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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Monteur von Baumaschinen und -mechanismen. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Anweisung zum Arbeitsschutz (im Folgenden als Anweisung bezeichnet) wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über den Arbeitsschutz“ entwickelt und legt die Regeln für die Arbeitsausführung und das Verhalten eines Arbeitnehmers auf dem Territorium der Ukraine fest Betrieb, in Produktionsräumen und am Arbeitsplatz gemäß den staatlichen, branchenübergreifenden und branchenspezifischen Vorschriften zum Arbeitsschutz. 1.2. Die Anweisungen gelten für alle Abteilungen des Unternehmens. 1.3. Gemäß Artikel 18 des Gesetzes der Ukraine „Über den Arbeitsschutz“ ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, die Anforderungen der Regulierungsgesetze zum Arbeitsschutz, die Regeln für den Umgang mit Maschinen, Mechanismen, Geräten und anderen Produktionsmitteln sowie deren Verwendung zu kennen und einzuhalten kollektive und individuelle Schutzausrüstung, unterziehen Sie sich vorläufigen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen. 1.4. Abhängig von den spezifischen Bedingungen der Organisation des Produktionsprozesses sowie im Zusammenhang mit Unfällen und Unfällen können Änderungen und Ergänzungen der Anweisungen vorgenommen werden, die auf einem separaten, vom Leiter der entsprechenden Struktur unterzeichneten Blatt aufgeführt sind Einheit. 1.5. Die Anleitung ist ein verbindliches normatives Dokument für Monteure von Baumaschinen und -mechanismen, die im Bauwesen tätig sind. 1.6. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben, im entsprechenden Programm geschult sind und über einen nominellen Qualifikationsnachweis verfügen, dürfen Arbeiten an der Installation, Reparatur und Wartung von Baumaschinen und -mechanismen durchführen. 1.7. Bei der Verwendung eines manuellen Elektrowerkzeugs der Klassen II und III im Rahmen der Arbeit muss der Installateur der XNUMX. elektrischen Sicherheitsgruppe zugeordnet werden. 1.8. Der Installateur muss sich folgenden Sicherheitsunterweisungen unterziehen: a) Einführung - bei der Bewerbung um eine Stelle; b) primär - am Arbeitsplatz; c) wiederholt - mindestens einmal alle 3 Monate; d) außerplanmäßig – bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, die zu einem Unfall oder Unfall geführt haben oder führen könnten; bei Änderungen des technologischen Prozesses, der Konstruktion von Baumaschinen und -mechanismen, bestehender Vorschriften zum Arbeitsschutz; e) Ziel – bei der Ausführung einmaliger Arbeiten, die nicht direkt mit den Aufgaben im Fachgebiet zusammenhängen, bei der Beseitigung eines Unfalls, einer Naturkatastrophe, bei der Ausführung von Arbeiten, für die eine Arbeitserlaubnis, eine Genehmigung und andere Dokumente ausgestellt werden. 1.9. Die erneute Prüfung der Kenntnisse über sicheres Arbeiten durch den Installateur erfolgt: a) periodisch, mindestens einmal alle 12 Monate (soweit die Kenntnisse dieses Handbuchs vorliegen); b) während einer Arbeitsunterbrechung in ihrem Fachgebiet von mehr als 6 Monaten; c) vor der Zulassung zur Arbeit nach der vorübergehenden Suspendierung des Installateurs wegen Verstoßes gegen Sicherheits- oder Technologieanforderungen. 1.10. Um den Einfluss gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren zu verringern, muss dem Installateur die folgende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden:
Bei externen Robotern im Winter zusätzlich:
Abhängig von der Art und den Bedingungen der durchgeführten Arbeiten muss der Installateur außerdem andere persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzhelm, Sicherheitsgurt, Atemschutzmaske, Schutzbrille usw.) verwenden. 1.11. Nach Erhalt von Overalls, Schuhen und anderen persönlichen Schutzausrüstungen muss der Installateur vom Arbeitsleiter in die Vorgehensweise bei der Verwendung dieser Mittel eingewiesen und mit den Anforderungen an deren Pflege vertraut gemacht werden. 1.12. Der Monteur darf die Arbeiten nicht in ungeeigneten, verschmutzten Overalls, Sicherheitsschuhen und mit defekten Sicherheitseinrichtungen beginnen. 1.13. Mit den Installationsarbeiten in der Anlage kann begonnen werden, nachdem die im Projekt für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen, die Anforderungen der jeweiligen Betriebsanleitung und die baurechtliche Abnahme der Bauwerke, an denen die Installationsarbeiten durchgeführt werden, durchgeführt wurden aus. 1.14. Der Monteur von Baumaschinen und -mechanismen muss den Aufbau und die Funktionsweise der montierten oder gewarteten Mechanismen, Anweisungen zu deren Wartung und Reparatur sowie Regeln für die Inbetriebnahme kennen. 1.15. Dem Installateur ist es untersagt, sich sowohl während der Arbeitszeit als auch außerhalb der Arbeitszeit auf dem Gelände der Baustelle und in den Wohnräumen in einem betrunkenen Zustand aufzuhalten. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Installateur von Baumaschinen und -mechanismen:
