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Anleitung zum Arbeitsschutz für einen Traktorfahrer und einen Chokeroperator beim Schieben eines Waldes Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz Allgemeine Arbeitsschutzanforderungen sind in den Anweisungen "Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die im Holzeinschlag und in der Forstwirtschaft tätig sind". 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Der Traktorfahrer und der Chokerführer müssen vom Vorarbeiter oder Vorarbeiter eine Anweisung erhalten, auf welcher Schnittfläche der Wald abgeholzt werden soll. Der unbefugte Übergang in andere Schnittbereiche ist nicht gestattet, 2.2. Der Traktorfahrer muss sicherstellen, dass die Zugmaschinen und die technische Ausrüstung in gutem Zustand sind, von deren Betrieb seine eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer abhängt. 2.3. Der Überprüfung unterliegen: ein Tonsignal, Beleuchtungseinrichtungen, Verglasung, Befestigung der technischen Ausrüstung, Funktionsfähigkeit des Seils und der Halsbänder. Auch das Vorhandensein eines Feuerlöschers, eines Erste-Hilfe-Kastens und einer Thermoskanne mit Trinkwasser wird überprüft. 2.4. Vor dem Starten des Motors muss der Traktorführer sicherstellen, dass sich die Schalt- und Windenantriebshebel in der Neutralstellung befinden. Beim Aufwärmen des Motors vor dem Starten bei niedrigen Lufttemperaturen muss darauf geachtet werden, Brände und Verbrennungen zu vermeiden. Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Beim Anlassen des Anlassers ist es verboten, das Seil um die Hand zu wickeln. 2.5. Nach dem Starten des Motors muss der Traktorfahrer alle Mechanismen im Leerlauf laufen lassen. Festgestellte Mängel sind, wenn sie nicht selbst behoben werden können, dem Mechaniker oder Vorarbeiter zu melden. Es ist nicht gestattet, an einem beschädigten Traktor zu arbeiten. 2.6. Bevor Sie mit dem Traktor fahren, müssen Sie:
3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeiten ausführen, die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten anvertraut wurden. 3.2. Wenn sich der Traktor ohne Last bewegt, muss der Traktorfahrer:
3.3. Es ist nicht erlaubt, bei Erdarbeiten mit einem Bulldozerschild (Schieber) zu arbeiten. 3.4. Auf präparierten Rückewegen ist der Einsatz eines Schleppers erlaubt. Beim Anlegen einer Rückestrecke werden Bäume, große Steine und Totholz entfernt, Sträucher und Unterholz abgeholzt, Baumstümpfe und Unebenheiten bodenbündig abgeschnitten, Gruben verfüllt, sumpfige Flächen abgedeckt, Wege an Hängen angelegt und geplant. Die Breite des vorbereiteten Portage muss mindestens 5 m betragen. Das am Hang verlegte Portage muss 7 m breit sein. 3.5. Das Ziehen des Traktors an Hängen ist innerhalb der in der Bedienungsanleitung des Traktors angegebenen Hanggrenzen zulässig. Über den Berghang verlegte Portagen sollten im Querschnitt horizontal sein. Bei bergigen Bedingungen muss sich der Traktor außerhalb der Gefahrenzone der unabhängigen Bewegung von Bäumen (Peitschen) befinden. 3.6. Steile Gefälle und Steigungen dürfen nur im Arbeitsbereich bewältigt werden; Gleichzeitig ist es unmöglich, den Motor abzustellen, die Kupplung zu lösen, plötzlich zu bremsen und zu wenden. Beim Fahren eines Traktors mit einem Rucksack an Hängen ist das Schalten verboten. 3.7. Das Schleudern mit einem Traktor im Umkreis von 50 m um die Fällstelle ist nicht gestattet. In Berggebieten sollte dieser Abstand mindestens betragen:
Eine Ausnahme bildet die Organisation des Baumtransports (Peitschen), bei dem der Holzfäller auch als Würger fungiert. Zwischen dem Holzfäller und dem Traktorfahrer muss ein zuverlässiger Zwei-Wege-Alarm installiert werden. Bei dieser Art der Arbeitsorganisation muss der Traktorfahrer den Traktor an der Grenze der Gefahrenzone anhalten, dem Holzfäller das eingestellte Signal geben und erst nach Erhalt der Erlaubnis des Holzfällers in die gefährliche Fällzone an den Ort fahren, an dem die Bündel Bäume (Peitschen) werden eingesammelt. 