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Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Herstellung von Siebdruckformen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Zur Arbeit zugelassen sind Personen, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Tätigkeit in diesem Beruf (Fachgebiet), eine Einweisung und eine Einweisung am Arbeitsplatz haben. Nach einem Praktikum ist es den Arbeitnehmern gestattet, selbständig zu arbeiten, wobei theoretische Kenntnisse und erworbene Fähigkeiten in sicheren Arbeitsweisen überprüft werden. Zukünftig finden am Arbeitsplatz mindestens alle 3 Monate Unterweisungen zum Arbeitsschutz statt.

1.2. Bei einem Wechsel an einen neuen Arbeitsplatz, von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsplatz, von einem Betrieb zum anderen mit einer Änderung des technologischen Prozesses oder der Ausrüstung müssen die Arbeitnehmer über den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz unterwiesen werden.

1.3. Die Durchführung von Briefings aller Art muss im Briefing-Protokoll mit den obligatorischen Unterschriften der Person festgehalten werden, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat.

1.4. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Anforderungen dieser Anweisung, Arbeits- und Produktionsdisziplin, Arbeits- und Ruheordnung, alle Anforderungen des Arbeitsschutzes, der sicheren Arbeitsleistung, der industriellen Hygiene, des Brandschutzes und der elektrischen Sicherheit einzuhalten.

1.5. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Der Konsum von alkoholischen Getränken am Arbeitsplatz sowie der Gang zur Arbeit im Zustand einer Alkohol- oder Drogenvergiftung ist verboten.

1.6. Bei der Ausführung von Arbeiten ist es notwendig, aufmerksam zu sein, sich nicht durch fremde Angelegenheiten und Gespräche ablenken zu lassen und andere nicht von der Arbeit abzulenken. Es ist verboten, sich auf zufällige Gegenstände und Zäune zu setzen und darauf zu stützen.

1.7. Es ist verboten, sich Betriebsmaschinen, Anlagen, Maschinen, an denen andere Arbeitnehmer arbeiten, zu nähern und sie durch belanglose Gespräche abzulenken, Geräte, Transport- und Hebevorrichtungen ein- oder auszuschalten (außer in Notfällen), Arbeiten, an denen nicht zugewiesen ist, darüber hinauszugehen die Zäune von Gefahrenbereichen, in Zonen mit technischen Durchgängen.

1.8. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmern Overalls, Sicherheitsschuhe sowie persönliche Schutzausrüstung entsprechend der von ihnen ausgeführten Arbeit und in Übereinstimmung mit den geltenden Normen zur Verfügung zu stellen. Es ist verboten, ohne Overall, Sicherheitsschuhe und andere normgerecht vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu arbeiten.

1.9. Jeder Mitarbeiter braucht:

  • den Aufbewahrungsort des Werkstattverbandkastens kennen;
  • bei arbeitsbedingten Verletzungen Erste Hilfe leisten können.

1.10. Das Aufbewahren und Verzehren von Lebensmitteln ist nur an dafür vorgesehenen und ausgestatteten Orten gestattet.

1.11. Es ist verboten, sich in der Produktionsstätte in Oberbekleidung aufzuhalten, sich auszuziehen oder Kleidung, Hüte und Taschen an die Ausrüstung zu hängen.

1.12. Verstopfen Sie Durchgänge, Einfahrten, Arbeitsplätze, Zugänge zu Schildern nicht mit Feuerlöschgeräten, Hydranten und einem Hauptschalter.

1.13. Verschüttete Reinigungsmittel, Schmiermittel, Wasser usw. auf dem Boden. sofort abwischen.

1.14. Mit Öl, Farbe und Lösungsmittel imprägnierte Reinigungsmittel werden in dicht verschlossenen Metallboxen aufbewahrt. Verstreuen Sie diese Materialien nicht, sie sollten am Ende der Schicht aus dem Betriebsgelände entfernt werden.

1.15. Lagern Sie Kraftstoffe, Schmierstoffe und brennbare Flüssigkeiten nur in einem dicht verschlossenen Metallbehälter (Kasten) oder Schrank in einer Menge, die die Austauschmenge nicht überschreitet. Die gemeinsame Lagerung von Säuren sowie brennbaren und brennbaren Flüssigkeiten (Benzin, Toluol, Alkohol, Kerosin, Testbenzin usw.) ist verboten. Lagern Sie Chemikalien in Mengen, die die festgelegten Normen nicht überschreiten, in einem dicht verschlossenen Behälter mit einer Aufschrift auf dem Inhalt.

