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Anweisungen zum Arbeitsschutz bei Asphaltbetonarbeiten

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Zu Asphaltbetonarbeiten dürfen Männer übergehen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung von Asphaltbetonarbeiten besitzen und von der Ärztekommission als für diese Arbeiten geeignet anerkannt sind.

1.2. Ein Asphaltbetonarbeiter muss sich bei Aufnahme einer Stelle einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und muss mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit in gefährlichen Gebieten vertraut gemacht werden und gefährliche Arbeitsbedingungen gegen Unterschrift, über die Verhaltensregeln bei einem Unfall.

Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Asphaltbetonbauer einer ersten Einweisung in sichere Arbeitsmethoden unterziehen.

Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.3. Nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz muss ein Asphaltbetonarbeiter ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen Asphaltbetonarbeiters absolvieren, der auf Anordnung ernannt wird ( Anweisung) für das Unternehmen der Organisation.

1.4. Der Asphaltbetonarbeiter muss sich einer wiederholten Einweisung in die Regeln und Methoden der sicheren Arbeit und des Arbeitsschutzes unterziehen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.5. Der Asphaltbetonarbeiter muss die Anforderungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit an Orten kennen, an denen Straßenbauarbeiten an Autobahnen durchgeführt werden.

Der Arbeitsplatz muss mit einem Inventarzaun und der Anbringung der erforderlichen Verkehrszeichen umgeben sein.

Es ist verboten, ohne Zaun auf der Straße zu arbeiten. Nachts ist es notwendig, den Arbeitsbereich mit roten Lichtern abzusichern und für eine ausreichende Beleuchtung (mindestens 10 Lux) zu sorgen.

1.6. Auf der Baustelle sollten mobile Anhänger so ausgestattet sein, dass sie den Arbeitern bei schlechtem Wetter Ruhe und Schutz bieten. Dort sollten auch Werkzeuge, ein Erste-Hilfe-Kasten, ein Trinkwassertank sowie Feuerlöscher aufbewahrt werden.

1.7. Holzgriffe von Handwerkzeugen sollten aus Hartholz gefertigt, glatt verarbeitet und sicher befestigt sein.

1.8. Die Griffe von Vorschlaghämmern und Spitzhacken müssen glatt bearbeitet und mit Eichen- oder Metallkeilen verkeilt sein, Schaufeln müssen mit Schrauben befestigt werden.

1.9. Druckluftwerkzeuge (Hämmer, Stampfer) sollten gut eingestellt sein. Die Ventile an den Griffen von Druckluftwerkzeugen müssen fest sitzen und im geschlossenen Zustand keine Luft durchlassen, sich leicht öffnen und schnell schließen, wenn der Druck auf den Steuergriff nachlässt.

Es ist verboten, mit einem defekten Werkzeug zu arbeiten.

1.10. Der Asphaltbetonarbeiter, der Teil des integrierten Teams ist, muss in sicheren Praktiken für alle Arten von Arbeiten, die vom Team ausgeführt werden, geschult werden.

1.11. Asphaltbetonarbeiten in der Nähe von Bahngleisen müssen von einem Asphaltbetonarbeiter unter Anleitung eines Ingenieurs und Technikers durchgeführt werden.

1.12. Der Asphaltbetonarbeiter muss den Arbeitsplatz in Ordnung halten – er und die Arbeitsplätze dürfen nicht mit Abfällen, Materialien und verschiedenen Gegenständen überladen werden.

1.13. Es ist verboten, Asphaltbetonarbeiten an unbeleuchteten oder abgedunkelten Arbeitsplätzen durchzuführen.

1.14. Es ist verboten, in der Nähe ungeschützter offener Brunnen, Gruben und Luken zu arbeiten.

1.15. Ein Asphaltbetonarbeiter sollte nur in Overalls und Spezialschuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: Halboveralls aus Baumwolle, Lederstiefel, Fäustlinge aus Segeltuch und Knieschützer aus Segeltuch.

