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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Löten und Verzinnen von Produkten

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

Liste der Hinweise zum Arbeitsschutz beim Löten und Verzinnen von Produkten:

  • Löt- und Verzinnungsarbeiten
  • Löt- und Verzinnungsprodukte durch Eintauchen in geschmolzenes Lot
  • Löt- und Verzinnungsprodukte durch Eintauchen in geschmolzenes Salz
  • Löten von Produkten in einem Elektroofen
  • Löten und Verzinnen von Produkten mit einer Lötlampe
  • Löten von Produkten mit einem Elektronenstrahl
  • Elektrisches Widerstandslöten
  • Löten von Produkten mit einem Laser

Branchenübergreifende Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die mit dem Löten und Verzinnen von Produkten beschäftigt sind

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser branchenübergreifenden Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer entwickelt, die mit dem Löten und Verzinnen von Produkten mit einem Lötkolben (im Folgenden als Löten mit einem Lötkolben bezeichnet) befasst sind.

1.2. Zugelassen sind Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine Schulung, Unterweisung und Wissensprüfung zum Arbeitsschutz absolviert haben, sichere Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Methoden und Techniken für den ordnungsgemäßen Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Lasten beherrschen Lötarbeiten mit einem Lötkolben.

1.3. Arbeiter, die Lötarbeiten mit einem Lötkolben durchführen, müssen der elektrischen Sicherheitsgruppe II entsprechen.

1.4. Sollten während des Lötvorgangs mit einem Lötkolben Fragen zur sicheren Durchführung auftreten, muss sich der Mitarbeiter an seinen direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten wenden.

1.5. Arbeitnehmer, die mit einem Lötkolben löten, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten.

1.6. Beim Löten mit einem Lötkolben kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte Kontamination der Luft im Arbeitsbereich mit Dämpfen schädlicher Chemikalien;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts, der Ausrüstung, der Werkzeuge und der Lotschmelze;
  • erhöhte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Spritzer von Löt- und Flussmitteln;
  • ein erhöhter Spannungswert in einem Stromkreis, dessen Schließung durch den Körper des Arbeiters erfolgen kann.

1.7. Arbeitnehmern, die mit dem Lötkolben löten, muss persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.

1.8. Arbeiten mit gesundheitsschädlichen und explosionsgefährlichen Stoffen beim Auftragen von Loten, Flussmitteln, Lotpasten, Bindemitteln und Lösungsmitteln müssen mit aktiver allgemeiner und örtlicher Absaugung durchgeführt werden. Lokale Absauganlagen müssen vor Beginn der Arbeiten eingeschaltet und nach Abschluss der Arbeiten ausgeschaltet werden. Der Betrieb von Lüftungsgeräten muss durch Licht- und Tonalarme überwacht werden, die automatisch eingeschaltet werden, wenn die Lüftung gestoppt wird.

1.9. Lufteinlässe zur lokalen Absaugung müssen auf flexiblen oder teleskopischen Luftkanälen montiert werden, die sich während des Lötvorgangs mit einem Lötkolben zur Lötstelle bewegen können. In diesem Fall muss eine zuverlässige Fixierung der Position der Lufteinlässe gewährleistet sein.

1.10. Der Lötkolben muss innerhalb der in der technischen Dokumentation festgelegten Fristen und Mengen einer Inspektion und Prüfung unterzogen werden.

1.11. Die Lötkolbenklasse muss der Raumkategorie und den Produktionsbedingungen entsprechen.

1.12. Das Lötkolbenkabel muss vor versehentlicher mechanischer Beschädigung und Kontakt mit heißen Teilen geschützt werden.

1.13. Arbeitsplätze zum Brennen der Isolierung von den Enden elektrischer Leitungen (Kabelbäume) müssen mit einer örtlichen Absaugung ausgestattet sein. Arbeiten an der Brennisolierung ohne Verwendung einer Schutzbrille durch Arbeiter sind nicht gestattet.

1.14. Zur lokalen Ausleuchtung von Arbeitsbereichen beim Löten mit dem Lötkolben sollten Lampen mit lichtundurchlässigen Reflektoren verwendet werden. Lampen müssen so angebracht werden, dass ihre Leuchtkörper nicht in das Sichtfeld der Arbeiter fallen.

1.15. Die Vorrichtung zur Befestigung von Lokalbeleuchtungslampen muss die Fixierung der Lampe in allen erforderlichen Positionen gewährleisten. Die elektrische Verkabelung zur Lampe muss sich im Inneren des Geräts befinden. Offene Leitungen sind nicht zulässig.

1.16. In den Flussmittelvorbereitungsbereichen muss ein Wasserhahn mit Spülbecken und neutralisierenden Flüssigkeiten vorhanden sein, um Lötflussmittel, die Fluorid- und Chloridsalze enthalten, bei Kontakt mit der Haut eines Arbeiters zu entfernen.

1.17. Um die Arbeiter vor der Möglichkeit eines Stromschlags zu warnen, sollten in Lötbereichen mit einem Lötkolben Warnschilder, Plakate und Sicherheitsschilder angebracht werden und auf dem Boden sollten mit dielektrischen Matten bedeckte Holzgitter ausgelegt werden.

1.18. Die Arbeitsflächen von Tischen und Geräten in Lötbereichen mit Lötkolben sowie die Oberflächen von Werkzeugkästen müssen mit einem glatten, leicht zu reinigenden und abwaschbaren Material bedeckt sein.

1.19. Tücher und Lappen, die beim Löten mit einem Lötkolben verwendet werden, sollten in einem speziellen Behälter gesammelt und aus dem Raum entfernt werden, da sie sich an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ansammeln.

1.20. Ein Mitarbeiter, der mit einem Lötkolben lötet, benachrichtigt unverzüglich seinen unmittelbaren oder Vorgesetzten über alle Situationen, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährden, über jeden Arbeitsunfall oder über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen dafür eine akute Berufskrankheit (Vergiftung).

1.21. Ein Arbeiter, der mit einem Lötkolben lötet, muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten: Waschen Sie sich vor dem Essen und nach Beendigung der Arbeit die Hände mit warmem Wasser und Seife. Die Nahrungsaufnahme muss in speziell dafür eingerichteten Räumen erfolgen.

1.22. Ein Arbeiter, der mit einem Lötkolben lötet, muss in der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen geschult sein.

1.23. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzgesetze schuldig gemacht haben, tragen die Verantwortung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.2. Inspizieren, aufräumen und persönliche Schutzausrüstung anlegen.

2.3. Bei Verwendung eines Lötkolbens:

  • Überprüfen Sie, ob die Schutzklasse gegen elektrischen Schlag eingehalten wird.
  • Überprüfen Sie durch externe Inspektion den technischen Zustand des Kabels und des Steckers, die Unversehrtheit des Schutzgehäuses und der Griffisolierung.
  • Überprüfen Sie die Leistung der in seine Konstruktion eingebauten Absaugungen;
  • Überprüfen Sie die Funktion der mechanisierten Lötmittelzufuhr, wenn diese in einen Lötkolben eingebaut ist.

2.4. Einschalten und Belüftung prüfen.

2.5. Verfügbarkeit und Servicefähigkeit prüfen:

  • Zäune und Sicherheitsvorrichtungen;
  • stromführende Teile elektrischer Geräte (Anlasser, Transformatoren, Taster und andere Teile);
  • Erdungsgeräte;
  • Feuerlöschmittel.

2.6. Überprüfen Sie die Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Die Spannung für die lokale Beleuchtung sollte 50 V nicht überschreiten.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Während der Arbeit ist es notwendig:

3.1. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und frei von Unordnung.

3.2. Beachten Sie bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannte Technologie für Lötprodukte.

3.3. Der funktionstüchtige Lötkolben sollte im Bereich der örtlichen Absaugung installiert werden.

3.4. Stellen Sie den Lötkolben an Arbeitsplätzen auf feuerfeste Ständer, um ein Herunterfallen zu verhindern.

3.5. Während des Betriebs erhitzte Produkte und technologische Geräte sollten an Orten mit Absaugung aufgestellt werden.

3.6. Verwenden Sie beim Löten großer Produkte einen Lötkolben mit integrierter Absaugung.

3.7. Verwenden Sie zum Bewegen von Produkten Spezialwerkzeuge (Pinzetten, Zangen oder andere Werkzeuge), die die Sicherheit beim Löten gewährleisten.

3.8. Montage, Fixierung, Anziehen der verbundenen Elemente, Auftragen von Lot, Flussmittel und anderen Materialien auf Montageteile sollten mit speziellen Geräten oder Werkzeugen erfolgen, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

3.9. Entfernen Sie überschüssiges Lot und Flussmittel von der Lötkolbenspitze mit den in der technischen Dokumentation angegebenen Materialien (Baumwollservietten, Asbest und andere).

3.10. Das Löten mit einem Lötkolben in geschlossenen Räumen sollte von mindestens zwei Arbeitern durchgeführt werden. Um die sichere Arbeitsausführung zu überwachen, muss sich einer der Arbeiter außerhalb des geschlossenen Raumes aufhalten. Ein Arbeiter, der sich in einem geschlossenen Raum befindet, muss zusätzlich zu Spezialkleidung Folgendes tragen: Schutzhelme (Polyethylen, Textolith oder Vinylkunststoff), elektrische Schutzausrüstung (dielektrische Handschuhe, Galoschen, Matten) und einen Sicherheitsgurt mit einem Seil am Ende die sich beim Beobachter außerhalb des begrenzten Raumes befinden muss.

3.11. Das Löten mit einem Lötkolben in geschlossenen Räumen sollte mit einem Lötkolben mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V und unter kontinuierlichem Betrieb der örtlichen Zu- und Abluft erfolgen.

3.12. Das Löten kleiner Produkte in Form von Steckverbindern, Kabelschuhen, Klemmen und anderen ähnlichen Produkten erfolgt durch deren Befestigung in speziellen Vorrichtungen, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind (Klemmen, Klemmen und andere Vorrichtungen).

3.13. Um Verbrennungen durch geschmolzenes Lot beim Entlöten zu vermeiden, ziehen Sie die gelöteten Drähte nicht plötzlich und mit großer Kraft heraus.

3.14. Tragen Sie den Lötkolben am Körper und nicht am Draht oder am Arbeitsteil. Trennen Sie den Lötkolben in Arbeitspausen vom Stromnetz.

3.15. Verwenden Sie zum Auftragen des Flussmittels auf die Fugen einen Pinsel oder einen Porzellanspatel.

3.16. Bei der Überprüfung des Lötergebnisses das Produkt erst nach vollständiger Abkühlung aus der aktiven Absaugzone entfernen.

3.17. Platzieren Sie die zu lötenden Produkte mit einem Lötkolben so, dass sie einen stabilen Stand haben.

3.18. In Bereichen, in denen mit einem Lötkolben gelötet wird, dürfen Sie nicht essen oder Lebensmittel aufbewahren und nicht rauchen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

In Notsituationen ist es notwendig:

4.1. Wenn Sie eine Fehlfunktion des Lötkolbens feststellen, trennen Sie ihn von der Stromversorgung und benachrichtigen Sie Ihren direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.

4.2. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung oder plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters leisten Sie ihm erste (vormedizinische) Hilfe und veranlassen Sie gegebenenfalls die Einlieferung in eine Gesundheitseinrichtung.

4.3. Wenn ein Arbeiter von einem Stromschlag getroffen wird, ergreifen Sie Maßnahmen, um das Opfer schnell von den Auswirkungen des Stroms zu befreien.

4.4. Im Brandfall:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • den direkten oder höheren Vorgesetzten über den Brand informieren;
  • einen Brand der Feuerwehr melden;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Arbeitnehmern, zum Löschen von Bränden und zum Schutz materieller Vermögenswerte.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

5.1. Trennen Sie den Lötkolben, die Schalttafeln und die Beleuchtung vom Stromnetz.

5.2. Schalten Sie die lokale Absaugung aus.

5.3. Lagern Sie unbenutzte Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell für die Lagerung vorgesehenen Lagerräumen.

5.4. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten.

5.5. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und hängen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf.

5.6. Waschen Sie Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser und duschen Sie, wenn möglich.

Branchenübergreifende Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die Produkte durch Eintauchen in geschmolzenes Lot löten und verzinnen

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser branchenübergreifenden Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer entwickelt, die mit dem Löten und Verzinnen von Produkten durch Eintauchen in geschmolzenes Lot (im Folgenden als Löten in geschmolzenem Lot bezeichnet) befasst sind.

1.2. Zugelassen sind Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine Schulung, Unterweisung und Wissensprüfung zum Arbeitsschutz absolviert haben, sichere Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Methoden und Techniken für den ordnungsgemäßen Umgang mit Mechanismen, Geräten, Werkzeugen und Lasten beherrschen zum Durchführen von Lötarbeiten in geschmolzenem Lot.

1.3. Ein zur Ausführung von Arbeiten mit Hebevorrichtungen befugter Mitarbeiter muss über eine Bescheinigung verfügen, die ihn zur Ausführung dieser Arbeiten berechtigt.

