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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei Arbeiten in Sterilisationsräumen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Zur Wartung von Sterilisatoren (Autoklaven) dürfen nur Personen berechtigt sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine ärztliche Voruntersuchung, Studienleistungen, eine Zertifizierung in der Qualifikationskommission, eine Unterweisung in der sicheren Wartung von Sterilisatoren bestanden haben und der Gruppe I in elektrischer Sicherheit angehören. Den Personen, die die Prüfungen bestanden haben, müssen die entsprechenden Zertifikate ausgestellt werden. Es ist verboten, Personen ohne Zertifikat die Wartung von Sterilisatoren zu gestatten. Das Wartungspersonal des Sterilisators muss über ein Zertifikat verfügen. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt ein Jahr.

1.2. Bei der Arbeit in Sterilisationsräumen muss das Wartungspersonal die elektrischen Sicherheitsanforderungen beim Arbeiten mit Druckbehältern sowie beim Arbeiten mit infiziertem Material einhalten.

1.3. Auf Anordnung des Leiters der Einrichtung, Organisation wird eine für den sicheren Betrieb von Sterilisatoren verantwortliche Person benannt, die speziell geschult ist, die Kenntnisprüfung bestanden hat und über ein Zertifikat verfügt.

1.4. Die für den sicheren Betrieb von Sterilisatoren verantwortliche Person führt vor der Arbeitserlaubnis des Mitarbeiters und in regelmäßigen Abständen – spätestens nach 6 Monaten mit Eintrag in das Einweisungsprotokoll – eine Einweisung durch.

1.5. Im Raum für den Sterilisator sind die Brandschutzvorschriften zu beachten.

1.6. Es ist untersagt, im Sterilisationsraum Arbeiten durchzuführen, die nicht mit dem Betrieb oder der Reparatur von Sterilisatoren in Zusammenhang stehen.

1.7. Es ist verboten, im Sterilisationsraum Fremdkörper aufzubewahren, die den Raum verstopfen und verschmutzen.

1.8. Der Zutritt zum Sterilisationsraum während des Betriebs von Sterilisatoren ist nur dem Servicepersonal sowie Personen gestattet, die den Betrieb von Dampfsterilisatoren beaufsichtigen.

1.9. Es ist strengstens verboten, den Sterilisator an eine Steckdose anzuschließen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Beginn der Arbeiten muss das Personal die Funktionsfähigkeit der Schutzerdung, der Sicherheitsventile, der Verriegelungen und der Instrumentierung überprüfen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Dem Sterilisatorpersonal ist Folgendes strengstens untersagt:

a) Geben Sie Dampf in den Sterilisator oder schalten Sie die Heizung des Sterilisators ein, wenn seine Abdeckungen nicht vollständig befestigt sind.

b) Schalten Sie den Sterilisator ein, wenn der Wasserstand unzureichend ist oder sich kein Wasser im Dampferzeugertank befindet.

c) Öffnen Sie den Deckel des Sterilisators oder lösen Sie seine Befestigung, falls im Sterilisator ein Überdruck herrscht.

d) Arbeiten an einem Sterilisator, der Mängel aufweist, die seine Festigkeit und Stabilität beeinträchtigen;

e) Wasser in den unter Druck stehenden Tank des Dampferzeugers füllen;

f) Arbeiten am Sterilisator nach Ablauf der hydraulischen Prüfung und Überprüfung der Manometer;

g) Lassen Sie den Sterilisator während des Betriebs unbeaufsichtigt, wenn er manuell gesteuert wird oder die Automatisierung ausgeschaltet ist (sofern installiert).

3.2. Beim Sterilisieren der darin enthaltenen Lösungen darf die Tür des Sterilisators frühestens 30 Minuten nach Ende der Sterilisation geöffnet werden, wobei äußerste Vorsicht geboten ist und man sich hinter der Tür des Sterilisators versteckt.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Der Sterilisator muss in folgenden Fällen gestoppt werden:

a) wenn der Druck im Sterilisator trotz Einhaltung aller Anforderungen an die Funktionsweise und sichere Wartung des Sterilisators über das zulässige Maß ansteigt;

b) bei Fehlfunktion von Sicherheitsventilen;

c) bei Feststellung von Rissen, Ausbuchtungen, Auslassungen oder Schweißbildung in Schweißnähten, Undichtigkeiten in Schraubverbindungen, Dichtungsbruch in den unter Druck arbeitenden Elementen des Sterilisators;

d) im Brandfall;

e) wenn das Manometer eine Fehlfunktion aufweist (Siegel oder Stempel fehlen, die Prüffrist abgelaufen ist, der Zeiger des Manometers beim Ausschalten nicht auf die Nullmarke der Skala zurückkehrt, das Glas zerbrochen ist oder andere Schäden vorliegen). Dies kann die Richtigkeit der Messwerte beeinträchtigen.

f) wenn der Flüssigkeitsstand unter das zulässige Niveau sinkt sowie bei einer Fehlfunktion des Flüssigkeitsstandsanzeigers;

g) im Falle einer Fehlfunktion oder unvollständiger Anzahl von Teilen der Abdeckungen;

h) im Falle einer Fehlfunktion von Sicherheitsverriegelungen, Messgeräten und Automatisierungsgeräten;

j) in anderen Fällen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arbeit möglich.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach Arbeitsende (Schicht) ist es notwendig, die Stromversorgung abzuschalten und sicherzustellen, dass kein Druck mehr vorhanden ist.

5.2. Das Personal muss alle während des Betriebs festgestellten Mängel und Störungen im Wartungsprotokoll entsprechend eintragen und der Person melden, die für den sicheren Betrieb der Sterilisatoren verantwortlich ist.

6. Verantwortung des Mitarbeiters für die Verletzung der Anforderungen der Anweisung

6.1. Das Bedienpersonal muss die Anweisungen zur Funktionsweise und sicheren Wartung der Sterilisatoren strikt befolgen und die ordnungsgemäße Funktion der Armaturen, Instrumente und Sicherheitsvorrichtungen rechtzeitig überprüfen.

6.2. Gegen Personen, die gegen die Anweisungen zur Funktionsweise und sicheren Wartung von Sterilisatoren verstoßen, müssen Disziplinarmaßnahmen und eine außerordentliche Kenntnisprüfung eingeleitet werden.

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