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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Kranführer (Fahrer) eines Backenholzfällers Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz Allgemeine Arbeitsschutzanforderungen sind in den Anweisungen "Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz für Arbeitnehmer, die im Holzeinschlag und in der Forstwirtschaft tätig sind". 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Erhalten Sie von einem Vorarbeiter oder einem anderen Manager den Auftrag, in welchem Bereich die Arbeiten ausgeführt werden sollen. Ein eigenmächtiger Umzug in andere Bereiche ist nicht gestattet. 2.2. Der Kranführer (Fahrer) muss den Zustand der Befestigungselemente, Verbindungsrohre, Schläuche, Anschlusskästen, Anbaugeräte des Holzladers und des Traktors, der Kabinenumzäunung, des Tonsignals, der Beleuchtungseinrichtungen und der Verglasung sorgfältig prüfen. Das Vorhandensein eines Feuerlöschers, eines Erste-Hilfe-Kastens und einer Thermoskanne mit Trinkwasser wird überprüft. 2.3. Alle Arbeiten zur Regulierung der technischen Ausrüstung, Wartung und Reparaturen sollten bei abgestelltem Motor durchgeführt werden. 2.4. Beim Betanken eines Holzladers mit Kraftstoff und Öl müssen spezielle Vorrichtungen verwendet werden, um ein Verschütten von Kraftstoff und Schmiermitteln zu verhindern. 2.5. Bevor Sie den Motor starten, müssen Sie sicherstellen, dass sich die Steuergriffe des Holzladers und der Anbaugeräte in der Neutralstellung befinden, das Hydrauliksystem ausgeschaltet ist und sich keine Fremdkörper auf den rotierenden Teilen des Motors und des Getriebes befinden. 2.6. Die Beheizung des Motors eines atemberaubenden Holzladers im Winter sollte mit Warmwasser, Dampf, mobilen Wärmeerzeugern oder Einzelheizungen erfolgen. Es ist nicht gestattet, den Motor und die Hydraulikkomponenten des Holzladers mit offenem Feuer zu erhitzen. 2.7. Bei der Inspektion und Reparatur von Schläuchen, Zylindern und anderen Komponenten und Teilen des Hydrauliksystems, die sich in einer Höhe von mehr als 1,5 m befinden, sollten Sie eine Inventarleiter oder eine spezielle Überführung mit strapazierfähigem Bodenbelag verwenden. 2.8. Nach dem Starten des Motors müssen alle Mechanismen des Holzladers und der technologischen Ausrüstung im Leerlauf überprüft werden. Sollten Störungen festgestellt werden, die sich nicht selbst beheben lassen, sollten Sie diese einem Mechaniker oder Techniker melden. Es ist nicht gestattet, einen Stammlader zu betreiben, der defekt ist oder nicht rechtzeitig gewartet wurde. 2.9. Vor Beginn der Bewegung muss der Kranführer (Fahrer) sicherstellen, dass sich keine Personen in der Nähe des Holzladers und im Bewegungsweg befinden, ein Zeichen geben und erst dann mit der Bewegung beginnen. 2.10. Wenn sich der Holzlader über eine Distanz von mehr als 50 m bewegt, muss die technologische Ausrüstung in die Transportposition gebracht werden. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeiten ausführen, die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten anvertraut wurden. 3.2. Der Kranführer (Fahrer) muss andere durch ein akustisches Signal über den Beginn der Verladung informieren. 3.3. Das Verlegen von Baumstämmen auf einem Forstzug muss reibungslos und ohne Stöße erfolgen. 3.4. Der Abstand vom Zaun der Kabine eines Holzlastzuges muss mindestens 0,75 m betragen. 3.5. Die Tür der Loggerkabine muss während des Betriebs geschlossen sein. 3.6. Bevor sich der Backenlader in Bewegung setzt, muss die Last vom Greifer sicher eingespannt und in eine vertikale Position angehoben werden. 3.7. Während des Ladevorgangs muss der Fahrer darauf achten, dass er sich nicht in einem Abstand von weniger als 10 m auf dem beladenen Rollmaterial, auf dem Holzstapel oder auf der gegenüberliegenden Seite des Forstzuges befindet. 3.8. Beim Betrieb des Stammladers sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
3.9. Während des Ladens ist es nicht erlaubt:
4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn die Instrumentenwerte auf einen unzureichenden Motoröldruck oder eine erhöhte Kühlmitteltemperatur hinweisen, müssen Sie den Backenlader sofort anhalten und den Motor abstellen. Nachdem der Motor abgekühlt ist, messen Sie den Ölstand, überprüfen Sie das Ölleitungssystem und beseitigen Sie alle festgestellten Mängel. Öffnen Sie den Kühlerdeckel, um den Kühlmittelstand mit äußerster Vorsicht zu prüfen und Verbrennungen zu vermeiden. Lösen Sie es zunächst durch Ablassen von Dampf und entfernen Sie dann die Kappe am Hals. In diesem Fall müssen Sie nur mit Fäustlingen arbeiten. 4.2. Wenn die Kabinentür verklemmt ist, müssen Sie den Ausgang durch die zu öffnenden Fenster nutzen; Wenn es unmöglich ist, sie zu benutzen, drücken Sie das Glas heraus oder zerbrechen Sie es und verlassen Sie die Kabine. 4.3. Wenn es erforderlich ist, eine Störung während des Betriebs und der Wartung zu beheben, schalten Sie den Motor des Holzladers aus. 4.4. Im Brandfall muss zum Löschen der Flamme ein Feuerlöscher eingesetzt werden. 4.5. Der Betrieb des Backenholzladers muss bei starkem Regen, Gewitter, starkem Schneefall, dichtem Nebel (Sichtweite weniger als 50 m) und nachts, wenn die Beleuchtung der Arbeitsbereiche geringer ist als die in den Standards für künstliche Beleuchtung festgelegten Werte, eingestellt werden . 4.6. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren. 4.7. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Es muss umgehend Hilfe am Unfallort geleistet werden. Der erste Schritt besteht darin, die Verletzungsquelle zu beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter der Peitsche entfernen usw.). Die Hilfeleistung sollte mit dem Wichtigsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht: Bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden; bei Verdacht auf eine geschlossene Fraktur eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab. Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann der Transport des Opfers nur in Rückenlage auf einer starren Unterlage erfolgen. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie:
5.2. Eventuelle Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes sind dem Vorarbeiter bzw. dem zuständigen Arbeitsleiter zu melden. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Kabelspinne. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Laderfahrer, LKW-Lader. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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