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Anleitung zum Arbeitsschutz für einen Tankstellenbetreiber. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Durchführung der Anweisungen für den Autotanker gilt für alle Unternehmensbereiche.

1.2. Die Anweisung wurde auf der Grundlage von DNAOP 0.00-8.03-93 „Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung der im Unternehmen geltenden Arbeitsschutzvorschriften durch den Eigentümer“, DNAOP 0.00-4.15-98 „Vorschriften zur Entwicklung von Arbeitsschutzanweisungen“ entwickelt ", DNAOP 0.00-4.12-99 „Mustervorschriften für die Ausbildung zum Arbeitsschutz“, DNAOP 0.00-1.28-97 „Regeln für den Arbeitsschutz im Straßenverkehr“, „Regeln für den technischen Betrieb von Tankstellen“, NAPB A.01.001- 95 „Brandschutzvorschriften in der Ukraine“.

1.3. Die Belehrung ist 3 Jahre ab Genehmigungsdatum gültig.

1.4. Gemäß dieser Weisung wird der Tankwagen vor Arbeitsbeginn (Erstunterweisung) und anschließend alle 3 Monate (Wiederholungseinweisung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Nach bestandener Einweisung muss das Protokoll die Unterschriften der einweisenden Person und des Tankwarts enthalten.

1.5. Der Eigentümer muss den Tankstellenbetreiber gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern. Im Falle einer Gesundheitsschädigung des Tankstellenbetreibers durch Verschulden des Eigentümers hat dieser (Tankstellenbetreiber) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.6. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Tanker disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.7. Als Tankstellenbetreiber dürfen Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Untersuchung, eine spezielle Ausbildung und Wissensprüfung in diesem Beruf, eine Einführungsunterweisung in den Arbeitsschutz, eine Unterweisung am Arbeitsplatz und eine Unterweisung im Brandschutz absolviert haben. Eine erneute Prüfung der Kenntnisse erfolgt nach 12 Monaten.

1.8. Der Spender muss:

1.8.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften.

1.8.2. Achten Sie auf die akustischen Signale der Fahrzeugführer.

1.8.3. Verwenden Sie Overalls und persönliche Schutzausrüstung.

1.8.4. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die dem Leiter anvertraut sind und in die er eingewiesen wurde.

1.8.5. Befolgen Sie keine Anweisungen, die den Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit widersprechen.

1.8.6. Die Anwesenheit unbefugter Personen am Arbeitsplatz nicht zulassen.

1.8.7. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und frei von Unordnung.

1.8.8. Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die Sicherheit der Kollegen.

1.8.9. Beachten Sie die Brandschutzvorschriften und beherrschen Sie die Verwendung von Feuerlöschgeräten.

1.8.10. Kennen Sie die Mittel und können Sie Unfallopfern Erste Hilfe leisten.

1.8.11. Verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz nicht. Verlassen Sie bei Bedarf den Arbeitsplatz und schalten Sie alle Elektrogeräte aus.

1.8.12. Führen Sie keine Arbeiten im Zusammenhang mit der Reparatur und Wartung elektrischer Geräte durch.

1.9. Die wichtigsten schädlichen und gefährlichen Produktionsfaktoren, die den Tanker betreffen:

1.9.1. Dämpfe von Erdölprodukten.

1.9.2. Gase verschwenden.

1.9.3. Bewegende Fahrzeuge.

1.9.4. Mangel an Spezialausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeugen.

1.9.5. Hohe oder niedrige Temperatur, Luftfeuchtigkeit im Arbeitsbereich.

1.9.6. Erhöhter Geräuschpegel, Vibrationen am Arbeitsplatz.

1.9.7. Unzureichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes.

1.10. Der Tankwagen ist mit Overalls ausgestattet: bei Arbeiten zum Betanken von Fahrzeugen mit Kraftstoff und Schmierölen - ein Baumwollmantel, kombinierte Handschuhe; für Arbeiten im Freien im Winter zusätzlich eine Jacke und Hose aus Baumwolle mit warmem Futter, Filzstiefel; im Rest des Jahres - wasserdichter Regenmantel.