1.4. Arbeiter, die Lötarbeiten in geschmolzenem Lot durchführen, müssen der elektrischen Sicherheitsgruppe II entsprechen.

1.5. Treten während des Lötvorgangs in geschmolzenem Lot Fragen zur sicheren Durchführung auf, sollte sich der Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten oder Vorgesetzten wenden.

1.6. Arbeiter, die in geschmolzenem Lot löten, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten.

1.7. Beim Löten in geschmolzenem Lot kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte Kontamination der Luft im Arbeitsbereich mit Dämpfen schädlicher Chemikalien;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts, der Ausrüstung, der Werkzeuge und der Lotschmelze;
  • erhöhte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Spritzer von Löt- und Flussmitteln;
  • ein erhöhter Spannungswert in einem Stromkreis, dessen Schließung durch den Körper des Arbeiters erfolgen kann.

1.8. Arbeiter, die in geschmolzenem Lot löten, müssen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein.

1.9. Arbeiten mit gesundheitsschädlichen und explosionsgefährlichen Stoffen beim Auftragen von Loten, Flussmitteln, Lotpasten, Bindemitteln und Lösungsmitteln müssen mit aktiver allgemeiner und örtlicher Absaugung durchgeführt werden.

1.10. Der Betrieb von Lüftungsgeräten muss durch Licht- und Tonalarme überwacht werden, die automatisch eingeschaltet werden, wenn die Lüftung gestoppt wird.

1.11. Produkte und technologische Geräte, die beim Löten in geschmolzenem Lot erhitzt werden, müssen an Orten mit wirksamer Absaugung platziert werden.

1.12. Montage, Fixierung, Pressen verbundener Elemente, Auftragen von Flussmitteln und anderen Materialien auf Montageteile müssen mit speziellen Vorrichtungen oder Werkzeugen durchgeführt werden, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

1.13. Schmelzbäder müssen mit Elektroheizungen, lokaler Absaugung und Vorrichtungen zum Schließen des Badspiegels ausgestattet sein.

1.14. Schmelzbäder mit Schmelzen, die beim Erhitzen auf hohe Temperaturen Schadstoffe freisetzen, sowie Bäder mit langfristigen technologischen Prozessabläufen müssen mit einer Bordabsaugung ausgestattet sein.

1.15. Die lokale Absaugung in Schmelzbädern sollte zu Beginn des Aufheizens der Bäder eingeschaltet und nach vollständiger Abkühlung ausgeschaltet werden.

1.16. Die Schalttafeln der Schmelzbäder müssen mit einem Lichtalarm ausgestattet sein, der die Spannungsversorgung der Heizelemente anzeigt.

1.17. Stromführende Teile von Schmelzbädern müssen isoliert sein, nicht stromführende Metallteile müssen geerdet oder neutralisiert werden.

1.18. Schmelzbäder müssen mit automatischen Temperaturkontrollgeräten mit automatischer Alarmierung und Abschaltung der Heizungen ausgestattet sein, wenn thermische Kontrollgeräte beschädigt sind.

1.19. Die Innenflächen von Schmelzbädern für aggressive Stoffe sowie die Rohrleitungen zu diesen müssen aus gegen diese Stoffe beständigen Materialien bestehen.

1.20. Schmelzbäder für geschmolzenes Lot müssen durch eine Wärmeisolierung geschützt werden, die sicherstellt, dass die Temperatur der Außenflächen des Bades 45 °C nicht überschreitet.

1.21. Unter den Schmelzbädern müssen Notauffangbecken (Gruben) installiert werden, um geschmolzenes Lot aufzufangen, falls es aus ausgebrannten Bädern austritt. Die Gruben müssen hitzebeständig, wasserdicht und trocken sein.

1.22. Tragbare Schmelzbäder müssen mit nach innen zum Bad gebogenen Vordächern ausgestattet sein, um zu verhindern, dass geschmolzenes Lot beim Tragen herausspritzt.

1.23. Das Verfahren zum Einbringen von Produkten in Schmelzbäder muss in der technologischen Dokumentation festgelegt werden.

1.24. Produkte, die zum Löten in geschmolzenem Lot bestimmt sind, müssen in speziellen Behältern geliefert werden.

1.25. Der Füllstand des geschmolzenen Lotes sollte 3/4 der Höhe des Schmelzbades nicht überschreiten.

1.26. Die Befestigung von Produkten an Vorrichtungen und Stäben beim Löten durch Eintauchen in ein Schmelzbad mit geschmolzenem Lot soll ein Herunterfallen verhindern.

1.27. Das Abgießen von geschmolzenem Lot aus dem Schmelzbad sollte mechanisch erfolgen. Beim manuellen Ausgießen müssen Gießkellen mit Deckel verwendet werden.

1.28. Jedes Schmelzbad muss mit einem Schild versehen sein, das die Art und Leistung des Bades, den Betriebstemperaturbereich und die Zusammensetzung der Schmelze angibt.

1.29. In den Flussmittelvorbereitungsbereichen sollte ein Wasserhahn mit Spülbecken und neutralisierenden Flüssigkeiten vorhanden sein, um Lötflussmittel, die Fluorid- und Chloridsalze enthalten, bei Hautkontakt zu entfernen.

1.30. Um die Arbeiter vor der Möglichkeit eines Stromschlags zu warnen, sollten Warnschilder, Plakate und Sicherheitsschilder in Bereichen mit geschmolzenem Lot angebracht und mit dielektrischen Matten bedeckte Holzgitter auf dem Boden ausgelegt werden.

1.31. Tücher und Lappen, die beim Löten in geschmolzenem Lot verwendet werden, müssen in einem speziellen Behälter gesammelt und aus dem Raum entfernt werden, da sie sich an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ansammeln.

1.32. Ein Mitarbeiter, der mit dem Löten in geschmolzenem Lot beschäftigt ist, ist verpflichtet, alle Situationen, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden, jeden Arbeitsunfall oder eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich der Manifestation von, unverzüglich seinem direkten oder Vorgesetzten zu melden Anzeichen einer akuten Berufskrankheit. Krankheiten (Vergiftungen).

1.33. Ein Arbeiter, der in geschmolzenem Lot lötet, muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten: Waschen Sie sich vor dem Essen und nach Beendigung der Arbeit die Hände mit warmem Wasser und Seife. Die Nahrungsaufnahme muss in speziell dafür eingerichteten Räumen erfolgen.

1.34. Ein Arbeiter, der in geschmolzenem Lot lötet, muss in der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen geschult sein.

1.35. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzgesetze schuldig gemacht haben, tragen die Verantwortung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.2. Inspizieren, aufräumen und persönliche Schutzausrüstung anlegen.

2.3. Stellen Sie sicher, dass der Boden trocken ist und dass das Fußgitter neben dem Schmelzbad stabil und in gutem Zustand ist.

2.4. Einschalten und Belüftung prüfen.

2.5. Verfügbarkeit und Servicefähigkeit prüfen:

  • Schutzvorrichtungen und Schutzvorrichtungen für alle rotierenden und beweglichen Teile;
  • stromführende Teile elektrischer Geräte (Anlasser, Transformatoren, Taster und andere Teile);
  • Erdungsgeräte;
  • Schutzverriegelungen;
  • Feuerlöschmittel.

Wenn Störungen festgestellt werden, beginnen Sie nicht mit der Arbeit, sondern melden Sie Störungen Ihrem direkten oder höheren Vorgesetzten.

2.6. Prüfen Sie bei Arbeiten mit Lastaufnahmemitteln deren Gebrauchstauglichkeit.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Während der Arbeit ist es notwendig:

3.1. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und frei von Unordnung.

3.2. Beachten Sie bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannte Technologie für Lötprodukte.

3.3. Vor dem Eintauchen in ein Schmelzbad mit geschmolzenem Lot werden trockene Montageteile, technologische Geräte, Werkzeuge sowie Lote und Flussmittel in das Bad geladen, bis die Feuchtigkeit gemäß den Anforderungen der technologischen Dokumentation vollständig entfernt ist.

3.4. Beladen und Entladen von Produkten aus einem Schmelzbad mit geschmolzenem Lot vorsichtig, sanft und ruckfrei, ohne Spritzer von geschmolzenem Lot.

3.5. Produkte mit einem Gewicht über 20 kg sollten mit Hebevorrichtungen in Schmelzbäder ein- und ausgeladen werden.

3.6. Überwachen Sie die Funktionsfähigkeit des Verriegelungssystems, des Alarmsystems, der Endschalter, Haken und Vorrichtungen zum Aufhängen von Produkten sowie die Zuverlässigkeit ihrer Befestigung.

3.7. Geben Sie das Lot in kleinen Portionen (0,5 - 1 kg) in das Schmelzbad.

3.8. Beim manuellen Laden von Produkten sind Geräte (Zangen und andere Geräte) zu verwenden, deren Länge gewährleistet, dass die Hand des Arbeiters nicht näher als 0,5 m vom Rand des Schmelzbades mit der Schmelze entfernt ist.

3.9. Schmelz- und Schlackenfilme mit speziellen Schöpflöffeln oder Löffeln (mit Löchern) aus dem Schmelzbad entfernen, auf Raumtemperatur trocknen und frei von Feuchtigkeitsspuren sein.

3.10. Reparieren Sie kein Schmelzbad, das nicht vom Stromnetz getrennt ist. Hängen Sie bei der Reparatur des Schmelzbades Plakate mit der Aufschrift „Nicht einschalten – Leute arbeiten“ an die Startvorrichtungen.

3.11. Reinigen Sie das Schmelzbad von Lot, nachdem Sie das Bad von der Stromquelle getrennt haben.

3.12. Verwenden Sie bei Arbeiten in Schmelzbädern tragbare Lampen mit einer Spannung von maximal 12 V.

3.13. In Bereichen, in denen in geschmolzenem Lot gelötet wird, ist das Essen und Lagern von Nahrungsmitteln sowie das Rauchen verboten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

In Notsituationen ist es notwendig:

4.1. Wenn Sie eine Fehlfunktion des Schmelzbades feststellen, trennen Sie es von der Stromversorgung und benachrichtigen Sie Ihren direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.

4.2. Bei Bedarf (Notabfluss bei Ausfall der Badauskleidung) sollte das geschmolzene Lot aus dem Schmelzbad in spezielle Auffangbehälter (Trockenformen, Paletten oder Gruben) abgelassen werden.

4.3. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung oder plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters leisten Sie ihm erste (vormedizinische) Hilfe und veranlassen Sie gegebenenfalls die Einlieferung in eine Gesundheitseinrichtung.

4.4. Ergreifen Sie im Falle eines Stromschlags Maßnahmen, um das Opfer so schnell wie möglich von der Einwirkung des Stroms zu befreien.

4.5. Im Brandfall:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • den direkten oder höheren Vorgesetzten über den Brand informieren;
  • einen Brand der Feuerwehr melden;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Arbeitnehmern, zum Löschen von Bränden und zum Schutz materieller Vermögenswerte.

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

5.1. Schmelzbäder, Schaltschränke, Beleuchtung vom Stromnetz trennen.

5.2. Schalten Sie die lokale Absaugung aus.

5.3. Lagern Sie unbenutzte Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell für die Lagerung vorgesehenen Lagerräumen.

5.4. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten.

5.5. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und hängen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf.

5.6. Waschen Sie Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser und duschen Sie, wenn möglich.

Branchenübergreifende Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die Produkte durch Eintauchen in geschmolzenes Salz löten und verzinnen

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser branchenübergreifenden Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer entwickelt, die mit dem Löten und Verzinnen von Produkten durch Eintauchen in geschmolzenes Salz (im Folgenden als Löten in geschmolzenem Salz bezeichnet) befasst sind.

1.2. Zugelassen sind Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine Schulung, Unterweisung und Wissensprüfung zum Arbeitsschutz absolviert haben, sichere Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Methoden und Techniken für den ordnungsgemäßen Umgang mit Mechanismen, Geräten, Werkzeugen und Lasten beherrschen um Lötarbeiten in geschmolzenem Salz durchzuführen.

1.3. Ein zur Ausführung von Arbeiten mit Hebevorrichtungen befugter Mitarbeiter muss über eine Bescheinigung verfügen, die ihn zur Ausführung dieser Arbeiten berechtigt.

1.4. Arbeiter, die Lötarbeiten in geschmolzenem Salz durchführen, müssen über die elektrische Sicherheitsgruppe II verfügen.

1.5. Treten während des Salzschmelzlötprozesses Fragen zur sicheren Durchführung auf, muss sich der Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten oder Vorgesetzten wenden.

1.6. Arbeitnehmer, die mit dem Salzschmelzlöten beschäftigt sind, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten.

1.7. Beim Löten in geschmolzenem Salz kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte Kontamination der Luft im Arbeitsbereich mit Dämpfen schädlicher Chemikalien;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts, der Ausrüstung, der Werkzeuge und der Salzschmelze;
  • erhöhte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Spritzer von Löt- und Flussmitteln;
  • ein erhöhter Spannungswert in einem Stromkreis, dessen Schließung durch den Körper des Arbeiters erfolgen kann.