Bei Reparaturarbeiten an Straßen muss der Asphaltbetonarbeiter eine Warnweste tragen. Overalls und Sicherheitsschuhe müssen in einwandfreiem Zustand sein und der Körpergröße und -größe des Arbeitnehmers entsprechen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Der Asphaltbetonbauer muss:

  • inspizieren Sie Ihren Arbeitsplatz und die Herangehensweise daran;
  • auf Anweisung des Vorarbeiters an den Zufahrten zur Baustelle Inventarabsperrzäune mit den erforderlichen Verkehrsschildern anbringen;
  • erhalten Sie Anweisungen zum Ablauf der Annahme der Asphaltbetonmischung, die mit Muldenkippern angeliefert wird;
  • Hand- und Elektrowerkzeuge entgegennehmen und prüfen, alle festgestellten Störungen beseitigen, unbrauchbare Werkzeuge ersetzen.

2.2. Der Asphaltbetonbauer muss Overall, Sicherheitsschuhe tragen.

Bei gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren muss der Asphaltbetonarbeiter persönliche Schutzausrüstung verwenden:

  • beim Arbeiten mit einem mechanisierten Werkzeug - Schutzbrille;
  • in Gegenwart von Aerosolen, Dämpfen organischer Lösungsmittel, Herstellung von Kaltmastix, Grundierung der Basen mit einem Spray - einem Atemschutzgerät RU-60N;
  • für Reparaturroboter - Signalweste.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Während der Arbeit muss sich der Asphaltbetonarbeiter an seinem Arbeitsplatz aufhalten, die Signale der Fahrzeugführer, des Asphaltfertigerfahrers und des Vorarbeiters sorgfältig befolgen, darf sich nicht durch fremde Gespräche ablenken lassen und die Straße vor fahrenden Fahrzeugen überqueren.

3.2. Das Betreten der für den Verkehr freigegebenen Fahrbahn ist während der Arbeiten wegen der aufgestellten Zäune nicht gestattet.

3.3. Beim Verlegen der Asphaltbetonmischung auf Straßen ist es notwendig, den fahrenden Fahrzeugen und Mechanismen gegenüberzustehen.

3.4. Der Aufenthalt auf der Bedienplattform eines arbeitenden Asphaltfertigers sowie im Bunker und in der Nähe der Arbeitskörper des Fertigers ist nicht gestattet.

3.5. Während des Betriebs des Fertigers ist es nicht gestattet, das Arbeitsgerät am Rahmen der Maschine oder der Arbeitsplattform festzuhalten und in den Trichter des Fertigers abzusenken.

3.6. Führen Sie keine Arbeiten vor einem laufenden Fertiger durch.

3.7. Bei der Anlieferung von Asphaltbeton in Muldenkippern muss der Asphaltbetonarbeiter folgende Arbeitsschutzanforderungen einhalten:

  • Zum Zeitpunkt der Annäherung des Muldenkippers an den Asphaltfertiger müssen Sie sich auf der Straßenseite befinden, die derjenigen gegenüberliegt, auf der die Bewegung stattfindet.
  • nähern Sie sich dem Muldenkipper erst, wenn er vollständig zum Stillstand gekommen ist;
  • Stehen Sie nicht bis zum Stillstand auf dem Trittbrett des Fahrzeugs (beim Messen der Temperatur der Mischung, die sich in der Karosserie befindet, und in anderen Fällen);
  • sich nicht unter einer angehobenen Mulde eines Muldenkippers aufhalten;
  • Überqueren Sie nicht die Straße zwischen einem Asphaltfertiger und einem Muldenkipper, der noch nicht angehalten hat.
  • Stellen Sie sich nicht auf das Fahrgestell und steigen Sie nicht in die Mulde des Muldenkippers.

3.8. In der Nähe des Fertigerbehälters sollte sich nur ein Asphaltbetonarbeiter befinden, der dafür verantwortlich ist, dem Muldenkipperfahrer die notwendigen Signale zu geben.

3.9. Um Verbrennungen zu vermeiden, nicht:

  • Halten Sie sich beim Beladen des Bunkers mit dem Asphaltfertiger in der Nähe der Seitenwände des Bunkers auf.
  • Berühren Sie während des Erhitzens das Gehäuse, das sich unter dem Estrich befindet.
  • Entfernen Sie beim Verlegen mit den Händen Steine ​​oder andere Gegenstände aus dem Asphaltgemisch. Sie müssen mit einem Rechen, einer Schaufel oder speziellen Geräten entfernt werden.