1.11. An der Tankstelle dürfen Personen arbeiten, die eine feuertechnische Ausbildung absolviert haben und über das entsprechende Zertifikat verfügen.

1.12. An Tankstellen sollten an gut sichtbaren Stellen Plakate angebracht werden, die die Pflichten des Fahrers beim Betanken von Fahrzeugen sowie Anweisungen und Brandschutzmaßnahmen aufzeigen.

1.13. Orte zum Auftanken und Ablassen von Ölprodukten müssen nachts beleuchtet sein.

1.14. Tankstellen sollten mit Telefon- und Lautsprechkommunikation ausgestattet sein.

1.15. Abdeckungen von Abfluss- und Messleitungen, Mannlöchern, Kontroll- und Abflussschächten müssen verschlossen sein.

1.16. Die Messung des Füllstands von Ölprodukten in Tanks sollte mit speziell für diesen Zweck entwickelten Standardmessgeräten (Geräten) durchgeführt werden.

1.17. Die Ableitung von Erdölprodukten in unterirdische Tanks muss auf geschlossene Weise erfolgen (mittels einer Rohrleitung oder durch einen Schlauch).

Vor dem Ablassen von Ölprodukten aus Tankwagen in einen Tank sollte der Füllstand der Ölprodukte in diesem Tank gemessen werden. Der Entleerungsvorgang muss von einem Tankstellenmitarbeiter und einem Tankwagenfahrer kontrolliert werden.

Die Spitzen der Ablaufschläuche müssen aus einem Material bestehen, das die Möglichkeit einer Funkenbildung bei Stößen auf den Tankkörper ausschließt, und geerdet sein.

1.18. Tankwagen müssen beim Entladen an eine Erdungsvorrichtung angeschlossen werden. Ein flexibler Erdungsleiter muss fest mit der Karosserie des Tankwagens verbunden sein und am Ende über eine Vorrichtung zum Anschluss an eine Erdungseinrichtung (Klemme, Spezialspitze etc.) verfügen. Jeder Kesselwagen des Straßenzuges muss separat geerdet werden, bis die Ölprodukte vollständig abgelassen sind.

1.19. Jede Wartung, Reparatur und Überprüfung der Zapfsäulen muss im Reparaturtagebuch der Ausrüstung aufgezeichnet werden.

1.20. Die Reinigung der Tanks sollte mindestens alle zwei Jahre gemäß den Anforderungen von GOST 1510-84 sowie bei einem Wechsel der Ölproduktmarke durchgeführt werden.

1.21. Die Dichtheit von Flansch-, Gewinde- und anderen Verbindungsarten in Kolonnen, Verteilermuffen, Rohrleitungen und Armaturen muss ständig überwacht werden, entstehende Undichtigkeiten sind umgehend zu beseitigen.

1.22. Abdeckungen von Kontroll- und Aufnahmebrunnen dürfen nur für Messungen und Probenahmen im Rahmen von Entwässerungsarbeiten und vorbeugenden Maßnahmen geöffnet werden.

1.23. Um die Verschlüsse von Metallbehältern zu öffnen und zu schließen und andere Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen durchzuführen, muss eine Tankstelle über einen Satz Metallwerkzeuge verfügen, die keine Funken bilden.

1.24. Die Effizienz von Lüftungsanlagen sollte jährlich durch Fachorganisationen mit Vermerk im Protokoll überprüft werden.

1.25. Das Territorium der Tankstelle sollte so geplant werden, dass das Eindringen verschütteter Ölprodukte (auch im Falle eines Unfalls) über ihre Grenzen hinaus ausgeschlossen ist.

Autos, die zum Tanken in der Warteschlange stehen, sollten sich in der Nähe der Einfahrt zum Tankstellengelände und außerhalb des Bereichs befinden, in dem sich Kraftstofftanks und Zapfsäulen befinden.

