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Anleitung zum Arbeitsschutz für den Betreiber der Wärmebehandlung von Wurst- und Fleischwaren. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Betriebsanweisung für den Betreiber von Wärmebehandlungsanlagen für Wurst- und Fleischwaren gilt für alle Unternehmensbereiche.

1.2. Die Anweisung wurde auf der Grundlage von DNAOP 0.00-8.03-93 „Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung der im Unternehmen geltenden Arbeitsschutzvorschriften durch den Eigentümer“, DNAOP 0.00-4.15-98 „Vorschriften zur Entwicklung von Arbeitsschutzanweisungen“ entwickelt ", DNAOP 0.00-4.12-99 „Musterverordnung für Schulungen zum Arbeitsschutz“, DNAOP 7.1.30-1.02-96 „Arbeitssicherheitsvorschriften für Betriebe der öffentlichen Gastronomie“

1.3. Gemäß dieser Weisung wird der Betreiber der Wärmebehandlung von Wurst- und Fleischwaren (nachfolgend Betreiber genannt) vor Beginn der Arbeiten (Erstunterweisung) und anschließend alle 3 Monate (Wiederholungseinweisung) unterwiesen.

Die Ergebnisse der Unterweisung werden im „Journal zur Registrierung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzfragen“ festgehalten. Nach bestandener Einweisung muss das Protokoll die Unterschriften des Einweisenden und des Apparatschiks enthalten.

1.4. Der Eigentümer muss den Betreiber gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichern.

Im Falle einer Gesundheitsschädigung des Apparatschiks durch Verschulden des Eigentümers hat er (der Apparatschik) Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

1.5. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung trägt der Apparatschik disziplinarische, materielle, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Verantwortung.

1.6. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung, eine Ausbildung in ihrem Fachgebiet, ein Praktikum bei einem erfahrenen Facharzt absolviert und die Prüfung der Qualifikationskommission bestanden haben, das sanitäre Minimum bestanden haben, über berufliche Fähigkeiten und ein Zertifikat der etablierten Stelle verfügen Formular zur Zuordnung einer Qualifikationskategorie, bestandene Einführungsunterweisung, Unterweisung am Arbeitsplatz und Unterweisung zum Brandschutz.

1.7. Wenn ein Bediener an Geräten mit gasförmigem Brennstoff und elektrischer Heizung arbeitet, muss er eine spezielle Schulung absolvieren und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen.

1.8. Der Bediener muss:

1.8.1. Einhaltung der internen Arbeitsvorschriften.

1.8.2. Verwenden Sie Overalls und persönliche Schutzausrüstung.

1.8.3. Unterziehen Sie sich regelmäßigen medizinischen Untersuchungen.

1.8.4. Führen Sie nur die Arbeiten aus, die dem Leiter anvertraut sind und in die er eingewiesen wurde.

1.8.5. Denken Sie an die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und die Verantwortung für Arbeitskollegen.

1.8.6. Erlauben Sie Unbefugten nicht, Ihren Arbeitsplatz zu betreten und verstopfen Sie ihn nicht.

1.8.7. Befolgen Sie keine Anweisungen, die gegen die Regeln des Arbeitsschutzes verstoßen.

1.8.8. Erfahren Sie, wie Sie Unfallopfern Erste Hilfe leisten können.

1.8.9. Mit der Verwendung von primären Feuerlöschgeräten vertraut sein.

1.9. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren, die den Apparatschik beeinflussen:

1.9.1. Bewegliche und rotierende Geräteteile (Wärmekammern, Wärmeaggregate, Antriebe, Raucherzeugertür).

1.9.2. Fleischwaren und Wurstwaren, die sich auf Gestellen, in Körben, Röhren, Tabletts usw. bewegen.

1.9.3. Erhöhte Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit im Arbeitsbereich.

1.9.4. Erhöhte Temperatur der Oberflächen von Geräten, Fleischwaren und Wurstwaren.

1.9.5. Erhöhter Gasgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs.

1.9.6. Rutschiger Boden.

1.10. Neben Hygienekleidung ist der Apparatschik mit Overalls und persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet: Lederstiefel, kombinierte Handschuhe. Beim manuellen Bewegen der Rahmen entlang der Schienen zusätzlich: Schutzhelm, Schutzvisier.

1.11. Vor Arbeitsbeginn und während der Arbeit müssen sich die Mitarbeiter des Unternehmens einer ärztlichen Untersuchung gemäß den Anforderungen der Einrichtungen des sanitären und epidemiologischen Dienstes unterziehen.