3.8. Um Bäume auszureißen (Schleudertrauma), muss der Traktor so auf einem Träger montiert werden, dass seine Längsachse mit der Bewegungsrichtung des Pakets übereinstimmt und die Abweichung nicht mehr als 15° beträgt. Um ein Paket aufzustellen, muss der Traktorfahrer den Schild absenken, den Traktor zurückbewegen, sodass der Schild auf den Boden prallt, und dann den Traktor abbremsen. Beim Ziehen von Bäumen (Peitschen) muss der Traktorfahrer deren Bewegung und die Signale des Halsbandes sorgfältig überwachen. Die empfohlene Signalisierung ist in der Tabelle angegeben. 1. Tabelle 1 Hinweis: Wenn das Signal nicht verstanden wird, unternimmt der Traktorfahrer keine Maßnahmen, bis das Signal vom Halsband wiederholt wird. 3.9. Das Einschneiden von Bäumen (Peitschen) muss in einem Abstand von 0,5 – 0,7 m vom Stumpfschnitt oder in einem Abstand von 0,9 – 1,2 m vom Ende der Spitze erfolgen. 3.10. Vor Beginn der Bewegung eines beladenen Traktors muss der Traktorfahrer den Windenantrieb ausschalten, die Trommelbremse anziehen und die Raupenketten lösen. Das Bewegen eines beladenen Traktors bei nicht ausgeschaltetem Windenantrieb und nicht angezogener Trommelbremse ist nicht zulässig. 3.11. Beim Fahren mit Gepäck müssen scharfe Kurven und Hindernisse (hohe Baumstümpfe, Felsbrocken, Gruben usw.) vermieden werden. 3.12. Der Traktorfahrer darf nicht:
4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn die Messwerte der Instrumente auf einen unzureichenden Öldruck im Motor oder eine erhöhte Temperatur des Kühlmittels hinweisen, muss der Traktor sofort angehalten und der Motor abgestellt werden. Als nächstes müssen Sie die Fehlfunktion identifizieren und Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen. Öffnen Sie den Kühlerdeckel, um den Kühlmittelstand mit äußerster Vorsicht zu prüfen und Verbrennungen zu vermeiden. Lösen Sie es zunächst durch Ablassen von Dampf und entfernen Sie dann die Kappe am Hals. In diesem Fall müssen Sie nur mit Fäustlingen arbeiten. 4.2. Wenn es erforderlich ist, die während des Betriebs und der Wartung aufgetretene Störung zu beheben, muss der Traktormotor abgestellt werden. 4.3. Im Brandfall ist zum Löschen der Flammen der Feuerlöscher im Fahrerhaus zu verwenden. 4.4. Wenn die Vordertür verklemmt ist, müssen Sie die Windschutzscheibe herausdrücken oder herausschlagen und das Fahrerhaus verlassen. 4.5. Das Ziehen von Bäumen (Peitschen) muss gestoppt werden, wenn sie am Schild des Traktors, am Baum oder am Baumstumpf anliegen. Lösen Sie nach dem Ausschalten der Winde das Seil und lassen Sie die Hakenbäume (Peitschen) los. 4.6. Die Arbeiten sollten bei starkem Regen, Gewitter, starkem Schneefall und dichtem Nebel (Sichtweite in flachem Gelände weniger als 50 m, in Berggebieten weniger als 60 m) und in Gebirgsschneidegebieten mit Windgeschwindigkeiten über 8,5 m eingestellt werden / S. 4.7. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren. 4.8. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Es muss umgehend Hilfe am Unfallort geleistet werden. Der erste Schritt besteht darin, die Verletzungsquelle zu beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter der Peitsche entfernen usw.). Die Hilfeleistung sollte mit dem Wichtigsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht: Bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden; bei Verdacht auf eine geschlossene Fraktur eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab. Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann der Transport des Opfers nur in Rückenlage auf einer starren Unterlage erfolgen. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie:
5.2. Der Halsreifen muss den Halsreifensatz überprüfen und die defekten Stücke dem Meister oder Mechanikermeister zur Reparatur übergeben. 5.3. Eventuelle Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes sind dem Vorarbeiter bzw. dem zuständigen Arbeitsleiter zu melden. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Wartung der Installation von Finishing-Spritzen (UFN). Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betreiber einer Staubpumpe. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betrieb von elektrischen Hebezeugen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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