherheitszeichen“, Schild Nr. 2.9.

1.14. In den Präoperations- und Anästhesieräumen müssen Kohlendioxid-Feuerlöscher vom Typ OU vorhanden sein.

1.15. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Arbeitsunfall unverzüglich seinem direkten Vorgesetzten melden.

Der Leiter ist verpflichtet, dringend Erste Hilfe für das Opfer zu organisieren, den Chefarzt der Anstalt, den Arbeitssicherheitsingenieur oder die Person, die seine Aufgaben wahrnimmt, und den Gewerkschaftsausschuss über den Vorfall zu informieren, die Situation am Arbeitsplatz zur Untersuchung aufzubewahren und den Zustand der Ausrüstung zum Zeitpunkt des Vorfalls, wenn dadurch nicht das Leben und die Gesundheit der umliegenden Arbeitnehmer gefährdet werden und es nicht zu einem Unfall kommt.

1.16. Gegen Personen, die arbeitsschutzrechtliche Vorschriften nicht befolgt oder verletzt haben, drohen disziplinarische Maßnahmen gemäß der betrieblichen Arbeitsordnung und ggf. eine außerordentliche Prüfung der Kenntnisse in arbeitsschutzrechtlichen Fragen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor der Operation muss das beteiligte Personal eine hygienische Dusche nehmen und sterile Hygienekleidung anziehen.

2.2. Dem Personal in der Betriebseinheit ist es strengstens untersagt, Kleidung aus Wolle, Seide, Nylon, Nylon und anderen synthetischen Materialien zu tragen, die bei Bewegung stark elektrisiert werden, was zu einer schnellen Ansammlung elektrischer Ladungen am menschlichen Körper führt.

2.3. Dem OP-Personal ist das Tragen von Armbändern, Ringen, Ketten und anderen Metallgegenständen strengstens untersagt.

2.4. Die Hände des Personals, das Anästhesiegeräte wartet, sowie das Gesicht des Patienten sollten frei von Spuren von Ölen, Salben und Lippenstift sein.

2.5. Vor dem Betrieb des Geräts muss das Personal sorgfältig die Unversehrtheit der zum Anschluss an das Netzwerk verwendeten Kabel und der Kabel vom Gerät zum Patienten prüfen.

2.6. Vor Beginn der Arbeiten sollte das Personal sicherstellen, dass alle metallischen und elektrisch leitenden nichtmetallischen Teile der Ausrüstung geerdet sind, um statische Elektrizität abzuleiten.

2.7. Wird ein „Durchschlag am Körper“ eines elektrischen Stroms festgestellt, muss das Personal das Elektrogerät spannungsfrei schalten (ausschalten) und sich beim Abteilungsleiter melden.

2.8. Alle importierten und in die Operationseinheit eingebrachten Instrumente, Geräte und sonstigen Geräte unterliegen der erforderlichen Sterilisation und Desinfektion.

2.9. Das Personal sollte das Vorhandensein absorbierender Filter überprüfen, die für den normalen Betrieb von Anästhesiegeräten erforderlich sind.

2.10. Vor und während der Operation muss das Personal die relative Luftfeuchtigkeit im Operationssaal mithilfe von Instrumenten (Hygrometer oder Psychrometer) sowie deren Temperatur überwachen.

Die relative Luftfeuchtigkeit im Operationssaal sollte 60+-5% betragen, die Lufttemperatur - +21:+25°C.

2.11. Vor Beginn der Anästhesie sollte das Personal auf das Vorhandensein elektrostatischer Aufladung überprüft werden. Um es zu entfernen, muss sich jeder absichtlich erden, indem er mit der Hand einen Metallgegenstand berührt, beispielsweise ein Metallteil des Operationstisches.

Tritt eine elektrostatische Entladung auf, muss der Mitarbeiter den Operationssaal unverzüglich verlassen, um die Ursachen für die Entstehung zu beseitigen. Zum Beispiel das Ersetzen von Schuhen oder Kleidung.

2.12. Um eine bakterielle Kontamination des Operationssaals zu verhindern, wird empfohlen, dass das Personal mindestens einmal pro Woche durch bakteriologische Untersuchung die Reinheit der zugeführten Luft auf das Vorhandensein von Schwebstoffen und Bakterienflora überprüft.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Alle an der Operation Beteiligten sind verpflichtet, die Regeln der Asepsis und Antisepsis im Operationssaal strikt einzuhalten.