1.12. Vor Beginn der Arbeit müssen alle Mitarbeiter eine Schulung im Rahmen des Hygiene-Mindestprogramms absolvieren und eine Prüfung bestehen und dies im entsprechenden Journal und im persönlichen Krankenbuch vermerken. Zukünftig müssen alle Mitarbeiter, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Arbeitseintritts, alle zwei Jahre eine Schulung absolvieren und das Hygieneminimum überprüfen. Personen, die das hygienische Minimum nicht erfüllen, dürfen nicht arbeiten.

1.13. Personen, die an Krankheiten leiden, die in der Anleitung zum Verfahren zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen von Arbeitsanfängern und Beschäftigten in Lebensmittelbetrieben, Wasserversorgungsanlagen, Kindereinrichtungen etc. aufgeführt sind, dürfen nicht in Werkstätten zur Herstellung von Fleischwaren arbeiten .

1.14. Bei Anzeichen von Magen-Darm-Erkrankungen, Fieber, Eiterung und Symptomen anderer Krankheiten sollten Mitarbeiter von Produktionsbetrieben die Verwaltung darüber informieren und sich für eine entsprechende Behandlung an das medizinische Zentrum des Unternehmens oder eine andere medizinische Einrichtung wenden.

1.15. Vor Arbeitsbeginn sollten Mitarbeiter von Produktionswerkstätten duschen, saubere Spezialkleidung anziehen, die die persönliche Kleidung vollständig bedeckt, ihre Haare unter einen Schal oder eine Mütze stecken und sich zweimal die Hände mit warmem Wasser und Seife waschen. Nach getaner Arbeit auch duschen.

1.16. Der Wechsel der Overalls sollte täglich und bei Verschmutzung erfolgen.

1.17. In Zeiten epidemiologischer Probleme müssen Ladenmitarbeiter auf Anweisung der sanitären und epidemiologischen Station oder der staatlichen Veterinäraufsicht ihre Hände vor dem Händewaschen mit einer 0 %igen Chloraminlösung oder einer 2 %igen geklärten Bleichlösung desinfizieren.

1.18. Bei Unwohlsein, Hautläsionen in Form von Wunden, Verbrennungen, Abszessen, Peeling sollten Sie sich an die Erste-Hilfe-Stelle wenden, bei kleineren Verletzungen diese mit antiseptischen Lösungen behandeln.

1.19. Um das Eindringen von Fremdkörpern in Rohstoffe und Fertigprodukte zu verhindern, ist es verboten:

1.19.1. Bringen Sie kleine Glas- und Metallgegenstände mit und lagern Sie sie in Lebensmittelgeschäften (mit Ausnahme von Metallwerkzeugen und technischen Geräten).

1.19.2. Befestigen Sie Overalls mit Stecknadeln und bewahren Sie persönliche Gegenstände (Spiegel, Kämme, Eheringe, Abzeichen, Zigaretten, Streichhölzer usw.) in den Taschen von Morgenmänteln auf.

In jeder Lebensmittelwerkstatt sollte eine Abrechnung für zerbrechliche Gegenstände organisiert werden.

1.20. Das Betreten der Produktionshallen ohne Overall oder im Overall für Arbeiten auf der Straße ist nicht gestattet.

1.21. Mitarbeiter müssen ihre Hände sauber halten. Fingernägel sollten kurz geschnitten und nicht lackiert sein. Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Arbeitspause, beim Übergang von einem Arbeitsgang zum anderen, nach Kontakt mit kontaminierten Gegenständen sind die Hände zu waschen.

Waschen Sie sich nach dem Besuch öffentlicher Plätze zweimal die Hände: in der Schleuse nach dem Toilettengang vor dem Anziehen des Bademantels und am Arbeitsplatz unmittelbar vor Arbeitsbeginn.

1.22. Beim Verlassen der Toilette desinfizieren Sie die Schuhe auf einer Desinfektionsmatte.

1.23. Der Verzehr von Lebensmitteln sollte nur in Kantinen, Kantinen, Speisesälen oder anderen gastronomischen Einrichtungen erfolgen, die sich auf oder in der Nähe der Einrichtung befinden.

Die Lagerung von Lebensmitteln in einzelnen Umkleidekabinen ist nicht gestattet.

1.24. Produktionsanlagen, in denen Kammern zur thermischen Verarbeitung von Wurst- und Fleischprodukten installiert sind, müssen die Brandschutzanforderungen gemäß GOST 12.1.004-85 erfüllen und mit Feuerlöscheinrichtungen gemäß GOST 12.4.009-83 ausgestattet sein.