1.8. Arbeiter, die mit dem Salzschmelzlöten beschäftigt sind, müssen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein.

1.9. Arbeiten mit gesundheitsschädlichen und explosionsgefährlichen Stoffen beim Auftragen von Loten, Flussmitteln, Lotpasten, Bindemitteln und Lösungsmitteln müssen mit aktiver allgemeiner und örtlicher Absaugung durchgeführt werden.

1.10. Der Betrieb von Lüftungsgeräten muss durch Licht- und Tonalarme überwacht werden, die automatisch eingeschaltet werden, wenn die Lüftung gestoppt wird.

1.11. Produkte und technologische Geräte, die beim Löten in geschmolzenem Salz erhitzt werden, müssen an Orten mit wirksamer Absaugung platziert werden.

1.12. Montage, Fixierung, Pressen verbundener Elemente, Auftragen von Flussmitteln und anderen Materialien auf Montageteile müssen mit speziellen Vorrichtungen oder Werkzeugen durchgeführt werden, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

1.13. Salzbäder müssen mit Elektroheizungen, lokaler Absaugung und Vorrichtungen zum Schließen des Badespiegels ausgestattet sein.

1.14. Salzbäder mit geschmolzenem Salz, die beim Erhitzen auf hohe Temperaturen Schadstoffe freisetzen, sowie Bäder mit langfristigen technologischen Prozessabläufen müssen mit einer Bordabsaugung ausgestattet sein.

1.15. Die lokale Absaugung in Salzbädern sollte zu Beginn des Aufheizens der Bäder eingeschaltet und nach vollständiger Abkühlung ausgeschaltet werden.

1.16. Salzbad-Steuertafeln müssen mit einem Lichtalarm ausgestattet sein, der anzeigt, dass Spannung an die Heizelemente angelegt wird.

1.17. Stromführende Teile von Salzbädern müssen isoliert sein, nicht stromführende Metallteile müssen geerdet oder neutralisiert werden.

1.18. Salzbäder müssen mit automatischen Temperaturkontrollgeräten mit automatischer Alarmierung und Abschaltung der Heizungen ausgestattet sein, wenn thermische Kontrollgeräte beschädigt sind.

1.19. Die Innenflächen von Salzbädern für aggressive Stoffe sowie die Rohrleitungen zu ihnen müssen aus gegen diese Stoffe beständigen Materialien bestehen.

1.20. Salzbäder für geschmolzenes Salz müssen durch eine Wärmedämmung geschützt werden, um sicherzustellen, dass die Temperatur der Außenflächen des Bades 45 °C nicht überschreitet.

1.21. Unter den Salzbädern müssen Notauffangbecken (Gruben) installiert werden, um geschmolzenes Salz aufzufangen, falls es aus den ausgebrannten Bädern austritt. Die Gruben müssen hitzebeständig, wasserdicht und trocken sein.

1.22. Das Verfahren zum Einlegen von Produkten in ein Salzbad muss in der technologischen Dokumentation festgelegt werden.

1.23. Produkte, die zum Löten in Salzschmelze bestimmt sind, müssen in speziellen Behältern geliefert werden.

1.24. Der Füllstand der Salzschmelze sollte 3/4 der Höhe des Salzbades nicht überschreiten.

1.25. Die Befestigung von Produkten an Vorrichtungen und Stäben beim Löten durch Eintauchen in ein Salzbad mit geschmolzenen Salzen soll ein Herunterfallen verhindern.

1.26. Das Ausgießen von geschmolzenem Salz aus einem Salzbad sollte mechanisch erfolgen. Beim manuellen Ausgießen müssen Gießkellen mit Deckel verwendet werden.

1.27. Jedes Salzbad muss mit einem Schild versehen sein, das die Art und Leistung des Bades, den Betriebstemperaturbereich und die Zusammensetzung der Schmelze angibt.

1.28. In den Flussmittelvorbereitungsbereichen sollte ein Wasserhahn mit Spülbecken und neutralisierenden Flüssigkeiten vorhanden sein, um Lötflussmittel, die Fluorid- und Chloridsalze enthalten, bei Hautkontakt zu entfernen.

1.29. Um die Arbeiter vor der Möglichkeit eines Stromschlags zu warnen, sollten Warnhinweise, Plakate und Sicherheitsschilder in Bereichen zum Löten von geschmolzenem Salz angebracht werden und auf dem Boden sollten Holzgitter angebracht werden, die mit dielektrischen Matten bedeckt sind.

1.30. Servietten und Lappen, die beim Löten in geschmolzenem Salz verwendet werden, müssen in einem speziellen Behälter gesammelt und aus dem Raum entfernt werden, da sie sich an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ansammeln.

1.31. Ein Mitarbeiter, der mit dem Löten in geschmolzenem Salz beschäftigt ist, benachrichtigt unverzüglich seinen direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten über alle Situationen, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährden, über jeden Arbeitsunfall oder über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akute Berufskrankheit (Vergiftung).

1.32. Ein Arbeiter, der in geschmolzenem Salz lötet, muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten: Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach Beendigung der Arbeit mit warmem Wasser und Seife. Die Nahrungsaufnahme muss in speziell dafür eingerichteten Räumen erfolgen.

1.33. Ein Arbeiter, der mit dem Löten von geschmolzenem Salz beschäftigt ist, muss in der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen geschult sein.

1.34. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzgesetze schuldig gemacht haben, tragen die Verantwortung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.2. Inspizieren, aufräumen und persönliche Schutzausrüstung anlegen.

2.3. Stellen Sie sicher, dass der Boden trocken ist und dass das Fußgitter neben dem Salzbad stabil und in gutem Zustand ist.

2.4. Einschalten und Belüftung prüfen.

2.5. Verfügbarkeit und Servicefähigkeit prüfen:

  • Schutzvorrichtungen und Schutzvorrichtungen für alle rotierenden und beweglichen Teile;
  • stromführende Teile elektrischer Geräte (Anlasser, Transformatoren, Taster und andere Teile);
  • Erdungsgeräte;
  • Schutzverriegelungen;
  • Feuerlöschmittel.

Wenn Störungen festgestellt werden, beginnen Sie nicht mit der Arbeit, sondern melden Sie Störungen Ihrem direkten oder höheren Vorgesetzten.

2.6. Prüfen Sie bei Arbeiten mit Lastaufnahmemitteln deren Gebrauchstauglichkeit.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Während der Arbeit ist es notwendig:

3.1. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und frei von Unordnung.

3.2. Beachten Sie bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannte Technologie für Lötprodukte.

3.3. Vor dem Eintauchen in ein Salzbad mit geschmolzenem Salz werden trockene Montageteile, technologische Geräte, Werkzeuge sowie Lote und Flussmittel in das Bad geladen, bis die Feuchtigkeit gemäß den Anforderungen der technologischen Dokumentation vollständig entfernt ist.

3.4. Beladen und Entladen von Produkten aus einem Salzbad mit geschmolzenem Salz vorsichtig, sanft und ruckfrei, ohne Spritzer von geschmolzenem Lot und Salz.

3.5. Produkte mit einem Gewicht über 20 kg sollten mit Hebevorrichtungen in Salzbäder ein- und ausgeladen werden.

3.6. Überwachen Sie die Funktionsfähigkeit des Verriegelungssystems, des Alarmsystems, der Endschalter, Haken und Vorrichtungen zum Aufhängen von Produkten sowie die Zuverlässigkeit ihrer Befestigung.

3.7. Salz in kleinen Portionen (0,5 - 1 kg) in ein Salzbad geben.

3.8. Verwenden Sie beim manuellen Laden von Produkten Geräte (Zangen und andere Geräte), deren Länge gewährleistet, dass die Hand des Arbeiters nicht näher als 0,5 m vom Rand des Salzbades mit geschmolzenem Salz entfernt ist.

3.9. Schmelz- und Schlackenfilme mit speziellen Schöpflöffeln (mit Löchern) aus dem Salzbad entfernen, auf Raumtemperatur trocknen und frei von Feuchtigkeitsspuren sein.

3.10. Reparieren Sie kein Salzbad, wenn es nicht vom Stromnetz getrennt ist. Hängen Sie bei der Reparatur eines Salzbades Plakate mit der Aufschrift „Nicht einschalten – Leute arbeiten“ an die Startgeräte.

3.11. Reinigen Sie das Salzbad von Salz, nachdem Sie das Bad von der Stromquelle getrennt haben.

3.12. Verwenden Sie bei Arbeiten in Salzbädern tragbare Lampen mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V.

3.13. In dem Bereich, in dem in geschmolzenem Salz gelötet wird, ist das Essen und Lagern von Lebensmitteln sowie das Rauchen verboten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

In Notsituationen ist es notwendig:

4.1. Wenn Sie eine Fehlfunktion des Salzbades feststellen, trennen Sie es vom Stromnetz und benachrichtigen Sie Ihren direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.

4.2. Bei Bedarf (Notabfluss bei Versagen der Badauskleidung) sollte die Salzschmelze aus dem Salzbad in spezielle Auffangbehälter (Trockenformen, Wannen oder Gruben) abgelassen werden.

4.3. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung oder plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters leisten Sie ihm erste (vormedizinische) Hilfe und organisieren gegebenenfalls seine Überführung in eine Gesundheitseinrichtung.

4.4. Ergreifen Sie im Falle eines Stromschlags Maßnahmen, um das Opfer so schnell wie möglich von der Einwirkung des Stroms zu befreien.

4.5. Im Brandfall:

  • Hör auf zu rennen:
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • den direkten oder höheren Vorgesetzten über den Brand informieren;
  • einen Brand der Feuerwehr melden;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Arbeitnehmern, zum Löschen von Bränden und zum Schutz materieller Vermögenswerte.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

5.1. Solebäder, Schaltschränke, Beleuchtung vom Stromnetz trennen.

5.2. Schalten Sie die lokale Absaugung aus.

5.3. Lagern Sie unbenutzte Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell für die Lagerung vorgesehenen Lagerräumen.

5.4. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten.

5.5. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und hängen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf.

5.6. Waschen Sie Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser und duschen Sie, wenn möglich.

Branchenübergreifende Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die mit dem Löten von Produkten in Elektroöfen beschäftigt sind

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser branchenübergreifenden Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer entwickelt, die mit dem Löten von Produkten in einem Elektroofen (im Folgenden als Löten in einem Elektroofen bezeichnet) befasst sind.

1.2. Zugelassen sind Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine Schulung, Unterweisung und Wissensprüfung zum Arbeitsschutz absolviert haben, sichere Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Methoden und Techniken für den ordnungsgemäßen Umgang mit Mechanismen, Geräten, Werkzeugen und Lasten beherrschen zur Durchführung von Lötarbeiten in Elektroöfen.

1.3. Ein zur Ausführung von Arbeiten mit Hebevorrichtungen befugter Mitarbeiter muss über eine Bescheinigung verfügen, die ihn zur Ausführung dieser Arbeiten berechtigt.

1.4. Arbeitnehmer, die Lötarbeiten in Elektroöfen durchführen, müssen der elektrischen Sicherheitsgruppe II entsprechen.

1.5. Treten während des Lötvorgangs in einem Elektroofen Fragen zur sicheren Durchführung auf, muss sich der Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten oder Vorgesetzten wenden.

1.6. Arbeitnehmer, die in Elektroöfen löten, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten.

1.7. Beim Löten in einem Elektroofen kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte Kontamination der Luft im Arbeitsbereich mit Dämpfen schädlicher Chemikalien;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts, der Ausrüstung, der Werkzeuge, der Lotschmelze;
  • erhöhte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Spritzer von Löt- und Flussmitteln;
  • ein erhöhter Spannungswert in einem Stromkreis, dessen Schließung durch den Körper des Arbeiters erfolgen kann.

1.8. Arbeitnehmer, die in Elektroöfen löten, müssen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein.

1.9. Arbeiten mit gesundheitsschädlichen und explosionsgefährlichen Stoffen beim Auftragen von Loten, Flussmitteln, Lotpasten, Bindemitteln und Lösungsmitteln müssen mit aktiver allgemeiner und örtlicher Absaugung durchgeführt werden. Lokale Absauganlagen müssen vor Beginn der Arbeiten eingeschaltet und nach Abschluss der Arbeiten ausgeschaltet werden. Der Betrieb von Lüftungsgeräten muss durch Licht- und Tonalarme überwacht werden, die automatisch eingeschaltet werden, wenn die Lüftung gestoppt wird.

1.10. Produkte und technologische Geräte, die während des Lötprozesses in einem Elektroofen erhitzt werden, müssen an Orten mit wirksamer Absaugung platziert werden.

1.11. Montage, Fixierung, Pressen verbundener Elemente, Auftragen von Flussmitteln und anderen Materialien auf Montageteile müssen mit speziellen Vorrichtungen oder Werkzeugen durchgeführt werden, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

1.12. Stromführende Teile des Elektroofens müssen isoliert sein, nicht stromführende Metallteile müssen geerdet oder neutralisiert werden.