2.2. Bereiten Sie zum Transport des Arbeitsgeräts eine spezielle Tasche oder Box vor. Tragen Sie das Werkzeug nicht in den Taschen von Overalls. 2.3. Bevor Sie mit der Installation von Baumaschinen und -mechanismen unter den Bedingungen eines bestehenden Unternehmens beginnen, holen Sie sich beim Arbeitsleiter einen Zeitplan für die gemeinsame Arbeit ein. Im Installationsbereich sollten alle Durchgänge und Einfahrten geschlossen sein und Sicherheitsschilder angebracht werden, die den Aufenthalt unbefugter Personen im Installationsbereich verbieten. 2.4. Elektroschweißstellen, die sich in unmittelbarer Nähe der Arbeitsplätze der Installateure befinden, müssen mit undurchsichtigen Abschirmungen abgedeckt werden. 3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Der Installateur darf nur Arbeiten ausführen, für die er vom Vorgesetzten angewiesen und autorisiert wurde. 3.2. Lassen Sie Personen, die nicht mit dieser Arbeit in Zusammenhang stehen, nicht den Arbeitsplatz betreten. 3.3. Seien Sie bei der Ausführung der Arbeiten selbst aufmerksam und lenken Sie andere nicht ab. 3.4. Um Installations- und Reparaturarbeiten mit Blöcken und Hebezeugen durchführen zu können, müssen diese sicher auf speziellen Stützen und Balken befestigt werden. 3.5. Bei der Installation und Inbetriebnahme von Baumaschinen und -mechanismen ist der Installateur verpflichtet, Folgendes zu überprüfen:
3.6. Vor einem Probelauf von Maschinen und Anlagen ist es notwendig, alle Startteilnehmer zu warnen und Unbefugte zu entfernen. 3.7. Nach der Montage der Mechanismen sollte der Test zunächst ohne Last durchgeführt werden und erst nach einer gründlichen Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit auf Fehlerfreiheit können sie unter Last getestet werden. 3.8. Bei eingeschalteten Elektromotoren ist es verboten, die Riemenscheibe oder das Schwungrad von Hand zu drehen, Antriebsriemen einzustellen, zu entfernen oder anzubringen oder das auf der Trommel aufgewickelte Seil zu verstellen. 3.9. Bei der Montage und Demontage von Mastliften sind folgende Anforderungen zu beachten:
3.10. Dem Monteur von Baumaschinen und -mechanismen ist untersagt:
4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Trennen Sie die Mechanismen vom Stromnetz. 4.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf. 4.3. Bringen Sie Ihre persönliche Schutzausrüstung in Ordnung, legen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab, waschen Sie Ihre Hände und Ihr Gesicht mit warmem Wasser und Seife oder duschen Sie. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Falle einer Gerätestörung oder in Notsituationen, die zu Geräteausfällen und Verletzungen von Personen führen können, muss der Installateur:
5.2. Trennen Sie im Brandfall das Gerät vom Stromnetz und organisieren Sie die Feuerlöschung mit primären Feuerlöschgeräten. Verbrannte elektrische Leitungen sollten mit Pulver- oder Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. Es ist verboten, stromführende Leitungen mit Wasser, Schaumfeuerlöschern und Sand zu löschen. Wenn es nicht möglich ist, den Brandherd selbst zu beseitigen, müssen Sie sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer „01“ verständigen. 5.3. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, muss der Installateur das Gerät sofort abschalten und dem Opfer Erste Hilfe leisten, den Vorfall dem Arbeitsleiter melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation ergreifen, sofern dadurch nicht Leben und Gesundheit gefährdet werden von Leuten. 5.4. Wenn es Opfer gibt, ist es notwendig, ihnen Erste Hilfe zu leisten, ggf. einen Krankenwagen zu rufen. 5.5. Erste Hilfe leisten. 5.5.1. Erste Hilfe leisten bei Stromschlag. Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand. Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist eine künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage unter Berücksichtigung der Pupillen erforderlich. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden und anschließend ein „Krankenwagen“ gerufen werden. 5.5.2. Erste Hilfe bei Verletzungen. Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden. Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen. 5.5.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks. Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden. Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion. Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel. Bei einem Rippenbruch, der sich in Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen äußert, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen. 5.5.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen. Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit Wasser gewaschen werden. Anschließend sollte die säuregeschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Backpulverlösung und die verbrannte Oberfläche mit Alkali gewaschen werden eine 3%ige Borsäurelösung oder eine Essigsäurelösung. Säuren. Bei Kontakt mit der Augenschleimhaut von Säure oder Alkali ist es notwendig, die Augen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl zu spülen, sie mit einer 2%igen Natronlösung zu waschen und mit Alkali zu verbrennen - mit einer 3 %igen Borsäurelösung oder einer 3 %igen Essigsäurelösung. Säuren. Bei Verbrennungen der Mundhöhle durch Alkali ist eine Spülung mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung erforderlich, bei Säureverätzungen - mit einer 5 %igen Backpulverlösung. Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss mit einer 10 %igen Backpulverlösung eingeatmet werden, die mit einer Sprühflasche aufgesprüht wird, wenn Alkali eindringt, eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung. 5.5.5. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen. Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden. Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt. Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3%igen Manganlösung behandelt. Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt und ein Arzt gerufen. 5.5.6. Erste Hilfe bei Blutungen. Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:
5.6. Befolgen Sie die Anweisungen des Arbeitsleiters, um den Notfall zu beseitigen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Löschen von Waldbränden. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Lader. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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