In der Nähe des Eingangs zu den Kammern sollten Feuerlöschgeräte und Feuerlöschgeräte vorhanden sein.

1.25. Die Einrichtung und der Betrieb von Öfen, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen den Sicherheitsregeln für Gasversorgungsanlagen entsprechen.

Die Brennstoffversorgung durch das Produktionsgelände ist nicht gestattet.

1.26. Rauchgeneratoren müssen in einem separaten Raum installiert werden. Der Raum muss mit einer mechanischen Allgemeinlüftung ausgestattet sein.

Die Konstruktion des Raucherzeugers und seiner Tür muss die Dichtheit gewährleisten.

1.27. Der Gehalt an Kohlenmonoxid (CO) am Arbeitsplatz des Bedieners eines funktionierenden Raucherzeugers sollte die maximal zulässige Konzentration (20 mg/m3) nicht überschreiten.

Eine direkte Kontrolle des CO-Gehalts in der Luft des Arbeitsbereichs sollte über einen Gasanalysator und eine Signalisierung bei Überschreitung der maximal zulässigen Konzentrationen erfolgen.

1.28. Das Laden von Thyrsa in den Ofen muss mechanisiert werden.

1.29. Bei der Gestaltung des Ventilatorgehäuses und der Schornsteine ​​müssen in den untersten Teilen Vorrichtungen zur Kondensatableitung vorgesehen werden.

1.30. Die Rauchtemperatur muss automatisch geregelt werden.

1.31. Um zu verhindern, dass Funken und Asche in die Räucherkammern gelangen, müssen nach den Raucherzeugern Funkenlöschkammern installiert werden.

1.32. Der Raucherzeuger muss so wärmeisoliert sein, dass die Temperatur der Außenflächen an den Arbeitsplätzen 45 °C nicht überschreitet.

1.33. Nichtautomatische Brat- und Räucherkammern müssen mit Sicherheitsgittern ausgestattet sein.

Handläufe sollten stabil und gebrauchsfähig sein und regelmäßig gereinigt werden. Handläufe sollten einen Abstand von mindestens 1 m vom Bodenniveau (Lagerfeuer) haben.

1.34. Kammern müssen mit Automatisierungsgeräten und Instrumenten ausgestattet sein, die eine Überwachung und Anpassung des Prozesses außerhalb der Kammer ermöglichen.

1.35. Röst- und Räucherkammern müssen mit lokalen Absaughauben ausgestattet sein.

1.36. Die Tür der Wärmekammer muss mit der Startvorrichtung verriegelt sein. Bei geöffneter Tür muss die Dampfzufuhr gestoppt und die Ventilatoren eingeschaltet werden.

1.37. Die Flügel von Ventilatoranlagen müssen mit Schutzgittern abgedeckt werden.

1.38. Die Luftkanäle zur Verteilung des Rauch-Luft-Gemisches müssen über eine Vorrichtung verfügen, die bei Bedarf die Abfuhr und Ableitung des zugeführten Rauches in die Atmosphäre gewährleistet.

Das Gerät muss mit Filtern ausgestattet sein.

1.39. Die Kraft beim Öffnen der Tür des Wärmekammerbereichs sollte 80 N (8 kgf) nicht überschreiten.

1.40. Die Be- und Entladetüren von Räuchereien müssen über solide Barrieren mit einer Höhe von mindestens 1 m verfügen, die verhindern, dass Arbeiter in die Mine fallen.

Türen (Beladen, Entladen, Inspektion, Reparatur usw.) müssen mit Dichtungen ausgestattet sein, die ihren festen Sitz am Türrahmen und die Dichtheit des Schachts gewährleisten. Die Türen sollten sich vom Schacht nach außen öffnen lassen. Hebetüren von Schildräuchereien müssen über Vorrichtungen (Bolzen, „Hunde“ etc.) verfügen, die ein spontanes Absenken bei Seilbruch verhindern.

1.41. Autoraucher müssen an den Be- und Entladestellen mit Zwei-Wege-Ton- und Lichtalarmen ausgestattet sein. Es ist notwendig, Auto-Coiler nur von einem Ort aus in Betrieb zu nehmen. In der Nähe jedes Arbeitsplatzes, an dem Produkte geladen oder entladen werden, sowie am Antriebsrahmen sind Stopp-Taster angebracht.

1.42. Die Einrichtung und Wartung von Drehöfen zum Backen von Brot, gekochtem Schweinefleisch und Karbonat mit Gasheizung muss den Sicherheitsregeln für Gasversorgungssysteme und bei Elektroheizung den Regeln für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und den Regeln für den sicheren Betrieb entsprechen von elektrischen Verbraucherinstallationen.