3.2. Dem Personal der Bedieneinheit ist es untersagt, an defekten Geräten, Instrumenten, Geräten mit defekten Vorrichtungen, Alarmen usw. zu arbeiten.

3.3. Das Personal muss die Möglichkeit ausschließen, dass der Patient mit Metallgegenständen in Kontakt kommt, beispielsweise mit dem Operationstisch. Dazu sollte der Operationstisch mit einer Baumwolldecke abgedeckt werden, auf der ein gummiertes Tuch und ein Laken ausgebreitet werden sollten, damit sie nicht in Berührung kommen Die Kanten hängen über alle Seiten des Operationstisches.

3.4. Bei der Verwendung explosiver Inhalationsstoffe oder brennbarer Desinfektionsmittel (zur Handbehandlung) ist die Verwendung von nicht explosionsgeschützten Elektrochirurgiegeräten, Defibrillatoren, Blitzlampen usw., die als Zündquelle wirken können, verboten.

3.5. Während der Operation sollten in dem Bereich, in dem sich Mitglieder des Operationsteams aufhalten, Luftproben auf das Vorhandensein von Narkosemitteldämpfen entnommen werden.

Ihr Gehalt sollte die festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten.

3.6. Verbandsmaterial und Instrumente, die bei der Operation verwendet werden, müssen vom Personal in speziell dafür vorgesehenen Behältern gesammelt werden.

3.7. Das Personal muss Biopsien und bei Operationen entnommene Proben in geschlossenen Behältern versenden.

4. Verhütung von Bränden und Explosionen, Sicherheitsanforderungen im Notfall

4.1. Um eine Selbstentzündung von Medikamenten zu verhindern, ist es notwendig, diese nach Gebrauch aus dem Verdampfer in einen hermetisch verschlossenen Behälter abzulassen. Der Äther muss langsam abgelassen werden, um Spritzer zu vermeiden. Es ist verboten, den nach der Narkose verbleibenden Äther in das Waschbecken zu gießen.

Es ist nicht erlaubt, Äther aus dem Verdampfer mit einem frei fallenden Strahl in das Auffanggefäß zu gießen. Hierzu müssen Trichter aus elektrisch leitfähigem Material verwendet werden, die Trichter müssen geerdet sein und das Ende des Trichters muss bis zum Boden des Gefäßes reichen. Andernfalls muss das Ende eines geerdeten Leiters durch einen Trichter zum Boden des Gefäßes geführt werden, damit der Äther entlang dieses Leiters in das Gefäß fließt.

4.2. Spülen Sie nach dem Ablassen des Arzneimittels den Verdampfer, die Schläuche und alle abnehmbaren Teile des Anästhesiegeräts mit warmem Wasser ab.

4.3. Im Operationssaal ist es verboten, Gase von einer Flasche in eine andere umzufüllen und zusätzliche Gase oder Medikamente in eine Flasche mit komprimierten Gasen einzuleiten. Die Transfusion muss in speziell ausgestatteten Räumen durch geschultes Personal durchgeführt werden.

4.4. In Operationssälen und Anästhesieräumen ist die Verwendung von offenem Feuer (Alkohollampen, Gasbrenner, brennende Streichhölzer etc.) und elektrischen Heizgeräten verboten.

4.5. Bei der Verwendung von Inhalationsanästhesiegeräten ist die Verwendung defekter oder funkenbildender elektrischer Geräte verboten.

4.6. Böden im Operationssaal müssen regelmäßig gereinigt werden, um die Bildung eines nicht leitenden Films (aufgrund von Schmutzablagerungen usw.) zu vermeiden, der dazu führen könnte, dass der Boden seine elektrische Leitfähigkeit verliert.

Die Oberflächenbehandlung von Fußböden mit Wachs oder Lack ist verboten.

4.7. Riemenantriebe von Geräten sollten nicht in Bereichen mit hoher Konzentration an Anästhesiemitteln angebracht werden. Es ist verboten, Riemen mit Kolophonium, Wachs und anderen Substanzen zu schmieren, die den Oberflächenwiderstand erhöhen.