3.10. Um die angehobenen Mulden von Muldenkippern von den Resten der Asphaltmischung zu befreien, sollten Sie im Stehen auf dem Boden eine Schaufel oder einen Schaber mit verlängerten Stielen (mindestens 2 m) verwenden. Es ist verboten, sich auf die Räder und Seiten des Muldenkippers zu stellen und auf den Boden zu klopfen.

Das beim Beladen aus den Wänden des Asphaltfertigerbunkers herausgefallene Gemisch darf erst nach der endgültigen Entladung vom Muldenkipper in den Bunker umgefüllt werden.

3.11. Entfernen Sie bei laufendem Strom keine Mischgutreste aus dem Fertigerbehälter.

3.12. Während des Betriebs von Walzen und anderen selbstfahrenden Maschinen ist das Durchfahren zwischen ihnen sowie die Beseitigung von Mängeln in der Beschichtung (poröse Stellen usw.) vor der beweglichen Walze nicht gestattet.

3.13. Beim Entladen von Asphaltmischgut von einem manuellen Fertigerfahrzeug muss der Asphaltfertiger einen Abstand zum umkippenden Aufbau haben.

Beim Verklemmen der Heckklappe des Muldenkippers sollte diese mit speziellen Metallhaken seitlich stehend geöffnet werden.

3.14. Es ist möglich, das heiße Asphaltgemisch manuell mit Schaufeln auf eine Entfernung von maximal 8 m zu verteilen.

3.15. Wenn es erforderlich ist, heißes Asphaltmischgut in einem Abstand von mehr als 8 m zum Einbauort zu transportieren, ist die Verwendung einer Bahre mit dreiseitigen Seitenwänden und einer Höhe von mindestens 8 cm oder Schubkarren mit Vorwärtsentladung erforderlich.

3.16. Das Werkzeug, mit dem aus einer heißen Mischung eine Asphaltbetondecke hergestellt wird, darf nicht über einem Feuer erhitzt werden. Es sollte in mobilen Kohlenbecken erhitzt werden. Die Kohlenbecken müssen an Orten installiert werden, die für Arbeiter und Fahrzeuge feuersicher sind.

3.17. Das Zusammenklappen des Gerätes während einer Arbeitspause ist nur am Fahrbahnrand oder in einem umzäunten Bereich gestattet.

3.18. Zur Prüfung von Fehlstellen auf der Asphaltbetondecke ist der Einsatz von Druckluftwerkzeugen oder bei kleineren Arbeiten Spezialäxte mit Stielen von mindestens 1 m Länge und Vorschlaghämmer erforderlich.

3.19. Beim Arbeiten mit einem Druckluftwerkzeug müssen folgende Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden:

  • Schutzbrille aufsetzen;
  • Schalten Sie die Luftzufuhr erst ein, nachdem das Werkzeug in die Arbeitsposition gebracht wurde.
  • Beim Arbeiten mit einem Presslufthammer muss die Schulter des Schirms immer gegen den Kasten gedrückt werden;
  • die Spitze des Presslufthammers sollte bis zum Anschlag der Endfeder nicht tief in die Straßenoberfläche eindringen;
  • Leerlauf des Werkzeugs verhindern;
  • Halten Sie das Werkzeug beim Übertragen am Griff oder am Gehäuse fest (das Werkzeug darf nicht am Schlauch oder am Arbeitsteil getragen werden).
  • in Arbeitspausen sowie beim Wechsel von einem Ort zum anderen muss die Luftzufuhr zum Werkzeug abgeschaltet werden;
  • Zur Befestigung von Schläuchen sollten Armaturen und Schellen verwendet werden. Es ist verboten, Schläuche mit einem Draht zu befestigen;
  • Schläuche von Druckluftwerkzeugen müssen vor Verdrehen, scharfen Biegungen und Einklemmen durch Gegenstände geschützt werden;
  • Arbeiten Sie nicht mit einem Druckluftwerkzeug, wenn der Arbeitsplatz keine stabile Position bietet.