Für das Bedienpersonal zugängliche heiße Flächen des Ofens müssen isoliert sein. Die Griffe an der Ladetür müssen aus einem nicht leitenden Material bestehen.

1.43. Über den Öfen, hinter ihrem Ende, müssen Vorrichtungen (Abluftschirme) zur Entfernung von Gasen installiert werden.

1.44. Fermenter, die unter einem Druck über 0 MPa (07 kgf/cm0) betrieben werden, müssen den Anforderungen der Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Druckbehältern entsprechen.

1.45. Druckkocher müssen mit Manometern und Sicherheitsventilen ausgestattet sein, die auf den maximal zulässigen Druck eingestellt sind.

1.46. Das Kühlmittel muss geschlossen mit Strahlunterbrechung in den Abwasserkanal eingeleitet werden.

1.47. Herde und Dampfleitungen müssen wärmeisoliert sein. Die Temperatur der Außenfläche der Wärmedämmung darf 45°C nicht überschreiten.

Der Deckel muss den Kessel dicht verschließen; darauf muss ein Ventil angebracht sein, um einen Überdruck im Kessel zu verhindern. Der Kesseldeckel ist mit Gegengewichten und bequemen und sicheren Vorrichtungen zum Öffnen ausgestattet.

1.48. Transferkessel müssen mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die ein spontanes Umkippen verhindert.

Die Höhe der Kesseloberkante ab der Serviceplattform muss mindestens 1,0 m betragen.

Fermenter müssen mit einer lokalen Absaugung ausgestattet sein, um Dämpfe und Gase zu entfernen.

1.49. Perforierte Körbe zum Laden von Rohstoffen in die Kessel müssen über zuverlässige Schlösser für die Bodenklappen und Vorrichtungen zum Aufhängen am Haken des Hebemechanismus verfügen.

1.50. Dampfleitungen müssen den Regeln für die Gestaltung und den sicheren Betrieb von Dampf- und Heißwasserleitungen entsprechen.

1.51. Die Konstruktion der Etagen des Wursttrockners muss zuverlässig sein. Die technologische Nutzlast pro 1 m2 einer Etage kann bis zu 390 N (40 kgf) betragen.

1.52. Für die Wartung der oberen Trocknerebenen sollten eingezäunte Plattformen und Treppen gemäß GOST 26887-86 vorgesehen werden.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Überprüfen Sie den Zustand und die Gebrauchstauglichkeit von Hygienekleidung, Overalls, Schuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung.

2.2. Ziehen Sie Hygienekleidung und Overalls so an, dass keine losen Enden, Schnüre usw. vorhanden sind. Stecken Sie Ihre Haare unter Ihren Kopfschmuck.

2.3. Schauen Sie sich Ihren Arbeitsplatz an. Machen Sie Zugänge frei und verstopfen Sie sie nicht während der Arbeit.

2.4. Überprüfen Sie die ausreichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit des Holzgitters unter Ihren Füßen und stellen Sie sicher, dass es stabil ist.

2.5. Hängen Sie ein Plakat an das Bedienfeld: „NICHT EINSCHALTEN. LEUTE ARBEITEN!“ und bei abgeschalteter Spannung prüfen:

2.5.1. Der hygienische Zustand der Ausrüstung, das Fehlen von Fremdkörpern darin.

2.5.2. Verfügbarkeit und Wartungsfreundlichkeit von Instrumenten, Sicherheitsgeräten und Automatisierungsgeräten (Manometer, Druckminderer und Sicherheitsventile).

2.5.3. Zustand der Siegel.

2.5.4. Das Vorhandensein und der gute Zustand der Wärmedämmung.

2.5.5. Verfügbarkeit und Integrität von Erdung, Antriebsschutz.

2.6. Rauchgeneratoren einchecken:

2.6.1. Das Fehlen von Asche im Rauchgenerator und Ruß auf dem Rost.

2.6.2. Verfügbarkeit und Wartungsfreundlichkeit von Vorrichtungen, die ein spontanes Absenken von Hubtüren bei Seilbruch verhindern.

2.6.3. Im Leerlauf der Betrieb des Rührwerks, des Gebläses, des Wasserversorgungsventils, der Alarmbetrieb und die Glätte der Transportkette.

2.7. Kontrolle in der Kammer (Rösten, Räuchern, Dämpfen):

2.7.1. Gebrauchstauglichkeit von Metallgittern auf dem Boden.

2.7.2. Die Funktionsfähigkeit von Stoppern und Abschrägungen von Oberleitungen, das Fehlen von Verschiebungen an den Weichen, das Vorhandensein von Gegenschienen an Kurven und über den Stellen, an denen Personen vorbeikommen.

