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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit Gewindeschneidwerkzeugen

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung legt die Anforderungen an den Arbeitsschutz beim Arbeiten mit einem Gewindeschneidwerkzeug fest.

1.2. Um mit einem Gewindeschneidwerkzeug zu arbeiten, müssen Mitarbeiter arbeiten, die eine ärztliche Untersuchung, eine gewerbliche Ausbildung, die Prüfung der Qualifikationskommission bestanden und eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten erhalten haben, sowie diejenigen, die eine Einführungsschulung absolviert haben Arbeitsschutz bei der Einstellung und eine Erstunterweisung am Arbeitsplatz sowie wiederholte und ggf. außerplanmäßige und gezielte Sicherheitsunterweisungen.

1.3. Zur Arbeit zugelassene Mitarbeiter müssen die von der Organisation festgelegten internen Vorschriften einhalten.

1.4. Beim Arbeiten mit einem Gewindeschneidwerkzeug ist die Arbeits- und Ruheweise zu beachten. An speziell ausgestatteten Orten ist Ruhe und Rauchen gestattet.

1.5. Gewindeschneidwerkzeuge müssen den Arbeitern für den Einzel- oder Teamgebrauch zugewiesen und in speziellen Werkzeugschränken, Tischen neben dem Gerät oder im Inneren des Geräts untergebracht werden, wenn dies bequem, sicher und konstruktionsbedingt vorgesehen erscheint.

1.6. Die Arbeitnehmer müssen nur die vom Arbeitsleiter zugewiesenen Arbeiten ausführen. Es ist nicht gestattet, Ihre Arbeit anderen Mitarbeitern anzuvertrauen und Unbefugten den Zutritt zum Arbeitsplatz zu gewähren.

1.7. Ein Mitarbeiter kann durch gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren beeinträchtigt werden: Lärm, Vibration, ungünstige Parameter des Produktionsmikroklimas, elektrischer Strom, Gasverschmutzung und Staubentwicklung.

1.8. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung werden den Mitarbeitern entsprechend den geltenden Normen entsprechend der geleisteten Arbeit ausgehändigt.

1.9. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung sollten in speziell dafür vorgesehenen Bereichen unter Einhaltung der Lagervorschriften aufbewahrt und in gutem Zustand verwendet werden.

1.10. Arbeitnehmer, die mit Gewindeschneidwerkzeugen arbeiten, müssen die Brandschutzvorschriften einhalten, Brandwarnsignale kennen, den Standort von Feuerlöscheinrichtungen kennen und diese nutzen können. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschgeräte für Haushaltszwecke zu verwenden und Durchgänge und Zugänge zu Feuerlöschgeräten zu versperren.

1.11. Im Falle eines Unfalls sollte das Opfer die Arbeit einstellen, den Arbeitsleiter benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen.

1.12. Arbeitnehmer, die mit Gewindeschneidwerkzeugen arbeiten, müssen die Regeln der persönlichen Hygiene (Händewaschen mit Seife und Duschen nach Arbeitsende) kennen und beachten.

1.13. Wenn während der Arbeit Fragen zur sicheren Ausführung der Arbeiten auftreten, sollten Sie sich an den für die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Mitarbeiter wenden.

1.14. Mitarbeiter, die gegen die Anforderungen dieser Weisung verstoßen, haften gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, sollten Sie Ihre Arbeitskleidung richtig anziehen und aufräumen: Ärmelbündchen schließen, Kleidung so einstecken, dass keine flatternden Enden entstehen, Haare unter einen enganliegenden Kopfschmuck stecken.

2.2. Kontrollieren Sie den Arbeitsplatz, entfernen Sie störende Gegenstände und räumen Sie die Gänge frei. Organisieren Sie Ihren Arbeitsplatz so, dass alles, was Sie brauchen, griffbereit ist. Das Werkzeug am Arbeitsplatz sollte so positioniert sein, dass es nicht rollen oder fallen kann.