1.26. Das Rauchen sowie die Durchführung von Reparaturarbeiten und anderen Arbeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von offenem Feuer ist sowohl innerhalb der Tankstelle als auch in einer Entfernung von weniger als 20 m von ihrem Gelände verboten.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Holen Sie sich einen Arbeitsauftrag.

2.2. Ziehen Sie den Overall an, schließen Sie die Ärmel, stecken Sie die Kleidung so ein, dass keine hängenden Enden entstehen, stecken Sie die Haare unter die Kopfbedeckung.

2.3. Bereiten Sie den Arbeitsplatz für sicheres Arbeiten vor: Entfernen Sie Fremdgegenstände, stellen Sie sicher, dass der Arbeitsplatz ausreichend beleuchtet ist und die Gänge und Zugänge zum Arbeitsplatz frei sind.

2.4. Ordnen Sie Arbeitsgeräte und Geräte in einer für den Gebrauch praktischen und sicheren Reihenfolge an.

2.5. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Erdung von Zapfsäulen und Pistolen sowie die Funktionsfähigkeit der elektrischen Leitungen.

2.6. Stellen Sie sicher, dass die Feuerlöschausrüstung verfügbar und in gutem Zustand ist (Kisten mit Sand, Feuerlöscher, Asbestdecken, Brandschutzschild und deren Vollständigkeit usw.).

2.7. Im Winter müssen Zufahrten von Schnee geräumt werden.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Beim Tanken an Tankstellen sind folgende Vorgaben zu beachten:

3.1.1. Motorräder und Motorroller werden an Tankstellen mit im Leerlauf befindlichen Motoren bedient, die in einem Abstand von mindestens 12 m von den Tankstellen gestartet und gestoppt werden müssen, und Autos – aus eigener Kraft, gefolgt von einer Motorabschaltung vor Beginn des Tankvorgangs.

3.1.2. Erdölprodukte werden direkt in Gastanks abgegeben. Es ist verboten, Kraftstoff in Polyethylenkanister und Glasbehälter abzulassen.

3.1.3. Die mit Ölprodukten übergossenen Teile von Autos, Motorrädern und Motorrollern werden vor dem Anlassen der Motoren trockengewischt.

3.1.4. Versehentlich auf den Boden verschüttete Ölprodukte müssen mit Sand abgedeckt werden. Mit Ölprodukten imprägnierter Sand und geölte Reinigungsmittel werden in Metallboxen mit dicht schließenden Deckeln gesammelt und nach Arbeitsende aus dem Tankstellengelände entfernt.

3.1.5. Der Abstand zwischen dem zu betankenden Fahrzeug und dem dahinter stehenden Fahrzeug muss mindestens 3 m betragen, der Abstand zwischen den übrigen in der Reihe stehenden Fahrzeugen mindestens 1 m. Gleichzeitig muss jedes Fahrzeug manövrieren und manövrieren können Ausfahrt aus der Tankstelle.

3.2. Die Reinigung des Tankstellenbereichs sollte mit Werkzeugen aus Holz oder Buntmetallen erfolgen.

3.3. Benutzte, geölte Lappen sollten in eine gut verschlossene Metallbox gelegt werden.

3.4. Auf dem Territorium der Tankstelle ist es verboten:

3.4.1. Betanken von Fahrzeugen mit laufendem Motor.

3.4.2. Durchfahrt von Fahrzeugen über unterirdische Stauseen.

3.4.3. Arbeiten Sie in mit Benzin übergossener Kleidung und Schuhen.

3.4.4. Betankung von Fahrzeugen (außer Pkw), in denen sich Passagiere befinden.

3.4.5. Betankung von Fahrzeugen, die mit gefährlichen Gütern (Sprengstoffe, komprimierte und verflüssigte brennbare Gase, brennbare, brennbare, giftige und radioaktive Stoffe usw.) beladen sind.