2.8. Kontrolle in Drehrohröfen mit Elektroheizung:

2.8.1. Wartungsfreundlichkeit des Gegengewichtsschutzes und Zuverlässigkeit der Türbefestigung.

2.8.2. Verfügbarkeit und Wartungsfreundlichkeit von Gestellen und Tabletts für das Produkt.

2.8.3. Im Leerlauf: der Betrieb von Lüfter und Heizung. Sanfte Rotation des Rotors, Wiegen mit Tabletts.

2.9. In Fermentern:

2.9.1. Inspizieren Sie den Elektrozug und prüfen Sie seinen Betrieb im Leerlauf.

2.9.2. Überprüfen Sie die Körbe zum Laden der Rohstoffe in den Kessel und stellen Sie sicher, dass die Vorrichtungen zum Aufhängen am Haken des Hebemechanismus in gutem Zustand sind.

2.9.3. Stellen Sie sicher, dass der Mechanismus zum Schließen und Öffnen des Deckels in gutem Zustand ist, prüfen Sie, ob der Deckel fest am Gehäuse anliegt und verhindert, dass Dampf austritt.

2.9.4. Überprüfen Sie, ob das Filternetz, der Bubbler und der Schlitzeinlass nicht durch Produkte verstopft sind.

2.9.5. Überprüfen Sie ggf. den Auslasshahn. Öffnen Sie den Auslasshahn und blasen Sie ihn mit Dampf aus.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Das Gerät muss mit trockenen Händen und gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers in Betrieb genommen werden.

3.2. Lassen Sie langsam Dampf und heißes Wasser zu, indem Sie das Ventil um eine Vierteldrehung öffnen.

3.3. Halten Sie den Boden und die Bodenroste sauber und vermeiden Sie Schmutzbildung.

3.4. Berühren Sie keine beweglichen Teile des Geräts und entfernen Sie nicht die Schutzabdeckung.

3.5. Achten Sie darauf, dass keine Fremdkörper in das Gerät gelangen.

3.6. Überprüfen Sie die Dichtheit der Dampfleitungen.

3.7. Beachten Sie die Hinweise der Kontroll- und Messgeräte.

3.8. Lassen Sie Laufgeräte nicht unbeaufsichtigt und gestatten Sie Unbefugten nicht den Zutritt zu Ihrem Arbeitsplatz.

3.9. Reinigen, schmieren, justieren oder beheben Sie keine Fehler an Geräten, während sie in Betrieb sind.

3.10. Rauchgeneratoren:

3.10.1. Achten Sie beim manuellen Beladen auf Verbrennungen und stellen Sie sich neben die offene Tür.

3.10.2. Thyrsa wird mit einem speziellen Gerät (Schaufel usw.) beladen.

3.10.3. Bei mechanischer Belastung sollte Thyrsus schrittweise gefüttert werden. Verwenden Sie einen Rührer, um eine Verdichtung zu vermeiden.

3.10.4. Der Trichter sollte bis zur Hälfte seiner Höhe mit Hackschnitzeln beladen werden.

3.10.5. Damit die Späne in die Kammer gelangen, schalten Sie den Einbrecher 1-2 Minuten lang ein. und zündete es an.

3.10.6. Nachdem ausreichend Kohle und Rauch vorhanden sind, schalten Sie den Raucherzeuger im Automatikmodus ein.

3.10.7. Wenn sich im Aschefach Asche ansammelt, lassen Sie diese während der gesamten Schicht frei.

3.10.8. Die Asche sollte in einem speziellen Wagen gesammelt und mit Wasser gefüllt werden, um einen Brand zu verhindern.

3.11. Heben Sie im Autosmoker keine heruntergefallenen Produkte auf, während die Kette in Bewegung ist.

3.12. Kammern (Rösten, Räuchern, Dämpfen):

3.12.1. Würste sollten in die Kammern geladen und entlang der Aufhängeschienen entlang eines Rahmens bewegt werden, wobei sie von Ihnen weggedrückt werden. Gleichzeitig sollten die Hände des Arbeiters am oberen Teil des Rahmens anliegen, nicht tiefer als in der Mitte.

Bewegen Sie den Rahmen vor Ihnen glatt und ohne Ruckeln.

3.12.2. Lassen Sie die Rahmen nicht entlang der Aufhängungsschienen auf Pfeilen und Rundungen gleiten. Es ist notwendig, die korrekte Position der Pfeile zu überwachen.