1.13. Elektroöfen müssen mit automatischen Temperaturregelgeräten mit automatischer Signalisierung und Abschaltung der Heizgeräte bei Beschädigung der Thermoregelgeräte ausgestattet sein.

1.14. Elektroöfen müssen durch eine Wärmedämmung geschützt werden, die sicherstellt, dass die Temperatur der Außenflächen 45 °C nicht überschreitet.

1.15. Das Verfahren zum Einlegen von Produkten in einen Elektroofen muss in der technologischen Dokumentation festgelegt werden.

1.16. Schalttafeln für Elektroöfen müssen mit einem Lichtalarm ausgestattet sein, der vor der Spannungsversorgung der Heizelemente warnt und über den Betrieb von Sperrvorrichtungen informiert.

1.17. Beim manuellen Be- und Entladen von Lötprodukten müssen Elektroöfen mit Verriegelungsvorrichtungen ausgestattet sein, um beim Öffnen der Ofentüren automatisch die Spannung von den Heizelementen zu entlasten.

1.18. Elektroöfen müssen über eine automatische Temperaturregelung verfügen. Wenn die Temperatur über den eingestellten Wert steigt, sollten Licht- und Tonsignale aufleuchten.

1.19. Die Ausgleichsgewichte der Dämpfer sowie die Antriebe von Elektroofenmechanismen müssen geschützt werden.

1.20. Bei Elektroöfen mit Zwangsumwälzung der Arbeitsatmosphäre, bei denen die Freisetzung von heißem Gas durch eine offene Öffnung möglich ist, muss eine Verriegelungsvorrichtung vorgesehen werden, die vor dem Öffnen der Tür oder des Deckels die Stromversorgung der Elektromotoren der Ofenventilatoren abschaltet .

1.21. Bei Elektroöfen mit maschinellem Heben und Senken der Tür oder Klappen von Arbeitsfenstern oder Abdeckungen muss es möglich sein, die Türen oder Klappen in jeder Zwischenposition anzuhalten, den Hebe- und Senkmechanismus in den Endpositionen automatisch zu stoppen und die Möglichkeit auszuschließen die Tür fällt, wenn der Mechanismus ausgeschaltet ist

1.22. Alle stromführenden Teile von Elektroöfen müssen isoliert oder eingezäunt sein. Zaungeräte und andere nicht stromführende Metallteile müssen geerdet werden.

1.23. Die Kammern von Vakuum-Elektroöfen und Elektroöfen mit kontrollierter Umgebung, wassergekühlte Geräteelemente, Rohrleitungen und deren Verbindungen müssen abgedichtet werden.

1.24. Bei der Konstruktion von Kammern von Vakuum-Elektroöfen und Elektroöfen mit kontrollierter Umgebung muss ein Sicherheitsventil vorgesehen werden, um zu verhindern, dass der Druck über die zulässigen Standards hinaus ansteigt. Sicherheitsventile müssen bei maximaler Gasfreisetzungsrate einen sicheren Druck in der Gerätekammer gewährleisten.

1.25. Ein mit Neutralgas gefüllter Elektroofen, aus dem je nach den Bedingungen des technologischen Prozesses Produkte entladen werden, muss an den Auslässen des Neutralgases mit Absaugrohren ausgestattet sein.

1.26. Produkte zum Löten in Elektroöfen müssen in einem speziellen Behälter ankommen.

1.27. In den Flussmittelvorbereitungsbereichen sollte ein Wasserhahn mit Spülbecken und neutralisierenden Flüssigkeiten vorhanden sein, um Lötflussmittel, die Fluorid- und Chloridsalze enthalten, bei Hautkontakt zu entfernen.

1.28. Um die Arbeiter vor der Möglichkeit eines Stromschlags zu warnen, sollten in den Lötbereichen von Elektroöfen Warnschilder, Plakate und Sicherheitsschilder angebracht und auf dem Boden Holzgitter angebracht werden, die mit dielektrischen Matten bedeckt sind.

1.29. Tücher und Lappen, die beim Löten in einem Elektroofen verwendet werden, müssen in einem speziellen Behälter gesammelt und aus dem Raum entfernt werden, da sie sich an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ansammeln.

1.30. Ein Mitarbeiter, der mit dem Löten in einem Elektroofen beschäftigt ist, benachrichtigt seinen unmittelbaren oder Vorgesetzten unverzüglich über alle Situationen, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährden, über jeden Arbeitsunfall oder über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen dafür eine akute Berufskrankheit (Vergiftung).

1.31. Ein Arbeiter, der in einem Elektroofen lötet, muss in der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen geschult sein.

1.32. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzgesetze schuldig gemacht haben, tragen die Verantwortung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.2. Inspizieren, aufräumen und persönliche Schutzausrüstung anlegen.

2.3. Stellen Sie sicher, dass der Boden trocken ist und dass das Fußgitter neben dem Elektrobackofen stabil und in gutem Zustand ist.

2.4. Einschalten und Belüftung prüfen.

2.5. Verfügbarkeit und Servicefähigkeit prüfen:

  • Schutzvorrichtungen und Schutzvorrichtungen für alle rotierenden und beweglichen Teile;
  • stromführende Teile elektrischer Geräte (Anlasser, Transformatoren, Taster und andere Teile);
  • Erdungsgeräte;
  • Schutzverriegelungen;
  • Feuerlöschmittel.

Wenn Störungen festgestellt werden, beginnen Sie nicht mit der Arbeit, sondern melden Sie Störungen Ihrem direkten oder höheren Vorgesetzten.

2.6. Prüfen Sie bei Arbeiten mit Lastaufnahmemitteln deren Gebrauchstauglichkeit.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Während der Arbeit ist es notwendig:

3.1. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und frei von Unordnung.

3.2. Beachten Sie bei der Durchführung von Arbeiten die anerkannte Löttechnik im Elektroofen.

3.3. Bevor Sie Produkte zum Löten in einen Elektroofen einbauen, trocknen Sie die in den Elektroofen geladenen Montageteile, technologischen Geräte, Werkzeuge sowie Lote und Flussmittel, bis die Feuchtigkeit gemäß den Anforderungen der technologischen Dokumentation vollständig entfernt ist.

3.4. Beim Löten in einem Elektroofen müssen die Produkte auf spezielle Stützen gelegt werden, die verhindern, dass flüssiges Lot und Flussmittel auf die Heizelemente gelangen.

3.5. Beladen und entladen Sie den Elektroofen vorsichtig, sanft und ruckfrei, ohne dass geschmolzenes Lot spritzt.

3.6. Produkte mit einem Gewicht über 20 kg sollten mit Hebevorrichtungen in Elektroöfen ein- und ausgelagert werden.

3.7. Überwachen Sie die Funktionsfähigkeit des Verriegelungssystems, des Alarmsystems, der Endschalter, Haken und Vorrichtungen zum Aufhängen von Produkten sowie die Zuverlässigkeit ihrer Befestigung.

3.8. Entfernen Sie die Arbeitskammerabdeckung nicht, während der Vakuum-Elektroofen in Betrieb ist.

3.9. Wenn Sie Produkte manuell in einen Elektroofen laden, verwenden Sie Werkzeuge und Geräte (Zangen und andere Geräte), deren Länge gewährleistet, dass sich die Hände des Arbeiters außerhalb der Hochtemperaturzone befinden.

3.10. Führen Sie keine Reparaturen an einem Elektroofen durch, der nicht vom Stromnetz getrennt ist. Hängen Sie bei der Reparatur eines Elektroofens Plakate mit der Aufschrift „Nicht einschalten – Leute arbeiten“ an die Startvorrichtungen.

3.11. Reinigen Sie den Elektroofen von geschmolzenem Lot und Flussmitteln, nachdem Sie den Elektroofen von der Stromquelle getrennt haben.

3.12. Verwenden Sie beim Löten in Elektroöfen dielektrische Matten, Isolierständer und andere elektrische Schutzausrüstung an Arbeitsplätzen, um die elektrische Sicherheit beim Löten in Elektroöfen zu gewährleisten.

3.13. In dem Bereich, in dem in einem Elektroofen gelötet wird, ist das Essen und Lagern von Lebensmitteln sowie das Rauchen verboten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

In Notsituationen ist es notwendig:

4.1. Wenn eine Fehlfunktion des Elektroofens festgestellt wird:

  • Trennen Sie es vom Stromnetz und benachrichtigen Sie hierüber Ihren direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.
  • Gas aus der Kammer evakuieren;
  • Spülen des Ofens mit einem Inertgas mit einem Volumen, das mindestens fünf Volumen des Ofens entspricht;
  • Öffnen Sie langsam die Einlass- und Auslasstüren des Ofens.

In Abwesenheit von Inertgasen zum Spülen von Öfen ist es zulässig, die Ofenatmosphäre durch Ausbrennen zu entfernen.

4.2. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung oder plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters leisten Sie ihm erste (vormedizinische) Hilfe und veranlassen Sie gegebenenfalls die Einlieferung in eine Gesundheitseinrichtung.

4.3. Ergreifen Sie im Falle eines Stromschlags Maßnahmen, um das Opfer so schnell wie möglich von der Einwirkung des Stroms zu befreien.

4.4. Im Brandfall:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • den direkten oder höheren Vorgesetzten über den Brand informieren;
  • einen Brand der Feuerwehr melden;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Arbeitnehmern, zum Löschen von Bränden und zum Schutz materieller Vermögenswerte.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

5.1. Beim Löten in mit Inertgas gefüllten Vakuumöfen muss dieses nach Abschluss des technologischen Prozesses durch Ablassen des Inertgases außerhalb des Arbeitsbereichs (in die Atmosphäre oder in ein spezielles System zum Sammeln und Regenerieren des Inertgases) entfernt werden.

5.2. Nachdem das Löten der Produkte in mit Inertgas gefüllten Vakuumöfen abgeschlossen ist, spülen Sie die Arbeitskammer sowie die Gruben und Geräte unter dem Boden mit Luft.

5.3. Trennen Sie Elektroöfen, Schaltschränke, Beleuchtung vom Stromnetz.

5.4. Schalten Sie die lokale Absaugung aus.

5.5. Lagern Sie unbenutzte Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell für die Lagerung vorgesehenen Lagerräumen.

5.6. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten.

5.7. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und hängen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf.

5.8. Waschen Sie Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser und duschen Sie, wenn möglich.

Branchenübergreifende Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die Produkte mit einer Lötlampe löten und verzinnen

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser branchenübergreifenden Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer entwickelt, die mit dem Löten und Verzinnen von Produkten mit einer Lötlampe (im Folgenden als Löten mit einer Lötlampe bezeichnet) befasst sind.

1.2. Zugelassen sind Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine Schulung, Unterweisung und Wissensprüfung zum Arbeitsschutz absolviert haben, sichere Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Methoden und Techniken für den ordnungsgemäßen Umgang mit Mechanismen, Geräten, Werkzeugen und Lasten beherrschen um Lötarbeiten mit einer Lötlampe durchzuführen.

1.3. Ein zur Ausführung von Arbeiten mit Hebevorrichtungen befugter Mitarbeiter muss über eine Bescheinigung verfügen, die ihn zur Ausführung dieser Arbeiten berechtigt.

1.4. Sollten während des Lötvorgangs mit einer Lötlampe Fragen zur sicheren Durchführung auftreten, muss sich der Mitarbeiter an seinen direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten wenden.

1.5. Arbeiter, die mit einer Lötlampe löten, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten.

1.6. Beim Löten mit einer Lötlampe kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte Kontamination der Luft im Arbeitsbereich mit Dämpfen schädlicher Chemikalien;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts, Werkzeugs, Lotschmelzen;
  • erhöhte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Spritzer von Löt- und Flussmitteln.

1.7. Arbeiter, die mit einer Lötlampe löten, müssen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein.

1.8. Arbeiten mit gesundheitsschädlichen und explosionsgefährlichen Stoffen beim Auftragen von Loten, Flussmitteln und Lötpasten müssen unter aktiver allgemeiner und örtlicher Absaugung erfolgen. Lokale Absauganlagen müssen vor Beginn der Arbeiten eingeschaltet und nach Abschluss der Arbeiten ausgeschaltet werden. Der Betrieb von Lüftungsgeräten muss durch Licht- und Tonalarme überwacht werden, die automatisch eingeschaltet werden, wenn die Lüftung gestoppt wird.

1.9. Produkte und technologische Geräte, die beim Löten mit einer Lötlampe erhitzt werden, müssen an Orten mit wirksamer Absaugung platziert werden.

1.10. Montage, Fixierung, Pressen verbundener Elemente, Auftragen von Flussmitteln und anderen Materialien auf Montageteile müssen mit speziellen Vorrichtungen oder Werkzeugen durchgeführt werden, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

1.11. Flussmittel, die schädliche und brennbare Bestandteile enthalten, sowie Materialien zur Herstellung von Flussmitteln müssen in Abzugshauben und in verschlossenen Behältern gelagert werden.

1.12. Die Flussmittelmenge, die den Arbeitsbereichen beim Löten mit einer Lötlampe zugeführt wird, sollte den Ersatzbedarf nicht überschreiten.