2.3. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist.

2.4. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit des Gewindeschneidwerkzeugs (Gewindebohrer, Matrizen, Fräser, Fräser, Walzen und Umformmaschinen):

  • sie müssen scharf geschärft werden;
  • Verstopfungen, Abplatzungen und Brandstellen an den Schnittkanten sind nicht zulässig;
  • das Vorhandensein von Rissen, brüchigen Stellen und Verstopfungen der Schneidkanten an den Hartmetallplatten des Werkzeugs ist nicht zulässig;
  • Das Vorhandensein von Rissen und Korrosionsspuren, Dellen und schwarzen Löchern auf der Oberfläche von Gewindebohrern und Matrizen ist nicht zulässig.
  • Das Vorhandensein einer entkohlten Schicht auf den Arbeitsflächen der Bänder und des Schafts ist nicht zulässig.

2.5. Ein Mitarbeiter, der mit einem Gewindeschneidwerkzeug seine Arbeit aufnimmt, darf diese nicht beginnen, wenn:

  • unzureichend beleuchteter Arbeitsplatz;
  • das Gewindeschneidwerkzeug ist schlecht geschärft;
  • Arbeitsauftrag nicht erhalten.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Benutzen Sie nur gebrauchsfähige Werkzeuge und Geräte und verwenden Sie diese ausschließlich bestimmungsgemäß.

3.2. Lehnen Sie sich während des Betriebs nicht in die Nähe des Schneidwerkzeugs.

3.3. Montieren Sie das Werkstück korrekt und sicher, um eine Verletzung seiner Befestigung oder das Auftreten anderer Verstöße gegen den technologischen Prozess beim Gewindeschneiden auszuschließen.

3.4. Das Gewindeschneidwerkzeug muss in der Maschine genau entlang der Spindelachse zentriert und fest im Spannfutter sitzen.

3.5. Gewindebohrer und Schneideisen sollten nur mit dem richtigen Schliff verwendet werden.

3.6. Der Einbau und Wechsel des Gewindeschneidwerkzeugs sollte bei vollständigem Stillstand der Maschine erfolgen.

3.7. Achten Sie beim Einbau eines Gewindeschneidwerkzeugs in Vorrichtungen oder in eine Maschine darauf, sich nicht die Hände an der Schneidkante des Werkzeugs zu schneiden.

Ein Werkzeug mit verschlissenem Schaft darf nicht verwendet werden.

3.8. Es ist darauf zu achten, dass der Schraubstock und die Klemmen in gutem Zustand sind und die Kerbe der Backen unbearbeitet ist.

3.9. Zur Befestigung von Wasserhähnen dürfen keine Kartuschen und Geräte mit hervorstehenden ungeschützten Teilen (Muttern, Schrauben) verwendet werden.

3.10. Wenn Sie die Befestigung des Gewindeschneidwerkzeugs und des Werkstücks lösen, stoppen Sie die Drehung des Werkzeugs und befestigen Sie es ordnungsgemäß.

3.11. Beim Drehen des Produkts in einem Spannfutter oder Schraubstock mit einem Gewindebohrer ist es nicht erlaubt, es mit der Hand festzuhalten, Sie sollten jedoch die Drehung des Werkzeugs stoppen, die erforderliche Korrektur vornehmen oder das entsprechende Gerät nehmen.

3.12. Schalten Sie die Maschine aus, wenn sich das Werkzeug verklemmt oder der Schaft, der Gewindebohrer oder ein anderes Werkzeug bricht.

3.13. Berühren Sie die Matrizen nicht mit den Fingern, um ihre Schnittqualitäten zu erkennen.

3.14. Es ist nicht erlaubt, das Gewinde während der Drehung des Produkts oder der Matrizen mit Lehren zu messen.

3.15. Bei der Montage von Bolzen oder Stangen müssen deren Enden gut gefüllt sein, um mögliche Gewindebrüche und Brüche von Matrizen oder Lerok zu vermeiden.