3.12.3. Rahmen und Rollen müssen in gutem Zustand sein. Die Arbeit sollte mit Handschuhen erfolgen. Um Ihre Augen beim Bewegen der Pfeile vor Schlacken zu schützen, müssen Sie ein transparentes Visier oder eine Schutzbrille verwenden.

3.12.4. Die Kammern sollten nach der Vorlüftung entladen werden.

Schalten Sie vor dem Entladen das Dampfventil aus und bringen Sie einen Warnhinweis an: „NICHT STARTEN. LEUTE ARBEITEN!“

3.12.5. Das Entladen der Rahmen aus den Kammern muss mit Hilfe spezieller Haken erfolgen.

3.12.6. Es ist nicht erlaubt, Ruß selbst zu verbrennen.

3.13. Drehöfen:

3.13.1. Die Desinfektion des Ofens erfolgt bei einer Lufttemperatur im Inneren von nicht mehr als 30 °C.

3.13.2. Zum Schutz vor Verbrennungen müssen Mitarbeiter, die Drehrohröfen warten, Handschuhe und Stulpen tragen.

3.13.3. Das Beladen des Ofens mit Rohstoffen sollte vor dem Einschalten der Heizung erfolgen.

3.13.4. Das Entladen der fertigen Produkte aus dem Ofen darf erst nach Ausschalten der Heizung erfolgen.

3.13.5. Beim Entladen der Bleche aus dem Ofen und beim Abtropfen des Fettes ist die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung erforderlich: Schürzen, Handschuhe, Schutzbrillen.

3.13.6. Geschmolzenes Fett muss in spezielle Behälter abgelassen werden, die nicht mehr als 2/3 ihres Volumens ausfüllen.

3.13.7. Transportwagen mit Fett sollten erst transportiert werden, wenn das Fett abgekühlt ist.

3.14. Kochkessel:

3.14.1. Körbe sollten mit einem elektrischen Hebezeug in den Kessel geladen werden.

3.14.2. Der Boiler sollte bis zur Höhe des Abflussrohres mit Wasser gefüllt sein.

3.14.3. Achten Sie beim Betrieb des Abfallkessels darauf, dass der Wasserstand darin weder steigt noch sinkt.

3.14.4. Schließen Sie den Deckel fest, bevor Sie das Dampfventil öffnen.

3.14.5. Überprüfen Sie vor dem Öffnen des Deckels, ob das Dampfventil geschlossen ist, ob das Abwasserventil und der Spülhahn geöffnet sind und prüfen Sie am Manometer, ob im Kessel kein Druck herrscht.

3.14.6. Bei Verwendung von Umschaltkesseln:

3.14.6.1. Das Verladen von Schinken sollte in leeren Kesseln erfolgen. Nach dem Laden wird Wasser eingegossen. Das Entladen der Schinken erfolgt nach dem Abgießen der Brühe. Versehentlich heruntergefallene Schinken sollten mit einem Haken aufgesammelt werden.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Trennen Sie das Gerät vom Stromnetz und befestigen Sie am Startgerät ein Plakat mit der Aufschrift „NICHT STARTEN. LEUTE ARBEITEN!“.

4.2. Rauchgeneratoren:

4, 2.1. Rufen Sie einen Elektriker und schalten Sie den Rauchgenerator stromlos.

4.2.2. Schließen Sie das Kaltwasserzufuhrventil.

4.2.3. Räumen Sie die Überreste von Thyrsus aus dem Bunker des Eindringlings.

4.2.4. Nachdem das Gerät abgekühlt ist, entladen Sie die Asche.

4.3. Kameras:

4.3.1. Schließen Sie alle Ventile, die die Dampfkammer versorgen, sowie die Ventile an der Hauptdampfleitung fest.

4.3.2. Stellen Sie sicher, dass sich kein Produkt mehr in den Kammern befindet.

4.3.3. Sie können die Kammern nur betreten, wenn die Lufttemperatur darin 30 °C nicht überschreitet.

4.4. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf.

4.5. Persönliche Schutzausrüstung an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen.

4.6. Melden Sie dem Arbeitsleiter alle während der Arbeit aufgetretenen Mängel.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Eine Notsituation kann entstehen bei: Auftreten von Fremdgeräuschen, Brummen, verstärkten Vibrationen, dem Gefühl von elektrischem Strom an Metallteilen, einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration usw.

5.2. Im Notfall sollten Sie die Arbeit sofort einstellen, das Gerät vom Stromnetz trennen, den Gefahrenbereich absichern, den Zutritt Unbefugter verhindern und den Vorfall dem Arbeitsleiter melden.