1.13. Behälter, die für den Transport und die Lagerung von Loten und Produkten vorgesehen sind, müssen für den Transport und die Reinigung von Verunreinigungen geeignet sein.

1.14. Nach dem Löten mit der Lötlampe müssen nicht verwendete Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell dafür vorgesehenen Lagerräumen gelagert werden.

1.15. Jede Lötlampe muss über einen Pass verfügen, aus dem die Ergebnisse der werksseitigen hydraulischen Prüfung und der zulässige Betriebsdruck hervorgehen. Mindestens einmal im Monat muss sie auf Festigkeit und Dichtheit überprüft werden. Die Prüfergebnisse müssen in einem speziellen Tagebuch festgehalten werden, und mindestens einmal im Jahr müssen sich hydraulischen Kontrolltests unterziehen.

1.16. Lötlampen müssen mit Federsicherheitsventilen ausgestattet sein, die auf einen bestimmten Druck eingestellt sind, und Lampen mit einem Fassungsvermögen von 3 Litern oder mehr müssen mit Manometern ausgestattet sein.

1.17. Ein Mitarbeiter, der mit einer Lötlampe lötet, benachrichtigt unverzüglich seinen unmittelbaren oder Vorgesetzten über alle Situationen, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährden, über jeden Arbeitsunfall oder über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akute Berufskrankheit (Vergiftung).

1.18. Ein Arbeiter, der mit einer Lötlampe lötet, muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten: Waschen Sie sich vor dem Essen und nach Beendigung der Arbeit die Hände mit warmem Wasser und Seife. Die Nahrungsaufnahme muss in speziell dafür eingerichteten Räumen erfolgen.

1.19. Ein Arbeiter, der mit einer Lötlampe lötet, muss in der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen geschult sein.

1.20. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzgesetze schuldig gemacht haben, tragen die Verantwortung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.2. Überprüfen Sie alle in den Normen vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstungen, räumen Sie sie auf und legen Sie sie an.

2.3. Stellen Sie sicher, dass die Absaugung eingeschaltet ist.

Es ist verboten, mit defekter oder nicht funktionierender Lüftung zu arbeiten.

2.4. Bereiten Sie die für die Arbeit erforderlichen Werkzeuge und Vorrichtungen gemäß den Anforderungen der technologischen Dokumentation vor.

2.5. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Feuerlöschgeräten.

2.6. Überprüfen Sie die Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Die Spannung der örtlichen Beleuchtung sollte 50 V nicht überschreiten.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Während der Arbeit ist es notwendig:

3.1. Halten Sie den Arbeitsbereich sauber und frei von Unordnung.

3.2. Beachten Sie bei der Durchführung der Arbeiten die anerkannte Technologie für Lötprodukte.

3.3. Füllen Sie Lötlampen mit der brennbaren Flüssigkeit, für die sie bestimmt sind, und nicht mehr als 75 % des Fassungsvermögens ihrer Tanks.

3.4. Das Auftanken und Zünden von Lötlampen sollte in speziell dafür vorgesehenen Bereichen erfolgen, die von brennbaren Materialien befreit sind, und Strukturen aus brennbaren Materialien, die sich in einer Entfernung von weniger als 5 m befinden, sollten durch Abschirmungen aus nicht brennbaren Materialien geschützt werden.

3.5. Beim Arbeiten mit einer Lötlampe:

  • Verwenden Sie kein Benzin als Brennstoff für eine mit Kerosin betriebene Lampe;
  • zünden Sie die Lampe nicht an, indem Sie Brennstoff durch den Brenner zuführen;
  • Erhöhen Sie den Druck im Lampentank nicht, wenn Sie Luft über den im Reisepass angegebenen zulässigen Betriebsdruck pumpen.
  • Füllen Sie die Lampe nicht mehr als 3/4 des Tankvolumens mit Brennstoff;
  • Schrauben Sie die Luftschraube und den Einfüllstopfen nicht ab, während die Lampe eingeschaltet oder noch nicht abgekühlt ist.

3.6. Lassen Sie den Luftdruck aus dem Lötlampenreservoir ab, nachdem der Brenner vollständig abgekühlt ist.

3.7. In dem Bereich, in dem mit einer Lötlampe gelötet wird, dürfen Sie nicht essen, keine Lebensmittel aufbewahren und nicht rauchen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

In Notsituationen ist es notwendig:

4.1. Wenn die Belüftung ausgeschaltet ist, beenden Sie das Löten mit einer Lötlampe. Die Arbeiter sollten das Gelände sofort verlassen und die Türen zu anderen Räumlichkeiten fest verschließen.

4.2. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung oder plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters leisten Sie ihm erste (vormedizinische) Hilfe und veranlassen Sie gegebenenfalls die Einlieferung in eine Gesundheitseinrichtung.

4.3. Im Brandfall:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • den direkten oder höheren Vorgesetzten über den Brand informieren;
  • einen Brand der Feuerwehr melden;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Arbeitnehmern, zum Löschen von Bränden und zum Schutz materieller Vermögenswerte.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

5.1. Löschen Sie das Feuer im Lötlampenbrenner.

5.2. Nachdem der Brenner der Lötlampe auf Umgebungstemperatur abgekühlt ist, reduzieren Sie den Luftdruck im Behälter der Lötlampe auf Atmosphärendruck.

5.3. Schalten Sie die lokale Absaugung aus.

5.4. Lagern Sie unbenutzte Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell für die Lagerung vorgesehenen Lagerräumen.

5.5. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten.

5.6. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und hängen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf.

5.7. Waschen Sie Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser und duschen Sie, wenn möglich.

Branchenübergreifende Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die mit dem Elektronenstrahllöten von Produkten befasst sind

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser branchenübergreifenden Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer entwickelt, die mit dem Elektronenstrahllöten von Produkten (im Folgenden Elektronenstrahllöten) befasst sind.

1.2. Zugelassen sind Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine Schulung, Unterweisung und Wissensprüfung zum Arbeitsschutz absolviert haben, sichere Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Methoden und Techniken für den ordnungsgemäßen Umgang mit Mechanismen, Geräten, Werkzeugen und Lasten beherrschen zur Durchführung elektronischer Strahllötarbeiten.

1.3. Ein zur Ausführung von Arbeiten mit Hebevorrichtungen befugter Mitarbeiter muss über eine Bescheinigung verfügen, die ihn zur Ausführung dieser Arbeiten berechtigt.

1.4. Arbeitnehmer, die Elektronenstrahllöten durchführen, müssen über die elektrische Sicherheitsgruppe II verfügen.

1.5. Treten während des Elektronenstrahl-Lötprozesses Fragen zur sicheren Durchführung auf, sollte sich der Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten oder Vorgesetzten wenden.

1.6. Arbeitnehmer, die am Elektronenstrahllöten beteiligt sind, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten.

1.7. Beim Löten mit einem Elektronenstrahl kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte Kontamination der Luft im Arbeitsbereich mit Dämpfen schädlicher Chemikalien;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts, der Ausrüstung, der Werkzeuge, der Lotschmelze;
  • erhöhte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Spritzer von Löt- und Flussmitteln;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den Körper des Arbeiters erfolgen kann;
  • erhöhte ionisierende Strahlung.

1.8. Arbeitnehmer, die Elektronenstrahllöten durchführen, müssen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein.

1.9. Arbeiten mit gesundheitsschädlichen und explosionsgefährlichen Stoffen beim Auftragen von Loten, Flussmitteln, Lotpasten, Bindemitteln und Lösungsmitteln müssen mit aktiver allgemeiner und örtlicher Absaugung durchgeführt werden. Lokale Absauganlagen müssen vor Beginn der Arbeiten eingeschaltet und nach Abschluss der Arbeiten ausgeschaltet werden. Der Betrieb von Lüftungsgeräten muss durch Licht- und Tonalarme überwacht werden, die automatisch eingeschaltet werden, wenn die Lüftung gestoppt wird.

1.10. Produkte und technologische Geräte, die beim Elektronenstrahllöten erhitzt werden, müssen an Orten mit wirksamer Absaugung platziert werden.

1.11. Behälter, die für den Transport und die Lagerung von Loten und Produkten vorgesehen sind, müssen für den Transport und die Reinigung von Verunreinigungen geeignet sein.

1.12. Kammern von Elektronenstrahlanlagen, Wasserkühlelemente von Geräten, Rohrleitungen und deren Verbindungen müssen abgedichtet werden.

1.13. Die Konstruktion der Kammern von Elektronenstrahlanlagen muss über ein Sicherheitsventil verfügen, um zu verhindern, dass der Druck über die zulässigen Grenzen hinaus ansteigt. Sicherheitsventile müssen bei maximaler Gasfreisetzungsrate einen sicheren Druck in der Kammer gewährleisten.

1.14. Bei Elektronenstrahlanlagen mit Zwangswasserkühlung müssen Einrichtungen zur visuellen Überwachung des Abflusses des Kühlmittels vorgesehen werden.

1.15. Elektronenstrahlanlagen müssen über einen zuverlässigen Schutz vor Röntgenstrahlung verfügen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

1.16. Das Vakuumsystem der Elektronenstrahlanlage muss mit Notabschaltvorrichtungen und Alarmen ausgestattet sein, die es ermöglichen, die Diffusions- und Vorvakuumpumpen im Falle eines Stromausfalls oder eines Vakuumabfalls im Arbeitshohlraum vom abgepumpten Volumen zu isolieren die Dampfölpumpe.

1.17. Zur Überwachung des Lötprozesses in Elektronenstrahlanlagen muss eine optische Einrichtung mit Lichtfiltern vorgesehen werden, um die Augen des Arbeiters beim Einrichten und Ausrichten des Elektronenstrahls zu schützen.

1.18. Sichtfenster zur Überwachung des Lötprozesses in Elektronenstrahlanlagen müssen mit Röntgenschutzglas ausgestattet sein. Die Abmessungen der Sichtfenster, ihre Anzahl und Platzierung sollen eine bequeme und sichere Beobachtung des Lötvorgangs ermöglichen.

1.19. Kathodenstrahlanlagen müssen mit Warnlampen oder beleuchteten Anzeigen ausgestattet sein, die das Vorhandensein oder Fehlen von Hochspannung an der Anlage anzeigen.

1.20. Teile der Ausrüstung von Elektronenstrahlanlagen, die eine Gefahr für Arbeitnehmer darstellen, müssen zusätzlich zu den konstruktiven Sicherheitsmaßnahmen mit Warnschildern versehen sein.

1.21. Alle Türen und Luken, die den Zugang zu spannungsführenden Teilen von Elektronenstrahlanlagen ermöglichen, müssen so verriegelt sein, dass beim Öffnen die Anlage vollständig spannungsfrei geschaltet wird.

1.22. Offene stromführende Teile der Elektronenstrahlkanone, die im Betrieb unter Spannung stehen, müssen mit Schutzvorrichtungen abgedeckt werden, die über eine Verriegelungsvorrichtung verfügen, die bei Entfernung der Schutzvorrichtung die Stromzufuhr zur Pistole unterbricht. Die Schutzeinrichtung muss geerdet oder neutralisiert sein.

1.23. Die Stromversorgung der Elektronenstrahlkanone aus einer Hochspannungsquelle muss über ein spezielles Hochspannungskabel erfolgen, das den technischen Bedingungen und der Art der Elektronenstrahlinstallation entsprechen muss. Das Außengeflecht des Stromkabels muss an beiden Enden des Kabels geerdet oder neutralisiert werden.

1.24. Die Hochspannungsnetzteile der Elektronenstrahlanlage müssen geschlossen sein.

1.25. Ölgekühlte Gleichrichtertanks für Elektronenstrahlanlagen müssen über Ventile verfügen, um die Freisetzung von Gasen zu ermöglichen, die sich im Tank ansammeln.

1.26. Alle Metallteile von Elektronenstrahlanlagen, die unter Spannung stehen können, müssen geerdet oder neutralisiert werden.

1.27. Schalttafeln für Kathodenstrahlanlagen müssen geschlossen und verriegelt sein.

1.28. Alle Handräder, Griffe und Knöpfe, die sich auf dem Bedienfeld von Kathodenstrahlanlagen befinden und vom Arbeiter während des Lötvorgangs berührt werden, müssen aus dielektrischem Material bestehen.

1.29. Holzplattformen und Arbeitsplattformen für Elektronenstrahlanlagen müssen mit dielektrischen Matten abgedeckt werden.

1.30. Kupplungen, Riemenscheiben und Riemen, die zur Verbindung der Wellen von Elektromotoren von Elektronenstrahlanlagen verwendet werden, müssen mit Schutzabdeckungen versehen sein, um einen versehentlichen Kontakt mit rotierenden Teilen zu verhindern.

1.31. In der Elektronenstrahlanlage müssen baulich Schutzmaßnahmen gegen Röntgenstrahlung vorgesehen sein.

1.32. Nach Abschluss der Installation der Elektronenstrahlanlage, bei konstruktiven Änderungen und nach jeder Reparatur ist eine dosimetrische Überwachung der Röntgenstrahlungsleistung durchzuführen.

