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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Wartung von mit Gas betriebenen Gasgebläsemaschinen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Einführung Diese branchenübliche Anweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen Regulierungsgesetzen entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die im Abschnitt „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ dieses Dokuments aufgeführt sind, sowie branchenübergreifende Arbeitsschutzvorschriften (Sicherheitsvorschriften) beim Betrieb elektrischer Anlagen Anlagen und richtet sich entsprechend ihrer Tätigkeit und Qualifikation an Arbeitnehmer in Bauberufen, die mit dem Betrieb gasbetriebener Gasblasmaschinen beschäftigt sind (nachfolgend Arbeitnehmer genannt). Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1. Arbeitnehmer, die nicht jünger als 18 Jahre sind, über die elektrische Sicherheitsgruppe II verfügen und über die beruflichen Fähigkeiten zum Bedienen von Gasblasmaschinen verfügen, müssen, bevor sie selbständig arbeiten dürfen, Folgendes bestehen:
2. Die Mitarbeiter müssen die Anforderungen dieser Anweisung sowie die Anforderungen der Herstelleranweisungen für den Betrieb der verwendeten Gerüste, Werkzeuge und Geräte einhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren zu gewährleisten, die mit der Natur verbunden sind die Arbeit:
3. Zum Schutz vor allgemeiner industrieller Verschmutzung und mechanischen Einwirkungen sind die Arbeitnehmer verpflichtet, vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung zu tragen, die den für den Beruf oder die Art der ausgeübten Tätigkeit geltenden Normen entspricht. Arbeiter müssen auf der Baustelle Schutzhelme tragen. 4. Auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Stelle, in Produktions- und Aufenthaltsräumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen sind die Mitarbeiter verpflichtet, die in dieser Organisation erlassenen internen Arbeitsvorschriften einzuhalten. Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt. 5. Im Rahmen der täglichen Aktivitäten müssen die Mitarbeiter:
6. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder die Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich seinem unmittelbaren oder übergeordneten Vorgesetzten zu melden ( Vergiftung). Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 7. Vor Aufnahme der Arbeit müssen Arbeitnehmer: a) Overalls, Spezialschuhe und einen Helm des festgelegten Musters anziehen; b) dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Überprüfung der Kenntnisse sicherer Arbeitsmethoden vorlegen und eine Aufgabe unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit auf der Grundlage der Besonderheiten der durchgeführten Arbeiten erhalten. 8. Nach Erhalt der Aufgabe durch den Vorarbeiter oder Arbeitsleiter müssen die Mitarbeiter: a) Installieren Sie die Gebläsemaschine auf einer flachen horizontalen Plattform und richten Sie sie bei Bedarf mit Keilen aus. b) ein Elektrokabel vorbereiten und ein Schaltgerät (Messerschalter) installieren; c) die Erdung des Gasgebläsegehäuses überprüfen; d) Metall- oder Leinenhülsen an den Auslassflansch des Gasgebläses anschließen; e) um das Gasgebläse herum Durchgänge mit einer Breite von mindestens 1 m vorsehen; f) sich mit den Einträgen im Journal der Annahme und Lieferung von Schichten vertraut zu machen; g) Stellen Sie sicher, dass der Schlauch, der die Gasflasche und das Gasgebläse verbindet, in gutem Zustand ist. h) Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Schläuche zum Abführen erhitzter Gase aus dem Gasgebläse sowie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit des Manometers an der Gasflasche. i) Überprüfen Sie die Abwesenheit von Arbeitern im Keller des Gebäudes und die Unmöglichkeit ihres Zugangs dorthin während des Betriebs des Gasgebläses. 9. Der Betrieb des Gasgebläses ist in folgenden Fällen nicht erlaubt: a) bei Vorliegen von Störungen, die in den Anweisungen des Herstellers zum Betrieb der Blasmaschine aufgeführt sind; b) verspätete Durchführung der nächsten technischen Inspektion der Gebläsemaschine; c) bei unzureichender Beleuchtung des Arbeitsplatzes, fehlender Erdung des Maschinenkörpers. Festgestellte Störungen und Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen müssen selbständig behoben werden. Ist dies nicht möglich, müssen die Mitarbeiter diese unverzüglich dem Arbeitsleiter und dem Verantwortlichen für die Instandhaltung des Gasgebläses melden. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 10. Bei der Installation des Gasgebläses sollte die Gasflasche mindestens 1,5 m vom Gebläse entfernt sein. Der Schlauch, der das Gasgebläse und die Gasflasche verbindet, muss fest sein. Zwischenverbindungen sind darin nicht erlaubt. Ersatzgasflaschen und leere Flaschen sollten in einem speziellen Behälter zur Aufbewahrung von Gasflaschen aufbewahrt werden; 11. Der Anschluss des Gebläses an das Stromnetz muss durch einen diensthabenden Elektriker erfolgen. Anderen Mitarbeitern ist es untersagt, das Gasgebläse selbstständig an das Stromnetz und an die Erdungszentrale anzuschließen. 12. Das Einschalten des Gasgebläses sollte in der folgenden Reihenfolge erfolgen: a) das Ventil für die Freisetzung von Kraftstoffverbrennungsprodukten in die Atmosphäre öffnen; b) schalten Sie den Ventilator ein und öffnen Sie das Ventil an der Gasflasche; c) Zünden Sie den Zünder an und führen Sie ihn durch das Zündloch in den Ofen bis zur Stelle, an der das Gas eintritt. d) Öffnen Sie langsam das Steuerventil und stellen Sie sicher, dass sich das Gas entzündet hat. Entfernen Sie den Zünder und schließen Sie die Pilotöffnung. 13. Während des Betriebs der Blasmaschine müssen die Mitarbeiter: a) Kontrollieren Sie die Intensität der Gasverbrennung (über dem Rost und dem Reflektor dürfen keine sichtbaren Flammen vorhanden sein); b) Überwachen Sie die Messwerte von Kontroll- und Messgeräten (Manometer an einer Gasflasche, Thermometer, das die Temperatur der erhitzten Luft regelt). Die Lufttemperatur sollte bei Plane 120°C und bei Luftkanälen aus Metall 180°C nicht überschreiten; c) die Gasbrennkammer mindestens 5 Minuten lang spülen, bevor das Gas erneut gezündet wird; d) die Gaszufuhr unterbrechen und den Elektromotor abschalten, wenn Schläge, Geräusche oder Vibrationen des Ventilators auftreten, die nicht seinem normalen Betrieb entsprechen; e) Stoppen Sie den Betrieb des Gasgebläses, wenn sich Personen im Keller des Gebäudes aufhalten, um eine Kohlenmonoxidvergiftung zu vermeiden. 14. Während des Betriebs der Blasmaschine ist den Mitarbeitern untersagt: a) die Maschine unbeaufsichtigt lassen oder die Aufsicht über sie unbefugten Personen anvertrauen; b) die Maschine zum Trocknen von Overalls sowie zum Erhitzen von Wasser und anderen Materialien verwenden; c) mit einer nicht eingestellten Düse arbeiten; d) Antriebsriemen entfernen oder anlegen, wenn der Elektromotor eingeschaltet ist; e) Reparieren Sie den Lüfter (einschließlich Anziehen der Schrauben) und andere Elemente der Maschine bei eingeschaltetem Elektromotor. 15. Trennen Sie vor dem Transport des Gasgebläses die Gasleitung, die elektrischen Leitungen und die Erdung. Planen-Luftkanäle sollten aufgerollt und in einer für den Transport vorgesehenen Kiste aufbewahrt werden. Der Metallluftkanal muss in einzelne Glieder aufgeteilt und gestapelt werden. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 16. Wenn in dem Raum, in dem sich das Gasgebläse befindet oder in den heiße Luft geleitet wird, ein Geruch auftritt, unterbrechen Sie sofort die Gaszufuhr oder schalten Sie den Elektromotor ab. Es ist verboten, das Gasgebläse zu verwenden, bis die Ursachen für die Gasleckage geklärt und beseitigt sind. 17. Im Falle eines plötzlichen Betriebsstopps des Gasgebläses ist Folgendes erforderlich: a) schließen Sie das Gaszufuhrventil; b) die Gasbrennkammer 5 Minuten lang spülen; c) Motor ausschalten. 6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 18. Nach Abschluss der Arbeit müssen die Mitarbeiter: a) Schließen Sie das Gasventil und vergewissern Sie sich, dass keine Flamme in der Kammer ist; b) die Maschine vom Stromnetz trennen und den Startschalter mit einem Vorhängeschloss verriegeln; c) den Arbeitsplatz und die Zugänge dazu in Ordnung bringen; d) Informieren Sie den Arbeitsleiter und die Person, die für die Instandhaltung der Maschine verantwortlich ist, über alle während der Arbeit aufgetretenen Probleme. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Massage-Krankenschwester. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Former von Stahlbetonprodukten und -konstruktionen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten mit einer Kreissäge. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. 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