5.3. Wenn es Verletzte gibt, leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie ggf. einen Krankenwagen.

5.4. Erste Hilfe leisten:

5.4.1. Erste Hilfe bei Kohlenmonoxidvergiftung leisten.

Vor dem Eintreffen des Arztes sollte das Opfer an die frische Luft gebracht werden, ihm Ruhe verschaffen und eine Abkühlung vermeiden.

In schweren Fällen Sauerstoff einatmen, künstliche Beatmung durchführen.

5.4.2. Erste Hilfe bei Stromschlag.

Im Falle eines Stromschlags ist es erforderlich, das Opfer sofort von der Einwirkung des elektrischen Stroms zu befreien, indem die elektrische Anlage von der Stromquelle getrennt wird. Wenn eine Trennung nicht möglich ist, ziehen Sie sie durch Kleidung oder Gebrauch von den leitenden Teilen weg Isoliermaterial zur Hand.

Wenn das Opfer keine Atmung und keinen Puls mehr hat, ist eine künstliche Beatmung und eine indirekte (äußere) Herzmassage unter Berücksichtigung der Pupillen erforderlich. Erweiterte Pupillen weisen auf eine starke Verschlechterung der Durchblutung des Gehirns hin. In diesem Zustand muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden und anschließend ein „Krankenwagen“ gerufen werden.

5.4.3. Erste Hilfe bei Verletzungen.

Um im Verletzungsfall Erste Hilfe leisten zu können, ist es notwendig, eine Einzelverpackung zu öffnen, ein darin eingelegtes steriles Verbandmaterial auf die Wunde aufzubringen und diese mit einem Verband abzubinden.

Sollte das einzelne Paket aus irgendeinem Grund nicht gefunden werden, muss zum Ankleiden ein sauberes Taschentuch, ein sauberer Leinenlappen usw. verwendet werden. Auf einen Lappen, der direkt auf die Wunde aufgetragen wird, empfiehlt es sich, ein paar Tropfen Jodtinktur zu tropfen, um einen Fleck zu erhalten, der größer als die Wunde ist, und dann den Lappen auf die Wunde aufzutragen. Es ist besonders wichtig, die Jodtinktur auf diese Weise auf kontaminierte Wunden aufzutragen.

5.4.4. Erste Hilfe bei Frakturen, Luxationen, Schocks.

Bei Frakturen und Luxationen der Gliedmaßen ist es notwendig, die beschädigte Gliedmaße mit einer Schiene, einer Sperrholzplatte, einem Stock, Pappe oder einem ähnlichen Gegenstand zu stärken. Der verletzte Arm kann auch mit einem Verband oder Taschentuch um den Hals gehängt und bis zum Rumpf bandagiert werden.

Bei einem Schädelbruch (Bewusstlosigkeit nach einem Schlag auf den Kopf, Blutungen aus Ohren oder Mund) ist es notwendig, einen kalten Gegenstand auf den Kopf aufzulegen (ein Heizkissen mit Eis, Schnee oder kaltem Wasser) oder eine Erkältung durchzuführen Lotion.

Bei Verdacht auf einen Bruch der Wirbelsäule ist es notwendig, das Opfer auf das Brett zu legen, ohne es anzuheben, das Opfer mit dem Gesicht nach unten auf den Bauch zu drehen und dabei darauf zu achten, dass sich der Körper nicht beugt, um eine Schädigung der Wirbelsäule zu vermeiden Kabel.

Bei einem Rippenbruch, der sich in Schmerzen beim Atmen, Husten, Niesen und Bewegungen äußert, ist es notwendig, den Brustkorb beim Ausatmen fest zu verbinden oder mit einem Handtuch abzuziehen.

5.4.5. Erste Hilfe bei thermischen Verbrennungen.

Bei Verbrennungen durch Feuer, Dampf, heiße Gegenstände sollten Sie auf keinen Fall die entstandenen Blasen öffnen und die Verbrennungen mit einem Verband verbinden.

Bei Verbrennungen ersten Grades (Rötung) wird die verbrannte Stelle mit in Ethylalkohol getränkter Watte behandelt.

Bei Verbrennungen zweiten Grades (Blasen) wird die verbrannte Stelle mit Alkohol oder einer 3%igen Manganlösung behandelt.

Bei Verbrennungen dritten Grades (Zerstörung des Hautgewebes) wird die Wunde mit einem sterilen Verband abgedeckt und ein Arzt gerufen.