1.33. Eine periodische dosimetrische Überwachung von Elektronenstrahlanlagen muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Die Messung muss im maximalen Betriebsmodus der Anlage durchgeführt werden.

1.34. Wenn die technologische Dokumentation den Betrieb einer Elektronenstrahlanlage im gepulsten Modus vorsieht, wird die Röntgendosisleistung überprüft, wenn die Anlage im gepulsten Modus mit maximaler Modulationsfrequenz, Betriebsbeschleunigungsspannung und maximalem Strahlstrom betrieben wird.

1.35. Messungen der Röntgendosisleistung bei der dosimetrischen Überwachung an einer Elektronenstrahlanlage sollten am Arbeitsplatz in der Nähe der Beobachtungsfenster sowie an den Verbindungsstellen einzelner Anlagenteile und in anderen Bereichen möglicher Schwächung durchgeführt werden Schutz.

1.36. Wenn Blei als Schutzschicht auf der Außenseite der Kammerwände einer Kathodenstrahlanlage verwendet wird, muss die Oberfläche mit Ölfarbe bedeckt oder mit einem anderen Metall ausgekleidet werden.

1.37. Die Stellen versiegelter Ein- und Ausgänge in das Gehäuse der Elektronenstrahlanlage müssen mit Sicherheitsbleiabschirmungen abgedeckt werden, die einen zusätzlichen Schutz vor Röntgenstrahlung bieten.

1.38. Um die Wirksamkeit des Arbeitsschutzes zu überwachen, sollten Sie dosimetrische Geräte verwenden, die die Dosisleistung von Röntgenstrahlung messen, deren Energie der effektiven Strahlungsleistung entspricht, die von der Elektronenstrahleinheit erzeugt wird.

1.39. Ergibt die Strahlenüberwachung eine Überschreitung der maximal zulässigen Röntgendosisleistungen, müssen die Arbeiten an der Elektronenstrahlanlage eingestellt werden. Die Arbeiten an der Anlage können nach Beseitigung von Schutzmängeln und Wiederholung der Strahlungsüberwachung wieder aufgenommen werden.

1.40. Flussmittel, die schädliche und brennbare Bestandteile enthalten, sowie Materialien zur Herstellung von Flussmitteln müssen in Abzugshauben und in verschlossenen Behältern gelagert werden.

1.41. Die den Arbeitslötstellen zugeführte Flussmittelmenge sollte den Ersatzbedarf nicht überschreiten.

1.42. Ein Mitarbeiter, der mit einer Lötlampe lötet, benachrichtigt unverzüglich seinen unmittelbaren oder Vorgesetzten über alle Situationen, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährden, über jeden Arbeitsunfall oder über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akute Berufskrankheit (Vergiftung).

1.43. Ein Arbeiter, der Elektronenstrahllöten betreibt, muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten: Waschen Sie sich vor dem Essen und nach Beendigung der Arbeit die Hände mit warmem Wasser und Seife. Die Nahrungsaufnahme muss in speziell dafür eingerichteten Räumen erfolgen.

1.44. Mitarbeiter, die mit dem Elektronenstrahllöten beschäftigt sind, müssen in der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen geschult sein.

1.45. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzgesetze schuldig gemacht haben, tragen die Verantwortung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.2. Inspizieren, aufräumen und persönliche Schutzausrüstung anlegen.

2.3. Verfügbarkeit und Servicefähigkeit prüfen:

  • Schutzvorrichtungen und Schutzvorrichtungen für alle rotierenden und beweglichen Teile;
  • stromführende Teile der Elektronenstrahlanlage (Anlasser, Transformatoren, Taster und andere Teile);
  • Erdungsgeräte;
  • Schutzverriegelungen;
  • Feuerlöschmittel.

2.4. Einschalten und Belüftung prüfen.

2.5. Lötprodukte sollten gemäß den Anforderungen der technologischen Dokumentation verlegt werden.

2.6. Schließen Sie die Kammer der Elektronenstrahlanlage und pumpen Sie Luft auf Betriebsdruck ab.

2.7. Überprüfen Sie die Ausrichtung der Elektronenkanone gemäß deren Bedienungsanleitung.

2.8. Überprüfen Sie die Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Die Spannung der örtlichen Beleuchtung sollte 50 V nicht überschreiten.

2.9. Prüfen Sie bei Arbeiten mit Lastaufnahmemitteln deren Gebrauchstauglichkeit.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Während der Arbeit ist es notwendig:

3.1. Halten Sie den Arbeitsbereich sauber und frei von Unordnung.

3.2. Beachten Sie beim Löten mit Elektronenstrahl die anerkannte Löttechnik.

3.3. Der Einbau von Großteilen mit einem Gewicht über 20 kg vor dem Löten mit dem Elektronenstrahl und die Demontage nach dem Löten erfolgt mittels Hebevorrichtungen und entsprechenden Lastaufnahmemitteln.

3.4. Montage, Fixierung, Pressen der verbundenen Elemente, Auftragen von Flussmitteln und anderen Materialien auf Montageteile sollten mit speziellen Vorrichtungen oder Werkzeugen durchgeführt werden, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

3.5 Arbeiten an Elektronenstrahlanlagen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sich mindestens zwei Personen in diesem Raum aufhalten.

3.6. Stellen Sie vor dem Elektronenstrahllöten an einer Elektronenkanone (Austausch der Kathode, mechanische Einstellung usw.) sicher, dass an dieser keine Spannung anliegt.

3.7. Wenn Sie die Innenfläche der Elektronenstrahl-Installationskammer reinigen und abwischen, beleuchten Sie diese von außen durch Sichtfenster. Wenn in der Kammer zusätzliche Beleuchtung erforderlich ist, verwenden Sie tragbare Lampen mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V.

3.8. Reinigen Sie die Innenfläche der Kammer und das Schutzglas der Elektronenstrahlanlage bei Verschmutzung, mindestens jedoch einmal im Monat.

3.9. Wischen Sie die Innenfläche ab und bleiben Sie in der Kammer der Elektronenstrahlanlage, wenn die Hochspannungsquelle vollständig getrennt ist. Hängen Sie am Schaltgerät ein Plakat mit der Aufschrift „Nicht einschalten! Es wird gearbeitet“ auf und verriegeln Sie den Hauptschalter zum Einschalten der Stromversorgung der Anlage.

3.10. Reinigen Sie die Innenfläche der Kammer der Elektronenstrahlanlage bei geöffnetem Deckel.

3.11. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit des Verriegelungssystems, der Alarme, Endschalter, Ketten, Lasthaken und anderer Vorrichtungen für hängende Teile sowie die Zuverlässigkeit ihrer Befestigung.

Die Absätze sind nach Quelle nummeriert.

3.13. Im Bereich, in dem Elektronenstrahllöten durchgeführt wird, ist das Essen und Lagern von Nahrungsmitteln sowie das Rauchen verboten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

In Notsituationen ist es notwendig:

4.1. Wenn die Belüftung ausgeschaltet ist, beenden Sie das Elektronenstrahllöten. Mitarbeiter sollten das Betriebsgelände sofort verlassen, die Türen zu anderen Betriebsstätten fest verschließen und dies ihrem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten melden.

4.2. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung oder plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters leisten Sie ihm erste (vormedizinische) Hilfe und veranlassen Sie gegebenenfalls die Einlieferung in eine Gesundheitseinrichtung.

4.3. Ergreifen Sie im Falle eines Stromschlags Maßnahmen, um das Opfer so schnell wie möglich von der Einwirkung des Stroms zu befreien.

4.4. Im Brandfall:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • den direkten oder höheren Vorgesetzten über den Brand informieren;
  • einen Brand der Feuerwehr melden;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Arbeitnehmern, zum Löschen von Bränden und zum Schutz materieller Vermögenswerte.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

5.1. Trennen Sie die Kathodenstrahleinheit, die Schalttafeln und die Beleuchtung von der Stromversorgung.

5.2. Schalten Sie die lokale Absaugung aus.

5.3. Lagern Sie unbenutzte Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell für die Lagerung vorgesehenen Lagerräumen.

5.4. Überprüfen Sie vor Beginn einer Schicht an der Elektronenstrahlanlage das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von: Zäunen, Sicherheitsverriegelungen, Alarmen, Erdungen und Lüftungssystemen.

Tragen Sie die Ergebnisse der Inspektion im Schichtbuch ein und melden Sie eventuelle Störungen Ihrem direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.

5.5. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten.

5.6. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und hängen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf.

5.7. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen, Mund ausspülen und duschen.

Branchenübergreifende Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die mit dem Löten elektrischer Widerstandsprodukte beschäftigt sind

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser branchenübergreifenden Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer entwickelt, die mit dem Löten von Produkten mit elektrischem Widerstand (im Folgenden Widerstandslöten) befasst sind.

1.2. Elektrische Widerstandslötarbeiten dürfen nur von Arbeitnehmern durchgeführt werden, die eine Schulung, Unterweisung und Wissensprüfung zum Arbeitsschutz absolviert haben, sichere Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Methoden und Techniken zum ordnungsgemäßen Umgang mit Mechanismen, Geräten, Werkzeugen und Lasten beherrschen.

1.3. Ein zur Ausführung von Arbeiten mit Hebevorrichtungen befugter Mitarbeiter muss über eine Bescheinigung verfügen, die ihn zur Ausführung dieser Arbeiten berechtigt.

1.4. Arbeitnehmer, die elektrische Widerstandslötarbeiten durchführen, müssen über die elektrische Sicherheitsgruppe II verfügen.

1.5. Treten während des elektrischen Widerstandslötprozesses Fragen zur sicheren Durchführung auf, sollte sich der Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten oder Vorgesetzten wenden.

1.6. Arbeitnehmer, die elektrisches Widerstandslöten betreiben, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten.

1.7. Beim Löten mit elektrischem Widerstand kann der Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • erhöhte Kontamination der Luft im Arbeitsbereich mit Dämpfen schädlicher Chemikalien;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts, der Ausrüstung, der Werkzeuge, der Lotschmelze;
  • erhöhte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr;
  • Spritzer von Löt- und Flussmitteln;
  • ein erhöhter Spannungswert in einem Stromkreis, dessen Schließung durch den Körper des Arbeiters erfolgen kann.

1.8. Arbeitnehmer, die elektrische Widerstandslötarbeiten durchführen, müssen mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein.

1.9. Arbeiten mit gesundheitsschädlichen und explosionsgefährlichen Stoffen beim Auftragen von Loten, Flussmitteln, Lotpasten, Bindemitteln und Lösungsmitteln müssen mit aktiver allgemeiner und örtlicher Absaugung durchgeführt werden.

1.10. Beim Löten von Nichteisenlegierungen und Spezialstählen mit gefährlichen und schädlichen Eigenschaften sowie Eisenmetallen mit Beschichtungen sollten lokale Absauggeräte verwendet werden, um freigesetzte Aerosole direkt von der Entstehungsquelle zu entfernen. Lokale Absauganlagen müssen vor Beginn der Arbeiten eingeschaltet und nach Abschluss der Arbeiten ausgeschaltet werden. Der Betrieb von Lüftungsgeräten muss durch Licht- und Tonalarme überwacht werden, die automatisch eingeschaltet werden, wenn die Lüftung gestoppt wird.

1.11. Produkte und technologische Geräte, die während des elektrischen Widerstandslötprozesses erhitzt werden, müssen an Orten platziert werden, die über eine wirksame Absaugung verfügen.

1.12. Die stromführenden Teile einer Kontaktwiderstandslötmaschine müssen isoliert sein, die nicht stromführenden Metallteile müssen geerdet oder neutralisiert sein.

1.13. Flussmittel, die schädliche und brennbare Bestandteile enthalten, sowie Materialien zur Herstellung von Flussmitteln müssen in Abzugshauben in verschlossenen Behältern gelagert werden.

1.14. Die den Arbeitsbereichen des elektrischen Widerstandslötens zugeführte Flussmittelmenge sollte den Ersatzbedarf nicht überschreiten.

1.15. Um die Arbeiter vor der Möglichkeit eines Stromschlags zu warnen, sollten Warnschilder, Plakate und Sicherheitsschilder in Bereichen mit elektrischem Widerstandslöten angebracht werden, und auf dem Boden sollten mit dielektrischen Matten bedeckte Holzgitter angebracht werden.

1.16. Pedalstartvorrichtungen einer Kontaktwiderstandslötmaschine müssen über einen starken Pedalschutz verfügen, um ein versehentliches Einschalten der Maschine zu verhindern.

1.17. Der Stromkreis einer Kontaktmaschine zum elektrischen Widerstandslöten muss ein spontanes Ein-, Ausschalten und Absenken der Elektroden ausschließen.

1.18. Eine Kontaktwiderstandslötmaschine mit Speicherkondensatoren muss aus technologischen Gründen über Vorrichtungen zur automatischen Entladung der Kondensatoren bei Zugriff verfügen.

1.19. Hydraulische und pneumatische Antriebe einer Kontaktmaschine zum elektrischen Widerstandslöten müssen über eine Sperre verfügen, um sicherzustellen, dass das Gerät bei Abfall des Flüssigkeits- oder Druckluftdrucks abgeschaltet wird.