3.16. Wenn Sie Gewinde in tiefe Löcher schneiden, ziehen Sie den Gewindebohrer regelmäßig aus dem Loch heraus, um Späne zu entfernen.

Entfernen Sie Späne vom Gewinde und vom Tisch nur, wenn das Werkzeug gestoppt und vom Teil entfernt ist.

3.17. Beim Arbeiten mit Gewindeschneidern sollten Sie:

  • Schalten Sie zuerst die Spindeldrehung und dann den Vorschub ein, während das Werkstück gedreht werden sollte, bis es mit dem Fräser in Kontakt kommt, der Eintauchvorgang sollte sanft und ohne Stöße erfolgen;
  • Bevor Sie die Maschine stoppen, schalten Sie zunächst den Vorschub aus, bewegen Sie das Schneidwerkzeug vom Werkstück weg und schalten Sie dann die Spindeldrehung aus.

3.18. Es ist notwendig, den korrekten Einbau des Gewindeschneiders zu überwachen und keine unterschiedlichen Metallstücke darunter zu legen, sondern Auskleidungen zu verwenden, die der Fläche des Fräsers entsprechen.

3.19. Der Fräser sollte mit möglichst geringem Überstand und mindestens drei Schrauben eingespannt werden. Es ist ein Satz Auskleidungen unterschiedlicher Dicke, Länge und Breite erforderlich, die nicht kleiner als der tragende Teil des Fräsers sein dürfen. Die Verwendung von zufälligen Auskleidungen ist nicht zulässig.

3.20. Beim manuellen Schneiden eines Gewindes ist es nicht erlaubt, stark auf das Schneidwerkzeug zu drücken und das Teil mit den Händen festzuhalten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Sie sollten die Ausführung der Arbeiten einstellen, die verwendeten Geräte ausschalten und den Vorfall dem Arbeitsleiter melden, wenn mindestens eine der folgenden Situationen eintritt:

  • nicht funktionierende Geräte;
  • defekte Schraubstöcke und Klemmen;
  • Beschädigung des Arbeitswerkzeugs;
  • das Auftreten von Rauch oder Geruch, der für brennende Isolierung charakteristisch ist;
  • das Auftreten von erhöhtem Lärm, Klopfen, Vibration;
  • Fehlfunktion der Stromverkabelung;
  • Bruch des Schutzleiters;
  • Mangel an Beleuchtung.

4.2. Bei einem Unfall sollten Sie:

  • Maßnahmen ergreifen, um das Opfer von der Wirkung des traumatischen Faktors zu befreien;
  • dem Opfer je nach Art der Verletzung Erste Hilfe leisten;
  • Informieren Sie das Management über den Vorfall und ergreifen Sie Maßnahmen, um das Opfer in eine medizinische Einrichtung zu evakuieren.

4.3. Im Brandfall sollten Sie:

  • aufhören zu arbeiten;
  • elektrische Geräte ausschalten;
  • rufen Sie die Feuerwehr und informieren Sie die Leitung der Organisation;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten.

4.4. Im Falle eines Stromschlags sollten Sie:

  • elektrische Geräte ausschalten;
  • das Opfer von stromführenden Teilen befreien;
  • dem Opfer Hilfe leisten;
  • Melden Sie den Vorfall der Leitung der Organisation.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, stellen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab, entfernen Sie Späne von der Arbeitsfläche, reinigen Sie die Werkzeuge und Vorrichtungen von Staub und Schmutz und falten Sie die fertigen Teile und Werkstücke sorgfältig zusammen.

5.2. Overall und persönliche Schutzausrüstung ausziehen, vorschriftsmäßig deponieren.

5.3. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen.

5.4. Berichten Sie dem Arbeitsleiter über die durchgeführten Arbeiten und etwaige Probleme.

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