3.20. Der Gummischlauch darf erst dann an das Druckluftwerkzeug angeschlossen und von diesem getrennt werden, wenn die Luftzufuhr unterbrochen und der Druck in den Schläuchen abgelassen wurde.

3.21. Das Werkzeug muss so eingestellt sein, dass es während des Betriebs zu keinem starken Rückschlag kommt. Wenn Sie eine stark erhöhte Vibration spüren, müssen Sie dies dem Meister mitteilen.

3.22. Es ist verboten, auf Asphaltbetondecken Spülbecken zu schleifen und Laborflächen zu ebnen, ohne den Arbeitsbereich mit tragbaren Verkehrsschildern „Reparaturarbeiten“ einzuzäunen.

3.23. Bei der Erhitzung von Bitumen in der Leitung in mobilen Bitumenkesseln sind folgende Anforderungen zu beachten:

  • Installieren Sie den Kessel in einer Entfernung von 50 m vom Arbeitsplatz.
  • Bitumen wird nach und nach in kleinen Stücken in den Kessel gefüllt, um Spritzer zu vermeiden;
  • Beladen Sie den Kessel nicht mehr als 2/3 seiner Kapazität mit Bitumen, um ein Auslaufen beim Erhitzen zu verhindern.

3.24. Beim Vergießen von Bitumen mit einem Asphaltverteiler ist es verboten, sich näher als 15 m an der Verschüttungsstelle aufzuhalten.

3.25. Das Ausruhen (Sitzen oder Liegen) im Bereich der Arbeitseinrichtungen, auf der Fahrbahn und in der Nähe von Verkehrsflächen ist verboten. Essen und Ausruhen sollten an einem vom Kapitän angegebenen sicheren Ort erfolgen.

3.26. Bei Gewitter sollten die Straßenbauarbeiten eingestellt und die Arbeiter in mobilen Anhängern versteckt werden.

3.27. Beim Auftragen isolierender Mastixmaterialien auf heiße Oberflächen sollte eine Schutzbrille getragen werden.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Asphaltbetonbauer:

  • Löschen Sie den Ofen eines mobilen Bitumenkessels (wenn Bitumen darin erhitzt wird) und verschließen Sie den Kesselhals mit einem Deckel;
  • säubere den Bunker des Straßenfertigers;
  • den Arbeitsplatz und die Gänge aufräumen;
  • Signalbeleuchtung am Zaun (Barriere) einschalten;
  • manuelle, maschinelle Werkzeuge und Geräte reinigen und an einem für die Lagerung vorgesehenen Ort aufbewahren;
  • Reinigen Sie Overalls, Schuhe und persönliche Schutzausrüstung von Staub und anderem Schmutz und legen Sie sie an der dafür vorgesehenen Stelle ab.
  • Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen, duschen.

4.2. Während des Betriebs festgestellte Störungen sind dem Ingenieur und Techniker zu melden.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Wenn Bitumen schäumt, mischen Sie es intensiv mit einem Rührer, um zu verhindern, dass Bitumen in den Ofen eindringt. Wenn es nicht möglich ist, die Schaumbildung durch Mischen zu reduzieren, gießen Sie einen Teil des Bitumens über einen Hahn in einen Ersatzbehälter.

5.2. Wenn Bitumen im Kessel brennt, ist es notwendig, den Kesseldeckel und das Rohr sofort dicht zu schließen und den Ofen zu löschen.

5.3. Im Brandfall umgehend Sicherheitsabstand einhalten, Feuerwehr verständigen und Löschmaßnahmen einleiten.

5.4. Um das aus dem Kessel ausgelaufene Bitumen zu löschen, müssen Kohlendioxid-Feuerlöscher und Sand verwendet werden. Verwenden Sie hierfür kein Wasser.

5.5. Bei Unfällen muss der Asphaltbetonarbeiter in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten, ggf. einen Krankenwagen zu rufen und die Verwaltung über den Vorfall zu informieren.

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