1.20. Unterbrecher an einer Kontaktwiderstandslötmaschine müssen über ein Relais verfügen, das sicherstellt, dass die Stromversorgung abgeschaltet wird, wenn die Flüssigkeitszufuhr unterbrochen wird.

1.21. Behälter, die für den Transport und die Lagerung von Loten und Produkten bestimmt sind, müssen für den Transport und die Reinigung von Verunreinigungen geeignet sein.

1.22. Die Vorbereitung der Oberflächen von Produkten zum Löten und deren Montage muss unter Berücksichtigung möglicher Spritzer geschmolzenen Metalls erfolgen.

1.23. Teile von Geräten, die in den Lötkreislauf eingebracht werden, müssen aus nichtmagnetischen Materialien bestehen.

1.24. Kontaktmaschinen zum elektrischen Widerstandslöten müssen mit Schutzgittern ausgestattet sein, um den Arbeiter vor Spritzern geschmolzenen Metalls zu schützen.

1.25. Montage, Fixierung, Pressen verbundener Elemente, Auftragen von Flussmitteln und anderen Materialien auf Montageteile müssen mit speziellen Vorrichtungen oder Werkzeugen durchgeführt werden, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

1.26. Ein Mitarbeiter, der mit elektrischem Widerstandslöten beschäftigt ist, benachrichtigt unverzüglich seinen direkten oder Vorgesetzten über alle Situationen, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährden, über jeden Arbeitsunfall oder über eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akuten Erkrankung Berufskrankheit (Vergiftung). ).

1.27. Ein Arbeiter, der mit elektrischem Widerstandslöten beschäftigt ist, muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten: Waschen Sie sich vor dem Essen und nach Beendigung der Arbeit die Hände mit warmem Wasser und Seife. Die Nahrungsaufnahme muss in speziell dafür eingerichteten Räumen erfolgen.

1.28. Ein Arbeiter, der mit elektrischem Widerstandslöten beschäftigt ist, muss in der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen geschult sein.

1.29. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzgesetze schuldig gemacht haben, tragen die Verantwortung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.2. Inspizieren, aufräumen und persönliche Schutzausrüstung anlegen.

2.3. Bereiten Sie Werkzeuge und Geräte für die Arbeit vor und stellen Sie sicher, dass sie in einwandfreiem Zustand sind.

2.4. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen, Luft- und Flüssigkeitssystemen an der Kontaktwiderstandslötmaschine.

2.5. Überprüfen Sie die Funktionstüchtigkeit von Verriegelungsvorrichtungen, Schaltschränken und Erdung aller Komponenten an der Kontaktmaschine für elektrisches Widerstandslöten.

2.6. Überprüfen Sie die örtliche Absaugung.

2.7. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Vorhängen und Paravents.

2.8. Überprüfen Sie die Funktion des Schaltpedals der Kontaktmaschine# auf elektrisches Widerstandslöten und das Vorhandensein einer Schutzhülle.

2.9. Überprüfen Sie beim Arbeiten mit Hebevorrichtungen deren Funktionsfähigkeit und beachten Sie die Anforderungen der einschlägigen Arbeitsschutzanweisungen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Während der Arbeit ist es notwendig:

3.1. Befolgen Sie beim Löten mit elektrischem Widerstand die anerkannte Technologie für Lötprodukte.

3.2. Montage, Fixierung, Pressen der verbundenen Produktelemente, Auftragen von Flussmitteln und anderen Materialien auf die Produktelemente sollten mit speziellen Geräten oder Werkzeugen erfolgen, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

3.3. Überprüfen Sie vor Inbetriebnahme der Kontaktwiderstandslötmaschine, ob sich noch Werkzeuge, Vorrichtungen oder andere Gegenstände auf der Maschine oder in deren Innenraum befinden, und entfernen Sie diese.

3.4. Wenn die Elektroden festkleben, stoppen Sie die Kontaktwiderstandslötmaschine.

3.5. Führen Sie beim Betrieb einer Kontaktwiderstandslötmaschine Ihre Hand nicht in den Arbeitsbereich der Elektroden und anderer beweglicher Teile.

3.6. Das Reinigen und Ersetzen der Elektroden an einer Kontaktwiderstandslötmaschine sollte bei geschlossenen Luft- und Flüssigkeitszufuhrventilen und ausgeschaltetem Netzschalter durchgeführt werden.

3.7 Achten Sie beim Löten kleiner Produkte darauf, dass Ihre Hände nicht durch die Arbeitselektrode gedrückt werden.

3.8. Stellen Sie sicher, dass die Türen der Kontaktwiderstandslötmaschine während des Betriebs geschlossen sind.

3.9. Überprüfen Sie die Lötstellen von Produkten und Elektroden nicht mit den Händen, wenn Sie eine Kontaktwiderstandslötmaschine bedienen.

3.10. Während des Betriebs darf das Kontaktwiderstandslötgerät nicht geschmiert, gereinigt oder weggeräumt werden.

3.11. Stellen Sie sicher, dass keine Spritzer geschmolzenen Metalls auf das Stromkabel fallen.

3.12. Alle Arbeiten zum Aufbau einer Kontaktmaschine zum elektrischen Widerstandslöten sollten bei ausgeschaltetem Schalter durchgeführt werden.

3.13. Schalten Sie in Arbeitspausen den Schalter aus und schließen Sie die Ventile des Flüssigkeits- und Luftkühlsystems.

3.14. Im Bereich, in dem elektrisches Widerstandslöten durchgeführt wird, ist das Essen und Lagern von Lebensmitteln sowie das Rauchen verboten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

In Notsituationen ist es notwendig:

4.1. Wenn an der Kontaktwiderstandslötmaschine ein Fehler festgestellt wird, stellen Sie die Arbeit ein, trennen Sie sie von der Stromversorgung und benachrichtigen Sie Ihren direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.

4.2. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung oder plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters leisten Sie ihm erste (vormedizinische) Hilfe und veranlassen Sie gegebenenfalls die Einlieferung in eine Gesundheitseinrichtung.

4.3. Ergreifen Sie im Falle eines Stromschlags Maßnahmen, um das Opfer so schnell wie möglich von der Einwirkung des Stroms zu befreien.

4.4. Im Brandfall:

  • aufhören zu arbeiten;
  • Trennen Sie die Kontaktwiderstandslötmaschine vom Stromnetz und schließen Sie die Ventile des Flüssigkeits- und Luftkühlsystems.
  • den direkten oder höheren Vorgesetzten über den Brand informieren;
  • einen Brand der Feuerwehr melden;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Arbeitnehmern, zum Löschen von Bränden und zum Schutz materieller Vermögenswerte.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

5.1. Trennen Sie die Kontaktwiderstandslötmaschine vom Stromnetz, schließen Sie die Ventile der Flüssigkeits- und Luftkühlung.

5.2. Schalten Sie die lokale Absaugung aus.

5.3. Lagern Sie unbenutzte Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell für die Lagerung vorgesehenen Lagerräumen.

5.4. Überprüfen Sie vor der Übergabe einer Schicht an einer Kontaktwiderstandslötmaschine das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von: Zäunen, Sicherheitsverriegelungen, Erdungen und Lüftungssystemen.

Tragen Sie die Ergebnisse der Inspektion im Schichtbuch ein und melden Sie eventuelle Störungen Ihrem direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.

5.5. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten.

5.6. Ziehen Sie Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung aus und hängen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort auf.

5.7. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen, Mund ausspülen und duschen.

Branchenübergreifende Standardanweisungen zum Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die am Laserlöten von Produkten beteiligt sind

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser branchenübergreifenden Standardanweisung werden Arbeitsschutzanweisungen für Arbeitnehmer entwickelt, die mit dem Laserlöten von Produkten (im Folgenden Laserlöten) befasst sind.

1.2. Zugelassen sind nur Arbeitnehmer im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine Ausbildung, Unterweisung und Prüfung von Kenntnissen zum Arbeitsschutz absolviert haben, die sichere Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Methoden und Techniken für den ordnungsgemäßen Umgang mit Mechanismen, Geräten, Werkzeugen und Lasten beherrschen Laserlötarbeiten durchführen.

1.3. Ein zur Ausführung von Arbeiten mit Hebevorrichtungen befugter Mitarbeiter muss über eine Bescheinigung verfügen, die ihn zur Ausführung dieser Arbeiten berechtigt.

1.4. Arbeitnehmer, die Laserlöten durchführen, müssen über die elektrische Sicherheitsgruppe II verfügen.

1.5. Treten während des Laserlötprozesses Fragen zur sicheren Durchführung auf, sollte sich der Mitarbeiter an seinen direkten Vorgesetzten oder Vorgesetzten wenden.

1.6. Mitarbeiter, die am Laserlöten beteiligt sind, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation einhalten.

1.7. Beim Löten mit einem Laser kann ein Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • Laserstrahlung;
  • erhöhte ionisierende Strahlung im Arbeitsbereich;
  • erhöhte Helligkeit des Lichts von gepulsten Pumplampen und der Wechselwirkungszone der Laserstrahlung mit dem Produktmaterial;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den Körper des Arbeiters erfolgen kann;
  • erhöhte Gasbelastung der Luft des Arbeitsbereichs mit Dämpfen von Schadstoffen;
  • erhöhte Oberflächentemperatur des Produkts, der Ausrüstung, der Werkzeuge, der Lotschmelze;
  • Explosivität im Laserpumpsystem;
  • Spritzer von Löt- und Flussmitteln.

1.8. Den am Laserlöten beteiligten Personen muss persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.

1.9. Arbeiten mit gesundheitsschädlichen und explosionsgefährlichen Stoffen beim Auftragen von Loten, Flussmitteln, Lotpasten, Bindemitteln und Lösungsmitteln müssen mit aktiver allgemeiner und örtlicher Absaugung durchgeführt werden. Lokale Absauganlagen müssen vor Beginn der Arbeiten eingeschaltet und nach Abschluss der Arbeiten ausgeschaltet werden. Der Betrieb von Lüftungsgeräten muss durch Licht- und Tonalarme überwacht werden, die automatisch eingeschaltet werden, wenn die Lüftung gestoppt wird.

1.10. Stromführende Teile der Laseranlage müssen isoliert sein, nicht stromführende Metallteile müssen geerdet oder neutralisiert werden.

1.11. Um die Arbeiter vor der Möglichkeit eines Stromschlags zu warnen, sollten Warnhinweise, Plakate und Sicherheitsschilder in den Laserlötbereichen angebracht und mit dielektrischen Matten bedeckte Holzgitter auf dem Boden ausgelegt werden.

1.12. Flussmittel, die schädliche und brennbare Bestandteile enthalten, sowie Materialien zur Herstellung von Flussmitteln müssen in Abzugshauben in verschlossenen Behältern gelagert werden.

1.13. Die den Arbeitsbereichen des Laserlötens zugeführte Flussmittelmenge sollte den Ersatzbedarf nicht überschreiten.

1.14. Laserinstallationen müssen über einen Reisepass verfügen. Im Reisepass müssen die technischen Parameter für jede Laserklasse angegeben sein.

1.15. Alle Systeme zur Überwachung von Laseranlagen müssen sicherstellen, dass die Intensität der Laserstrahlung am Arbeitsplatz auf das maximal zulässige Maß reduziert wird.

1.16. Laseranlagen der Klassen III – IV, die Strahlung im sichtbaren Bereich erzeugen, und Laseranlagen der Klassen II – IV, die Strahlung im ultravioletten und infraroten Bereich erzeugen, müssen mit Signalgeräten ausgestattet sein, die vom Beginn bis zum Ende der Erzeugung funktionieren.

1.17. Um direkte Laserstrahlung kurzzeitig zu blockieren und deren Ausbreitung über den Bereich des Werkstücks hinaus zu begrenzen, müssen Laseranlagen mit Abschirmungen aus feuerbeständigem, nicht schmelzendem, lichtabsorbierendem Material ausgestattet sein, die die Ausbreitung der Strahlung verhindern.

1.18. Beim Löten mit einem Laser auf einer Laseranlage der Klasse IV muss eine Fernsteuerung des Prozesses gewährleistet sein. Bei der Platzierung einer Laseranlage der Klasse IV in einem speziellen Raum muss die Eingangstür verschlossen sein.

1.19. Ein Mitarbeiter, der mit dem Laserlöten beschäftigt ist, ist verpflichtet, alle Situationen, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährden, jeden Arbeitsunfall oder eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen, unverzüglich seinem direkten Vorgesetzten oder Vorgesetzten zu melden eine akute Berufskrankheit (Vergiftung).

1.20. Ein Arbeiter, der Laserlöten betreibt, muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten: Waschen Sie sich vor dem Essen und nach Beendigung der Arbeit die Hände mit warmem Wasser und Seife. Die Nahrungsaufnahme muss in speziell dafür eingerichteten Räumen erfolgen.

1.21. Ein Arbeiter, der Laserlöten betreibt, muss in der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen geschult sein.