3.4.6. Betreten des Tankstellengeländes und Betankung von Traktoren, die nicht mit Funkenfängern ausgestattet sind.

3.4.7. Kraftstoffabgabe durch Zapfsäulen, die an die zu füllenden Tanks angeschlossen sind (während der Abgabe von Ölprodukten).

3.4.8. Erdleiter an lackierte und verschmutzte Teile des Tankwagens anschließen.

3.4.9. Verwendung als Erdungselektroden für Rohrleitungen mit brennbaren, brennbaren Stoffen und brennbaren Gasen sowie andere Rohrleitungen.

3.4.10. Betrieb von explosionsgeschützten elektrischen Geräten mit entfernten Gehäuseteilen, einschließlich der konstruktionsbedingten Befestigungselemente.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf. Platzieren Sie Werkzeuge und Zubehör an den dafür vorgesehenen Stellen.

4.2. Reinigen Sie den Overall bei Bedarf, trocknen Sie ihn und falten Sie ihn an der dafür vorgesehenen Stelle.

4.3. Gesicht und Hände gründlich mit Seife waschen. Wenn möglich, duschen. Händewaschen mit Ölprodukten ist verboten.

4.4. Melden Sie alle Mängel, die während der Arbeit aufgetreten sind, dem Vorgesetzten.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Stellen Sie die Arbeiten sofort ein, schalten Sie den Strom ab, entfernen Sie Fahrzeuge aus dem Tankstellengelände und verhindern Sie, dass Unbefugte den Gefahrenbereich betreten.

5.2. Berichten Sie dem Manager, was passiert ist.

5.3. Im Brandfall ist es notwendig, den Tankvorgang sofort abzubrechen, die Feuerwehr zu rufen und mit der Löschung des Feuers mit improvisierten Feuerlöschgeräten zu beginnen.

5.4. Wenn es Verletzte gibt, leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie ggf. einen Krankenwagen.

5.5. Erste Hilfe leisten.

5.5.1. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist eine künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage unter Berücksichtigung der Pupillen erforderlich. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden und anschließend ein „Krankenwagen“ gerufen werden.

5.5.2. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

5.5.3. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung des Rückenmarks zu vermeiden.

Bei einem Rippenbruch, der sich in Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen äußert, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.5.4. Erste Hilfe bei Verbrennungen mit Säuren und Laugen.

Wenn Säure oder Alkali auf die Haut gelangen, müssen die beschädigten Stellen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit Wasser abgespült werden. Anschließend sollte die säuregeschädigte Oberfläche mit einer 5% igen Natronlösung und die verbrannte Oberfläche mit Alkali gewaschen werden eine 3%ige Lösung von Borsäure oder eine Lösung von Essigsäure.

Bei Kontakt mit der Augenschleimhaut von Säure oder Alkali ist es notwendig, die Augen 15 bis 20 Minuten lang gründlich mit einem Wasserstrahl zu spülen, sie mit einer 2%igen Natronlösung zu waschen und mit Alkali zu verbrennen - mit einer 3 %igen Borsäurelösung oder einer 3 %igen Essigsäurelösung. Säuren.

Bei Verbrennungen der Mundhöhle durch Alkali ist eine Spülung mit einer 3 %igen Essigsäurelösung oder einer 3 %igen Borsäurelösung erforderlich, bei Säureverätzungen - mit einer 5 %igen Backpulverlösung.

Wenn Säure in die Atemwege gelangt, muss mit einer 10 %igen Backpulverlösung eingeatmet werden, die mit einer Sprühflasche aufgesprüht wird, wenn Alkali eindringt, eine aufgesprühte 3 %ige Essigsäurelösung.

5.5.5. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3%igen Manganlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt und ein Arzt gerufen.

5.5.6. Erste Hilfe bei Blutungen.

Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:

  • Heben Sie das verletzte Glied an;
  • Verschließen Sie die blutende Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Wenn die Blutung stoppt, ohne dass das aufgetragene Material entfernt werden muss, legen Sie ein weiteres Polster aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck);
  • Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.6. Befolgen Sie alle Anweisungen des Leiters, um den Notfall zu beseitigen.

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