1.16. Es ist verboten, Geräte zu reparieren, elektrische Geräte und das Stromnetz für Personal zu reparieren, das keinen Zugang zu diesen Arbeiten hat, in der Nähe von nicht abgeschirmten stromführenden Teilen zu arbeiten, elektrische Leitungen, allgemeine Beleuchtungskörper zu berühren, Türen von Schaltschränken zu öffnen und Messer einzuzäunen Schalter, Schalttafeln und Bedienfelder.

1.17. Verwenden Sie keine Schmiermittel zum Händewaschen.

1.18. Der Aufenthalt im Produktionsraum nach Arbeitsende ist untersagt.

1.19. Der Arbeitnehmer ist gemäß geltendem Recht für die Einhaltung der Anweisungen, Arbeitsunfälle und Unfälle, die durch sein Verschulden eingetreten sind, verantwortlich.

1.20. Die Kontrolle über die Umsetzung dieser Weisung obliegt dem Abteilungsleiter.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie den Overall an und schließen Sie ihn mit allen Knöpfen. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit persönlicher Schutzausrüstung.

2.2. Überprüfen Sie visuell den Arbeitsplatz und die Ausrüstung, die Funktionsfähigkeit des Schutzerdungssystems, das Vorhandensein und die Festigkeit der Befestigung von Zäunen, Sicherheitsvorrichtungen, Verriegelungen, die Funktionsfähigkeit von Lüftungsanlagen, die Funktionsfähigkeit von Wasserhähnen und Wasserabflüssen.

2.3. Melden Sie etwaige Mängel dem Abteilungsleiter. Beginnen Sie nicht mit der Arbeit, bis das Problem behoben ist.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Metallformrahmen sollten eine glatte Oberfläche ohne Grate, Risse und Risse haben.

3.2. Arbeiten an der pneumatischen Spannvorrichtung und dem pneumatischen Kopierrahmen sind nur zulässig, wenn ein versiegeltes und funktionsfähiges Manometer und Sicherheitsventil vorhanden sind.

3.3. Beim Arbeiten mit der Klebstoffzusammensetzung „TK“, Chromsalzen und anderen Chemikalien und Lösungen Schutzausrüstung (Gummihandschuhe) verwenden. Waschen Sie chemische Reagenzien oder Lösungen, die mit Händen und Körper in Kontakt gekommen sind, mit reichlich Wasser ab.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Schalten Sie im Brandfall das Gerät sofort aus und unterbrechen Sie die Stromversorgung, mit Ausnahme des Beleuchtungsnetzes. Melden Sie den Brand allen im Raum arbeitenden Personen und löschen Sie den Brand mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten.

4.2. Wenn an den Metallteilen des Geräts Spannung (Stromgefühl) festgestellt wird, das Lüftungssystem ausgeschaltet wird, Geräusche und Vibrationen auftreten, der Strom abgeschaltet wird, schalten Sie das Gerät sofort aus, melden Sie die Störung dem Vorarbeiter und unterlassen Sie es ohne seine Anweisungen mit der Arbeit beginnen.

4.3. Bei Hautkontakt:

  • Laugen (Lösungen) verwenden 2 - 3% ige Essigsäurelösung;
  • Säuren (Lösungen) verwenden Sie eine 5% ige Backpulverlösung.

4.4. Bei Kontakt mit der Schleimhaut:

  • Laugen (Lösungen) verwenden 1 - 2% ige Essigsäurelösung;
  • Säuren (Lösungen) verwenden Sie eine 2 - 3% ige Backpulverlösung.

4.5. Nach der Neutralisation sollten die betroffenen Stellen mit viel Wasser gewaschen werden.

4.6. Wenn ein direkter Lichtstrahl in die Augen gelangt (von Quecksilber- und anderen Lampen), spülen Sie diese mit einem Tee- oder Wasseraufguss aus und konsultieren Sie sofort einen Arzt.

4.7. Befreien Sie im Falle einer Verletzung zunächst das Opfer vom traumatischen Faktor, benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter, rufen Sie medizinische Hilfe an, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe und halten Sie eine traumatische Situation aufrecht, bis die Ursachen des Vorfalls untersucht sind.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schalten Sie Geräte und Beleuchtungsanlagen aus, entfernen Sie Werkzeuge und Vorrichtungen an den dafür vorgesehenen Stellen und räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

5.2. Melden Sie Störungen dem Werkstattleiter, Sektion.

5.3. Überprüfen Sie, ob Heizungen, Beleuchtung, Belüftung, Wasser und Gas ausgeschaltet sind.

5.4. Persönliche Schutzausrüstung und Overalls entfernen, in einen Schrank legen.

5.5. Hände gründlich waschen und mit warmem Wasser und Seife waschen.

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