1.22. Personen, die sich eines Verstoßes gegen die Arbeitsschutzgesetze schuldig gemacht haben, tragen die Verantwortung gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz, bringen Sie ihn in Ordnung, räumen Sie die Gänge frei und verstopfen Sie sie nicht.

2.2. Inspizieren, aufräumen und persönliche Schutzausrüstung anlegen.

2.3. Verfügbarkeit und Servicefähigkeit prüfen:

  • Schutzvorrichtungen und Abschirmungen der Laseranlage vor der Einwirkung von Licht gepulster Pumplampen und ultravioletter Strahlung einer Gasentladung;
  • Schutzvorrichtungen und Schutzvorrichtungen für alle rotierenden und beweglichen Teile;
  • Umzäunung der lasergefährdeten Zone;
  • stromführende Teile der Laseranlage (Starter, Transformatoren, Taster und andere Teile);
  • Erdungsgeräte;
  • Schutzverriegelungen;
  • Werkzeuge mit isolierten Griffen;
  • dielektrische Handschuhe und Matten;
  • Augenschutz;
  • Bildschirme, die keine reflektierte Laserstrahlung abgeben.

2.4. Bringen Sie in Bereichen mit hoher Laserstrahlung Warnschilder mit der Aufschrift „Vorsicht: Laserstrahlung“ an.

2.5. Überprüfen Sie die Beleuchtung des Arbeitsplatzes. Die Spannung der örtlichen Beleuchtung sollte 50 V nicht überschreiten.

2.6. Prüfen Sie bei Arbeiten mit Lastaufnahmemitteln deren Gebrauchstauglichkeit.

2.7. Schalten Sie beim Arbeiten mit Schadstoffen und Legierungen die örtliche Absaugung ein.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

Während der Arbeit ist es notwendig:

3.1. Halten Sie den Arbeitsbereich sauber und frei von Unordnung.

3.2. Die Montage, Fixierung, Verpressung der zu verbindenden Elemente, das Auftragen von Flussmitteln und anderen Materialien auf die Montageteile sollte mit speziellen Vorrichtungen oder Werkzeugen erfolgen, die in der technologischen Dokumentation angegeben sind.

3.3. Beim Löten mit einem Laser:

  • Überwachen Sie zum Zeitpunkt der Strahlungserzeugung nicht visuell die Auswirkungen des Strahls auf das Produkt.
  • Laserstrahlen nicht auf Arbeiter richten;
  • Lasersysteme der Klassen III - IV nicht durch einen Mitarbeiter warten;
  • Schalten Sie die Blockierung und Signalisierung während des Betriebs des Lasersystems nicht aus.
  • Führen Sie keine visuelle Justierung des Lasers durch, während Kondensatoren geladen werden, und justieren Sie den Gaslaser nicht, wenn er für Strahlung betrieben wird.

3.4. Beim Löten mit einem Laser, wenn die Anwesenheit eines Arbeiters in der Nähe der Laseranlage oder in der Nähe der Laserstrahlungszone erforderlich ist:

  • Schadstoffe durch lokale Absaugung aus der Lötzone entfernen;
  • Tragen Sie Handschutz vor Verbrennungen und Augenschutz vor Laserstrahlung.

3.5. Bei Arbeiten zur Kombination des Überwachungssystems mit dem optischen System der Laseranlage ist ein Augenschutz bei folgenden Wellenlängen zu verwenden:

  • 0,2 - 0,51 Mikrometer - Marke ZN62-OZH mit Filtern der Marke OZH;
  • 0,4 - 0,53 Mikron - Sorten ZND4-72-SS23-1 mit Filtern Sorte OS23-1;
  • 0,6 - 1,1 Mikrometer - Marke ZN62-L 17 mit Lichtfilter Marke L 17;
  • 0,63 – 1,4 Mikrometer – Marken ZND4-72-SZS22, ZN22-72-SZ22 mit SZS-22- und SZ22-Filtern.

3.6. Während des Laserlötprozesses erhitzte Produkte und technologische Geräte sollten an Orten mit wirksamer Absaugung platziert werden.

3.7. Im Bereich, in dem Laserlöten durchgeführt wird, ist das Essen und Lagern von Lebensmitteln sowie das Rauchen verboten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

In Notsituationen ist es notwendig:

4.1. Wenn an der Laseranlage eine Fehlfunktion festgestellt wird, stellen Sie die Arbeit ein, trennen Sie sie von der Stromversorgung und benachrichtigen Sie Ihren direkten oder Vorgesetzten.

4.2. Im Falle einer Verletzung, Vergiftung oder plötzlichen Erkrankung eines Mitarbeiters leisten Sie ihm erste (vormedizinische) Hilfe und veranlassen Sie gegebenenfalls die Einlieferung in eine Gesundheitseinrichtung.

4.3. Ergreifen Sie im Falle eines Stromschlags Maßnahmen, um das Opfer so schnell wie möglich von der Einwirkung des Stroms zu befreien.

4.4. Wenn Ihre Augen oder Ihre Haut Laserstrahlung mit Intensitäten über dem maximal zulässigen Wert ausgesetzt sind, suchen Sie einen Arzt auf, um eine spezielle Behandlung zu erhalten.

4.5. Im Brandfall:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • den direkten oder höheren Vorgesetzten über den Brand informieren;
  • einen Brand der Feuerwehr melden;
  • Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Arbeitnehmern, zum Löschen von Bränden und zum Schutz materieller Vermögenswerte.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie:

5.1. Trennen Sie die Lasermaschine von der Stromversorgung.

5.2. Lagern Sie unbenutzte Flussmittel in Abzugshauben oder in speziell für die Lagerung vorgesehenen Lagerräumen.

5.3. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen in den Werkzeugkasten.

5.4. Prüfen Sie vor Schichtübergabe, ob das Lasersystem funktioniert:

  • das Vorhandensein und der Zustand der Zäune;
  • Schutzverriegelungen;
  • Alarm;
  • Erdung;
  • geeignete Beleuchtungs- und Belüftungssysteme.

Tragen Sie die Ergebnisse der Inspektion im Schichtbuch ein und melden Sie eventuelle Störungen Ihrem direkten oder vorgesetzten Vorgesetzten.

5.5. Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung ausziehen und an einem speziell dafür vorgesehenen Ort aufhängen.

5.6. Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen und duschen.

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Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten 02.05.2024

In der modernen Landwirtschaft entwickelt sich der technologische Fortschritt mit dem Ziel, die Effizienz der Pflanzenpflegeprozesse zu steigern. In Italien wurde die innovative Blumenausdünnungsmaschine Florix vorgestellt, die die Erntephase optimieren soll. Dieses Gerät ist mit beweglichen Armen ausgestattet, wodurch es leicht an die Bedürfnisse des Gartens angepasst werden kann. Der Bediener kann die Geschwindigkeit der dünnen Drähte anpassen, indem er sie von der Traktorkabine aus mit einem Joystick steuert. Dieser Ansatz erhöht die Effizienz des Blütenausdünnungsprozesses erheblich und bietet die Möglichkeit einer individuellen Anpassung an die spezifischen Bedingungen des Gartens sowie die Vielfalt und Art der darin angebauten Früchte. Nachdem wir die Florix-Maschine zwei Jahre lang an verschiedenen Obstsorten getestet hatten, waren die Ergebnisse sehr ermutigend. Landwirte wie Filiberto Montanari, der seit mehreren Jahren eine Florix-Maschine verwendet, haben von einer erheblichen Reduzierung des Zeit- und Arbeitsaufwands für das Ausdünnen von Blumen berichtet. ... >>

Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop 02.05.2024

Mikroskope spielen eine wichtige Rolle in der wissenschaftlichen Forschung und ermöglichen es Wissenschaftlern, in für das Auge unsichtbare Strukturen und Prozesse einzutauchen. Allerdings haben verschiedene Mikroskopiemethoden ihre Grenzen, darunter auch die begrenzte Auflösung bei der Nutzung des Infrarotbereichs. Doch die neuesten Errungenschaften japanischer Forscher der Universität Tokio eröffnen neue Perspektiven für die Erforschung der Mikrowelt. Wissenschaftler der Universität Tokio haben ein neues Mikroskop vorgestellt, das die Möglichkeiten der Infrarotmikroskopie revolutionieren wird. Dieses fortschrittliche Instrument ermöglicht es Ihnen, die inneren Strukturen lebender Bakterien mit erstaunlicher Klarheit im Nanometerbereich zu sehen. Typischerweise sind Mikroskope im mittleren Infrarotbereich durch eine geringe Auflösung eingeschränkt, aber die neueste Entwicklung japanischer Forscher überwindet diese Einschränkungen. Laut Wissenschaftlern ermöglicht das entwickelte Mikroskop die Erstellung von Bildern mit einer Auflösung von bis zu 120 Nanometern, was 30-mal höher ist als die Auflösung herkömmlicher Mikroskope. ... >>

Luftfalle für Insekten 01.05.2024

Die Landwirtschaft ist einer der Schlüsselsektoren der Wirtschaft und die Schädlingsbekämpfung ist ein integraler Bestandteil dieses Prozesses. Ein Team von Wissenschaftlern des Indian Council of Agricultural Research-Central Potato Research Institute (ICAR-CPRI), Shimla, hat eine innovative Lösung für dieses Problem gefunden – eine windbetriebene Insektenluftfalle. Dieses Gerät behebt die Mängel herkömmlicher Schädlingsbekämpfungsmethoden, indem es Echtzeitdaten zur Insektenpopulation liefert. Die Falle wird vollständig mit Windenergie betrieben und ist somit eine umweltfreundliche Lösung, die keinen Strom benötigt. Sein einzigartiges Design ermöglicht die Überwachung sowohl schädlicher als auch nützlicher Insekten und bietet so einen vollständigen Überblick über die Population in jedem landwirtschaftlichen Gebiet. „Durch die rechtzeitige Beurteilung der Zielschädlinge können wir die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten ergreifen“, sagt Kapil ... >>

Zufällige Neuigkeiten aus dem Archiv

Die Beimischung von Kohlenstoff verbessert die elektrische Leitfähigkeit von Kupfer 29.12.2023

Forscher am Pacific Northwest National Laboratory des US-Energieministeriums haben erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der elektrischen Leitfähigkeit von Kupfer mithilfe eines Graphen-Dotierstoffs erzielt. Diese Entdeckung könnte die Effizienz der Stromverteilung in Haushalten und Unternehmen erheblich verbessern sowie die Effizienz von Motoren für Elektrofahrzeuge und Industrieanlagen steigern.

Forschungen zur Verwendung von Graphen als Dotierstoff zur Verbesserung der elektrischen Leitfähigkeit von Kupfer bieten vielversprechende Möglichkeiten für eine effiziente Energieverteilung in verschiedenen Sektoren. Diese Technologie könnte eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Effizienz von Elektrofahrzeugmotoren und Industrieanlagen spielen.

Metalle werden aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften häufig in verschiedenen Branchen eingesetzt, darunter im Energiesektor, im militärisch-industriellen Komplex, in der Elektrotechnik und im Elektrotransport. Sie haben jedoch ihre Grenzen, z. B. sind sie teuer, spröde und langlebig. Um diese Einschränkungen zu überwinden, verwenden Ingenieure häufig Legierungen – Materialien, die aus einer Mischung mehrerer chemischer Elemente, einschließlich Metall, bestehen.

Die Legierungen weisen eine hohe Festigkeit, Steifigkeit, Verschleißfestigkeit und thermische Beständigkeit auf. Ihr Hauptnachteil besteht jedoch darin, dass sie reinen Metallen hinsichtlich der elektrischen Leitfähigkeit unterlegen sind.

Wenn einem Metall Verunreinigungen hinzugefügt werden, erhöht sich normalerweise der Temperaturkoeffizient des elektrischen Widerstands. Das bedeutet, dass sich mit steigender Temperatur die elektrische Leitfähigkeit des Metalls verschlechtert. Wissenschaftler konnten den Temperaturkoeffizienten des elektrischen Widerstands der Kupferlegierung C11000 durch die Zugabe von Graphen in einer Konzentration von 11 Teilen pro Million um fast 18 Prozent senken. Gleichzeitig wurde mit zunehmender Temperatur keine Abnahme der elektrischen Leitfähigkeit der Legierung beobachtet.

Mit Graphen dotiertes Kupfer kann in Elektromotoren und Generatoren verwendet werden, die bei erhöhten Temperaturen arbeiten. Dies ist besonders wichtig für Elektrofahrzeuge und Industrieanlagen, wo sich die elektrische Leitfähigkeit aufgrund von Überhitzung verschlechtern kann. Das neue Verbundmaterial ermöglicht den Betrieb bei höheren Temperaturen, ohne die elektrische Leitfähigkeit zu beeinträchtigen.

Mit zunehmender städtischer Bevölkerungsdichte steigt auch der Strombedarf. Der Einsatz neuer Verbunddrähte mit erhöhter elektrischer Leitfähigkeit kann erheblich Energie sparen und für eine effizientere Stromverteilung in der Gesellschaft sorgen.

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