4.8. Es ist verboten, Teile des Anästhesiegeräts mit Klebeband (einem anderen Dielektrikum) abzudichten, Schläuche aus nicht antistatischem Gummi zu verwenden, um Betäubungsgemische in die Atmosphäre abzuleiten, oder Teile aus elektrisch leitfähigem Material, die unbrauchbar geworden sind, durch Teile aus zu ersetzen Dielektrikum.

Notiz. Alle Elemente von Anästhesiegeräten bestehen aus elektrisch leitfähigen Materialien: Beutel, Schläuche, Masken, Atemschläuche und andere Teile des Atemkreislaufs des Geräts sowie Dichtungen und Radreifen – aus elektrisch leitfähigem Gummi; Adapter - aus Buntmetall oder elektrisch leitfähigem Kunststoff.

4.9. Bei einer Explosion oder einem Brand in der Bedieneinheit müssen Sie:

  • alle Personen aus der Gefahrenzone entfernen;
  • Raum der Bedieneinheit spannungsfrei schalten;
  • Maßnahmen ergreifen, um das Feuer mit verfügbaren Feuerlöschmitteln zu löschen, zum Beispiel Kohlendioxid-Feuerlöschern vom Typ OU;
  • Verletzten erste Hilfe leisten.

4.10. Im Falle eines Stromschlags einer Person ist Folgendes erforderlich:

  • Befreien Sie das Opfer von den Auswirkungen des elektrischen Stroms, indem Sie den Teil der Anlage oder Ausrüstung ausschalten, den das Opfer berührt.
  • Wenn es nicht möglich ist, die Spannung abzuschalten, müssen die verfügbaren Mittel genutzt werden: Um das Opfer vom Körper zu isolieren, wickeln Sie trockene Operationswäsche (Windeln, Laken, Mull) um Ihre Hände und ziehen Sie die vom Stromschlag betroffene Person weg spannungsführende oder leitende Teile des Gerätes;
  • Gegebenenfalls dem Opfer angemessene medizinische Hilfe leisten.

4.11. Bei der Hilfeleistung für ein Opfer ist es notwendig, gemäß den „Anweisungen zur Bereitstellung erster Hilfe für Opfer von Stromschlägen und anderen Unfällen“ zu handeln, die im Dezember mit der Hauptdirektion für medizinische und präventive Versorgung des Gesundheitsministeriums der UdSSR vereinbart wurden 18, 1985, Brief Nr. 10-13/328-36.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Am Ende der Operation muss das OP-Personal die eingesammelten Instrumente und Servietten zählen.

5.2. Das Betriebspersonal muss:

  • den Arbeitsplatz aufräumen;
  • vorbehaltlich der Reinigung, Sterilisation oder Desinfektion von Instrumenten, Teilen und Baugruppen von Instrumenten und Apparaten vor der Sterilisation;
  • Bringen Sie die Geräte in die in der Bedienungsanleitung angegebene Ausgangsposition.
  • Führen Sie eine Nassreinigung der Bedieneinheit mit Desinfektionsmitteln durch.
  • den Raum der Bedieneinheit mit ultravioletter Strahlung bestrahlen;
  • Prüfen Sie, ob die Stromversorgung, Lüftung und Gas abgeschaltet sind.

5.3. Die Entfernung gebrauchter Verbände und Abfälle aus dem Operationssaal (zwecks Entsorgung) muss in geschlossenen Behältern erfolgen.

5.4. Die Entsorgung gebrauchter Verbandstoffe und Abfälle sollte in Muffelöfen außerhalb der Betriebseinheit erfolgen.

5.5. Das Personal muss entsprechende Einträge im technischen Wartungsprotokoll vornehmen und dem Vorgesetzten alle bei der Arbeit festgestellten Mängel und Störungen melden.

Notes:

Klausel 1.1. SNiP 2.08.02-89 „Öffentliche Gebäude“ mit Änderungen und das „Handbuch für die Gestaltung von Gesundheitseinrichtungen“, entwickelt von Gipronizdrav, 1989, sind in Kraft.

Klausel 1.3. GOST 12.0.004-90 „SSBT. Organisation der Arbeitssicherheitsschulung. Allgemeine Bestimmungen“ ist in Kraft.

Klausel 1.4. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 14.03.96. März 90 Nr. XNUMX „Über das Verfahren zur Durchführung vorläufiger und regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen von Arbeitnehmern und die medizinischen Vorschriften für die Zulassung zum Beruf“ ist in Kraft.

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