5.4.6. Erste Hilfe bei Blutungen.

Um die Blutung zu stoppen, müssen Sie:

  • Heben Sie das verletzte Glied an;
  • Verschließen Sie die blutende Wunde mit einem zu einer Kugel gefalteten Verband (aus einem Beutel), drücken Sie ihn von oben an, ohne die Wunde selbst zu berühren, und halten Sie ihn 4-5 Minuten lang gedrückt. Wenn die Blutung stoppt, ohne dass das aufgetragene Material entfernt werden muss, legen Sie ein weiteres Polster aus einem anderen Beutel oder ein Stück Watte darauf und verbinden Sie die verletzte Stelle (mit etwas Druck);
  • Bei starken Blutungen, die mit einem Verband nicht gestillt werden können, erfolgt eine Kompression der Blutgefäße, die den verletzten Bereich versorgen, durch Beugen der Extremität an den Gelenken sowie mit Fingern, einem Tourniquet oder einer Klemme. Bei starken Blutungen sollten Sie sofort einen Arzt rufen.

5.5. Wenn es zu einem Brand kommt, beginnen Sie mit dem Löschen mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr.

5.6. Befolgen Sie alle Anweisungen des Arbeitsleiters, um den Notfall zu beseitigen.

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Die Landwirtschaft ist einer der Schlüsselsektoren der Wirtschaft und die Schädlingsbekämpfung ist ein integraler Bestandteil dieses Prozesses. Ein Team von Wissenschaftlern des Indian Council of Agricultural Research-Central Potato Research Institute (ICAR-CPRI), Shimla, hat eine innovative Lösung für dieses Problem gefunden – eine windbetriebene Insektenluftfalle. Dieses Gerät behebt die Mängel herkömmlicher Schädlingsbekämpfungsmethoden, indem es Echtzeitdaten zur Insektenpopulation liefert. Die Falle wird vollständig mit Windenergie betrieben und ist somit eine umweltfreundliche Lösung, die keinen Strom benötigt. Sein einzigartiges Design ermöglicht die Überwachung sowohl schädlicher als auch nützlicher Insekten und bietet so einen vollständigen Überblick über die Population in jedem landwirtschaftlichen Gebiet. „Durch die rechtzeitige Beurteilung der Zielschädlinge können wir die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten ergreifen“, sagt Kapil ... >>

Zufällige Neuigkeiten aus dem Archiv

Das Smartphone übertönt das Gefühl der Einsamkeit im Menschen 07.11.2016

Die zärtliche Bindung an Smartphones und andere moderne Geräte hat ihre Erklärung in der Psychologie gefunden. Das erklärten Experten der kanadischen Universität McGill (McGill University).

Die Liebe zu Smartphones erklärt sich aus dem Gefühl der Einsamkeit, sagten Psychologen, deren Schlussfolgerungen auf einer groß angelegten Studie mit fast zweihundert Freiwilligen beruhen. Die Teilnehmer des Experiments wurden zu ihren Gefühlen, dem Auftreten von Angstgefühlen, Einsamkeit und anderen Erfahrungen befragt. Die Daten wurden mit dem Grad des Selbstwertgefühls und der Zeit verglichen, die in der Kampagne mit dem Gadget verbracht wurde.

Laut den Ergebnissen der Studie hat sich herausgestellt, dass Nutzer in Bezug auf das Smartphone oft zärtliche Beinamen und Adjektive verwenden. Die Menschen machten in ihren Gedanken ein lebloses Objekt fast zu ihrem Freund oder Verwandten und gaben ihm die besten menschlichen Eigenschaften. Und je einsamer sich der Nutzer fühlte, desto mehr Zeit verbrachte er am Smartphone. Auf diese Weise kompensierte eine Person ihr Kommunikationsbedürfnis und reduzierte auch das Risiko, abgelehnt und missverstanden zu werden, auf Null.

Weitere interessante Neuigkeiten:

▪ Heilmittel gegen Fischgift Fugu

▪ Fujitsu RE25U300J externes Laufwerk

▪ Ultraschall gegen Krebszellen

▪ Panorama-Digitalkamera

▪ Exzitonen von Solarzellen

News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik

 

Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek:

▪ Abschnitt der Website „Elektrikerhandbuch“. Artikelauswahl

▪ Artikel Jemand verliert, jemand findet. Populärer Ausdruck

▪ Artikel Stimmt es, dass die Feder vom linken Flügel einer Gans besser zum Schreiben geeignet war? Ausführliche Antwort

▪ Artikel Geländefahrzeug-Pneumatikfahrzeug. Persönlicher Transport

▪ Artikel Ringkernschweißtransformator. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

▪ Artikel Widerstände. BOURNS-Codemarkierung. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

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